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GSR 18V-85 C Professional mit den ProCore 7.0Ah in die Box?

spawnie
Aktives Mitglied 3
Hallo zusammen, Ich habe vor den GSR 18V-85 C Professional zu kaufen. Es gibt hier tolle Sets mit den ProCore 7.0Ah im Doppelpack. Passt das so in die LBoxx, ist die angepasst? Oder muss hier improvisiert und gebastelt werden? Danke und viele Grüße
33 ANTWORTEN 33

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Spawnie,
die ProCORE Akkus passen in die Einlage und die L- Boxx. Es gibt übrigens auch ein Set, wo die ProCORE Akkus direkt zum Lieferumfang gehören: 0615990K18.

Gruß
Stefan

spawnie
Aktives Mitglied 3
Ich meinte ja das fertige Set mit den 2 x ProCore 7.0Ah Akkus. Diese Brummer passen ja nicht überall mir rein. Beim FC2 hatte man mir gesagt, das passt nicht ohne Nacharbeiten. Beim 18V-85C geht das alles ohne Basteleien, wie ich dich verstehe?

michi1965
Treuer Fan
Ist zwar der GSB 18VE-EC, sollte aber Deine Frage beantworten. Der Akuu links in der Ablage ist ebenfalls ein ProCore.
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Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

donniedarko
Spezialist
Beim GSR 18V-EC passt der Schrauber nicht mit angesteckten Procore 7.0Ah oder Eneracer Akku in die Einlage der L-Boxx.
aus dem echten Nordfriesland!

higw65
Power User 4
Beim GSR 18 V-EC macht ein aktueller ProCore oder EneRacer auch richtig Sinn 😉

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

michi1965
Treuer Fan
Ich benutze meinen GSB 18VE-EC normalerweise auch nur mit dem normalen 5Ah. Die ProCore waren im wahrsten Sinne des Wortes eine Fotomontage.
Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

higw65
Power User 4
Beim VE-EC und beim weitgehend baugleichen 85 C merkt man den Unterschied schon. Da freut man sich über KickBack 🙂

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

donniedarko
Spezialist
Der GSR 18V EC hat mit dem Eneracer schon eine spührbar höhere Drehzahl. Es ging hier um das Passen mit dem Eneracer Akku. Mir ist schon klar, dass er keine 1000W liefert und vom Akku ausgebremst wird...
aus dem echten Nordfriesland!

spawnie
Aktives Mitglied 3
Passt das denn nun in die Box oder nicht? Oder gibt es hier echt ein Set was man nicht Einpacken kann? Sinn / Unsinn lassen wir mal außen vor. Es geht mir wirklich nur drum, ob es passt wenn es denn schon Sets gibt. Davon abgesehen hätte ich auch 5.0Ah und 2.0Ah Akkus da, wenn es schlanker sein muss.

kuraasu
Spezialist 2
Bitte in den Vorpostings den Unterschied zwischen dem GSR 18 V-EC (Nachfolger: GSR 18V-60 C) und dem GSR 18 VE-EC (Nachfolger: GSR 18V-85 C) beachten. Dann sollte alles klar sein.

spawnie
Aktives Mitglied 3
Habe ich nun getan (oder sagen wir: versucht 🙂 )
Mein Fazit wäre: Beim GSR18V-85C sollte es mit den ProCore passen - was ja auch Sinn machen würde, wenn es fertige Sets gibt.
Bei anderen Modellen eben nicht.

spawnie
Aktives Mitglied 3
Ah, auch wenn es nicht wirklich direkt hier rein gehört, habe ich dennoch mal eine Frage:

Überschreiten wir mit 2 x ProCore denn wirklich einen Grenzwert?
Ich habe bei dem Set aus Schrauber & 2 Akkus doch echt den Hinweis gefunden, dass es sich um Gefahrgut handelt und die Rücksendungskosten bei Widerruf zw. 70€ und 150€ lägen, da dies eine Spedition erledigen muss???

Ich will hier keine Angebote oder Preise diskutieren - ist ja nicht erwünscht - sondern nur mal Fragen, ob das so wirklich stimmt?
 

haifisch18
Power User 4
Selbst eine Sendung mit einer Li Knopfzelle (in meinem Fall war es ein Drucker) ist der Li Gefahrhinweis. Hab die Aufkleber auch schon auf LBoxxen OHNE Akkus gefunden. 
Habe ich nun getan (oder sagen wir: versucht 🙂
Mein Fazit wäre: Beim GSR18V-85C sollte es mit den ProCore passen - was ja auch Sinn machen würde, wenn es fertige Sets gibt.
Mit Lesen und Bilder anschauen hast du ja schon im Thema zur Winkelschmiege ein Problem gehabt?
Wo scheitert den der Versuch? An dem klaren JA von Stephan in Beitrag Nummer 2 dieses Themas oder das Bild von Michi1965 im vierten Beitrag? Spätestens dann war das Thema doch erledigt.
 

 

Maria, Maria, i like it laut!

spawnie
Aktives Mitglied 3
Es geht nicht um den Li-Ion Aufkleber, der sollte ja eigentlich immer drauf sein.
Aber das Zeug kam bislang mit der regulären Post.

Bei dem Set jetzt habe ich aber den Hinweis gefunden, es müsse per Spedition ZURÜCKgesandt werden, und das würde 70-150€ kosten.
Ich frage mich da eben, ob wir von der Menge gefährlicher Güter einen Grenzwert überschreiten im Vgl. zu den 5.0Ah Akkus oder ob das einfach Widerrufe blocken soll?
 

ovi651
Erfahrener 2
 
erstellt von spawnie am 12.08.2018, 11:34 Uhr

Ich frage mich da eben, ob wir von der Menge gefährlicher Güter einen Grenzwert überschreiten im Vgl. zu den 5.0Ah Akkus 

So isses.
Leicht zu finden und lange zu wissen gibt es eine Grenze ab einem Energiegehalt von 100Wh.
Wie teuer das dann konkret bei welchem Versender wird: Keine Ahnung.

Nun folgt Halbahnung!:
Unternehmen, die Neuwahre überhaubt erst ”in Verkehr” bringen, haben vermutlichst eine Sonderstellung.
Dort ist nämlich leicht zu versichern, dass entsprechende Akkus nur teilgeladen sind.

 
Man lernt nie aus.

sireagle
Power User 4
 
erstellt von spawnie am 12.08.2018, 10:46 Uhr
Ah, auch wenn es nicht wirklich direkt hier rein gehört, habe ich dennoch mal eine Frage:

Überschreiten wir mit 2 x ProCore denn wirklich einen Grenzwert?
Ich habe bei dem Set aus Schrauber & 2 Akkus doch echt den Hinweis gefunden, dass es sich um Gefahrgut handelt und die Rücksendungskosten bei Widerruf zw. 70€ und 150€ lägen, da dies eine Spedition erledigen muss???

Ich will hier keine Angebote oder Preise diskutieren - ist ja nicht erwünscht - sondern nur mal Fragen, ob das so wirklich stimmt?
 
Wenn ich das alles richtig mitbekomme, bist Du Privatmann.

Du hast nach Fernabsatzgesetz 14-Tage Rückgaberecht ohne angabe von Gründen, bei einem Warenwert von über 20,-€ ist der Versender verpflichtet die Kosten für den Rückversand zu übernehmen.

Im Garantiefall wird nach Registrierung die Abholung von Bosch übernommen, die haben mit Ihrem Logistikpartnern gesonderte Vereinbarungen wegen der Kosten.

Was Dich betrifft, wenn Du Akku´s in größeren Mengen zu gewerblichen Zwecken transportierst, gibt es da Regeln für, aber ich sehe keinen Handwerker mit einem Gefahrgutschild am Bulli/Sprinter/Transit/Ducato/usw. umherfahren, selbst die öffentlichen Versorger bei denen alles jährlich oder gar 1/2-jährlich auf den neusten Stand gebracht wird haben diese nicht an den Rüstfahrzeugen.
Die nächste Organisation wären dann die Feuerwehren.

Also ich denke Du zerbichst Dir über Unsinn den Kopf und machst Dich nur selbst verrückt.

Gruß
Sascha
 
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

lars77
Aktives Mitglied 2
Ein „Grenzwert“ ist >5Ah 18V schon überschritten, über 100Wh zählt ein Akku als klassisches Gefahrgut und es gelten besondere Verpackungs- und Transportvorschriften. 
Auf der Straße darf das  aber schon transportiert werden, da gibts Ausnahmeregelungen für Handwerker/Heimwerker.
Durch Dritte (Transportdienstleister) >100Wh aber nicht mit den üblichen Akkuwarnaufklebern, sondern mit richtigen Gefahrgutwarnhinweisen:

https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Verband/Fachverbaende/Elektrowerkzeuge/Neue_Merkblaetter_...

Allerdings handhabt das scheinbar jeder Transportdienstleister anders. 
Mir war mal aufgefallen, dass ich Akkus nie direkt an eine DHL-Packetstation(Kiosk) senden konnte, auch „kleine“ Akkus -daher hatte ich das damals mal nachgelesen:
Laut DHL Übersicht versenden sie gar nichts über 100Wh, siehe Foto.

In der Anleitung von Bosch steht auch etwas dazu:
Transport
Die enthaltenen Li-Ionen-Akkus unterliegen den Anforderungen des Gefahrgutrechts. Die Akkus können durch den Benutzer ohne weitere Auflagen auf der Straße transportiert werden.
Beim Versand durch Dritte (z.B.: Lufttransport oder Spedition) sind besondere Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung zu beachten. Hier muss bei der Vorbereitung des Versandstückes ein Gefahrgut- Experte hinzugezogen werden.
Versenden Sie Akkus nur, wenn das Gehäuse unbeschädigt ist. Kleben Sie offene Kontakte ab und verpacken Sie den Akku so, dass er sich nicht in der Verpackung bewegt.
Bitte beachten Sie auch eventuelle weiterführende nationale Vorschriften.


Spannend wird dann die Frage: Wer trägt die Kosten, wenn unterwegs ein Akku ausläuft oder sogar brennt. Trotz Retourenaufkleber vom Händler ist der Kunde zwar der „Versender“, aber beim Thema „Verpacker“ hängt der Händler mit in der Verantwortung, wenn der Kunde das Originalpaket mit den Warnhinweisen des Händlers nimmt. 
Um da gar nicht erst ein Risiko einzugehen gibt es vermutlich also Händler, die sich absichern und für Retouren nur z.B. eine Spedition für Gefahrgut nehmen, damit sie gar kein Finanzielles Risiko haben.
(Und praktischer Nebeneffekt: weniger Rücksendungen durch hohe Kosten mag bestimmt jeder Händler.....)
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Lars

higw65
Power User 4
Eben...und das "Kleingedruckte" lesen nicht Viele.

Das Ganze ist ein schwieriges Thema und mal "eben so zurückversenden"...ist immer ein Spiel mit dem Feuer...im wahrsten Sinne. Daher sollte man auch immer die Originalverpackungen aufbewahren. Zumindest innerhalb der Rücksendezeit. Viele Onlineshops...und auch der große Fluss agieren da an einer Grenze.

Das geht so lange gut...bis mal was passiert und es Verletzte oder Tote gibt. Dann...wird es einen Aufschrei geben und plötzlich werden sich Diejenigen dazu äußern die das Alles einfach so hingenommen haben...und fragen warum es da nicht schon vorher eine entsprechende Regelung gab. Dabei gibt es die schon.

Kaputte Akkus...also mechanisch defekte (und ich meine auch die anderen)...dürfen übrigens gar nicht versendet werden. Das ist Gefahrstoff...und auch Bosch ist da sehr Gewissenhaft. Nicht mal die Händler dürfen solche Sachen "einfach mal so" zurückschicken. Dafür gibt es spezielle Versandbehälter, die dann angefordert werden. Vielleicht sehen wir so einen mal beim nächsten Besuch in Willershausen.

Li-Ion-Akkus sind gefährlich...sehr sogar. Jahrelang hat man darüber diskutiert wie gefählich Wasserstoffantriebe sind..."rollende Bomben" hat man geschrieben...und jetzt setzt Alles auf E-Mobilität und fährt eigentlich mit nicht weniger gefährlichen Energieträgern durch die Gegend. Die Vorfälle mit den Teslas haben es ja schon gezeigt...

...und Jeder...aber auch Jeder sollte sich eineer Sache bwusst sein:

Jeder Akku, jede Batterie...ist gespeicherte Energie in immer höherer Dichte und Menge...und wenn diese auf einen schlag frei wird...wird es gefählich. Daher sollte man damit auch entsprechend umgehen.

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

lars77
Aktives Mitglied 2
 
erstellt von sireagle am 12.08.2018, 12:38 Uhr  
[...]
Du hast nach Fernabsatzgesetz 14-Tage Rückgaberecht ohne angabe von Gründen, bei einem Warenwert von über 20,-€ ist der Versender verpflichtet die Kosten für den Rückversand zu übernehmen.
 [...]

Vorsicht bei den Kosten, da gab’s 2014 Änderungen.
Bei „mangelhafter“ Ware muss der Verkäufer natürlich alle Transportkosten tragen / erstatten (außer Expresszuschlägen usw.)
Bei nur Nichtgefallen, also dem 14 Tage-Widerrufsrecht im Online-Handel muss der Verkäufer zwar die Hinsendekosten (außer Expresszuschlägen) erstatten, die Rücksendekosten muss allerdings der Käufer tragen, SOFERN der Verkäufer vor der Bestellung darauf hingewiesen hat. 
Viele Onlineshops haben aber „freiwillig“ eine kostenlose Rücksendung

 
Lars

spawnie
Aktives Mitglied 3
Ich mache mir da keine Sorge, ich war nur verwundert. Mir kam sowas noch nie vor die Nase, selbst nicht bei den High End Taschenlampen, wenn ich da mal wieder direkt ein paar Sätze Li-Ion Zellen bestellt hatte. Wie gesagt, mir ging es nur drum, dass ein (eigentlich recht großer & bekannter) Werkzeug Online Händler den Warnhinweis beim Set hat, dass im Falle eines Widerrufs das "Gefahrgut" per Spedition transportiert werden müsse und der Käufer somit 70 bis 150€ tragen muss. Wenn das für den Widerruf gilt, dann aber auch für den Versand, und bei DEM Preis der aufgerufen wird versenden die das wohl bestimmt auf regulärem Wege. Ich denke, dass ist eher eine Masche um Rücksendungen zu vermeiden.

lars77
Aktives Mitglied 2
@spawnie: „verlassen“ würde ich mich nicht darauf.
Natürlich haben große Händler einen Ruf zu verlieren und werden eventuell kulant reagieren.
Aber die gesamte Transportgeschichte von Akkus >100Wh ist ein ziemlich komplizierter Bereich mit Regelungen, die kaum einer versteht, die nicht immer sinnvoll sind und die oft nicht beachtet werden.
Keine Ahnung, ob der Händler selbst regulär versenden und bei der Retoure wegen dem Gefahrgut eine teure Spedition vorschreiben darf, das wäre eine Frage für Anwälte.
Auch Bosch sichert sich in der Anleitung der Akkus ab- daran kann man sehen, daß das kein leichtes Thema ist:  Beim Versand durch Dritte [...]  muss bei der Vorbereitung des Versandstückes ein Gefahrgut- Experte hinzugezogen werden.

 
Lars

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

wer schon mal ein Gerät zum Versand nach Willershausen angemeldet hat, dürfte von Bosch in der Bestätigungsmail auch ein Dokument "Versandhinweise.pdf" erhalten haben. Dadrin geht es genau um die Akku-Frage, ob unter oder über 100 Wh und beschädigt oder nicht, jeweils mit entsprechenden Hinweisen. Ein Piktogramm zum Ausdrucken ist ebenfalls enthalten.


Gruß
kuraasu
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willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Das ein Pilot solche Akkus ungern an Bord haben möchte leuchtet mir ein.
Aber warum sollte ein Paketfahrer oder Spediteur ein "Gefahrguttransporter" mit besonderen Regeln sein wobei die Akkus später, wenn sie gebraucht, beschädigt, verschlisssen sind, zu Hauf in Handwerkerautos durch die Gegend fahren und nicht nur einer sondern gleich 20 Akkus und nicht in Watte gepackt und gesichert sondern einfach in Laderaum geschmissen???
Nun sind wir bei Ladungssicherung, Fahrzeugsysteme, Sortimo, L-Boxx, Einlagen...
Ich finde da wird zu wenig kommuniziert, grad Bosch spielt hier zusammen mit Sortimo einen grossen Vorteil aus.
Gruss Willy
 

ovi651
Erfahrener 2
 
erstellt von willyausdemnorden am 12.08.2018, 15:50 Uhr
Moin
Aber warum sollte ein Paketfahrer oder Spediteur ein "Gefahrguttransporter" mit besonderen Regeln sein ...

Ganz, ganz weit aus'm Fenster lehenend würde ich behaupten das im Handwerkerauto deutlich weniger bis gar keine Pakete aus Verteilerzentren abgeholt werden und diese, nicht beförderten, Pakete auch nicht vorher in großen Containern auf'e Autobahn oder gar zu ganzen Zügen zusammengefasst durch's Ländle rollen.

Kurzthema zum Begriffsbeginn: Brandlast.
Man lernt nie aus.

michi1965
Treuer Fan
Obwohl ich zuerst eigentlich überhaupt nicht wollte, habe ich inzwischen 2 ProCore, allerdings nicht zusammen bestellt. Nicht wegen Gefahrgut, sondern  zunächst mal einen zum testen.
Regel No. 1: Keine Namen. (Gängiger Händler unter Amazon-Marketplace und EBay.)
Der erste kam, im OEM-Karton in LuPo-Folie im weiteren Umkarton. DHL, kein Li-Ion-Warnaufkleber drauf.
Den zweiten habe ich zusammen mit einer Maschine bestellt. Solo in L-Boxx. Habe den Händler per Mail die Möglichkeit eingeräumt, das Siegel zu brechen und den Akku mit in die L-Boxx zu packen. Hier befolgte dann der Händler Regel No. 2: Öffne niemals das Paket. Das Siegel war trotzdem zerstört, zerlegtes Set. Der Akku befand sich wieder im OEM-Karton und wurde als Ladungssicherung zweckentfremdet, die L-Boxx im Umkarton zu fixieren. Rest mit LuPo-Folie aufgefüllt, Warnaufkleber wieder „vergessen“ und ab an DHL.

So wird das wohl gängige Praxis sein.
Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

higw65
Power User 4
 
erstellt von willyausdemnorden am 12.08.2018, 15:50 Uhr
...
Ich finde da wird zu wenig kommuniziert, grad Bosch spielt hier zusammen mit Sortimo einen grossen Vorteil aus.
...
Was nutzt die beste Kommunikation, wenn es die Leute einfach nicht interessiert.

Auch auf die Gefahr hin hier anzuecken: Dass man Scheiben bei Winkel- und Trennschleifern bei den normalen Muttern immer mit dem Schlüssel anziehen soll...wird seit Jahrzehnten kommuniziert...aber ebenso lange ignoriert.

Da hat Bosch den angeblichen "Mangel" ja behoben und die Bremsen deaktiviert...und was machen sollen sie dann mit den Akkus machen? Im Zweifel dei Kapazitäten wieder reduzieren. ...oder?

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Also beim Winkelschleifer kann der Handwerker ja aussuchen ob er einen gebremsten oder ungebremsten kauft, aber bei Akkus siehts ja anders aus, alle haben LION und alle erhöhen Kapazitäten und die BG`s fördern das auch und alles landet mehr oder weniger gesichert in den Laderäumen der Handwerkerautos.
Wenn es denn Gefahrgut ist, also ab 100Wh, dann ist es Gefahrgut.
Bei Gasflaschen gibts ja Ausnahmeregelungen, bzw. "Handwerkerregelung" bin gespannt wann die erste Verordnung über das Mitführen von Lion Akkus ansteht.
Gruss Willy


 

michi1965
Treuer Fan
Und wenn die angekündigten ProCore mit 12Ah kommen, wird die 100Wh-Genze mehr als 2x überschritten. Bereits bei nur einem Akku!
Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

lars77
Aktives Mitglied 2
Ob 216 Wh beim 12er Procore  oder 126Wh beim 7er ist wurscht - bei beidem muss man die Regelungen beachten, da >100Wh

@Willy: es gibt scheinbar ja schon die Ausnahmeregelungen für Handwerker und Privatleute, siehe Seite 10, "Ausnahmen":
https://www.zvei.org/fileadmin/user_upload/Verband/Fachverbaende/Elektrowerkzeuge/Neue_Merkblaetter_...

Nur der Versand durch "Dritte" (Paketdienste etc.) ist ein bisl komplizierter.
Auch wenn man sein Werkzeug auf Montage im Ausland per Flieger mitnehmen will, könnten 5,5Ah 18V-Akkus (=99Wh) bei der Kontrolle am Flughafen erheblich stressfreier sein, als ein Procore mit >100Wh

 
Lars

spawnie
Aktives Mitglied 3
Ich habe mal nach den Hintergründen gefragt, einfach aus Interesse und bekam sinngemäß folgende Erklärung:

- Es liegt wirklich - wie zu erwarten war - an den >100Wh
- Die Sendung zu mir erfolgt auf regulärem Versandweg, 0815 Paket. Sie wissen ja wie es funktioniert und können einen korrekte Verpackung und Versand somit sicherstellen
- Beim Kunde weiß man es nicht, daher muss sicherheitshalber die Spedition ran

Was man da nun draus macht, da fehlt mir die Ahnung - ist aber auch irgendwo egal.
Mir kämen direkt ein paar Fragen in den Kopf, wenn ich wollte, wie z.B.

- Widerruf zu Lasten des Kunden, da kann man dicke Hose machen und die Spedition anrollen lassen. Ich würde aber fast wetten wollen, dass das ganze nicht ganz so eng gesehen wird, wenn es auf Kosten des Anbieters läuft.
- Ist es in dem undurchsichtigen §-Dschungel wirklich so, dass jemand der "fachgerecht verschickt" geringere Auflagen hat als ein Laie?
- Wenn ich die OVP habe und somit 1:1 wie "die" einpacken würde, könnte man dann wirklich einem die Spedition aufzwingen?

lars77
Aktives Mitglied 2
Danke für das Update spawnie!
 

 Wenn ich die OVP habe und somit 1:1 wie "die" einpacken würde, könnte man dann wirklich einem die Spedition aufzwingen?
 
Ich würde mal bei der nächsten Verbraucherzentrale anrufen. Ich glaube, so kurze Fragen beantworten sie kostenlos.
Gib uns mal eine Rückmeldung, falls es Neuigkeiten gibt.  würde mich auch interessieren, ob so etwas zulässig ist.
 
- Ist es in dem undurchsichtigen §-Dschungel wirklich so, dass jemand der "fachgerecht verschickt" geringere Auflagen hat als ein Laie?
Tja, das ist die heutige Welt. Ein riesen Apparat aus Normen, Paragraphen, Ausschüssen, Auditoren und Rechtsanwälten.
Jeder will/muss sich vor irgendwelchem finanziellen Risiko absichern (bei den LiIonen-Akkus ja nicht ganz unberechtigt)
“fachgerecht verschickt“:  geringere Auflagen hat keiner! Alle müssen die Vorgaben beachten- aber die kennt nicht jeder, der Akkus verschickt.
bei der LBoxx kann man ja eigentlich nicht so viel falsch einpacken, da ist er stoßgeschützt. Natürlich sollte man keine Drahtreste in die Box legen, die unterwegs theoretisch einen Kurzen verursachen könnten. Ob die Kontakte abgeklebt werden oder irgendwelche Aufkleber drauf müssten, weiß ich selbst nicht.
Die Verpacker bei den einigen Onlinehändlern dürften kaum mehr wissen, wenn überhaupt.
Aber sie haben vielleicht mal einen Wisch unterschrieben, auf dem vor explodierenden Akkus durch falsche Verpackung  gewarnt wird. Und schon ist der Händler rechtlich abgesichert. Als Privatman/Handwerker müsste man eine teure Schulung besuchen und bekommt das „dokumentiert“. Und wenn sich die Vorschriften alle paar Jahre ändern, immer wieder neu.....
Lars

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi!

Vielleicht können diese Dokumente Licht ins Dunkel bringen: (Keine Sorge, sind in deutscher Sprache verfasst.)

https://www.ups.com/media/news/de/intl_lithium_battery_regulations.pdf

https://www.ups.com/media/news/de/lithium_batteries_instruction_guide.pdf

Es ist übrigens auch eine UPS Cargo Maschine gewesen die am 3. September 2010 wegen Selbstentzündung von Lithium-Batterien und dem daraus resultieren Feuer abgestürzt ist, 2 Personen starben. 2013 hat es Asiana Cargo getroffen. 😞

https://de.wikipedia.org/wiki/UPS-Airlines-Flug_6

In der englischen Version steht das auch so deutlich:  https://en.wikipedia.org/wiki/UPS_Airlines_Flight_6

Im März diesen Jahres kam es zu einer Notlandung einer UPS Maschine - Ursache: Rauchentwicklung/"Batterie"geruch durch Lithium Ionen Batterien.

https://www.aero.de/news-28683/Feueralarm-zwingt-UPS-Crew-zu-Notlandung.html


Viele Grüße,
Oliver

 

haifisch18
Power User 4
 
erstellt von spawnie am 14.08.2018, 19:03 Uhr

- Ist es in dem undurchsichtigen §-Dschungel wirklich so, dass jemand der "fachgerecht verschickt" geringere Auflagen hat als ein Laie? 
Nein, es gelten für alle die gleichen Regeln. Da man dir aber nicht zutraut, fachgerecht zu verpacken, muss die Spedition kommen die das dann übernimmt/kontrolliert.
Maria, Maria, i like it laut!