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Pro Deal für Freiberufler

SV-Kanzlei
Neuling 2
Also, ich bin seit 25 Jahren als Dipl.-Sachverständiger für Immobilienbewertung und für Baumängel und Bauschäden tätig. Ich brauche dafür eine Vielzahl von Werkzeugen.....ich habe mich bisher immer für Bosch 18V entschieden und bin damit grundsätzlich zufrieden. Im vergangenen Jahr habe ich mir tatsächlich sehr viele Werkzeuge gekauft (für mehrere tausend Euro), da die Prodeals verlockend waren. Die Teilnahme für "gewerbliche" Kunden war ja lt. AGB unbegrenzt. Nun lehnt man drei von sechs Anträgen ab, da ich angeblich eine Privatperson bin? Ich bin wirklich schwer enttäuscht von Bosch! Ich habe den Leuten Umsatsteuervorauszahlungen usw. geschickt, um zu Beweisen, dass ich selbständig bzw. freiberuflich/gewerblich tätig bin....bisher wird das ignoriert. Wenn das so bleibt, dann werde ich mich künftig bei der Konkurrenz umschauen
16 ANTWORTEN 16

bayern_3
Erfahrener 2
Hallo SV Kanzlei,

du hast diese Ablehnungen per Email bekommen? Schon telefonisch mit den Damen und Herren von der ProDeal-Abteilung gesprochen?
Normalerweise ist das in einem Telefonat relativ schnell geklärt.
Abteilung "T"Raumschiff 2023 / Bergkgeschrey on Tour!

sinus50
Moderator
Moderator
Guten Abend SV-Kanzlei,

zunächst Glückwunsch zu den zahlreich angeschafften Bosch Werkzeugen und herzlich Willkommen hier im blauen Bosch Profi Forum.

Gemäß FAQ können "Geschäftskunden" über den Aktionszeitraum hinweg beliebig oft an einem PRO Deal teilnehmen.
Wenn ich richtig informiert bin, wird dafür bei der Einrichtung des PRO360 Nutzerprofil auch die Steuernummer abgefragt.

Sofern die entsprechenden Eintragungen gemacht und die Vorraussetzungen des jeweiligen ProDeal erfüllt sind, dürfte in diesem Fall die Mehrfachteilnahme kein Problem sein.

Ich würde, wie auch schon von bayern_3 empfohlen, nochmal mit dem ProDeal-Support in Kontakt treten.
Die Kontaktdaten sind sicherlich dem Schriftverkehr zu entnehmen.
Das Team hat eigentlich einen guten Ruf und arbeitet Kunden- und Lösungsorientiert. 🙂

Viel Erfolg.

Gruß
sinus50

PS.: Im übrigen ist diese schon länger laufende Bosch ProDeal-Aktion hinsichtlich Umfang und Prämienauswahl schon recht einmalig in der Branche. 🙂

viertelelf
Spezialist 2
 
erstellt von sinus50 am 10.01.2023, 17:56 Uhr
Gemäß FAQ können "Geschäftskunden" über den Aktionszeitraum hinweg beliebig oft an einem PRO Deal teilnehmen.
Wenn ich richtig informiert bin, wird dafür bei der Einrichtung des PRO360 Nutzerprofil auch die Steuernummer abgefragt.
Ein Freiberufler muss aufgrund seiner Qualifikation kein Gewerbe anmelden um tätig zu werden.
Ich gehe davon aus, dass hier ein Gespräch mit den Leuten von Bosch weiterhilft. Ein Freiberufler geht schliesslich keinem Hobby nach. 
 

alexloede
Aktives Mitglied 3
Eine private Bosch-ID kann nicht nachträglich in eine geschäftliche geändert werden.

Lege einfach einen zweiten geschäftlichen Account an und registriere die 3 Geräte bis Ende des Monats.

blackfox
Treuer Fan

Ein Freiberufler muss aufgrund seiner Qualifikation kein Gewerbe anmelden um tätig zu werden.

​​​​Das ist aber sowas von falsch. Freiberufler ist nichts anderes als eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn Geld verdient wird ist ein Gewerbe anzumelden.

Ich würde es so machen wie Alex schreibt.

SV-Kanzlei
Neuling 2
Freiberufler sind nicht gewerbetreibend! Architekten, Künstler u. Sachverständige müssen kein Gewerbe anmelden. Alle die wissenschaftlich und künstlerisch tätig sind (dazu gehören u.a. Architekten und Sachverständige) brauchen keine Gewerbeanmeldung. Aber keine Angst, Steuer zahlen wird dennoch!

sinus50
Moderator
Moderator
Besten Dank für Deine Zwischenmeldung. 🙂
Bleibt noch die Frage, wie der PRO360-Account angelegt worden ist; privat oder als Firma mit den entsprechenden Angaben.

Gruß
sinus50

SV-Kanzlei
Neuling 2
Wenn ich ehrlich bin, dann habe ich keine Ahnung mehr wie ich mich angemeldet habe, ich hab da damals nicht drauf geachtet, da es da die ProDeals so noch nicht gab bzw. mir nicht klar war, dass man nur unbegrenzt teilnehmen kann, wenn man einen "gewerblichen Account" hat. Nachträglich ändern geht tatsächlich nicht. Ich habe über 50 Werkzeuge in meiner Inventarliste, das spricht eigentlich schon gegen private Nutzung :-). Zudem steht auf allen Rechnungen die ich hochgeladen habe meine Firmenaschrift...

Ich hab den Damen und Herren jetzt einfach meine letzte Umsatzsteuervoranmeldung geschickt und nochmals um Überprüfung gebeten. Mal sehen was passiert....ich werde berichten. Die Werkzeuge sind ja trotzdem gut, aber man ärgert sich halt doch ein bisserl, wenn das dann nicht klappt. Real geht es ja nicht um viel (ein Akkuschrauber, eine Gebläse und den Handstaubsauger)

sinus50
Moderator
Moderator
@SV-Kanzlei,

das ist natürlich verständlich, manches entwickelt sich halt auch mit der Zeit.

Zu Beginn der ProDeals war die Unterscheidung auch nicht so relevant.
Aber dann entwickelte sich die Nachfrage doch rasant, auch, weil einige Zeitgenossen daraus ein neues Geschäftsmodell gemacht hatten.:-) 
Da wurde halt reagiert und man achtet jetzt darauf.

Drück Dir die Daumen das es nun klappt.
Alternativ bleibt noch der schon gemachte Vorschlag mit der Neuanmeldung.

Ansonsten viel Freude mit den neuen bleuen Helfern.

Gruß
sinus50

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von blackfox am 11.01.2023, 13:37 Uhr

Ein Freiberufler muss aufgrund seiner Qualifikation kein Gewerbe anmelden um tätig zu werden.

​​​​Das ist aber sowas von falsch. Freiberufler ist nichts anderes als eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn Geld verdient wird ist ein Gewerbe anzumelden.

 


Nein, das ist und bleibt nicht richtig. Steuern bezahlen muss man natürlich trotzdem.

Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von blackfox am 11.01.2023, 13:37 Uhr

Ein Freiberufler muss aufgrund seiner Qualifikation kein Gewerbe anmelden um tätig zu werden.

​​​​Das ist aber sowas von falsch. Freiberufler ist nichts anderes als eine gewerbliche Tätigkeit. Wenn Geld verdient wird ist ein Gewerbe anzumelden.

 


Nein, das ist und bleibt nicht richtig. Steuern bezahlen muss man natürlich trotzdem.

Menschen, die freie Berufe ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

blackfox
Treuer Fan
Du lass uns beim Thema bleiben. Ich hätte nicht mit dieser Diskussion anfangen sollen. Nur soviel: Freiberufler kann jeder sein. Es bietet seit jeher leider viel zu viel Spielraum. Wichtig ist, dass der Threads Ersteller geholfen bekommt.

dtp
Neuling 3
 
erstellt von sinus50 am 11.01.2023, 15:20 Uhr
Aber dann entwickelte sich die Nachfrage doch rasant, auch, weil einige Zeitgenossen daraus ein neues Geschäftsmodell gemacht hatten.:-) 
Aber hat denn die Unterschiedung zwischen gewerblich und nichtgewerblich da eine deutiche Veränderung gebracht? Ich meine, als Gerwerblicher kannst du doch auch die kostenlosen PRO-Deals-Prämien mitnehmen, um sie dann wieder als ungenutzte Neugeräte weiter zu verkaufen. Eine privater Nutzer muss sich dann allerdings schnell den Vorwurf gefallen lassen, dass er gewerbsmäßig unterwegs sei. Daher macht es ggf. schon Sinn, die PRO-Deals für private Nutzer zu deren Eingeschutz auf drei Geräte pro Zeitraum zu beschränken. 
 

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Naja, unsere blaue Maschinen sind immer mit einem "G..." am Ende.
Da wird schnell mal ein "Gewerbe" angekreuzt, aber es heisst: Selbstständige.
Gewerbe, Freie und Urproduktion und was noch?
Steuern kommen...(:)
Dennoch ein wichtiges Thema!
Gruss Willy



 

AlPa
Neuling 3
@blackfox:


Womit begründest Du Deine sture aber eben falsche Behauptung?

Es gibt die sogenannten freien Berufe, was in der Regel Berufsbilder sind die ein Ingenieursstudium voraussetzen oder eben künstlerischer Natur sind, eben freie Berufe. I.d.R. stimmt man die freiberufliche Tätigkeit mit der zuständigen Finanzbehörde ab und bekommt dann so etwas wie eine Bestätigung darüber. Steuerlich wird dann eine Überschussrechnung nach §4 Est. verlangt.  Das bedeutet die Befreiung von der Bilanzierung und der doppelten Buchführung.

Um ehrlich zu sein ärgern mich schon solche Leute, die wie Du einfach lautstark irgendwelche wenig fundierten, persönlichen Meinungen als alleinige Wahrheit verkaufen

viertelelf
Spezialist 2
 
erstellt von blackfox am 12.01.2023, 11:25 Uhr
Nur soviel: Freiberufler kann jeder sein. 
Nein. Nur wenn eine geeignete Qualifikation für das Thema nachgewiesen werden kann, in der Regel eine akademische Ausbildung. Und auch nicht für jeden Beruf.
Ist ist nicht das Gleiche wie z.B. "Gutachter", das tatsächlich jeder sein kann, weil die Bezeichnung nicht geschützt ist.