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Oberfräse mit Tiefeneinstellung oberhalb vom Oberfräsentisch

FalcoPeregrinus
Neuling 2
Hallo,
innovativ wäre eine Oberfräse mit ca. 2 KW, Höheneinstellung mittels Kurbel durch den Oberfräsentisch und dazu dann das Panel von der GOF 1250 LCE Professional zur Tiefeneistellung sichtbar oberhalb der Fräse. Das Panel wäre über ein Datenkabel mit der Fräse verbunden. Genullt und einstellbar wäre das ganze mit diesem Panel und einem Messgerät.

MfG
Falco
FalcoPeregrinus
11 ANTWORTEN 11

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ja, wäre toll. Gibt es dann, wenn Bosch die PT-Sparte zur Gänze totgespart und an einen Mitbewerber verkloppt hat.

kotti
Treuer Fan
Wird's nicht geben, da handgeführte Elektrogeräte nicht mehr stationär verwendet werden dürfen.
Bei der GOF 1250 LCE ist das schon wegen des wiederanlaufschutzes nicht mehr möglich.

grüße Ronny 

FalcoPeregrinus
Neuling 2
Hallo Ronny,
"handgeführte Elektrogeräte nicht mehr stationär verwendet werden dürfen" <- hast Du dafür mal bitte eine Quellenangabe ?

Gruß Falco
FalcoPeregrinus

mn
Spezialist
Ich hab das Dokument nicht griffbereit, aber wen es interessiert: EU Richtlinie, EU Merkblatt Sicherheit von Maschinen.
Beispielsweise dürfen Bandschleifer nicht mehr mit Schraubzwingen an Werktischen montiert werden, Handkreissägen nicht mehr in Arbeitstische eingebaut werden usw.

gregora_
Treuer Fan
MoinMoin,

@mn... Ich bin ein bisschen beschämt... Ich bin nun wirklich noch nicht lange aus der Meisterschule raus, doch davon wusste ich nichts. Darf ich mal fragen, wo du sowas her hast, bzw ob du eine Quelle hast um bei solchen Dingen Up-To-Date zu bleiben? Hätte ich das hier nicht gelesen...  hätte ich das dem nächsten Lehrling falsch beigebracht.

mit freundlichen Grüßen und besten Gesundheitswünschen,
Gregor
Gott schuf die Erde. Wir den Rest. Das Handwerk.

FalcoPeregrinus
Neuling 2
Hallo Ronny,
ich denke die EU Verordnung zielt auf folgendes ab : Man nehme eine Flex, bastle eine Vorrichtung aus Holz und schneide sich damit dann die Hand ab. Gibt ja Bastler die für alle ihre Maschinen Vorrichtungen bauen ...

Nachdem ich eine Triton in den Oberfräsentisch verbrachte, kommt nun hoffentlich bald die Bosch Oberfräse GOF 1250 LCE, die ausschließlich handgeführt wird.

Gruß Falco
FalcoPeregrinus

kotti
Treuer Fan
Es gibt ja aus diesem Grund auch für den GBS und GHO kein untergestell mehr.

grüße Ronny

mn
Spezialist
Gregor: ich hab nochmal gesucht, aber das Dokument noch nicht gefunden. Ich bin mir nicht mehr sicher, aber ich meine das wäre von der BG ein PDF gewesen. Es hat irgendwas mit dem "Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG" zu tun.  Ich meine mich zu erinnern, das es um die fehlende Notabschaltung ging (unter anderem) und um fehlende Sicherheitsabdeckungen etc. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, einen Bandschleifer oder eine E-Hobel in die Spannzange einer Hobelbank einzuspannen, weil sich das Gerät lösen könnte, bzw. bei einem Unfall kein Notausschalter vorhanden ist.
Mich betrifft das nicht, deswegen hab ich das nur so im Querlesen mitbekommen. Es ging dabei um EU-Recht und die Angleichung nationaler Regelungen.
Es sind aber durchaus viele Hersteller betroffen, die alle ihr Befestigungszubehör aus dem Sortiment nehmen mussten. Die Regelung gilt aber schon ein Jahr oder so. Vielleicht weiss ja noch jemand anderes Genaueres.

Aber es wäre schön, wenn @BOB hier noch etwas dazu schreiben könnte. Ansonsten müsste hier die BG, bzw. die IHK was dazu sagen können. Ich hab bis jetzt im Internet nichts gefunden.

Gruß Marcus

viertelelf
Spezialist 2
Dass es ein extra Dokument gibt, das explizit den Einsatz von handgeführten Geräten im stationären Einsatz verbietet glaube ich nicht.

Aber es gibt die Verordnung, dass Geräte nur anhand ihrer Nutzungsbestimmung eingesetzt werden dürfen.
Und für ein stationär eingesetztes Gerät gelten die Prüfbedingungen für Stationärgeräte, also z.B. der Schalter mit Wiederanlaufschutz oder geeignete Dokumentation zur Bedienung.
Aus den beiden Vorgaben ergeben sich Anforderungen, die mit einem handgeführten Gerät in stationärem Einsatz nicht erfüllt werden können, damit ist es für gewerblichen Einsatz nicht mehr zugelassen. 

kuraasu
Spezialist 2
Moin, solche technischen Details zur Durchführung stehen oft nicht direkt in den (offen einsehbaren) EU-Richtlinien oder Verordnungen, sondern werden in technischen Normen beschrieben. Die sind bekanntlich nicht so leicht bzw. nicht kostenlos lesbar, daher findet man sowas da nicht so schnell. Manche Änderung beruht dann noch darauf, dass eine Übergangsfrist ausläuft und nicht auf einer am Datum erkennbaren, aktuellen Textänderung. Das ist leider ein ziemliches Dickicht... Man kann aber davon ausgehen, dass a) Bosch PT da kompetente Leute hat, die auf sowas achten und b) sie nicht ohne Grund Zubehör für noch existente Gerätetypen oder gar ganze Geräte (GKM) aus dem Programm nehmen. (Bevor es einen Aufschrei gibt: GDA/GSE/... vs. GOP, anderer Hintergrund.) Gruß kuraasu

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo zusammen,

die entsprechenden Richtlinien für die EU Zulassungen der Geräte findet sich in der IEC62841, allerdings ist das nicht die einzige Richtlinie nach der wir unsere Geräte bauen, da es weltweit verschiedenste Zulassungsverordnungen gibt und wir es vermeiden oder minimieren möchten nicht zu unterschiedliche Modelle weltweit zu vertreiben. Daher kann es auch manchmal vorkommen, dass Geräte aufgrund anderer Verordnungen weltweit danach ausgerichtet sind.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team