Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Sauger GAS 25 für Russ geeignet??

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo ich habe einen Installateur Betrieb und überlege mir den Bosch GAS 25 Sauger an zu schaffen.

Nun habe ich schon eine Weile gelesen und mich informiert, doch ein par Fragen sind noch offen.

Kann ich mit dem Gerät Heizkessel, also Russ und Asche saugen?
Kann ich das Gerät auch ohne Beutel betreiben?
Ist es sinnvoll so einen mehrfach nutzbaren Beutel zu kaufen? ala "superstaubi"

Was sind eure Erfahrungen und Meinungen?

Vielen Dank im vorraus.
7 ANTWORTEN 7

Da-Berti
Power User 2
Hallo Gustav,

gibt es einen Grund, warum Du den Staubsauger ohne Beutel betreiben willst? Mit Beutel könntest Du den Staub leichter und vor allem sauberer entsorgen!
Betreiben kannst Du den Sauger natürlich auch ohne Beutel, aber dann setzt sich der Filter schnell zu und mussen öfters gereinigt werden. Bei feinem Staub wie Ruß würde ich eher davon abraten, den Sauger ohne Beutel zu betreiben!

Nichts desto weniger sauge ich die Asche meinen Pelletsbrenner auch mit dem GAS25 aus, aber mit vorgeschalteten Zyklonbehälter (wie es ihn in jedem Baumarkt für wenig Geld gibt).

Warum?
Weil ich eventuelle warme Asche lieber in dem Blecheimer habe, anstatt in meinem schönen blauen Sauger. Zudem kann ich die Asche leichter entsorgen.

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Servus Gustav,

Also da du ein gewerblicher Betrieb bist und somit die BG füchten mußt gebe ich dir jetzt eine kostenlose Fachberatung!

Die GAS 15, 25, 50 haben folgende Freigaben und Klassen

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Lackstäube aller Art
- Holzstäube (hier im besonderen Buche, Eiche, tropische Edelhöler zu erwähnen)

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Der GAS50M der ideale Spezialsauger für Holz

Dieser Sauger der Klasse M ist eine Besonderheit da er auf Grund seiner technischen Ausstattung M - Klasse Zertifiziert ist folgende Stäube Saugen darf:

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube
- Holzstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube
- Lackstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse M (GAS50M) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Also wie du erkennen kannst eine Menge Vorgaben gell.....

Saugst du zum Beisbiel einen Ofen aus so kannst du das solange nur Holz verbrannt wurde, ist Kunsstoff drin gewesen oder zB. Leimholz dann geht das schon wieder nicht weil Krebserregend durch den Rückstand der Folien, Kleber etc...

Ölbrenner gehen generel mal gar nicht da Ölkreidestaub wieder krebserregend ist....

Die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern geben MAK Werte oder TRK Werte vor.

Hier mal eine kleine Hilfe:

Klasse L Sauger (Staubklasse L) Filterdurchlassgrad <5 m³/h = MAK > 1 mg/m³ Hier ist die Entsorgung der Stäube ohne Vorschrift. Das heißt du kannst auch ohne Beutel Saugen! Bei der Entsorgung ist nicht Die Müllart und deren Entlagerung gemeint sondern die Verbringung aus dem Gerät!

Klasse M Sauger (Staubklasse M) Filterdurchlassgrad <1 m³/h = MAK > 0,1 mg/m³ Hier ist die Verbringung aus dem Gerät als staubarm vermerkt also Filterbeutel/Sack usw. also nicht in den Behälter...

Klasse H Sauger (Staubklasse H) Filterdurchlassgrad < 0,005 m³/h = MAK-Werten von Krebs erregenden Stoffen (§ 35 Gefahrenstoffverordnung) und mit Krankheitserregern.
Diese Klasse enthält die Verwendungskategorie K1 und C

Genug geschrieben oder? Also erstens immer mit Beutel bei Russ etc. Immer mindestens einen Klasse M bei Asche und Russ OHNE Krebserregende Stoffe (GAS50M).

Bei Russ mit Krebserregenden Stoffen IMMER einen Klasse H Sauger (den es bei Bosch aus guten Grund nicht gibt [Haftung])

Hoffe ich konnte dir helfen. Was du machst ist dir überlassen ist schon klar aber pass brutal auf wenn deine Mitarbeiter damit werkeln oder Kunden dabei sind dann geht das in die grobe Fahrlässigkeit beim Kadi...

So ist Deutschland ein Privatman kann sich gerne seinen Öl-Öfen aussaugen mit der schwarzen Kärch.. Trommel und den gegebenenfalls krebserregenden Staub beim Entsorgen verteilen....

Gut das wir im Forum für Handwerk und Industrie sind und ein paar Fachleute dabei sind....

Sicherheit geht vor! (Habe ich schon erwähnt das Bosch auch Sicherheitsschuhe und Workwear hat....)

Gruß vom Fachhandel

Carsten Rödl








Bosch_Experten
Bosch Experten Team
Hallo Carsten,

besser und ausführlicher hätte Bob dies nicht beschreiben können, Danke.

@ Hallo Gustav Gans. Als Privatmann kannst Du wie von Berthold vorgeschlagen den Ofen aussaugen, aber als Handwerker im Auftrag bitte nicht. Da musst Du in ein Saugsystem der Klasse "H" investieren.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team

Make hard work easier and healthier. Bosch Professional.

Kony
Power User 3
Hallo Carsten,

das war mal wieder eine super Beratung, wenn nur alle Verkäufer so gut beraten und auskennen würden.
Aber dann hätte man keinen Grund sich bei dir beraten zu lassen und auch zu kaufen.

Gruß

Kony
Geht nicht, gibt es nicht!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Ok danke für die kompetenten Infos. Hat mir sehr weiter geholfen!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

Ok danke für die kompetenten Infos. Hat mir sehr weiter geholfen!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Weil oft mal über die Fähigkeiten von Saugern geredet wird habe ich den Eintrag nochmal nach oben gezogen!

Bitte beachtet auch die bestimmungen für das Saugen von Holzstaub.

Servus Gustav,

Also da du ein gewerblicher Betrieb bist und somit die BG füchten mußt gebe ich dir jetzt eine kostenlose Fachberatung!

Die GAS 15, 25, 50 haben folgende Freigaben und Klassen

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Lackstäube aller Art
- Holzstäube (hier im besonderen Buche, Eiche, tropische Edelhöler zu erwähnen)

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Der GAS50M der ideale Spezialsauger für Holz

Dieser Sauger der Klasse M ist eine Besonderheit da er auf Grund seiner technischen Ausstattung M - Klasse Zertifiziert ist folgende Stäube Saugen darf:

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube
- Holzstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube
- Lackstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse M (GAS50M) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Also wie du erkennen kannst eine Menge Vorgaben gell.....

Saugst du zum Beisbiel einen Ofen aus so kannst du das solange nur Holz verbrannt wurde, ist Kunsstoff drin gewesen oder zB. Leimholz dann geht das schon wieder nicht weil Krebserregend durch den Rückstand der Folien, Kleber etc...

Ölbrenner gehen generel mal gar nicht da Ölkreidestaub wieder krebserregend ist....

Die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern geben MAK Werte oder TRK Werte vor.

Hier mal eine kleine Hilfe:

Klasse L Sauger (Staubklasse L) Filterdurchlassgrad <5 m³/h = MAK > 1 mg/m³ Hier ist die Entsorgung der Stäube ohne Vorschrift. Das heißt du kannst auch ohne Beutel Saugen! Bei der Entsorgung ist nicht Die Müllart und deren Entlagerung gemeint sondern die Verbringung aus dem Gerät!

Klasse M Sauger (Staubklasse M) Filterdurchlassgrad <1 m³/h = MAK > 0,1 mg/m³ Hier ist die Verbringung aus dem Gerät als staubarm vermerkt also Filterbeutel/Sack usw. also nicht in den Behälter...

Klasse H Sauger (Staubklasse H) Filterdurchlassgrad < 0,005 m³/h = MAK-Werten von Krebs erregenden Stoffen (§ 35 Gefahrenstoffverordnung) und mit Krankheitserregern.
Diese Klasse enthält die Verwendungskategorie K1 und C

Genug geschrieben oder? Also erstens immer mit Beutel bei Russ etc. Immer mindestens einen Klasse M bei Asche und Russ OHNE Krebserregende Stoffe (GAS50M).

Bei Russ mit Krebserregenden Stoffen IMMER einen Klasse H Sauger (den es bei Bosch aus guten Grund nicht gibt [Haftung])

Hoffe ich konnte dir helfen. Was du machst ist dir überlassen ist schon klar aber pass brutal auf wenn deine Mitarbeiter damit werkeln oder Kunden dabei sind dann geht das in die grobe Fahrlässigkeit beim Kadi...

So ist Deutschland ein Privatman kann sich gerne seinen Öl-Öfen aussaugen mit der schwarzen Kärch.. Trommel und den gegebenenfalls krebserregenden Staub beim Entsorgen verteilen....

Gut das wir im Forum für Handwerk und Industrie sind und ein paar Fachleute dabei sind....

Sicherheit geht vor! (Habe ich schon erwähnt das Bosch auch Sicherheitsschuhe und Workwear hat....)

Gruß vom Fachhandel

Carsten Rödl