Bosch könnte z.B. einen Bohrhammer bauen, der nach objektiven Gesichtspunkten jedem Konkurrenzprodukt überlegen ist, trotzdem dürfte das Bosch nach dem Wettbewerbsrecht so nicht sagen,...
Freilich dürfte Bosch das sagen. Sogar mit Konkurrenzprodukten dürfte Bosch vergleichen (und tut das auch z.B. in Prospekten) und diese auch namentlich nennen (was Bosch nicht tut).
Vergleichende Werbung ist seit 2000 erlaubt. Zwar ist das an bestimmte Voraussetungen gebunden, die sind allerdings nur Einschränkungen um einen fairen vergleich zu ermöglichen.
So müssen die genannten Werte auch objektiv nachprüfbar sein.
Selbst vor 2000 war vergleichende Werbung unter unkenntlichmachung des Konkurrenzproduktes erlaubt (so wie es Bosch jetzt auch noch macht).
Allerdings ist sowas ein sehr sensibles Feld, daher wird die vergleichende Werbung nur sehr sparsam eingesetzt.
Wie schnell es in der Wirtschaft zu Rechtstreits in mehrstelliger Millionenhöhe kommen kann sieht man ja aktuell wieder an Ap... und Sams...
Auch könnte ich mir in bestimmten Bereichen vorstellen, das es da verpönt ist oder es eine Art "Gentleman agreement" gibt.
Aber Ybarian hat recht, die Werbeversprechen sind sehr mit vorsicht zu geniessen. Vor allem, da es ja bei den vom Hersteller selbst erstellten Tests ja auch keine einheitlichen Vorgaben gibt.
Jeder kann sich seine Tests so gestalten wie er will und natürlich auch so die Vorzüge seiner Ware in den Vordergrund stellen.
Hier sind unabhängige Tests aussagekräftiger (wenn es sowas überhaupt gibt), aber zumindest kann man meist die Testkriterien nachvollziehen und eine eigene Wertung nach seinen Bedürfnissen vornehmen...
oder
Man macht es wie Ybarian und wendet sich vertrauensvoll an seinen Händler.
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!