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Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

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14 ANTWORTEN 14

haifisch18
Power User 4
Wenn es einen Rückruf gibt, wie diesen hier, werden die Händler informiert und die Pressemitteilung hier veröffentlicht. Das ist ähnlich wie beim Auto, von den meisten Rückrufen erfährst du entweder aus den Medien (Pressemitteilung) oder beim Vertragshändler (Premiumhändler) wenn du wegen was anderem da bist. Die allerwenigsten Rückrufe laufen über das KBA.
Maria, Maria, i like it laut!

Bosch1969
Erfahrener
Wie bitte?????? 
 
YouTube: TheBoschler / facebook: Claus TheBoschler

linde
Treuer Fan
Hallo hoer,

ich bin zwar nicht das Bosch-Expertenteam, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch. Was ist ein endverbrauchendes Unternehmen? Ein Unternehmen ist doch nach meinem Kenntnisstand immer ein Gewerblicher, der durch seine unternehmerische Tätigkeit unter Einbringung von vergegenständlichter Arbeit und/oder Kapital einen Mehrwert durch Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen erzeugt und seine Leistung gewinnbringend veräußert. Nach meiner Auffassung bist du entweder Endverbraucher oder Unternehmer. Lass mich aber gern belehren. 

Ansonsten gilt zuerst einmal das Produkt-Sicherheitsgesetz. Es sieht die Herausgabe von Warnungen vor, was auch immer das heißt. Näheres zu entsprechenden Abläufen beim Eintreten des "E"-Falles kann Dir tatsächlich nur Bosch sagen. Denn es ist davon auszugehen, dass Sie ein Produktsicherheitsmanagement in Kraft gesetzt haben und hierin konkrete Festlegungen zu Abläufen getroffen haben. Ob Sie dies allerdings öffentlich tun, eher fraglich...

Gruß Sven

higw65
Power User 4
Als endverbrauchendes Unternehmen ist sicher ein Unternehmen gemeint, welches ein Gerät kauft und selbst nutzt.
In dem Fall also auch ein Endverbraucher.

Im Grunde kann man die Szenarien so zusammenfassen wie es Haifisch schon geschrieben hat.

Man erfährt es über den Händler, der Bosch Homepage oder...in ganz besonderen Fällen...über die Medien. Es kann allerdings auch sein, dass eben, aufgrund der Registrierungen, nun auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Aber hier ist noch kein Fall bekannt. Bei den Bosch Power Tools sind Rückrufe auch sehr sehr selten geworden.

Früher (60er bis 80er) ist das über die Händler gelaufen, denn die kannten im Grunde alle Käufer persönlich.

Davon abgesehen fehlt noch ein Szenario:
Ich lebe auf einer Insel ohne Zugang zu den Medien, habe aber mein Gerät registriert...kommt die Mitteilung dann per Flaschenpost?

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Gerald, es wird einmal monatlich das Postschiff kommen (:)
Ich meine zu wissen das wenn der Hersteller den Rückruf in den Bundesanzeiger stellt hat er seine Schuldigkeit getan.
Wer diesen Anzeiger nicht täglich liest hat dann selber Schuld (:)
Ich wüsste auch noch ein Szenario:
Gerät wird vom Bau gestohlen, Bauleiter meldet es Bosch.
Einen Tag später fragt jemand anders beim Bosch an ob eben diese Gerätenummer womöglich als gestohlen gemeldet wäre..(ein Kaufinteressent, ein Aufkäufer....)
Das wäre mal was!! In der digitalisierten Datenwelt wo ja fast alles möglich WÄRE!!!
Gruss Willy
 

benutzer
Treuer Fan
nee Brieftaube - geht schneller
 

Bosch1969
Erfahrener
...na wenn hinter dieser Frage mal kein Mitbewerber steckt:

Die Frage ist in unserem Unternehmen bei unserer heutigen Werkzeug-Produktstrategie-Besprechung aufgekommen. 

  1. Heute ist Feiertag  - welches Unternehmen macht denn heute eine sooooo überaus wichtige Besprechung?
  2. Das ist zu theoretisch... wann gibt es denn im Bosch-PT Bereich Rückrufe?
  3. Bei Elektrowerkzeugen handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter im Unternehmen...
  4. Diese Fragen könnt Ihr Euch bitte selbst beantworten... 😉
Gruß
Bosch1969
YouTube: TheBoschler / facebook: Claus TheBoschler

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

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haifisch18
Power User 4
 
erstellt von higw65 am 03.10.2018, 20:20 Uhr
 
Es kann allerdings auch sein, dass eben, aufgrund der Registrierungen, nun auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Aber hier ist noch kein Fall bekannt. 
Gruß GW
Das DARF nicht passieren, dafür gibt es keine Einwilligung der Nutzer zur Verwendung der Daten. Man kann als Nutzer auch nicht einwilligen, Bosch erfragt diese Einwilligung nicht. Man könnte höchstens einen Halbsatz dazu hindeuten, wobei die dazu gelieferten Beispiele ausschließlich Marketingdinge betrifft.

Ja, ich möchte im Rahmen eines Newsletters zu Produkten, Services und Angeboten informiert werden.
Die Robert Bosch Power Tools GmbH bietet ihren Kunden eine umfassende Beratung und Betreuung bezüglich ihrer Produkte und Dienstleistungen.
Um dies – auch über den Zweck von 3 Jahre Garantie hinaus – zu ermöglichen, bin ich damit einverstanden, dass die Robert Bosch Power Tools GmbH meine hier angegebenen Daten, sowie die bei der zukünftigen Registrierung meiner Werkzeuge angegebenen Daten (Artikelnummer, Kennzeichnung, Seriennummer, Kaufdatum und Herstellungsjahr des Werkzeugs, der Batterie sowie des Ladegeräts) zur Erstellung eines Kundenprofils zusammenführt und im Rahmen eines Newsletters dazu verwendet,

  • um mir – per E-Mail, Post, mobilen Nachrichtendiensten, SMS oder Push-Nachricht – personalisierte Informationen über unsere Produkte und Services zukommen zu lassen (z.B. Optimierungsvorschläge meines Werkzeugbestands, Zubehör für Elektrowerkzeuge, Unterstützung bei der Händlersuche),
  • um mich zur Teilnahme an Gewinnspielen einzuladen
  • um mich über die Möglichkeit Gerätetester zu werden zu informieren,
  • um mich zu Marktforschungszwecken zu kontaktieren
  • sowie um mich in Serviceangelegenheiten individuell zu beraten.


Zudem bin ich damit einverstanden, dass die Robert Bosch Power Tools GmbH meine wie oben bezeichneten Daten an Unternehmen der Bosch-Gruppe (Robert Bosch GmbH, Scintilla AG (Zubehör)) zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung für die oben genannten Zwecke übermittelt.
Ich stimme neben den oben genannten Kontaktwegen außerdem einer telefonischen Kontaktaufnahme durch die Robert Bosch Power Tools GmbH zu den vorstehenden Zwecken zu.
Widerruf
Die vorstehenden Einwilligungserklärungen können Sie jederzeit mit einer formlosen Mitteilung an die Robert Bosch Power Tools GmbH (Anschrift siehe Datenschutzhinweise) oder per E-Mail an PT.DSO@BOSCH.COM für die Zukunft widerrufen. Für E-Mail-Newsletter bieten wir Ihnen zudem eine Widerrufsmöglichkeit über einen im Newsletter integrierten Abmeldelink. Ihre Einwilligung für Newsletter per mobilen Nachrichtendiensten und SMS können Sie durch das Senden der Nachricht „Stop“ an den jeweiligen Verteiler widerrufen.

Maria, Maria, i like it laut!

haifisch18
Power User 4
 
erstellt von hoer am 03.10.2018, 22:10 Uhr

@haifisch18:
Oh, diese Pressemitteilung auf der Bosch-Seite war mir nicht bekannt. Passt ja thematisch zum Thema Winkelschleifer und was passieren könnte. Das die Händler informiert werden, nehme ich positiv auf. Ist bekannt, ob die Händler ihre Kunden (zumindest die Kunden, die das Gerät gekauft haben) gesetzlich darüber informieren müssen?
Eine Information aus den Medien, der Herstellerseite oder vom Premium Partner (wenn man gerade vor Ort ist) kann für den regisrtierten Käufer eines Bosch-Gerätes nicht akzeptabel sein. Ich sehe hier an 1. Stelle den Hersteller in der Pflicht den registrierten Käufern mindestens auf dem Postweg und zusätzlich per E-Mail über einen Rückruf zu informieren. Die Käufer sehe ich in der Pflicht ihre Geräte zu registrieren und ihre AdressdatenKommunikationsdaten gegenüber dem hersteller aktuell zu halten. Käufer, die ihre Geräte nicht registriert haben, können sich nicht auf die "Bring-Schuld" des Herstellers berufen und sich dann auf Pressemitteilungen "verlassen". 

Dazu hat Bosch kein Recht! Eine Verwendung der Registrierungsdaten für mehr als die Garantieregistrierung ist höchstens noch fürs Marketing möglich wenn man es freigegeben hat. Siehe oben.
Die Sache mit den Winkelschleifern war übrigens freiwillig, daher fällt sie aus allen gesetzlichen Vorgaben raus.
 
erstellt von hoer am 03.10.2018, 22:10 Uhr
Zuerst einmal vielen Dank für die interessanten Antworten. 
  
Der von Dir aufgeführte Verweis zum "Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG)" 
In diesem Gesetz steht u. a.
"Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt  sicherzustellen, dass der Verwender die Informationen erhält, die er benötigt, um die Risiken, die mit dem Verbraucherprodukt während der üblichen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer verbunden sind und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittelbar erkennbar sind, beurteilen und sich gegen sie schützen zu können."


Diese Pflichten sind mit der Bedienungsanleitung erledigt. Dort finden sich Gefahrenhinweise die auch einiges an Fehlern in Maschinen schon abdeckt.
 
" Der Hersteller, sein Bevollmächtigter und der Einführer haben jeweils im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Vorkehrungen für geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken zu treffen, die mit dem Verbraucherprodukt verbunden sein können, das sie auf dem Markt bereitgestellt haben; die Maßnahmen müssen den Produkteigenschaften angemessen sein und reichen bis zur Rücknahme, zu angemessenen und wirksamen Warnungen und zum Rückruf."
Aus dem Gesetz geht leider nicht eindeutig hervor, ob nun der Hersteller den Verbraucher direkt (E-Mail, Post, etc.) oder indirekt (z. B. über eine Pressemitteilung) informieren muss. 
  

Dann geht doch aus dem Gesetz alles hervor was man wissen muss. Wenn kein Weg vorgeschrieben ist, darf der Informationspflichtige sich den Weg aussuchen. Und wenn 
Maria, Maria, i like it laut!

haifisch18
Power User 4
Bitte tu uns doch den Gefallen und informiere uns mal, was du mit diesem Thema eigentlich genau erreichen willst?
Vor allem die höchstpräzise und verklausulierte Fragestellung bringt überhaupt nichts. Hier unterhalten sich primär Nutzer von Werkzeugen, ganz selten gibt der Vertrieb in Form des Bob Teams mal einen Hinweis. Wenn du also in Zukunf eine Frage wie "wie wird ein Rückruf bekannt gemacht" hast, dann formuliere sie einfach auch so.

Ich möchte dich weder verschrecken, verprellen oder beleidigen:
Hier ist ein Werkzeugforum für Nutzer von Bosch Professional Elektrowerkzeug & Zubehör. Es geht hier nicht um präzise rechtliche Fragen. Welchen Eindruck deine Art zu fragen vermittelt, hat Bosch1969 sehr schön umschrieben. Wenn man schon solche verklausulierten Fragen formuliert, sollte man den Unterschied zwischen Gesetzen und Normen auch mit in Betracht ziehen.

Ich persönlich hab mich hier nur beteiligt weil im Fernsehen wieder nur Mist kommt, ich laufen war und noch nicht schlafen kann und mir langweilig war. Alle deine Themen fangen super an und laufen dann in die gleiche Richtung, immer in die rechtliche Ecke. Rechtsberatung bekommst du aber nur von deinem Anwalt. Ich als BobTeam würde darauf GARNICHT antworten, das ist nämlich die beste Art.
Maria, Maria, i like it laut!

higw65
Power User 4
 
erstellt von haifisch18 am 03.10.2018, 22:12 Uhr
 
erstellt von higw65 am 03.10.2018, 20:20 Uhr
 
Es kann allerdings auch sein, dass eben, aufgrund der Registrierungen, nun auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen wird. Aber hier ist noch kein Fall bekannt. 
Gruß GW
Das DARF nicht passieren, dafür gibt es keine Einwilligung der Nutzer zur Verwendung der Daten. Man kann als Nutzer auch nicht einwilligen, Bosch erfragt diese Einwilligung nicht. Man könnte höchstens einen Halbsatz dazu hindeuten, wobei die dazu gelieferten Beispiele ausschließlich Marketingdinge betrifft.
Nun...dann ändert man ggf. die AGB und weißt die registrierten USer darauf hin. Das darf man. Aber ich würde mir mal dei AGB und Datenschutzhinweise genau durchlesen. Da ist viel Spielraum. Auch für die Möglichkeit der Zusendung einer Mail im Falle eines Rückrufes.


Gruß GW 
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

linde
Treuer Fan
Hallo hoer,

die Bezeichnung "endverbrauchendes Unternehmen" konnte ich bislang im WWW nicht finden. Du siehst, die Antwort auf die Frage interessiert mich durchaus.

Ein Unternehmen, was Werkzeuge für den Eigengebrauch kauft und mithin keine Weiterveräußerung der Geräte anstrebt, ist ein solches jedenfalls nicht. Die Werkzeuge, auch wenn es GWG sind, landen trotzdem im betrieblichen Vermögen, stellen betrieblichen Aufwand dar und fließen folglich in die Finanz- und Steuerrechnung des Unternehmens als Kostenposition ein. Sie sind nach Deinem Beispiel vielleicht aus geldwerter Vorteil oder sie haben mit dem Betrieb gar nichts zu tun, weil Privatvermögen. 
Das einzige "endverbrachende Unternehmen" was mir einfällt, ist die "Managerin eines kleinen, meist gut florierenden, mehrköpfigen Familienunternehmens" - also die Hausfrau und Mutter, die daheim die Hosen anhat. Ich tendiere beinahe dahin, dass genau das hinter Deiner Fragestellung steckt. 

Insofern betrachte ich Deine Frage schon mit meinem Nerd-Auge und schließe mich haifischs Meinung daher uneingeschränkt an.

Im Übrigen regt mich die Entwicklung in unserer Gesellschaft tierisch auf, immer und andauernd nach Pflichten und Verantwortung anderer zu suchen, um denen letztlich eines überzubraten. Das ist für mich eine Verletzung eigener Verantwortung und vorallem Entmündigung - siehe DSGVO. Mit dem Werk werden wir ohnehin unsere Datenschutzprobleme nicht lösen, sondern nur einen weiteren "lilabunten" Cocon schaffen. Denn der "Verräter" sitzt vor dem elektronischen Kasten....  

Ich schweife ab und höre schon auf...

Gruß Sven

Holger_Schrade
Spezialist
Das ganze Thema ist alles andere als einfach, und ich bin mir auch recht sicher, dass du vom BOB-Team keine Antwort bekommst.

Rückrufe werden beim Bosch wie auch bei jedem anderen großen Unternehmen, sehr eng mit den Rechtsabteilungen abgestimmt und durchgeführt.
Bei Bosch Siemens Hausgeräte (BSH) gab es ja in der nahen vergangheit Rückrufe, hier wurde massiv in den Medien, in Sozialen Netzwerken, und mit großflächigen Printanzeigen auf den Rückruf hingewiesen.
Das konnte man eigentlich kaum nicht mitbekommen...

Grüße