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Bosch-Garantie ohne Rechnung

schlacke
Aktives Mitglied 2
Hallo. Habe als Privatmann bei ebay in einer Auktion einen "Neu & OVP" GPL 5c von einem " Werkzeug- und Maschinenhandel" ersteigert. Ist die Version mit Universalhalterung BM1 und Zieltafel, das Ganze im Koffer mit Bosch-Siegel an der Seite. Leider war keine Rechnung/Quittung dsbei, obwohl ich darum gebeten hatte. Bisher auch keine Reaktion auf meine email an den Haendler Daher meine Fragen, ist ein Haendler nicht verpflichtet, auch bei ebay-Geschaeften seinen Kunden bei Neuware eine Rechnung zu erstellen. Oder reicht eine Dokumentation. der Abwicklung bei ebay, bezahlt per PayPal, als Rechnungsnachweis fuer einen evtl. eintretenden Garantiefall bei Bosch aus?
25 ANTWORTEN 25

higw65
Power User 4
Wenn er als gewerblicher Veerkäufer drin steht und das so anbietet, dann muss auch eien Rechnung kommen. Wann würde das Gerät gekauft und wie lange ist die Nachfrage nach der Rechnung her?

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

meisterbenno
Spezialist 2
@schlacke,
wende dich an ebay !!!!
setze den verkäufer davon in kenntnis, daß du dies tun wirst .
oder vielleicht noch besser, schick´ihm seinen krempel zurück ...
innerhalb der ersten 14 tage nach kauf kannst du ja ohne angabe von gründen vom kauf zurück treten. vorausgesetzt, du hast die was noch nicht benutzt und die ovp ist auch noch vorhanden ...

gruß
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !

schlacke
Aktives Mitglied 2
Hallo. Auktion endete am 04.01.2015. Habe dann per PayPal bezahlt und dem Anbietereine entsprechende email inklusive der Bitte nach einer evtl. noch vorhandenen Quittung geschickt. Hatte anfangs gar nicht registriert, dass es sich um die Auktion eines Gewerblichen/Haendlers handelt. Auktion erst kurz vor Ablauf entdeckt, Gebote waren noch recht niedrig, bin dann miteingestiegen und letztlich fuer 102 Euro den Zuschlag erhalten. Aufgefallen war auf den ersten Blick nur Artikelrubrik " Neuer, unbenutzter Artikel in ungeoeffneter Orginalpackung..." und das Fehlen der sonst ueblichen Floskel " von Privat, keine Rueckgabe, keine Garantie...". Erst nach Ende der Auktion fiel mir auf der winzig kleine Vermerk " Artikel kann zurueckgegeben werden. Fuer weitere Informationen hier klicken. Nach dem Klicken tauchte dann eine Widerrufsbelehrung auf und der Real-Name des Anbieters (Vor- und Nachname " Werkzeug- und Maschinenhandel" Adresse. 14 Tage Rueckgaberecht. Artikel scheint soweit o.k. Wuerde auch gerne behalten, da guter Preis (102 Euro). Habe bereits bei ebay gemeldet, keine Reaktion vom Verkaeufer ( hatte in der Vergangenheit nur gute Bewertungen). Denke auch, dass ebay da nix machen kann, eine Rechnung erzwingen z.b. per Anwalt mich nur Geld kostet, welches ich nicht wieder bekomme, und vom Verkaeufer wohl leider nix mehr kommen wird. Immerhin hat er mich positiv bewertet Haette zwar noch bis kommenden Donnertag Widerrufsrecht, aber will Geraet ja haben und werde fuer den Kurs wohl nicht nochmal kriegen. Ebay und PayPal sind ja wohl serioese Unternehmen, und eine Geschaeftsabwicklung ueber deren Seiten soll (so finde ich es zumindest im Internet) bei entsprechender lDokumentation einer Rechnung gleichkommen/ersetzen. Verkaeuferdaten, Kaeuferdaten, Preis, Datum... ist ja analog zu einer Rechnung auf Papier alles vorhanden. Denke auch, dass ein Garantiefall nie eintreten wird. Nutze ja als Privatmann gelegentlich, und nicht als Gewerblicher im harten, taeglichen Dauereinsatz. Haette nur trotzdem fuer den Fall der Faelle die Gewissheit dass ich mich sorgenfrei an Bosch wenden kann. Erbitte daher moeglichst ein offizielles Statement seitens Bosch. Danke

Stefan_K
Treuer Fan
Hallo,

nach dem UStG muß ein Händler eine Rechnung liefern, da gibt es nichts zu diskutieren.

Lies doch mal bei PayPal nach, ob Du das Geld zurückbuchen kannst (PayPal wurde ja
u. a. dafür geschaffen). Dann wird sich der Verkäufer mit Sicherheit sehr schnell melden.
Würde ich aber nur machen, wenn wirklich alle Versuche, Kontakt aufzunehmen gescheitert
sind (Mail, Telefon, zur Not ein Einschreiben wie von anno dazumal).

VG!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Würde ich auch so handhaben.
Eine negative Bewertung erstellen und das Geld von PayPal wieder zurückholen. Den Artikel aber behalten.
Gibt es eine Telefon Nr. von dem Händler... wenn ja dort mal anrufen.
Man kann auch eine Frist setzen und mit Anwalt drohen.

ybarian
Power User
Hallo @schlacke,

Ebay und PayPal sind ja wohl serioese Unternehmen


Nein, sind sie nicht.


Ich habe mir die Auktion mal angeschaut, der Verkäufer tritt dort als Privatmann auf, und in dieser Eigenschaft hat er dir das Teil auch verkauft, auch wenn er ansonsten ein entsprechendes Gewerbe hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen, die für die Anmeldung zu Garantie notwendig ist, eine Quittung über den Kauf hast du bereits in Form der Paypal Abrechnung.

Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo schlacke,
ich denke Bosch ist in diesem Fall nicht der richtige Ansprechpartner.
Wie die Kollegen schon vorgeschlagen haben, solltest du dich an den Verkäufer oder ebay und paypal wenden.

Gruß
Stefan

rostigernagel
Neuling 3
Solche Fragen klärt man vor dem Kauf. Immer alles billig billig haben wollen und dann Rundumsorglospaket nachfordern. Beides geht halt nicht.
GBH 18 V-EC, ROTEX RO125 FEQ-Plus, TS55 RBEQ, FFM 350, M12 CPD, M18 CHIWF

higw65
Power User 4
 
erstellt von ybarian am 24.01.2015, 14:21 Uhr
Ich habe mir die Auktion mal angeschaut, der Verkäufer tritt dort als Privatmann auf, und in dieser Eigenschaft hat er dir das Teil auch verkauft, auch wenn er ansonsten ein entsprechendes Gewerbe hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen, die für die Anmeldung zu Garantie notwendig ist, eine Quittung über den Kauf hast du bereits in Form der Paypal Abrechnung.

Wenn dem so ist...finde die Auktion leider nicht auf die Schnelle..., dann ist das alles rechtens. So wie Ybarian geschrieben hat. Da werden auch weder eBay, noch Paypal Etwas machen. Hier ist...und das ist eben auch der Sinn von "Auktionen"...der Wunsch nach einem Schäppchen der Grund für das Übersehen der wichtigsten Dinge gewesen.
Ist der Verkäufer Privat...braucht er Dir keine Rechnung oder Quittung schicken. Diees würde eh nicht als Garantiebeleg taugen. Wenn ein Privatmann eine Rückgabe anbietet ist doch toll. Dann mach das und lass Dir das Geld zurückschicken. Nichts Anderes werden auch eBay, bzw. paypal vorschlagen.
Plötzlich eine Rechnung erzwingen...wenn Kauf privat ist...geht nicht.
Von Seiten des Verkäufers war alles richtig...und wenn man als Käufer solche Dinge übersieht...Pech. Würde auch davon abraten z.B. selbst negativ zu bewerten.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

schlacke
Aktives Mitglied 2
Weiss nicht, ob es moeglich ist, das Geld von PayPal zurueck zu holen. Waere wahrscheinlich auch nicht rechtens. Ware ist ja geliefert worden, und wenn ich Geld zurueck beordere, befaende ich mich wohl im Zahlungsverzug und kriege dann den Anwalt auf den Hals. Telefonnummer ist keine verfuegbar und jegliche Anfragen per email wurden ignoriert und nicht beantwortet. Von Ebay oder PayPal ist wohl nix zu machen. Erwarte da auch nichts.

schlacke
Aktives Mitglied 2
Darueber ob der Verkaeufer nun als Privatmann oder als Haendler verkauft hat, liesse sich wohl trefflich streiten. Der Verkauf von orginal verpackter Neuware, das Einraeumen einer Widerrufsfrist, die explizite Nennung seines " Werkzeug- und Maschinenhandels"im Impressum der Widerrufsbelehrung, das Fehlen der sonst bei Privaten ueblichen Floskel " Privatverkauf, keine Ruecknahme oder Garanntie" sowie die Tatsache, dass der verkaufte Artikel aus seinem Gewerbe (Werkzeug) stammt und er in der Vergangenheit oefters aehnliche Artikel ( naemlich Werkzeug) verkauft hat, kennzeichnet ihn in meinen Augen schon als gewerblichen Verkaeufer. Gab ja auch schon Faelle, wo wirklich Private von der Steuer/Finanzamt als Gewerblich eingestuft wurden, weil sie mehrfach gleiche oder aehnliche Artikel bei ebay verkauft haben.

schlacke
Aktives Mitglied 2
Was den Vorwurf des " Billigheimers" angeht. Wer gibt schon gerne mehr Geld als noetig aus? Oder holt sich hier jemand bei geplanter Neuanschaffung eines Werkzeuges mehrere Angebote diverser Haendler ein, oder waelzt entsprechende Prospekteund Anzeigen, um sich dann fuer den Teuersten zu entscheiden, weil er ja so ein " Gutmensch" ist? Wohl eher nicht. Wenn jemand bei ebay einen Artikel ab 1 Euro Einstiegsgebot anbietet, riskiert er halt, dass die Ware dann auch mal unter Wert verkauft wird. Wenige Tage vor der von mir gewonnenen Auktion bot der gleiche Verkaeufer den gleichen Artikel ( zumindest gleiches Foto) sowohl als 1 Euro Startpreis Auktion als auch als 199 Euro Sofortkauf an. Hat aber Beides wieder beendet weil " Artikel nicht mehr verfuegbar" !? Mein Hoechstgebot lag im Uebrigen ueber dem erzielten Endgebot, und ich muss mich wohl nichtdafuer entschuldigen, dass die weiteren Bieter vorher ausgestiegen sind und ich dann den Zuschlag erhalten habe.

schlacke
Aktives Mitglied 2
Zum Thema " Rundumsorglospaket" oder "Nachfordern". Habe die Auktion wie bereits oben erwaehnt erst kurz vor Ablauf entdeckt. Leider zu kurz, um vorab noch Fragen anden Anbieter zu stellen. Nach meinen bisherigen Erfahrungen, weiss ich auch nicht, ob der ueberhaupt geantwortet haette. Bin ja auch anfangs (auf den ersten Blick) von einem Privatverkauf ausgegangen, und habe nach der Auktion den Verkaeufer per email gebeten, eine evtl. noch vorhandene Rechnung oder Quittung mitzusenden. Ging davon aus, dass der Anbieter den Artikel erst selber kuerzlich (neu, ovp, unbenutzt) erworben hatte und somit noch ueber einen Kaufbeleg verfuegen sollte, den er nun an mich weiterreichen koennte. Bei naeherer Betrachtung gehe ich nun aber eher von gewerblichem Verkauf aus und wuerde daher eine ordentliche Rechnung erwarten. Leider beantwortet der Verkaeufer ja keine Mails und nimmt somit nicht mal Stellung dazu. Selbst wenn man den Verkauf als " von Privat" werten wuerde, hat der Verkaeufer es versaeumt, daraufhin zu weisen und entsprechend Gewaehrleistungsansprueche auszuschliessen. Somit koennte ich- wenn meine Internetrecherche stimmt- ihn in Haftung nehmen. Auch ist wohl eine blosse Darstellung des Widerrufsrecht auf einer Webseite ( hier ebay) alleine nicht ausreichend. Viellmehr muss diese in speicherbarer bzw. jederzeit verfuegbarer (Schrift-)form wie Brief, Fax oder Email vorliegen, damit sie Gueltig ist. Ansonsten gilt zeitlich uneingeschraenktes Widerrufsrecht.

steigerwaelder
Aktives Mitglied
du hast die wahre zu einem schnäppchenpreis erhalten. funktionsfähig ist sie wohl?
dann lehn dich einfach entspannt zurück und freu dich über deinen fang.
solltest du dann wirklich innerhalb der garantiezeit probleme haben ging das schnäppchen halt schief, die fehlende absicherung durch kauf beim örtlichen dealer hast du ja in kauf genommen.
mal abgesehen davon muss nicht jedes werkzeug innerhalb der garantiezeit kaputt gehen, wahrscheinlicher ist wohl, daß du viele jahre freude damit hast.
das der händler als privatmann verkauft ist jetzt auch nicht so selten (selbst schon erlebt), so kann man bei den schnäppchenverkäufen wenigstens die mehrwertsteuer einsparen.
 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Also irgendwie klingt das doch alles recht dubios mit der Auktion.
Die vorhandene Widerrufsfrist, unsicher ob Privatverkauf oder Gewerbe und die Erwähnung des Fachhandels verleitet doch sehr in die Irre.
Ich würde dir @schlacke dennoch raten beim nächsten Mal das Angebot vor der Abgabe eines Gebotes genauestens durchzulesen und bei Ungereimtheiten von solchen Auktionen die Finger zu lassen.
Daß sich aber der Verkäufer auf E-Mail's bei Rückfragen überhaupt nicht mehr meldet finde ich nicht gerade die "feine englische Art". Und sowas sollte man "negativ" bewerten.
 

ybarian
Power User
Hallo @wulfman,

eine Auktion eines Privatanbieters mit einem neuen Produkt, dass dann zu einem Schnäppchenpreis weggeht ist für den Käufer eine tolle Sache und mit Sicherheit nichts Dubioses, aber jemand, der sich dann an auf die feine englische Art beruft und damit recht weitreichende Konsequenzen in Form einer negativen Bewertung vorschlägt, der macht mir Angst.

Ich bitte dich ausdrücklich, niemals etwas von mir bei Ebay zu ersteigern.
Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^

schlacke
Aktives Mitglied 2
Jetzt bleibt mal locker Leute, ich wollte hier garantiert keinen Unfrieden stiften oder zu Reibereien führen.
Sondern nur eure Meinungen einholen bzw. hoffe immer noch auf ein offizielles Statement seitens Bosch.
Liesse sich vielleicht anhand der Seriennummer der Weg des Gerätes nachvollziehen ? Also feststellen, ob das Gerät zum Zwecke der Weiterveräußerung an den Verkäufer geliefert wurde.
Ansonsten freue ich mich natürlich, dass ich das Gerät recht günstig bekommen habe. Und werde es wohl auch, ob nun mit oder ohne Rechnung, behalten.
Bin allerdings anfangs auch einem Irrtum unterlegen. Und zwar hatte ich in der Kürze der Zeit vor Ablauf der Auktion mal schnell nach "Bosch GPL 5c" gegoogelt, und an oberster Stelle in den Suchergebnissen tauchte die Bosch Webseite auf, wo unter News/Extras/Pressemitteilungen (ohne Datumsangabe) der GPL 5c als Neuheit präsentiert wurde. Googelt mal selber, taucht immer noch an oberster Stelle diese Bosch-Meldung auf.
Unter Produkte konnte ich keinen GPL 5c, sondern nur den GPL 5 finden.
Bin dann der irrigen Meinung unterlegen, dass der GPL 5c (aufgrund des nachgestellten C´s) eine neuere, überarbeitete Version des GPL 5 ist, und Bosch noch nicht dazu gekommen sei, die Produktübersicht zu aktualisieren.
Mittlerweile weiß ich, dass der GPL 5c der Vorgänger vom jetztigen GPL 5 ist.
Finde allerdings eine solche Namensgebung auch unglücklich gewählt. Warum nicht eine fortlaufende Bennennung mit Name + a,b,c,d... oder jeweilige Erhöhung der Zahl (wie z.B. beim GGS 27c > GGS 28c).
Habe bei den internationalen Suchergebnissen auch noch einen GPL 5s gefunden.
Wofür soll das C überhaupt stehen ? Doch nicht etwa für "cheap" oder "China" ? Bei anderen Geräten, welche es zeitgleich in verschiedenen Varianten gibt, macht eine Namenserweiterung mit z.B. C, P, E ... ja Sinn, aber bei einem Lasermessgerät ?
Aber mal zurück zum eigentlichen Thema.
Natürlich kann ein Händler/Gewerblicher ebay auch für private Geschäfte nutzen, also kaufen oder verkaufen.
Aber dann wird/sollte er dies wohl ausdrücklich so deklarieren, um jegliche Missverständnisse auszuschließen.
Also den Verkauf explizit als "von Privat" in der Beschreibung kennzeichnen, und auch kein Widerrufsrecht einräumen, in dessen Impressum er dann auch noch seine Firma nennt. Vielmehr wird/sollte er seine Privatanschrift nennen, und selbst, wenn möglicherweise wie vielleicht bei Kleingewerbe Geschäfts- und Privatadresse identisch sind, zumindest den Firmennamen weglassen.
So bleibt für mich auf jeden Fall ein fader Beigeschmack bei der ganzen Sache.
Was die Bewertung angeht.
Am Sonntagabend endete die Versteigerung. Montagmorgen schnell per PayPal bezahlt und email an Verkäufer. Keine Reaktion. Montagabend Nachricht von PayPal, Geld sei eingetroffen und Verkäufer benachrichtigt.
Donnerstag Meldung von ebay, Paket sei vom Verkäufer als "losgeschickt" markiert worden.
Vom Verkäufer selber immer noch nix zu hören.
Bis zum darauffolgenden Montagabend immer noch kein Paket eingetroffen. Daraufhin nochmals email an Verkäufer,"Wo bleibt Ware ? Müsste doch nach 4 Werktagen längst eingetroffen sein. Wenn nicht bis Dienstagabend Ware da, wende ich mich an ebay.". Dann endlich (bisher einzige) Reaktion vom Verkäufer, "Paket sei Donnerstag von ihm bei der Post aufgegeben worden und ihm sei eine Lieferzeit von 2-3 Tagen genannt worden".
Dienstagabend, immer noch keine Ware. Daraufhin Fall bei ebay eröffnet (bedeutet: man schickt nochmals über das ebay-System eine Mail an den Verkäufer, auf welche dann auch ebay zugreifen kann. Sollte der Verkäufer nicht innerhalb einer Frist (waren glaube ich fast 3 Wochen) reagieren, schaltet sich ebay (wie auch immer) ein.
Am Mittwoch nach der Arbeit dann endlich Benachrichtigung im Briefkasten, kann Paket bei der Post abholen.
Mal angegebene Sendungsverfolgungsnummer vorab bei DHL eingegeben, Paket wurde demnach vom Verkäufer erst am Montag, und nicht schon am Donnerstag losgeschickt.
Am Donnerstag zur Post, überreicht wurde mir der Bosch-Koffer mit der Bosch Pappschachtel dran. Ansonsten keinerlei Umverpackung. Kein Karton oder zumindest Packpapier. Stattdessen den Adress-Aufkleber direkt auf die Orginal Bosch-Pappschachtel geklebt und zusätzlich noch etliche Streifen Tesafilm dran- und drumgeklebt. Das Tesaband diente allerdings weniger dem Schutz der Verpackung, sondern wohl vielmehr dazu bereits vorhandene Macken und Risse in der Orginalverpackung zu kaschieren. Der ungeschützte Postweg hat dann sein Restliches getan. Für mich gehört die Verpackung mit zum Produkt. Vor allem wenn wie in diesem Fall auf der Verpackung noch zusätzliche Informationen und Anwendungsbeispiele in Form von Praxisfotos abgebildet sind.
Außerdem steigert die Orginalverpackung noch den Wert/die Attraktivität bei einem evtl. Wiederverkauf.
Und den Artikel eingestellt hatte der Verkäufer in der Rubrik "Neue, ungeöffnete Ware in UNBESCHÄDIGTER Orginalverpackung".
Ansonsten bleibt festzuhalten, dass -wie bereits mehrfach erwähnt- mit dem Verkäufer scheinbar keine vernünftige Kommunikation möglich ist. Frei nach dem Motto: Hab meine Kohle was schert mich der Rest.
Kann mein Glück kaum fassen, dass es sich zumindest die Zeit genommen hat, mich bei ebay positiv zu bewerten.
Eine positive Bewertung kann ich ihm nach der ganzen Geschichte beim besten Willen nicht geben.
Und das nicht etwa, weil er mir keine Rechnung schickt, sondern vielmehr wegen oben genannten Einzelgründen, welche in der Summe einfach zu viel des Schlechten sind.
Ein (positives) Gegenbeispiel ist die Auktion genau einen Sonntag (eine Woche) später, in der ich einen GGS 27c ersteigerte. Montagmorgen Geld per PayPal überwiesen, direkter email-Wechsel mit dem Verkäufer (und ihn gebeten, da Versand mit Hermes und ich zumeist bei Anlieferung auf Arbeit, Vermerk "an Nachbar im Haus falls Empfänger nicht anzutreffen" auf Paket anzubringen), Dienstag Meldung vom Verkäufer Paket sei mit entsprechendem Vermerk versehen und losgeschickt, Donnerstag dann quasi zeitgleich mit dem 7 Tage vorher ersteigertem GPL in Empfang nehmen können. Sowas nenne ich eine ordentliche und zügige Abwicklung, und wurde natürlich von mir auch positiv bewertet.
Das positivste was ich im Falle des GPL-Verkäufers machen könnte, wäre bestenfalls auf eine Bewertung komplett zu verzichten. Mal sehen...
P.S.:
Musste meine Antworten weiter oben leider in mehrere Parts stückeln und zusätzlich noch jeweils editieren, da mich die Boschseite hier jedesmal ausloggt, wenn ich mal ein paar Minuten länger brauche und mehr als 2-3 Sätze eintippe. Jedesmal neu einloggen und der ganze geschriebene Text ist verschwunden. Vom Smartphone finde ich auch keine Möglichkeit zu "Past und Copy". Jetzt am PC geht´s den Text vorher zu kopieren und dann halt nach erneutem Einloggen dann wieder einzufügen. Aber das nervt trotzdem, und da ich, wie ich gelesen habe, nicht der Einzige mit diesem Problem bin, sollte Bosch bzw. der entsprechende Webmaster endlich mal was unternehmen und die Forensoftware überarbeiten. So ein Problem gibt´s wirklich nur hier. Ach nee, beim Bosch Heimwerker Forum ist´s genauso 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo @wulfman + @schlacke,
eben genau wegen soilcher Kori....kack... wie z. B. euch verkaufe ich nicht einen einzigen Artikel mehr privat!
Lieber schmeiße ich ihn in die Tonne!
Bezahlt gefälligst, bis das Blut aus der Geldbörse trieft, oder laßt den Kauf sein!
Den letzten Roman des TE habe ich nicht mal mehr ganz (gähn!) gelesen.
"Aber ich will ein Statement von Bosch!"
Heul!
Meinerseits nur:
"Toc, Toc, Toc!"
Habt ihr gelesen, wie der Titel/Name des Forums lautet?
Steht da "Hausfrau sucht Bügelhilfe?"

Jm2c
Ursel

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo schlacke,
jetzt wissen wir zwar wie das Geschäft abgelaufen ist, aber was sollen wir hier im Forum oder was soll Bosch daran machen???
Du hast ein Geschäft über ebay getätigt, dann musst du dich auch zur Problembehandlung dort hin wenden.

Um in Zukunft solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, kannst du auch den sichersten Abschluss aller Kaufverträge wählen: Ware gegen Geld vor Ort, sprich du musst zum ortsansässigen Fachhändler gehen.

Gruß
Stefan

schlacke
Aktives Mitglied 2
@ursel Es hat dich keiner gezwungen meinen " Roman " zu lesen, und wenn du statt konstruktiver Beitraege lieber mit Beleidigungen und Diffamierungen um dich wirfst. , bist vielleicht eher du es, der hier im falschen Forum ist. Allen anderen Danke fuer eure Beitraege. Und damit Thema durch.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ein kluger Mann sagte mal:
"Um Feinde zu bekommen, ist es nicht nötig, den Krieg zu erklären.
Es reicht, wenn man einfach sagt, was man denkt."
Gott sei dank ist das in diesem Forum genauso freigestellt,
wie das Einstellen derartiger (s. o.) Themen.
Nur sollte beim Einstellen derartiger Threads auch bedacht werden,
dass dies Antworten nach sich ziehen könnte :-).
Ansonsten:
ich unterscheide auch mal so "kleinlich", wie hier "kleinlich, oder besser kleinkarriert",  eingekauft wird.
Dies grob umrissen, oder gelinde gesagt, als einfach mal nicht professionell bezeichnet,
ist weder eine Beleidigung, noch eine Diffamierung
und für Wahrsagerei wird in D seit dem Mittelalter niemand mehr der Inquisation zugeführt,
sollte sich aber rumgesprochen haben ;-).
Sollte ich, nichts desto Trotz, dir mit meinem Beitrag etwas auf den Sch... getreten sein, freut es mich dopppelt.

Kräftig auf dem Absatz drehend
Ursel

 

Wastl
Treuer Fan
@alle Ich liebe diese Forum! ;-))) Aber jetzt habt euch wieder lieb!
out of order

Hermen
Power User 4
Na ja, ganz so einfach ist es tatsächlich nicht.

Zwar stimm ich grundsätzlich überein, das man sich vorher erkundigen kann, aber der Verkäufer hat m.M.n. in keinster Weise rechtlich richtig gehandelt.

So wie ich das sehe riskiert er nicht nur eine Rüge seitens EBay, sondern kann auch von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung kassieren und sogar das Finanzamt interessiert solches Tun.

Dem Verkäufer tritt hier ersichtlich als Unternehmer auf.

1.) hat er in letzter Zeit nicht nur den einen neuen GPL verkauft  
2.) allein mit dem Wiederrufsrecht räumt er seine Unternehmereigenschaft ein
3.) Der Verkäufer ist in Ebay mind. zweimal angemeldet
4.) Angebote bei beiden Anmeldungen gleichen sich wie ein Ei dem anderen


Wenn man Unternehmer ist, sollte man auch tunlichst vermeiden, genau die (neuen) Produkte zu verkaufen, die man auch im Warensortiment anbietet (dies ist aber nur allgemein angemerkt), das könnte sogar ärger mit Bosch geben.


Allerdings sehe ich das eher nicht als Problem (vor allem nicht ein Problem was Bosch interessieren dürfte).

@ Schlacke

Das ist wie oben geschrieben ein Problem zwischen dir und dem Verkäufer und interessiert Bosch vermutlich nicht (vor allem nicht in einem öffentlichen Forum).


du kannst dich jetzt erstmal entspannen und zurücklehnen.
Lies mal was passiert, wenn ein gewerblicher Verkäufer als Privat auftritt und was mit dem Rückgaberecht an sich ist.
Ich würde den Verkäufer noch mal freundlich auf diese Gegebenheit hinweisen, eventuell schickt er dir ja dann eine Rechnung (kann dafür halt nicht die USt einfach einstreichen 😉

Alles von mir geschriebene ist unter Ausschluss jeglicher rechtlicher Gewährleistung verfasst und spiegelt nur meine eigene Meinung wieder.
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ybarian und @ursel,

Wie schon mehrfach erwähnt hätte der Threadersteller sich nen Haufen Ärger erspart wenn er sich vor er Abgabe seines Gebotes kurz das Schriftliche zur Auktion durchgelesen hätte. Das steht hier aber nicht zur Debatte, sondern lediglich das Verhalten gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer.
Was da schlacke noch ans Tageslicht bringt ist schlichtweg eine Frechheit des Verkäufers, daß das Gerät in keiner Transportverpackung verschickt wurde, die Umverpackung zerrissen war und mit Tesa geflickt wurde und geflunkert wird, daß das Paket Do. verschickt wurde obwohl es erst am Mo. in der Folgewoche abgeschickt wurde.
Das ist aber nicht die Schuld des Käufers, sondern ganz einfach Schlamperei beim Verkäufer und sowas sollte dementsprechent am Ende bewertet werden. Kommunikation ist nunmal auch Bestandteil der Auktion.

Verstehe auch nicht, warum ich mich von Euren Auktionen fernhalten soll, bzw wegen uns in der Bucht nichts mehr eingestellt wird und lieber in die Tonne geworfen wird. Die Einhaltung der Spielregeln sollten einen guten Ablauf garantieren.

Und nun bin ich raus !

schlacke
Aktives Mitglied 2
@Hermen Woran erkennt man, dass der Verkaeufer zweimal bei ebay angemeldet ist? Finde nur 2 vorherige Mitgliedsnamen des Verkaeufers. Einen zweiten Account dagegen nicht. So ine Info waere hilfreich bei der Argumentation mit ebay. Zum Thema Rueckgaberecht, ich dachte das gaebe es nicht mehr ( laut Wikipedia).