Gregor: ich hab nochmal gesucht, aber das Dokument noch nicht gefunden. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine das wäre von der BG ein PDF gewesen. Es hat irgendwas mit dem "Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" zu tun. Ich meine mich zu erinnern, das es um die fehlende Notabschaltung ging (unter anderem) und um fehlende Sicherheitsabdeckungen etc. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, einen Bandschleifer oder eine E-Hobel in die Spannzange einer Hobelbank einzuspannen, weil sich das Gerät lösen könnte, bzw. bei einem Unfall kein Notausschalter vorhanden ist.
Mich betrifft das nicht, deswegen hab ich das nur so im Querlesen mitbekommen. Es ging dabei um EU-Recht und die Angleichung nationaler Regelungen.
Es sind aber durchaus viele Hersteller betroffen, die alle ihr Befestigungszubehör aus dem Sortiment nehmen mussten. Die Regelung gilt aber schon ein Jahr oder so. Vielleicht weiss ja noch jemand anderes Genaueres.
Aber es wäre schön, wenn @BOB hier noch etwas dazu schreiben könnte. Ansonsten müsste hier die BG, bzw. die IHK was dazu sagen können. Ich hab bis jetzt im Internet nichts gefunden.
Gruß Marcus