03.10.2018 18:43 - bearbeitet 30.01.2023 21:15
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am 03.10.2018 20:06
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am 03.10.2018 20:37
Die Frage ist in unserem Unternehmen bei unserer heutigen Werkzeug-Produktstrategie-Besprechung aufgekommen.
03.10.2018 22:10 - bearbeitet 30.01.2023 19:17
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am 03.10.2018 22:12
erstellt von higw65 am 03.10.2018, 20:20 UhrDas DARF nicht passieren, dafür gibt es keine Einwilligung der Nutzer zur Verwendung der Daten. Man kann als Nutzer auch nicht einwilligen, Bosch erfragt diese Einwilligung nicht. Man könnte höchstens einen Halbsatz dazu hindeuten, wobei die dazu gelieferten Beispiele ausschließlich Marketingdinge betrifft.
Es kann allerdings auch sein, dass eben, aufgrund der Registrierungen, nun auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Aber hier ist noch kein Fall bekannt.
Gruß GW
Ja, ich möchte im Rahmen eines Newsletters zu Produkten, Services und Angeboten informiert werden.
Die Robert Bosch Power Tools GmbH bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen.
Um dies – auch über den Zweck von 3 Jahre Garantie hinaus – zu ermöglichen, bin ich damit einverstanden, dass die Robert Bosch Power Tools GmbH meine hier angegebenen Daten, sowie die bei der zukünftigen Registrierung meiner Werkzeuge angegebenen Daten (Artikelnummer, Kennzeichnung, Seriennummer, Kaufdatum und Herstellungsjahr des Werkzeugs, der Batterie sowie des Ladegeräts) zur Erstellung eines Kundenprofils zusammenführt und im Rahmen eines Newsletters dazu verwendet,
- um mir – per E-Mail, Post, mobilen Nachrichtendiensten, SMS oder Push-Nachricht – personalisierte Informationen über unsere Produkte und Services zukommen zu lassen (z.B. Optimierungsvorschläge meines Werkzeugbestands, Zubehör für Elektrowerkzeuge, Unterstützung bei der Händlersuche),
- um mich zur Teilnahme an Gewinnspielen einzuladen
- um mich über die Möglichkeit Gerätetester zu werden zu informieren,
- um mich zu Marktforschungszwecken zu kontaktieren
- sowie um mich in Serviceangelegenheiten individuell zu beraten.
Zudem bin ich damit einverstanden, dass die Robert Bosch Power Tools GmbH meine wie oben bezeichneten Daten an Unternehmen der Bosch-Gruppe (Robert Bosch GmbH, Scintilla AG (Zubehör)) zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung für die oben genannten Zwecke übermittelt.
Ich stimme neben den oben genannten Kontaktwegen außerdem einer telefonischen Kontaktaufnahme durch die Robert Bosch Power Tools GmbH zu den vorstehenden Zwecken zu.
Widerruf
Die vorstehenden Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit mit einer formlosen Mitteilung an die Robert Bosch Power Tools GmbH (Anschrift siehe Datenschutzhinweise) oder per E-Mail an PT.DSO@BOSCH.COM für die Zukunft widerrufen. Für E-Mail-Newsletter bieten wir Ihnen zudem eine Widerrufsmöglichkeit über einen im Newsletter integrierten Abmeldelink. Ihre Einwilligung für Newsletter per mobilen Nachrichtendiensten und SMS können Sie durch das Senden der Nachricht „Stop“ an den jeweiligen Verteiler widerrufen.
am 03.10.2018 22:24
erstellt von hoer am 03.10.2018, 22:10 Uhr
@haifisch18:
Oh, diese Pressemitteilung auf der Bosch-Seite war mir nicht bekannt. Passt ja thematisch zum Thema Winkelschleifer und was passieren könnte. Das die Händler informiert werden, nehme ich positiv auf. Ist bekannt, ob die Händler ihre Kunden (zumindest die Kunden, die das Gerät gekauft haben) gesetzlich darüber informieren müssen?
Eine Information aus den Medien, der Herstellerseite oder vom Premium Partner (wenn man gerade vor Ort ist) kann für den regisrtierten Käufer eines Bosch-Gerätes nicht akzeptabel sein. Ich sehe hier an 1. Stelle den Hersteller in der Pflicht den registrierten Käufern mindestens auf dem Postweg und zusätzlich per E-Mail über einen Rückruf zu informieren. Die Käufer sehe ich in der Pflicht ihre Geräte zu registrieren und ihre AdressdatenKommunikationsdaten gegenüber dem hersteller aktuell zu halten. Käufer, die ihre Geräte nicht registriert haben, können sich nicht auf die "Bring-Schuld" des Herstellers berufen und sich dann auf Pressemitteilungen "verlassen".
erstellt von hoer am 03.10.2018, 22:10 Uhr
Zuerst einmal vielen Dank für die interessanten Antworten.
Der von Dir aufgeführte Verweis zum "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)"
In diesem Gesetz steht u. a."Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können."
" Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu treffen, die mit dem Verbraucherprodukt verbunden sein können, das sie auf dem Markt bereitgestellt haben; die Maßnahmen müssen den Produkteigenschaften angemessen sein und reichen bis zur Rücknahme, zu angemessenen und wirksamen Warnungen und zum Rückruf."
Aus dem Gesetz geht leider nicht eindeutig hervor, ob nun der Hersteller den Verbraucher direkt (E-Mail, Post, etc.) oder indirekt (z. B. über eine Pressemitteilung) informieren muss.
am 03.10.2018 22:35
am 03.10.2018 22:35
erstellt von haifisch18 am 03.10.2018, 22:12 UhrNun...dann ändert man ggf. die AGB und weißt die registrierten USer darauf hin. Das darf man. Aber ich würde mir mal dei AGB und Datenschutzhinweise genau durchlesen. Da ist viel Spielraum. Auch für die Möglichkeit der Zusendung einer Mail im Falle eines Rückrufes.
erstellt von higw65 am 03.10.2018, 20:20 UhrDas DARF nicht passieren, dafür gibt es keine Einwilligung der Nutzer zur Verwendung der Daten. Man kann als Nutzer auch nicht einwilligen, Bosch erfragt diese Einwilligung nicht. Man könnte höchstens einen Halbsatz dazu hindeuten, wobei die dazu gelieferten Beispiele ausschließlich Marketingdinge betrifft.
Es kann allerdings auch sein, dass eben, aufgrund der Registrierungen, nun auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Aber hier ist noch kein Fall bekannt.
Gruß GW
am 04.10.2018 21:17
am 04.10.2018 21:46