am 13.03.2022 14:49
am 13.03.2022 23:29
am 19.03.2022 18:17
am 19.03.2022 18:33
am 19.03.2022 18:48
am 19.03.2022 21:57
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:48 UhrBosch hat die Bedingungen für die ProDeals in ihren AGB (nicht AGBs, AGB ist bereits ein Plural) stehen? Wetten, dass nicht?
Im Übrigen gilt: Unklarheiten in AGBs gehen zu Lasten des Verwenders, hier also Bosch PT, § 305c Abs. 2 BGB.
am 19.03.2022 23:27
erstellt von viertelelf am 19.03.2022, 21:57 UhrEgal ob jetzt AGB oder AGBs: Diese müssen nicht so heißen, damit es welche sind, vgl. § 305 Abs. 1 BGB. Bosch nennt sie aber sogar Geschäftsbedingungen: https://www.bosch-professional.com/de/de/pro360/prodeals/ bzw. https://www.pro360.com/prodeals/termsofuse
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:48 UhrBosch hat die Bedingungen für die ProDeals in ihren AGB (nicht AGBs, AGB ist bereits ein Plural) stehen? Wetten, dass nicht?
Im Übrigen gilt: Unklarheiten in AGBs gehen zu Lasten des Verwenders, hier also Bosch PT, § 305c Abs. 2 BGB.
Bosch stellt im Rahmen einer Aktion Prämien unter manchen Bedingungen zur Verfügung, damit haben sie auch alle Rechte das zu ändern. Zur Zeit kann ich mit den Prämien auch nicht viel anfangen, aber wenn ich ein Gerät kaufe freue ich mich dennoch, dass es noch eine Kleinigkeit dazu gibt.
am 19.03.2022 23:47
erstellt von alexloede am 19.03.2022, 18:17 Uhr
Sorry, aber die Teilnahmebedingungen https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/de/ptde/de/prodeals/18v/terms/ sprechen von
"Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit oder ein Bosch Professional 18V Messwerkzeug..."
und
"Beim Kauf eines Bosch Professional 18V BITURBO Brushless Werkzeugs oder Kits können Sie ein Produkt aus der Kategorie A oder B als Prämie wählen..."
Da steht nichts von Gerät, sondern nur von Werkzeug oder Kit. Und ein Kit sind die Sets bestehend aus 2 Akkus und 1 Ladegerät.
am 20.03.2022 01:03
am 20.03.2022 10:34
am 20.03.2022 11:45
erstellt von viertelelf am 20.03.2022, 10:34 UhrDu zitierst die Headline von der Kampagnen-Seite. Die allein relevanten Geschäftsbedingungen sagen aber eben etwas anderes. Schon das ist doch unprofessionell, nämlich dass sich die Formulierungen da unterscheiden.
Die Frage ist weniger, warum es herausgenommen wurde, sondern warum es überhaupt als Prämie B gelistet war, da gehörte es nie hin. Jetzt hat Bosch das korrigiert. Die Regel war vom ersten Tag " Kaufe ein 18V-BITURBO Brushless-Werkzeug oder -Set und erhalte eine Prämie der Kategorie A oder B." Ein Akkuset ist kein Biturbo-Brushless-Werkzeug oder ein Biturbo-Brushless-Werkzeug-Set.
Falls es dennoch Personen gegeben haben sollte, die für das Akkuset eine Prämie B bekommen haben sollten, dann haben sie Glück gehabt, den Anspruch daraus gab es nie.
Daher kann ich keinerlei Problem sehen und ebenfalls keinen Bedarf warum sich Bosch dafür rechtfertigen sollte. Übrigens ist der Endverkaufspreis einer Ware völlig irrelevant, für die Firma ist nur der Deckungsbeitrag von Interesse und den wird sie nicht nennen.
am 20.03.2022 13:14
am 20.03.2022 13:22
am 21.03.2022 11:47
am 21.03.2022 11:59
am 21.03.2022 12:07
am 21.03.2022 23:59
erstellt von Bosch Experten-Team am 21.03.2022, 11:47 Uhr
Hallo alexloede,
hier die Infos zu 1.:
Dass Akkus und Startersets im Prämienpool B enthalten waren, war leider ein Systemfehler, welcher korrigiert wurde. Für die Prämienauswahl B sind ausschließlich BiTurbo- Geräte zulässig.
Die Kennzeichnung „BiTurbo“ bei dem besagten Akkupack bezieht sich auf den Hinweis, dass diese Akkus die richtigen für das Betreiben von BiTurbo-Geräten sind.
Die Aussage des ProDeals Teams: "Aufgrund von Änderungen im System, ist eine Registrierung dieses Sets aktuell nicht möglich. Hier bitten wir darum, eine Registrierung in 2 Wochen erneut zu versuchen." bezog sich darauf, dass Akku-Sets generell durch einen Fehler nicht registrierbar waren. Dieses Problem ist aber zwischenzeitlich behoben.
und hier die Infos zu 2.:
Für den Fall einer Lieferverzögerung bitte einfach mit Rechnung/Bestellbestätigung ab Mitte April bis spätestens 30.04.2022 beim ProDeal Support Team melden. Die Vorgehensweise ist dann identisch wie im von dir verlinkten Beitrag beschrieben.
Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten Team
am 22.03.2022 06:22
am 22.03.2022 20:50
am 23.03.2022 03:22
erstellt von mn am 22.03.2022, 06:22 UhrMarcus,
Hier reinzukommen und aus persönlichem Frust herumzutrollen ist aber schon eher die Kategorie grob infantil. Das hilft uns allen nicht weiter. Also bitte in Zukunft auch mal positive, hilfreiche Beiträge. Das braucht das Forum. Miesmacher gibt es genug auf der Welt.
Mama mia.
am 23.03.2022 06:20
am 23.03.2022 23:00
Es war von Anfang an so gemeint, wie es auch geschrieben ist. Das du dies nicht verstehen willst, das Startersets - bestehend aus Akku und Ladegerät - nichts, aber auch rein gar nichts mit BiTurbo zu tun hat, ist nicht unsere Schuld. Wir haben es dir mehrfach versucht zu erklären aber leider bist du in dem Punkt recht beratungsresistent.erstellt von alexloede am 21.03.2022, 23:59 Uhr
Und es ist ja schön, dass man jetzt meint und möglicherweise von Anfang an meinte, dass unter den Begriff BITURBO nur Geräte fallen. Nur dann muss man das aber auch so schreiben, anstatt auch noch zwei Varianten zu kommunizieren (Marketing - KAUFE EIN 18V-WERKZEUG ODER -SET vs. Legal - Kaufen Sie ein Bosch Professional 18V Werkzeug oder Kit).
am 24.03.2022 00:40
am 24.03.2022 08:22
am 24.03.2022 09:27
erstellt von viertelelf am 24.03.2022, 08:22 UhrUnd was soll dann Deiner Meinung nach die Vertragsgrundlage der Prämienaktion sein?
Der 305c bezieht sich auf Zweifel in der Auslegung der AGB. Die Vertragsgrundlage der Prämienaktion ist nicht die AGB.
Deine Aussage bleibt falsch, du hast keinerlei juristische Ausbildung, sonst würden dir diese Erstsemesterfehler nicht unterlaufen.
am 24.03.2022 11:55
erstellt von neuer Benutzer am 13.03.2022, 23:29 Uhr
Naja wo ist denn der BiTurbo Antrieb im Akku versteckt? ^^
am 24.03.2022 18:27
am 25.03.2022 22:13
Richtig... ich konnte keine entsprechende Ausbildung genießen. Weder schulisch noch beruflich. Das wirds wohl gewesen sein.erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr
Eure Schwierigkeit dürfte sein, was ich Euch nicht einmal vorwerfen möchte, weil Ihr vermutlich keine entsprechende Ausbildung genießen konntet, dass Ihr nicht nachvollziehen könnt, warum bestimmte Begriffe rechtlich wie auszulegen sind.
am 25.03.2022 22:15
erstellt von ovi651 am 24.03.2022, 11:55 Uhr
erstellt von neuer Benutzer am 13.03.2022, 23:29 Uhr
Naja wo ist denn der BiTurbo Antrieb im Akku versteckt? ^^
Nein, nicht im Akku.
Das 160er Ladegerät hat jedoch gleich zwei!
(SCNR)
Der einzig sinnige Punkt hier ist nicht ob eine erfolgreiche Registrierung dieses Startersets für B-Prämien möglich war, sondern ob jemals mind. eine B-Prämie für Selbiges verschickt und erhalten wurde.
am 25.03.2022 22:25
erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr
Wenn ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden bin, dann sollte ich mir m. E. überlegen, ob ich jetzt eine Änderung vornehme und Kunden verärgere oder ob ich die Aktion einfach weiterlaufen lasse. Und da hätte ich ehrlich gesagt schon erwartet, dass sie sagen: Das ist bei uns nicht gut gelaufen. Es gibt deshalb weiterhin auch Kategorie B Prämien.
am 26.03.2022 09:50
am 26.03.2022 12:54
erstellt von neuer Benutzer am 25.03.2022, 22:25 UhrIch hoffe sogar darauf, dass Bosch seine Teilnahmebedingungen eindeutig formuliert bekommt und bin ganz gespannt auf das Ergebnis am 2. Mai 2022.
erstellt von alexloede am 24.03.2022, 00:40 Uhr
Wenn ich diesem Anspruch nicht gerecht geworden bin, dann sollte ich mir m. E. überlegen, ob ich jetzt eine Änderung vornehme und Kunden verärgere oder ob ich die Aktion einfach weiterlaufen lasse. Und da hätte ich ehrlich gesagt schon erwartet, dass sie sagen: Das ist bei uns nicht gut gelaufen. Es gibt deshalb weiterhin auch Kategorie B Prämien.
Dein "Problem" mit den Akku Startersets und Prämien wird sich mit den kommenden ProDeals Aktionen im Mai eh erledigt haben denn ab dann sind Akku Startersets nicht mehr Teilnahme berechtigt. Also kann man sich die ganzen Diskussionen hier eh schenken.
am 26.03.2022 12:57
erstellt von Gorsch Bosch am 26.03.2022, 09:50 Uhr
Zu was zählt den das große 18V Bosch Radio?
am 27.03.2022 15:01
am 27.03.2022 15:25
am 27.03.2022 17:24
am 27.03.2022 17:51
erstellt von Gorsch Bosch am 27.03.2022, 17:24 Uhr
Mal im ernst da steht 18V und jetzt jammerste das für 12V nichts gibt. Bei andere wird was gekauft und fertig. Hier gibts wieder so Leute wie dich, die noch jammern das es nicht bei allem noch was EXTRA obendrauf gibt. Jetzt versteh ich auch die anderen, die das schon mal probiert haben nur freundlicher.
am 27.03.2022 18:04
am 25.06.2022 15:44
am 26.06.2022 12:25