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GAL 18V-160C (gekauft 06/2023, produziert 10/2020) und ProCore 5.5Ah

svend
Neuling

Hallo zusammen,

ich bin gerade sehr verärgert und möchte mir hier etwas Luft verschaffen. Ich habe mir im Juni den GAL 18V-160C Lader aus einem einzigen Grund gekauft: Das Laden der Akkus auf 80% mit dem Lademodus "Lebensdauer". Ich nutze meine Geräte ausschließlich privat, wenn etwas passendes anfällt. Da liegen schon mal Wochen und Monate dazwischen, vor allem bei den größeren 18V Geräten.

Ich hatte hier im Forum von dem Problem mit den ProCore 5.5Ah Akkus gelesen und war am Überlegen, ob ich den Kauf nicht sein lassen soll. Aber in einem glaubhaft erscheinenden Posting hieß es, der Fehler sei inzwischen bekannt und behoben. Betroffene Geräte würden getauscht. Auch hatte ich nicht unbedingt damit gerechnet, bei einem Kauf 2023 ein Gerät von 2020 zu erhalten.

Nach dem Kauf über einen Fachhändler im Internet kam die erste böse Überraschung: Das Gerät hat das Produktionsdatum 10/2020. Mit ungutem Gefühl habe ich direkt meinen einzigen ProCore 5.5Ah als erstes Testobjekt zum Laden eingelegt. Es kam wie es kommen musste, der hier oft beschriebene Fehler (Ladeanzeige bleibt bei 70% hängen, der Akku ist aber randvoll) tauchte direkt beim ersten Versuch auf.

Jetzt gab es zwei Möglichkeiten: Widerruf (hätte ich mal nur) oder Anfrage beim Bosch Service. Ich entschied mich für den zweiten Weg und fragte beim Bosch Service ganz genau nach. Ich teilte den Kauf, das Produktionsdatum und das Problem mit und fragte nach dem empfohlenen Vorgehen in diesem Fall. Mir wurde mitgeteilt ich solle das Gerät einschicken. Das habe ich gemacht und somit die Widerrufsfrist verstreichen lassen.

Nach 2 Wochen dann die zweite, noch viel bösere Überraschung. Das Gerät wurde mit dem Hinweis "kein Fehler gefunden" einfach zu mir zurückgeschickt. Mehr als nur sauer habe ich mehrfach per Mail den Kundenservice kontaktiert (höflich und freundlich) und meinen Ärger und den Wunsch nach einem fehlerfreien Gerät mitgeteilt. Bis heute keine Antwort. Wie bitte kann so etwas sein?

Ich könnte natürlich über die Gewährleistung dem Händler auf die Füße treten, aber in diesem Fall finde ich das unfair und die falsche Adresse. Hier ist in meinen Augen eindeutig der Hersteller in der Pflicht.

Hat irgendjemdand eine Idee was ich am besten tun kann? So ist der Lader für mich absolut wertlos. Die Schnellladefunktion brauche ich beim besten Willen nicht. Ich will den Akku einstecken und ohne nachschauen zu müssen auf 80% laden. Genau wie es die Produktbeschreibung bei dem Lademodus "Lebensdauer" verspricht.

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