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GAS15L Sauger

Christian_Klein
Aktives Mitglied 2
Ich sympatesiere zur anschaffung eines solchen ,allerdings ist der Grund ernst!

Bei Gebäuden mit Asbesthaltigen Dachplatten (bekant als Eternit platten) muss bei verschieden arbeiten das dach verlänert werden; mit nicht Asbest haltigen Bauplatten,der Sauger GAS15L ist klein und leicht lässt sich also gut auf das Gerüst stellen er muss Feinstaubeignet sein und man muss den einen passenden Saugaufsatz haben ,Ich weiss nicht ob der SAUGFIX dazu ausreicht ,um die neuen Bohrungen(bohrstaub) vollständig abzusaugen  .

Den Sauger würde ich nur für solche Arbeiten verwenden.

Ist er Zulässig dafür???
9 ANTWORTEN 9

meisterbenno
Spezialist 2
@christian,
denke mal, daß du bei einem so wichtigen thema besser direkt einen fachhändler ansprechen solltet!
asbest-sanierung ist ein heikles thema.

gruß
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !

Da-Berti
Power User 2
Hallo Christian,

hier kann ich meisterbenno nur zustimmen!
Hier gibt es im gewerblichen Bereich klare Richtlinien mit welchem Sauger was gesaugt werden darf! Hier ist eine professionelle Beratung aufgrund einer genauer Einsatzbeschreibung sehr wichtig!

Einen GAS15L würde ich, nach dem was ich hier gemäß Deiner Beschreibung lese, nicht empfehlen!

VG
Berthold

Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
 
Original von Carsten Rödl am 31.10.2012, 15:16 Uhr
Servus Gustav,

Also da du ein gewerblicher Betrieb bist und somit die BG füchten mußt gebe ich dir jetzt eine kostenlose Fachberatung!

Die GAS 15, 25, 50 haben folgende Freigaben und Klassen

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Lackstäube aller Art
- Holzstäube (hier im besonderen Buche, Eiche, tropische Edelhöler zu erwähnen)

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Der GAS50M der ideale Spezialsauger für Holz

Dieser Sauger der Klasse M ist eine Besonderheit da er auf Grund seiner technischen Ausstattung M - Klasse Zertifiziert ist folgende Stäube Saugen darf:

Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:

- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube
- Holzstäube

Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:

- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube
- Lackstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)

Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!

Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:

- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis

Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!

Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse M (GAS50M) folgende Stäube:

- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)


Also wie du erkennen kannst eine Menge Vorgaben gell.....

Saugst du zum Beisbiel einen Ofen aus so kannst du das solange nur Holz verbrannt wurde, ist Kunsstoff drin gewesen oder zB. Leimholz dann geht das schon wieder nicht weil Krebserregend durch den Rückstand der Folien, Kleber etc...

Ölbrenner gehen generel mal gar nicht da Ölkreidestaub wieder krebserregend ist....

Die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern geben MAK Werte oder TRK Werte vor.

Hier mal eine kleine Hilfe:

Klasse L Sauger (Staubklasse L) Filterdurchlassgrad <5 m³/h = MAK > 1 mg/m³ Hier ist die Entsorgung der Stäube ohne Vorschrift. Das heißt du kannst auch ohne Beutel Saugen! Bei der Entsorgung ist nicht Die Müllart und deren Entlagerung gemeint sondern die Verbringung aus dem Gerät!

Klasse M Sauger (Staubklasse M) Filterdurchlassgrad <1 m³/h = MAK > 0,1 mg/m³ Hier ist die Verbringung aus dem Gerät als staubarm vermerkt also Filterbeutel/Sack usw. also nicht in den Behälter...

Klasse H Sauger (Staubklasse H) Filterdurchlassgrad < 0,005 m³/h = MAK-Werten von Krebs erregenden Stoffen (§ 35 Gefahrenstoffverordnung) und mit Krankheitserregern.
Diese Klasse enthält die Verwendungskategorie K1 und C

Genug geschrieben oder? Also erstens immer mit Beutel bei Russ etc. Immer mindestens einen Klasse M bei Asche und Russ OHNE Krebserregende Stoffe (GAS50M).

Bei Russ mit Krebserregenden Stoffen IMMER einen Klasse H Sauger (den es bei Bosch aus guten Grund nicht gibt [Haftung])

Hoffe ich konnte dir helfen. Was du machst ist dir überlassen ist schon klar aber pass brutal auf wenn deine Mitarbeiter damit werkeln oder Kunden dabei sind dann geht das in die grobe Fahrlässigkeit beim Kadi...

So ist Deutschland ein Privatman kann sich gerne seinen Öl-Öfen aussaugen mit der schwarzen Kärch.. Trommel und den gegebenenfalls krebserregenden Staub beim Entsorgen verteilen....

Gut das wir im Forum für Handwerk und Industrie sind und ein paar Fachleute dabei sind....

Sicherheit geht vor! (Habe ich schon erwähnt das Bosch auch Sicherheitsschuhe und Workwear hat....)

Gruß vom Fachhandel

Carsten Rödl


Ich würde einfach mal Carsten zitieren aus einem anderen Thread!!!

Das mit Asbest ist wirklich ein heißes Thema

Gruß Paul

meisterbenno
Spezialist 2
ich füge dem zitat noch die adresse von carsten hinzu.
so eine brisante frage klärt man am besten im direkten gespräch.

gruß
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !

Christian_Klein
Aktives Mitglied 2
Sehr gute Antwort;herzlichen Dank!

Lektion für mich bei  all dem was da zu lesen ist ; sowie   bei der Autragsgrösse  und  der heufikeit solcher Arbeiten  wenn sie den wirklich Auftretten ,*LEIHGERÄHT*was auch gewartet ist!

(*wer nicht über ernstes redet  stirbt evt* vor hunger)


Schönen Sontag noch

 C.Klein

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Christian,
für Arbeiten an Asbet braucht du grundsätzlich einen Staubsauger der Staubklasse H. Da hat Bosch leider nichts im Programm. Ich denke hier solltest du dich bei den Saugerspezialisten (z.B. Kärcher, Nilfisk, ...) umschauen.

Gruß
Stefan

Hallenser2_0
Spezialist
@Christian Klein

Wohlgemeinter Ratschlag: Laß die Finger von sowas; dafür gibt es Spezialfirmen. Man muß nicht jeden Auftrag annehmen. Ich rieche den kommenden Ärger förmlich. Da braucht nur ein neidischer Nachbar bei der richtigen Behörde anrufen und Du kommst in "Teufels Küche".
EHRE, DEUTSCHES VOLK UND HÜTE, TREULICH DEINEN HANDWERKSSTAND. ALS DAS DEUTSCHE HANDWERK BLÜHTE, BLÜHTE AUCH DAS DEUTSCHE LAND. HANS SACHS

Christian_Klein
Aktives Mitglied 2
Stimmt ,es get allerdings um die Dachverlängerung  bei 15cm Wärmedämmung ,Schadstoff kentniss bei Arbeiten und Umgang mit solchen gehört zum Stuckateurberuf,Man kann einen Dachdeckeker kommenlassen.
Dazu kommt das ich mier bei so seltennen Anfragen kein 8-1200 euro gerät das ich in keiner wohnung anschlisend nutzen will in die ecke stelle.

Bin mier alledins sicher das in der EU Jahrlich 1000send solche verlänerungen an Hallen und Häusern Durchgeführt werden ohne auch nur nachzudenken!

MfG C.Klein

Christian_Klein
Aktives Mitglied 2
*Noch was Asbestensorung  sind meist Bausanierunsunternemen,sie sind oft Handwerksänlich und ihr Tätigkeitfeld
meit Juistisch eingeschränk,das heist sie wurden meist in Kursen angeschult (Schutkleidun Maske asbesverpaken...)
Ich kaufe keine Fahrzeuge von Bausanierunen aus dem Grund(Beispiel schöner VW T4 aus konkurs).

Wenn ihr mal so jemand Braucht Schaut genau hin!


MFG C.Klein