War der gebraucht (so hör ich das raus)?
Dann benötigst du die Originalrechnung vom Vorbesitzer (Garantie bis 1 Jahr gewerbliche oder bis zwei Jahre private Nutzung).
Ist das Gerät jeweils älter und es wurde damals rechtzeitig zur Garantieerweiterung angemeldet (3 Jahre für Gewerblich/Privat) und der Garantieanmeldungsbeleg liegt zusammen mit der Rechnung vor, dann gelten die drei Jahre.
Die Garantie ist selbstredend übertragbar.
Das Ganze kannst du über den hauseigenen Reparaturservice von Bosch abwickeln, Anruf genügt.
In der Garantiezeit entstehen für dich keine Kosten (auch für die Abholung / Lieferung) insofern keine Verschleissteile betroffen sind oder das Gerät nicht außer der Spezifikation betrieben wurde bzw. nicht daran rumgeschraubt wurde.
Garantie-Service-SeiteAm Akku liegt es zwar nicht, da (und fürs Ladegerät) schauts aber etwas anders aus (hier gilt bei dir die alte Regelung).
Akkus sind Verschleissteile (1/2 Jahr Gewährleistung), Garantieerweiterung (rechtzeitig) möglich, wenn der Akku zusammen mit dem Gerät bei einem BAS-Händler gekauft wurde.
Dann wird die Garantie auf zwei Jahre erweitert und beinhaltet auch z.B. die Kohlebürsten.
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!