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Pro Deals 2022 - Änderungen und Fragen

alexloede
Aktives Mitglied 3
Ich wollte Euch einmal kurz über eine nicht ganz unwesentliche Änderung bei den Pro Deals 2022 informieren und an das Bosch-Team eine Frage bzgl. Prämie vs. Lieferstatus des GSB/GSR 18V-150 C stellen:

1. Änderung

Bislang hat Bosch für Sets bestehend aus 2 x 8 Ah ProCORE Akkus und GAL 18V-160 C Ladegerät auch Prämien der Kategorie B gewährt. Seit ca. Anfang März 2022 gibt es nur noch Prämien der Kategorie A.

Warum Bosch diese Änderung vorgenommen hat und damit auch Käufer von identischen Produkten ungleich behandelt, ist nicht bekannt.
Zumal das Set die Bedingungen für Kategorie B erfüllt - es ist ( https://www.bosch-professional.com/de/de/products/2-x-procore18v-8-0ah-gal-18v-160-c-gcy-42-1600A016GP ) mit dem BITURBO BRUSHLESS - Logo gekennzeichnet.

Anstatt das irgendwie offen zu kommunizieren, wurde kurzzeitig die Registrierung des Sets eingestellt und dann nur mit Prämien der Kategorie A wieder aktiviert. Man sprach nur von Folgendem:
"Aufgrund von Änderungen im System, ist eine Registrierung dieses Sets aktuell nicht möglich.
Hier bitten wir darum, eine Registrierung in 2 Wochen erneut zu versuchen."

2. Frage

Gibt es auch in 2022 wieder eine Lösung wie in 2020 ( https://www.bosch-professional.com/de/de/community/category/pro-deals-bosch-professinal/15235303-t/p5#main ) für die Kunden, welche ein Gerät bestellt, aber nicht mehr im Aktionszeitraum geliefert bekommen haben? Momentan sind wohl vor allem GSB 18V-150 C und GSR 18V-150C betroffen. Der GSB soll wohl erst ab 1. Juni 2022 geliefert werden.
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62 ANTWORTEN 62

neuer_Benutzer
Erfahrener 2
Naja wo ist denn der BiTurbo Antrieb im Akku versteckt? ^^
Glaube nicht, das nur weil nen BiTurbo Logo daneben klebt, auch der Artikel automatisch ein BiTurbo Artikel wird. Wir können ja froh sein, das man Akku Startersets aktuell noch zu ProDeals akzeptiert.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bei zukünftigen ProDeals die Akku Starter Sets mit 2 Akkus inkl. Ladegerät nicht mehr ProDeal berechtigt 😉  Also hat sich diese Frage für die Zukunft eh erübrigt.

Es gibt wohl eine Übergangsfrist wo man seine später gelieferte Geräte noch nachträglich einlösen kann. Habe von anderen schon gehört, das man halt eine der neueren Prämien bekommen hat. Wie lange der Zeitraum genau war weiß ich nicht und ich möchte nichts falsches verbreiten.

Ruf doch mal an und frag mal nach 🙂 Die Mitarbeiter vom ProDeal Team sind wirklich sehr nett!
2x GO 2 | GSR 12V-15 FC | GSR 12V-35 FC | GSR 12V-35 HX | GSB 18V-110 C + GCY42 | GDR 12V-110 | GDS 12V-115 | GDX 18V-200 C + GCY42 | GBH 18V-21 + GDE 16 Plus | GWS 12V-76 | GWX 18V-15 SC + GCY42 | GRO 12V-35 | GGS 18V-23 LC + GCY42 | GSS 18V-10 | GEX 18V-125 | GKS 12V-26 | GST 12V-70 | GSA 12V-14 | GOP 12V-28 | GKF 12V-8 | GHO 12V-20 | GAS 12V | GAS 18V-10 L | GBL 18V-120 | GLI 12V-330 | GLI Vario LED (18V) | GHG 23-66 | AA1 | GAA 12V-21 | 4x GAL 12V-40 | GAL 1880 CV | GAL 18V6-80 | GAL 18V-160 C + GCY42

alexloede
Aktives Mitglied 3
Sorry, aber die Teilnahmebedingungen https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/de/ptde/de/prodeals/18v/terms/ sprechen von

"Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messwerkzeug..."

und

"Beim Kauf eines Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeugs oder Kits können Sie ein Produkt aus der Kategorie A oder B als Prämie wählen..."

Da steht nichts von Gerät, sondern nur von Werkzeug oder Kit. Und ein Kit sind die Sets bestehend aus 2 Akkus und 1 Ladegerät.

mn
Spezialist
Hallo Alex,
Das Ladegerät Set ist kein Biturbo Brushless Werkzeug. Es ist ein Ladegerät. Biturbo Bürstenlose Werkzeuge (sprich Elektrowerkzeuge) sind zum Beispiel die Tauchsäge oder ein Bohrhammer. Das Logo soll zeigen, dass damit die ProCore Akkus, die speziell für die Biturbo Masschinen entwickelt wurden, geladen werden können. Also neueste Generation sind.

Ansonsten kann ich dir die eMail Adresse sehr empfehlen:

prodeals.dach@bosch.com

Ich hatte letzte Woche eine Frage und habe ein Std. später kompetente Antwort erhalten (natürlich während den normalen Werkzeiten).

Lieben Gruß
Marcus

alexloede
Aktives Mitglied 3
Hallo Marcus,

wenn Bosch schon von Werkzeug ODER Kit spricht und 2 Monate lang die Sets, sowohl 5,5 Ah als auch 8 Ah, wohl auch 12 Ah, für Kategorie B akzeptiert und die Prämien dafür auch rausschickt, dann sollte es für alle gelten, und nicht nur für die, welche die Prämie bis ca. Ende Februar abgerufen haben. 2 Monate lang war Bosch ja selbst der Auffassung, dass die größeren Akku-Sets BITURBO Kits sind.

Im Übrigen gilt: Unklarheiten in AGBs gehen zu Lasten des Verwenders, hier also Bosch PT, § 305c Abs. 2 BGB.

Es geht hier nicht um mich. Es geht vielmehr darum, wie Bosch allgemein mit der Sache umgeht. Und da machen sie gerade keine besonders glückliche Figur. Die ganze Marketing-Aktion zielt doch auf Kundenbindung ab. So wie Bosch das gerade praktiziert, erreichen sie aber das Gegenteil.

Viele Grüße

Alex

 

viertelelf
Spezialist 2
 
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:48 Uhr
Im Übrigen gilt: Unklarheiten in AGBs gehen zu Lasten des Verwenders, hier also Bosch PT, § 305c Abs. 2 BGB.  
Bosch hat die Bedingungen für die ProDeals in ihren AGB (nicht AGBs, AGB ist bereits ein Plural) stehen? Wetten, dass nicht?
Bosch stellt im Rahmen einer Aktion Prämien unter manchen Bedingungen zur Verfügung, damit haben sie auch alle Rechte das zu ändern. Zur Zeit kann ich mit den Prämien auch nicht viel anfangen, aber wenn ich ein Gerät kaufe freue ich mich dennoch, dass es noch eine Kleinigkeit dazu gibt. 

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von viertelelf am 19.03.2022, 21:57 Uhr
 
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:48 Uhr
Im Übrigen gilt: Unklarheiten in AGBs gehen zu Lasten des Verwenders, hier also Bosch PT, § 305c Abs. 2 BGB.  
Bosch hat die Bedingungen für die ProDeals in ihren AGB (nicht AGBs, AGB ist bereits ein Plural) stehen? Wetten, dass nicht?
Bosch stellt im Rahmen einer Aktion Prämien unter manchen Bedingungen zur Verfügung, damit haben sie auch alle Rechte das zu ändern. Zur Zeit kann ich mit den Prämien auch nicht viel anfangen, aber wenn ich ein Gerät kaufe freue ich mich dennoch, dass es noch eine Kleinigkeit dazu gibt. 
Egal ob jetzt AGB oder AGBs: Diese müssen nicht so heißen, damit es welche sind, vgl. § 305 Abs. 1 BGB. Bosch nennt sie aber sogar Geschäftsbedingungen: https://www.bosch-professional.com/de/de/pro360/prodeals/ bzw. https://www.pro360.com/prodeals/termsofuse

Oder sagen wir es anders: Die Qualität der Geräte ist deutlich besser als das Wirken der Marketing-Abteilung hier und auch die juristische Qualität der Geschäftsbedingungen nebst Datenschutzerklärung ist eher im Bereich von Bosch grün.


 

neuer_Benutzer
Erfahrener 2
 
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:17 Uhr
Sorry, aber die Teilnahmebedingungen https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/de/ptde/de/prodeals/18v/terms/ sprechen von

"Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messwerkzeug..."

und

"Beim Kauf eines Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeugs oder Kits können Sie ein Produkt aus der Kategorie A oder B als Prämie wählen..."

Da steht nichts von Gerät, sondern nur von Werkzeug oder Kit. Und ein Kit sind die Sets bestehend aus 2 Akkus und 1 Ladegerät.

Ach mein guter Namensvetter 😄

Ein Kit besteht bei Bosch das Werkzeug + Akku(s) + Ladegerät. Wenn das Werkzeug alleine oder mit dem Kit zusammen 179€ Netto kostet, kannst du dir eine Prämie aus der Kategorie A aussuchen. Bisher ist es so gewesen, das "Startersets" (Akkus und Ladegerät) auch zur Teilnahme berechtigt ist. Ein Starterset ist KEIN KIT!!!

Eventuell hat der ein oder andere Sachbearbeiter ein Set aus 2x 12Ah ProCore mit Ladegerät - alleine schon vom Preis her - als Kategorie B Prämienberechtigt frei gegeben. Das liegt aber eher daran, das man einen gewissen Spielraum bei den Freigaben hat. Das gilt auch für die benötigte Summe, die man erreichen muss.

Bei den BiTurbo Geräten zählen die einzelnen Geräte alleine wobei dort kein Mindestpreis angegeben wurde da diese Geräte von Haus aus teurer sind als die "normalen" 18V Geräte. Wenn man bei BiTurbo Geräten von Kit Spricht, dann auch hier das Werkzeug selber zuzüglich Akkus und Ladegerät. Startersets (Akkus und Ladegeräte) sind hier offizell nicht mit aufgelistet.
Falls du andere Infos hast, würde ich mich darüber freuen 😉

Ansonsten ruf da mal an. Die sind echt super nett dort! Wenn es möglich ist, kommt man dir auch echt entgegen. Jedenfalls soweit wie es möglich ist! Marcus hat dir ja auch den Kontakt per Email gepostet.
2x GO 2 | GSR 12V-15 FC | GSR 12V-35 FC | GSR 12V-35 HX | GSB 18V-110 C + GCY42 | GDR 12V-110 | GDS 12V-115 | GDX 18V-200 C + GCY42 | GBH 18V-21 + GDE 16 Plus | GWS 12V-76 | GWX 18V-15 SC + GCY42 | GRO 12V-35 | GGS 18V-23 LC + GCY42 | GSS 18V-10 | GEX 18V-125 | GKS 12V-26 | GST 12V-70 | GSA 12V-14 | GOP 12V-28 | GKF 12V-8 | GHO 12V-20 | GAS 12V | GAS 18V-10 L | GBL 18V-120 | GLI 12V-330 | GLI Vario LED (18V) | GHG 23-66 | AA1 | GAA 12V-21 | 4x GAL 12V-40 | GAL 1880 CV | GAL 18V6-80 | GAL 18V-160 C + GCY42

alexloede
Aktives Mitglied 3
Nochmal:
Es geht nicht um mich persönlich.

Es geht darum, dass sie die Sets erst mit reingenommen haben (und das erfolgt ja nicht im Nachhinein bei der Freigabe, sondern zu Beginn der Aktion, weil man die verfügbaren Prämien schon nach der Eingabe der Seriennummer sehen kann) und dann später klammheimlich wieder gestrichen haben. Das haben sie dann auch noch dergestalt gemacht, dass erst keine Registrierung mehr möglich war und dann nur noch mit Kategorie A.

Begründung war dann:
"Aufgrund von Änderungen im System, ist eine Registrierung dieses Sets aktuell nicht möglich.
Hier bitten wir darum, eine Registrierung in 2 Wochen erneut zu versuchen.
 
Wir entschuldigen uns für diese Umstände und danken für Ihr Verständnis."

Ich meine nach wie vor, dass das erstens nicht der richtige Umgang mit Kunden ist und man so etwas dann zumindest offen kommunizieren sollte und zweitens man alle Kunden einer Kampagne nach Möglichkeit gleich behandeln sollte. Hinzu kommt, dass sich Bosch hier immer weniger zu Kritikpunkten äußert, sondern schweigt.

Ich kann das Vorgehen im Übrigen auch wirtschaftlich nicht verstehen, weil die Akku-Sets ja regelmäßig deutlich teurer sind, als so manches BITURBO BRUSHLESS-Gerät wie bspw. die GDS 18V-1000 bzw. 1050 H.
 

viertelelf
Spezialist 2
Die Frage ist weniger, warum es herausgenommen wurde, sondern warum es überhaupt als Prämie B gelistet war, da gehörte es nie hin. Jetzt hat Bosch das korrigiert. Die Regel war vom ersten Tag "Kaufe ein 18V-BITURBO Brushless-Werkzeug oder -Set und erhalte eine Prämie der Kategorie A oder B." Ein Akkuset ist kein Biturbo-Brushless-Werkzeug oder ein Biturbo-Brushless-Werkzeug-Set. 
Falls es dennoch Personen gegeben haben sollte, die für das Akkuset eine Prämie B bekommen haben sollten, dann haben sie Glück gehabt, den Anspruch daraus gab es nie.
Daher kann ich keinerlei Problem sehen und ebenfalls keinen Bedarf warum sich Bosch dafür rechtfertigen sollte. Übrigens ist der Endverkaufspreis einer Ware völlig irrelevant, für die Firma ist nur der Deckungsbeitrag von Interesse und den wird sie nicht nennen.

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von viertelelf am 20.03.2022, 10:34 Uhr
Die Frage ist weniger, warum es herausgenommen wurde, sondern warum es überhaupt als Prämie B gelistet war, da gehörte es nie hin. Jetzt hat Bosch das korrigiert. Die Regel war vom ersten Tag " Kaufe ein 18V-BITURBO Brushless-Werkzeug oder -Set und erhalte eine Prämie der Kategorie A oder B." Ein Akkuset ist kein Biturbo-Brushless-Werkzeug oder ein Biturbo-Brushless-Werkzeug-Set. 
Falls es dennoch Personen gegeben haben sollte, die für das Akkuset eine Prämie B bekommen haben sollten, dann haben sie Glück gehabt, den Anspruch daraus gab es nie.
Daher kann ich keinerlei Problem sehen und ebenfalls keinen Bedarf warum sich Bosch dafür rechtfertigen sollte. Übrigens ist der Endverkaufspreis einer Ware völlig irrelevant, für die Firma ist nur der Deckungsbeitrag von Interesse und den wird sie nicht nennen.
Du zitierst die Headline von der Kampagnen-Seite. Die allein relevanten Geschäftsbedingungen sagen aber eben etwas anderes. Schon das ist doch unprofessionell, nämlich dass sich die Formulierungen da unterscheiden.

Aber unabhängig davon: Wenn Deine Auffassung richtig wäre, dann dürfte es auch keine Kategorie A-Prämien für die Akku-Sets geben.
Also geht es im Ergebnis doch nur darum, ob die Akkus-Sets nun "BITURBO BRUSHLESS" sind. Das Logo tragen sie jedenfalls schon mal. Und die Technik besteht nicht nur aus einem bürstenlosen Motor, den haben viele, sondern zusätzlich aus einem Akku, der die benötigten Ströme liefern kann. Denn einen wie auch immer gearteten Turbo haben die Motoren nicht. Bosch spricht ja auch immer von der Kombination aus Motor und Akku. Deshalb muss ein Set m. E. keinen Motor haben, um "BITURBO BRUSHLESS" sein zu können.

Zum Thema Deckungsbeitrag: Schon mal überlegt, warum Bosch selbst den Endverkaufspreis als relevante Größe nimmt? Weil die ganzen Aktionen da draußen nicht von den Händlern finanziert werden, sondern über Werbekostenzuschüsse und Ähnliches von Bosch selbst. Deshalb können sie am Endverkaufspreis ganz gut sehen, was sie da vom ursprünglichen Deckungsbeitrag wieder retour gegeben haben.

mn
Spezialist
Alex,
ich halte diese Diskussion für ziemlich sinnfrei. Wenn Dir diese Aktion und der Umgang damit nicht recht ist, dann musst Du das mit Bosch aushandeln. Dafür habe ich Dir die eMail Adresse notiert.
Warum Du dich so an den Akkus festbeisst, ist mir rätselhaft. Bosch möchte Elektrowerkzeuge verkaufen. Ob mit oder ohne Akku. Es geht darum die Zahl verkaufter Werkzeugmaschinen zu erhöhen und den Marktanteil hochzuschrauben. Wer sich an dieser Aktion beteiligt, der bekommt eine Prämie. Und fertig.
Wir haben im Moment ganz andere Probleme und ich prophezeie Dir jetzt schon, dass die Lieferschwierigkeiten und die Preisentwicklung bei Werkzeugen und Material uns noch eine ganze Weile große Sorgen bereiten werden.
Für einen gewerblichen Nutzer ist diese Aktion sowieso nicht entscheidend.
Gruß Marcus

sinus50
Moderator
Moderator
Hallo zusammen,

ich möchte mich hier anschließen und darum bitten, die Diskussion erstmal nicht weiter zu führen.

Das Thema ist intern entsprechend adressiert und wir werden sicherlich zu gegebener Zeit weitere Infos dazu erhalten.

Vielen Dank.

Gruß
sinus50

BENBAY
Bosch Experten Team
Hallo alexloede,
 
hier die Infos zu 1.:
Dass Akkus und Startersets im Prämienpool B enthalten waren, war leider ein Systemfehler, welcher korrigiert wurde. Für die Prämienauswahl B sind ausschließlich BiTurbo-Geräte zulässig.
Die Kennzeichnung „BiTurbo“ bei dem besagten Akkupack bezieht sich auf den Hinweis, dass diese Akkus die richtigen für das Betreiben von BiTurbo-Geräten sind.
Die Aussage des ProDeals Teams: "Aufgrund von Änderungen im System, ist eine Registrierung dieses Sets aktuell nicht möglich. Hier bitten wir darum, eine Registrierung in 2 Wochen erneut zu versuchen." bezog sich darauf, dass Akku-Sets generell durch einen Fehler nicht registrierbar waren. Dieses Problem ist aber zwischenzeitlich behoben.
 
und hier die Infos zu 2.:
Für den Fall einer Lieferverzögerung bitte einfach mit Rechnung/Bestellbestätigung ab Mitte April bis spätestens 30.04.2022 beim ProDeal Support Team melden. Die Vorgehensweise ist dann identisch wie im von dir verlinkten Beitrag beschrieben.
 
 
Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten Team

sinus50
Moderator
Moderator
Hallo Bob,

danke für die Rückmeldung und die entsprechenden Infos.

Gruß
sinus50

mn
Spezialist
Danke für die Aufklärung
Gruß Marcus

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von Bosch Experten-Team am 21.03.2022, 11:47 Uhr
Hallo alexloede,
 
hier die Infos zu 1.:
Dass Akkus und Startersets im Prämienpool B enthalten waren, war leider ein Systemfehler, welcher korrigiert wurde. Für die Prämienauswahl B sind ausschließlich BiTurbo- Geräte zulässig.
Die Kennzeichnung „BiTurbo“ bei dem besagten Akkupack bezieht sich auf den Hinweis, dass diese Akkus die richtigen für das Betreiben von BiTurbo-Geräten sind.
Die Aussage des ProDeals Teams: "Aufgrund von Änderungen im System, ist eine Registrierung dieses Sets aktuell nicht möglich. Hier bitten wir darum, eine Registrierung in 2 Wochen erneut zu versuchen." bezog sich darauf, dass Akku-Sets generell durch einen Fehler nicht registrierbar waren. Dieses Problem ist aber zwischenzeitlich behoben.
 
und hier die Infos zu 2.:
Für den Fall einer Lieferverzögerung bitte einfach mit Rechnung/Bestellbestätigung ab Mitte April bis spätestens 30.04.2022 beim ProDeal Support Team melden. Die Vorgehensweise ist dann identisch wie im von dir verlinkten Beitrag beschrieben.
 
 
Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten Team

Fangen wir mit dem Positiven an:

Die Kulanzregelung für derzeit nicht lieferbare Geräte müsste Bosch nicht anbieten - also Daumen hoch!

Bei den Akku-Sets bleibt es leider ein Trauerspiel:

Systemfehler ist eine nette Umschreibung für einen menschlichen "Fehler". Irgendjemand muss doch die Bestellnummern der Akku-Sets den Prämien zugeordnet haben. Der "Fehler" bestand von Anfang an, da ist nichts im System falsch gelaufen. Vermutlich wurden die deshalb hinzugefügt, weil in irgendeiner Excel-Tabelle die Wörter -Set und BITURBO bei den Akku-Sets auftauchten - wie es ja auch auf der Internetseite steht und immer stand.

Und es ist ja schön, dass man jetzt meint und möglicherweise von Anfang an meinte, dass unter den Begriff BITURBO nur Geräte fallen. Nur dann muss man das aber auch so schreiben, anstatt auch noch zwei Varianten zu kommunizieren (Marketing - KAUFE EIN 18V-WERKZEUG ODER -SET vs. Legal - Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit).

Hoffen wir, dass Michel H., der Product Owner PRO Deals, zumindest das daraus gelernt hat und dafür sorgt, dass Marketing und C/LSI-PT sich hier beim nächsten Mal besser abstimmen.

mn
Spezialist
Hier reinzukommen und aus persönlichem Frust herumzutrollen ist aber schon eher die Kategorie  grob infantil. Das hilft uns allen nicht weiter. Also bitte in Zukunft auch mal positive, hilfreiche Beiträge. Das braucht das Forum. Miesmacher gibt es genug auf der Welt.
Mama mia.
 

mueller_007
Aktives Mitglied
Da er anscheinend die passenden Paragraphen kennt, soll er doch einfach Bosch verklagen und and anschließend berichten was dabei herausgekommen ist.

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von mn am 22.03.2022, 06:22 Uhr
Hier reinzukommen und aus persönlichem Frust herumzutrollen ist aber schon eher die Kategorie  grob infantil. Das hilft uns allen nicht weiter. Also bitte in Zukunft auch mal positive, hilfreiche Beiträge. Das braucht das Forum. Miesmacher gibt es genug auf der Welt.
Mama mia.
 
Marcus,
Dein Ton ist hier völlig unangebracht.

Ich habe pointiert aber jederzeit sachlich Kritik an dem Verhalten von Bosch geübt. Das kann und wird ein Weltkonzern aushalten. Genauso wie sie sie hoffentlich zum Anlass nehmen, interne Prozesse zu überprüfen. Im Bereich AGB und Datenschutzerklärungen gibt es durchaus etwas zu tun. Das würde hier jetzt aber zu weit führen.

Wie ich bereits mehrfach gesagt habe, geht es nicht um mich persönlich. Deshalb gab es auch keinen Grund, dort anzurufen, um für mich eine Lösung zu erörtern oder gar zu klagen, wie ein Nachredner vorgeschlagen hat.
Also unterstelle mir bitte nicht irgendeinen Frust etc.
Ich unterstelle Dir auch nicht irgendetwas deswegen, weil Du hier ohne sachlich zu argumentieren, Dich emotional Bosch mit Bosch solidarisierst.
Ich kann nur hoffen, dass Du in Deinem Job mit Kundenbeschwerden anders umgehst, nicht gleich bei jedem Paragraphenzitat emotional wirst und nicht zu den Handwerkern gehörst, denen der Kunde ob der aktuellen Boomphase egal ist, weil die Kunden gerade Schlange stehen. Es kommen auch wieder andere Zeiten. Insofern haben weiter steigende Immobilienpreise und wieder steigende Zinsen auch ihr Gutes, weil dann immer weniger bauen können und sich bei den Handwerkern die Spreu vom Weizen trennt. Das ist alle paar Jahre leider nötig.
 

mn
Spezialist
Alex,
ich will hier gar keinen Streit vom Zaun brechen. Deswegen möchte ich das auch nicht eskalieren. Aber du scheinst da etwas zu verwechseln oder misszuverstehen.
Das ist kein offizieller Gesprächskanal zu Bosch.
Das ist ein Forum, dass für Bosch-Fans betrieben wird, in dem sich Bosch-Fans unterhalten. Wenn du Kritik an Bosch hast - und das gestehe ich jedem zu - musst du das auf anderem Wege tun.

Bob (als Teil von Bosch) liest hier mit und sie melden sich auch ab und zu. Aber das ist inoffiziell.
Hier lesen hunderte, ja tausende Leute aus den Fernen des Internet mit, und das über viele Jahre und lange Zeit.

Ich werde hier nur aus einem Grund emotional. Es kommt jede Woche vor, dass sich Leute anmelden, wegen etwas rumschimpfen, mal länger, mal kürzer und dann nie wieder etwas von sich hören lassen. Sie tragen zu nichts bei, sie sind sozusagen destruktiv.

Das Bob Forum ist auch keine Beschwerdestelle. Es ist vor allem ein Ort, an dem wir uns informieren, Ratschläge und Tipps geben und auch helfen. Und hier helfen sich Leute die sich manchmal im realen Leben kennen, aber auch wildfremde. Und das einfach aus Interesse heraus. Und vor allem gibt es hier sehr viele Handwerker, die so schon zur Genüge ausgelastet sind, die aber gerne ihr Fachwissen teilen.

Und mir persönlich ist es egal, ob du wegen Dir selbst oder für jemand anderen diese Diskussion führst. Sie ist jetzt schon zu lange und völlig sinnbefreit. Wie gesagt, ich mag hier wirklich keinen Unfrieden stiften. Daher lass es jetzt gut sein. Ansonsten bist du hier jederzeit sehr willkommen und wir sind gespannt, wie du mit deinem Fachwissen und deiner Lebenserfahrung am Forenleben beitragen kannst.
Habe die Ehre.
Marcus

neuer_Benutzer
Erfahrener 2

erstellt von alexloede am 21.03.2022, 23:59 Uhr
Und es ist ja schön, dass man jetzt meint und möglicherweise von Anfang an meinte, dass unter den Begriff BITURBO nur Geräte fallen. Nur dann muss man das aber auch so schreiben, anstatt auch noch zwei Varianten zu kommunizieren (Marketing - KAUFE EIN 18V-WERKZEUG ODER -SET vs. Legal - Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit).
 

Es war von Anfang an so gemeint, wie es auch geschrieben ist. Das du dies nicht verstehen willst, das Startersets - bestehend aus Akku und Ladegerät - nichts, aber auch rein gar nichts mit BiTurbo zu tun hat, ist nicht unsere Schuld. Wir haben es dir mehrfach versucht zu erklären aber leider bist du in dem Punkt recht beratungsresistent.
Ein 18V Werkzueug bedeutet, das Werkzeug alleine oder Set bedeutet das Werkzeug inkl. Akku und Ladegerät oder Werkzeug und Akkus oder Werkzeug und Ladegerät.
Genauso ist es auch mit den BiTurbo Geräten. BiTurbo Motor im Werkzeug = Prämienberechtigt.

In einem Akku gibt es absolut null bewegliche Bauteile. Wie kann man davon ausgehen, das ein Akku ein BiTurbo Gerät ist? Wenn du dich mit der Technik auseinander gesetzt hättest, wärst du mit Sicherheit schon selber darauf gekommen. Das bei den ProCore Akkus mit "BiTurbo" Logo gekennzeichnet hat den Hintergrund, damit der Kunde erkennen kann, welche Akkus für die BiTurbo Geräte die Beste Option sind, um das bestmögliche Ergebnis zu liefern. Nicht mehr und auch nicht weniger! BiTurbo Geräte laufen auch mit normalen 18V Akkus oder mit 4Ah ProCore Akkus doch diese Akkus sind nicht mit dem BiTurbo Logo versehen. Warum auch? Sie bieten ja nicht die benötigte Leistung um BiTurbo Geräte 100% zu befeuern. Das versteht sogar meine 77 Jahre alte Mutter und die hat absolut null Plan von Werkzeug und erst recht kein Interesse daran.

Aber nun gut - irren ist menschlich und wir haben es dir x-fach erklärt. Nur wenn mann es nicht verstehen will... na was soll mann da noch zu sagen? Egal... ich habe noch nen Bosch Werbe Thermobecher mit Bosch BiTurbo Logo drauf, ein paar Schlüsselanhänger mit Bosch BiTurbo Logo drauf... muss ich gleich mal zum ProDeal anmelden. Nach deiner Auffassung nach müsste ich dafür ja sicherlich ein Ladegerät oder das L-Boxx Rollenbrett für bekommen können. Ist ja nen BiTurbo Logo drauf *face palm*

Wir geben dir die Hinweise das du bei Bosch anrufen sollst oder dich per Email an Bosch ProDeals wenden sollst. Die können dir alles genaustens erklären. Aber machst  du es? Nein. Du sagst darauf hin mehrfach, das es eigentlich dich selber überhaupt nicht betrifft, da du nicht betroffen bist aber hälst dich dennoch hier im Forum dran und stänkerst dennoch weiter herum. Du fängst mit uns Nutzern eine Diskussion an, an denen wir weder was ändern können noch wollten. Aber dennoch geben wir uns Mühe und versuchen dich in dem Punkt aufzuklären. Alle erklären dir warum und wieso es so ist wie es ist und du fragst gleich die selbe Frage noch mal hinterher und man erklärt es dir noch mal und dann interessiert dich die Antwort nicht und du fragst immer weiter wieso und warum und wenn man dir direkt von Bosch Bob Team sagt, das es ein Systemfehler war bzw. Kulanz vom Sachbearbeiter, interessiert dich diese Aussage ebenfalls nicht unterstellst Bosch auch noch "Unfähigkeit" oder weiß der Geier was du damit aussagen oder erreichenn willst.

Das dann Marcus genau das schreibt, was wir alle denken, ist vollkommen verständlich und ich stehe da auch voll und ganz hinter seinen Worten - die auch vollkommen angebracht sind!

Wenn es dich nicht betrifft und wenn du kein Interesse hast die Sachlage persönlich per Telefon oder Email mit dem Bosch ProDeals zu klären, dann vergess einfach das Thema und lass es hier gut sein!
Vielleicht wäre es das Beste, wenn hier ein Mod diesen Thread sperrt, damit das Thema nicht weiter ausufert!

Wenn du konstruktive Beiträge hier in dem Forum posten willst, andere Bobler mit Rat und Tat beiseite stehen willst, dir Hilfestellungen zu Projekten, Frage zu Werkzeugen etc. hast und die ohne die Art und Weise aus diesem Thread hier an den Tag legst, denke ich bist du hier in dem Forum willkommen. Aber wenn du so, wie hier weiter machst...

kein guter Start 😉 Ist meine eigene persönliche Meinung! Kannst ja mal drüber nachdenken und ein paar Nächte drüber schlafen! Eine Antwort von dir erwarte ich nicht. Hast mir ja auch auf meine anderen Beiträge nicht geantwortet. Alles gut 😉

Wünsche dir noch ne schöne Restwoche.
Gruß
Alex
 
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alexloede
Aktives Mitglied 3

Eure Schwierigkeit dürfte sein, was ich Euch nicht einmal vorwerfen möchte, weil Ihr vermutlich keine entsprechende Ausbildung genießen konntet, dass Ihr nicht nachvollziehen könnt, warum bestimmte Begriffe rechtlich wie auszulegen sind.
 
Du magst das Beratungsresistenz nennen, weil ich das anders tue als Du, weil Du glaubst, dass Deine Auslegung die richtige ist.
 
Aber was ist der objektive Maßstab bzw. die Auslegungsmethode für die von Dir vorgenommene Auslegung der Begriffe? Das was Du möglicherweise als gesunden Menschenverstand ansiehst oder was Du darunter verstehst? Eher nicht.
 
Und genau deshalb gibt es anerkannte Auslegungsmethoden [ https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht) ]. Kennst Du sie? Ich vermute mal nicht. Das macht nichts, und ist auch, zugegebenermaßen schwere und trockene Kost. Aber warum nimmst Du dann für Dich in Anspruch, dass (i) Deine Sichtweise die richtige ist und (ii) Ihr alle (wer ist alle?) so denkt? Überlege einfach einmal, dass möglicherweise auch ich richtig liegen könnte und setze Dich sachlich mit den Argumenten auseinander.
 
Du sagst sinngemäß, dass immer ein Werkzeug mit beweglichen Teilen dabei sein müsste, damit die Teilnahmebedingung erfüllt sei, weil die Bedingung "Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messwerkzeug im Wert von mehr als 179€ (exkl. MwSt.) oder ein Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeug oder Kit (maßgeblich ist der Preis pro TTNR) (nachfolgend „Promotionsprodukte“) online oder im stationären Handel." lautet, richtig?
 
Dann dürfte es für die Akku-Sets konsequenterweise auch keine Prämie der Kategorie A geben.
Gibt es aber. Warum? Weil Bosch einfach nett sein möchte? Ich weiß es nicht. Aber das ist wohl eher unwahrscheinlich.
 
Sofern sie es aus rechtlicher Sicht betrachtet haben, möglicherweise deshalb:
Weil es nicht heißt "Bosch Professional 18V Werkzeug oder -Kit". Der Bindestrich macht rechtlich den Unterschied. Das mag Dir jetzt spitzfindig vorkommen, ist aber nun Mal so. Es muss also kein Werkzeug sein, sondern lediglich ein Bosch Professional 18V Kit, weil Bosch hier alternativ entweder ein Werkzeug oder Kit genannt hat.
Also stellt sich die Frage, ist ein Akku-Set ein "Bosch Professional 18V Kit"? Unklar? Mangels Definition in den Teilnahmebedingungen wohl ja.
Also müssen wir den Begriff "Kit" auslegen. Ist der Begriff "Set" ein Synonym für den Begriff "Kit". Wohl eher ja. Aber sicher wissen wir es zugegebenermaßen nicht.
Und gerade deshalb, weil sich das im Nachhinein nur noch schwer eindeutig klären lässt, gibt es die Regelung in § 305c Absatz 2 BGB: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen [hier Teilnahmebedingungen genannt] gehen zu Lasten des Verwenders [hier Bosch Power Tools GmbH]. Deshalb muss Bosch im Zweifel für die Akku-Sets über 179 Euro netto eine Prämie der Kategorie A gewähren. Nachdem sie das ja auch tun - alles gut.
 
Und wie ist es jetzt beim Thema BITURBO BRUSHLESS? Sehr gute Frage.
 
Auch hier fehlt wieder der Bindestrich. D.h. man muss entweder ein Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeug oder ein Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Kit kaufen. Was ist jetzt ein Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Kit? Eine Definition in den Teilnahmebedingungen fehlt wiederum. Zusätzlich zum ersten Fall (Kategorie A) müssen wir nun nur noch den Begriff "BITURBO Brushless" auslegen. Vom Wortlaut spricht schon einiges dafür, dass ich hier einen Motor brauche, weil ja nur dort Bürsten verbaut sind. Auf der anderen Seite, wie definiert Bosch an anderer Stelle den Begriff? https://www.bosch-professional.com/de/de/biturbo/ bzw. https://youtu.be/_2xy2lb-UB0 und https://youtu.be/FFDZ23_PXVo
Bosch versteht das also als Zusammenspiel von neuem Hochleistungsmotor und dem stärksten Akku aller Zeiten. Ein Werkzeug ohne mindestens einem 5,5 Ah-Akku ist also nicht "BITURBO Brushless" genauso wenig wie ein 8 Ah-Akku in einem Gerät mit einem alten Motor "BITURBO Brushless" ist. Weiter kommt hinzu, dass die Akku-Sets, genauso wie die Werkzeuge das "BITURBO Brushless"-Logo tragen. Das spricht also auch mehr dafür, dass auch die Akku-Sets unter den Begriff "BITURBO Brushless" fallen. Also müssen wir wohl wieder sagen, dass wir nicht sicher wissen, wie der Begriff "BITURBO Brushless" hier zu verstehen ist. Und dann greift zu Lasten von Bosch wieder die Regelung in § 305c Absatz 2 BGB: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen [hier Teilnahmebedingungen genannt] gehen zu Lasten des Verwenders [hier Bosch Power Tools GmbH]. Deshalb muss Bosch im Zweifel für die Akku-Sets mit 5,5/8/12 Ah eine Prämie der Kategorie B gewähren. Das tun sie leider nicht.
 
Zu allem Überfluss haben sie dann noch auf der Deal-Seite https://www.bosch-professional.com/de/de/pro360/prodeals/ wie folgt formuliert: KAUFE EIN 18V-WERKZEUG ODER -SET UND ERHALTE EINE PRÄMIE*
 
Siehst Du - hier ist der Bindestrich dabei und man würde deshalb wohl eher zu Deiner Auffassung gelangen. Was dann aber bedeuten würde, dass es für Akku-Sets weder eine Prämie der Kategorie A noch der Kategorie B geben würde.
Allerdings sind Grundlage für die Vertragsbeziehung die Teilnahmebedingungen (ohne Bindestrich) und nicht der Satz auf der Deal-Seite. Und selbst wenn beides gleichberechtigt nebeneinander stehen würde, würde wieder die Regelung in § 305c Absatz 2 BGB: "Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen [hier Teilnahmebedingungen genannt] gehen zu Lasten des Verwenders [hier Bosch Power Tools GmbH], greifen.
 
Wie Du siehst, kann man diese Diskussion ganz unaufgeregt und ohne Emotionen führen. Und natürlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen. Nicht ohne Grund heißt es ja, 3 Juristen, 4 Meinungen.
Und ein Weltkonzern wie Bosch darf das dann m. E. schon besser machen, also von Anfang an dafür sorgen, dass Unklarheiten schon gar nicht bestehen.

Wenn ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden bin, dann sollte ich mir m. E. überlegen, ob ich jetzt eine Änderung vornehme und Kunden verärgere oder ob ich die Aktion einfach weiterlaufen lasse. Und da hätte ich ehrlich gesagt schon erwartet, dass sie sagen: Das ist bei uns nicht gut gelaufen. Es gibt deshalb weiterhin auch Kategorie B Prämien.

Am wenigsten habe ich bei der ganzen Aktion im Übrigen etwas anderes verstanden: Warum gebe ich zu einer Kappsäge (GCM 18V-216) eine Prämie (GTA 2500 W) mit nahezu gleichem Wert dazu? Es ist schon traurig wie viele GCM 18V-216 nun bei ebay auftauchen. Aber evtl. muss Platz für den Nachfolger geschaffen werden. Die GCM 18V-216 DC ist ja angekündigt. Und auch die GCM 18V-305 GDC scheint nicht besonders gut zu laufen. Aktuell von Bosch aus dem Zentrallager in Worms versendete Geräte haben ein Produktionsdatum August oder September 2020. Aber hier stimmt wenigstens das Verhältnis zwischen dem Wert des Geräts und der Prämie. Und die Säge ist toll, auch wenn es eine echte Dreckschleuder ist. Aber das wusste man ja vorher.


 

viertelelf
Spezialist 2
Der 305c bezieht sich auf Zweifel in der Auslegung der AGB. Die Vertragsgrundlage der Prämienaktion ist nicht die AGB. 
Deine Aussage bleibt falsch, du hast keinerlei juristische Ausbildung, sonst würden dir diese Erstsemesterfehler nicht unterlaufen.

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von viertelelf am 24.03.2022, 08:22 Uhr
Der 305c bezieht sich auf Zweifel in der Auslegung der AGB. Die Vertragsgrundlage der Prämienaktion ist nicht die AGB. 
Deine Aussage bleibt falsch, du hast keinerlei juristische Ausbildung, sonst würden dir diese Erstsemesterfehler nicht unterlaufen.
Und was soll dann Deiner Meinung nach die Vertragsgrundlage der Prämienaktion sein?

Auf der Deal-Seite https://www.bosch-professional.com/de/de/pro360/prodeals/ ist hinter dem Begriff "Geschäftsbedingungen" über https://www.pro360.com/prodeals/termsofuse und dann https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/de/ptde/de/prodeals/18v/terms/ folgender Text verlinkt:
"Mit der Teilnahme an der 18V Promotion PRO Deals (nachfolgend „Promo-Aktion“) werden diese Teilnahmebedingungen angenommen ..."
Das sind Allgemeine Geschäftsbedingungen gemäß § 305 BGB. Dessen Absatz 1 lautet:

§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.

Die Teilnahmebedingungen stellen also zweifellos von der Bosch Power Tools GmbH gestellte AGB dar.

Selbst wenn Du bspw. als Vermieter von 5 Wohnungen Deinen Mietern den gleichen vorformulierten Mietvertrag vorlegst, sind das AGB gemäß § 305 Absatz 1 BGB.

Bevor Du also persönlich wirst, schaue besser in einen juristischen Kommentar oder lasse es Dir vom Bundesgerichtshof erklären (Urteil vom 17. Februar 2010, Az. VIII ZR 67/09 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=51340&pos=0&anz=1 ) und bilde Dich entsprechend weiter.

Oder bleib einfach bei Deinen Leisten und kümmere Dich um Telekommunikation und Energieversorgung.
 

ovi651
Erfahrener
 
erstellt von neuer Benutzer am 13.03.2022, 23:29 Uhr
Naja wo ist denn der BiTurbo Antrieb im Akku versteckt? ^^
 

Nein, nicht im Akku.
Das 160er Ladegerät hat jedoch gleich zwei!

(SCNR)

Der einzig sinnige Punkt hier ist nicht ob eine erfolgreiche Registrierung dieses Startersets für B-Prämien möglich war, sondern ob jemals mind. eine B-Prämie für Selbiges verschickt und erhalten wurde.
Man lernt nie aus.

alexloede
Aktives Mitglied 3
Ja. Ich kenne mindestens einen Fall.

8 Ah Akku-Set am 25. Februar 2022 für den Deal registriert, am 16. März 2022 bestätigt, Caddy wurde am 18. März 2022 geliefert.

Registrierung war spätestens am 7. März 2022 nicht mehr möglich.

neuer_Benutzer
Erfahrener 2

erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr

Eure Schwierigkeit dürfte sein, was ich Euch nicht einmal vorwerfen möchte, weil Ihr vermutlich keine entsprechende Ausbildung genießen konntet, dass Ihr nicht nachvollziehen könnt, warum bestimmte Begriffe rechtlich wie auszulegen sind.

Richtig... ich konnte keine entsprechende Ausbildung genießen. Weder schulisch noch beruflich. Das wirds wohl gewesen sein.

Bei mir hat es leider nach 8,0 Jahren pauken nur für drei IHK Abschlüsse, einen staatlich geprüften job in der Luftfahrtindustrie und zwei Ausbilderscheine gereicht.
Ohne verkürzte Ausbildungszeiten hätte man für den ganzen Mist 14,5 Jahre benötigt und für 2 der Ausbildung ist Hochschulreife die Grundvorraussetzung um den Job überhaupt erlernen zu dürfen.

Da kann ich leider Gottes nicht auch noch mit DEINEM ganzen Hintergrundwissen glänzen 😄

Wenn du meinst du weißt es besser und wenn du meinst du bist im Recht - na dann viel Erfolg. Setzt dein Recht durch.
Dafür brauchst du aber nicht das Forum hier und auch nicht uns  😉
2x GO 2 | GSR 12V-15 FC | GSR 12V-35 FC | GSR 12V-35 HX | GSB 18V-110 C + GCY42 | GDR 12V-110 | GDS 12V-115 | GDX 18V-200 C + GCY42 | GBH 18V-21 + GDE 16 Plus | GWS 12V-76 | GWX 18V-15 SC + GCY42 | GRO 12V-35 | GGS 18V-23 LC + GCY42 | GSS 18V-10 | GEX 18V-125 | GKS 12V-26 | GST 12V-70 | GSA 12V-14 | GOP 12V-28 | GKF 12V-8 | GHO 12V-20 | GAS 12V | GAS 18V-10 L | GBL 18V-120 | GLI 12V-330 | GLI Vario LED (18V) | GHG 23-66 | AA1 | GAA 12V-21 | 4x GAL 12V-40 | GAL 1880 CV | GAL 18V6-80 | GAL 18V-160 C + GCY42

neuer_Benutzer
Erfahrener 2
 
erstellt von ovi651 am 24.03.2022, 11:55 Uhr
 
erstellt von neuer Benutzer am 13.03.2022, 23:29 Uhr
Naja wo ist denn der BiTurbo Antrieb im Akku versteckt? ^^
 

Nein, nicht im Akku.
Das 160er Ladegerät hat jedoch gleich zwei!

(SCNR)

Der einzig sinnige Punkt hier ist nicht ob eine erfolgreiche Registrierung dieses Startersets für B-Prämien möglich war, sondern ob jemals mind. eine B-Prämie für Selbiges verschickt und erhalten wurde.

komm dir gleich dahin du 😛
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neuer_Benutzer
Erfahrener 2
 
erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr


Wenn ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden bin, dann sollte ich mir m. E. überlegen, ob ich jetzt eine Änderung vornehme und Kunden verärgere oder ob ich die Aktion einfach weiterlaufen lasse. Und da hätte ich ehrlich gesagt schon erwartet, dass sie sagen: Das ist bei uns nicht gut gelaufen. Es gibt deshalb weiterhin auch Kategorie B Prämien.

Dein "Problem" mit den Akku Startersets und Prämien wird sich mit den kommenden ProDeals Aktionen im Mai eh erledigt haben denn ab dann sind Akku Startersets nicht mehr Teilnahme berechtigt. Also kann man sich die ganzen Diskussionen hier eh schenken.
 
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Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Zu was zählt den das große 18V Bosch Radio?

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von neuer Benutzer am 25.03.2022, 22:25 Uhr
 
erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr


Wenn ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden bin, dann sollte ich mir m. E. überlegen, ob ich jetzt eine Änderung vornehme und Kunden verärgere oder ob ich die Aktion einfach weiterlaufen lasse. Und da hätte ich ehrlich gesagt schon erwartet, dass sie sagen: Das ist bei uns nicht gut gelaufen. Es gibt deshalb weiterhin auch Kategorie B Prämien.

Dein "Problem" mit den Akku Startersets und Prämien wird sich mit den kommenden ProDeals Aktionen im Mai eh erledigt haben denn ab dann sind Akku Startersets nicht mehr Teilnahme berechtigt. Also kann man sich die ganzen Diskussionen hier eh schenken.
 
Ich hoffe sogar darauf, dass Bosch seine Teilnahmebedingungen eindeutig formuliert bekommt und bin ganz gespannt auf das Ergebnis am 2. Mai 2022.

Nur solange sie das nicht hinbekommen, sollen sie bitteschön auch die Konsequenzen daraus tragen.

Wenn Du auf der Baustelle pfuschst, trifft Dich die Gewährleistung ja auch. Und genau dann stellt sich die Frage, wie Du damit umgehst. Also ob Du den Mangel behebst oder mit dem Kunden diskutierst und versuchst Dich herauszureden.

Deshalb am Besten von Anfang an sauber arbeiten, sowohl am Schreibtisch in Leinfelden-Echterdingen als auch auf der Baustelle.


 

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von Gorsch Bosch am 26.03.2022, 09:50 Uhr
Zu was zählt den das große 18V Bosch Radio?

Super Frage!!!

Gemäß den Teilnahmebedingungen nicht. Denn das ist weder ein Werkzeug noch ein Kit.

Aber nachdem Bosch ja nun auf den Begriff "Gerät" abstellt, um für die Akku-Sets keine Prämie zu gewähren, müsste es eigentlich dabei sein.

Da hilft leider nur ausprobieren.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Bestimmt zur freude des a...........e und zur Info des ein oder anderen den es interessiert, das Radio wurde in der Kategorie A angenommen. Schade das kein " BiTurbo " Logo auf den Radio ist.

alexloede
Aktives Mitglied 3
Da zeigt sich mal wieder wie willkürlich Bosch das Ganze handhabt.

Bei den Messwerkzeugen hingegen sind sie wieder streng. Nur 18V Messwerkzeuge sind gemäß den Geschäftsbedingungen dabei. Das sind nur die Rotationslaser. Für die anderen nicht ganz günstigen Tools, welche nur mit 12 V betrieben werden, wie D-tect 200 und GTC 600 gibts nichts.

Bosch Australia zeigt wie es besser geht: https://www.boschbluecrew.com.au/Promotions Dort sind die berechtigten Produktnummern einzeln genannt.

Und 6 Jahre Garantie gibts on top.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Mal im ernst da steht 18V und jetzt jammerste das für 12V nichts gibt. Bei andere wird was gekauft und fertig. Hier gibts wieder so Leute wie dich, die noch jammern das es nicht bei allem noch was EXTRA obendrauf gibt. Jetzt versteh ich auch die anderen, die das schon mal probiert haben nur freundlicher.

alexloede
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von Gorsch Bosch am 27.03.2022, 17:24 Uhr
Mal im ernst da steht 18V und jetzt jammerste das für 12V nichts gibt. Bei andere wird was gekauft und fertig. Hier gibts wieder so Leute wie dich, die noch jammern das es nicht bei allem noch was EXTRA obendrauf gibt. Jetzt versteh ich auch die anderen, die das schon mal probiert haben nur freundlicher.

Ich jammere überhaupt nicht. Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass ich für die 12 V Geräte eine Prämie erwartet habe. Für die gibts gemäß den Geschäftsbedingungen ganz klar keine. Aber für das Radio eben auch nicht, weil weder Werkzeug noch Kit.

 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Dann können sich ja alle die für die Akku Sets und das Radio eine Prämie bekommen haben oder werden einfach mal freuen.

Tobias_Würfel
Neuling 3
Hallo,

ich kann für meine Gerät keins der beiden Prämien anklicken.

Es gibt nur einen gelben Hinweis alktuell längere Lieferzeit.
Das ist auch ok, nur wieso kann ich trotzdem keine Auswahl treffen? Ich kann kann zwar auf weiter klicken und was dann? Bekomme ich irgend etwas oder garnix ??

Bitte mal um Klärung. 

Vielen Dank
Tobias

sinus50
Moderator
Moderator
Guten Tag Tobias,

von den aktuellen Zugangs- und Handhabungsproblemen ist neben dem Forum wohl auch der ProDeal- und PRO360-Bereich betroffen.
Aber die IT ist da sicherlich schon dran. 🙂

In der Sache ist es allerdings so, das bei dem derzeitigen ProDeal eigentlich keine Prämienauswahl besteht.

Sofern die entsprechenden Vorraussetzungen erfüllt sind, gibt's bei den BiTurbo-Geräten einen 5.5er-ProCore-Akku, bei den anderen Geräten einen normalen 4.0er-Akku.
Zusätzlich gibt's bei den BiTurbo-Geräten ggf. noch zusätzlich passendes System-Zubehör.

Insofern kommt die Prämie, die entsprechend zu dem eingereichten 18V-Akku-Gerät / ProDeal gehört.

Gruß
sinus50