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Original von Carsten Rödl am 31.10.2012, 15:16 Uhr
Servus Gustav,
Also da du ein gewerblicher Betrieb bist und somit die BG füchten mußt gebe ich dir jetzt eine kostenlose Fachberatung!
Die GAS 15, 25, 50 haben folgende Freigaben und Klassen
Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:
- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube
Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:
- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube
Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!
Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:
- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!
Ausgeschlossen sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:
- Lackstäube aller Art
- Holzstäube (hier im besonderen Buche, Eiche, tropische Edelhöler zu erwähnen)
Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse L (GAS15/25/50) folgende Stäube:
- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)
Der GAS50M der ideale Spezialsauger für Holz
Dieser Sauger der Klasse M ist eine Besonderheit da er auf Grund seiner technischen Ausstattung M - Klasse Zertifiziert ist folgende Stäube Saugen darf:
Diese Stäube gelten ohne Einschränkungen:
- Feinstäube, die dem allgemeinen Staubgrenzwert von 3 mg/m³ unteliegen
- Mineralwerkstoff-Stäube mit Aluminiumhydroxid
- Graphitstäube
- Holzstäube
Für folgende Stäube gelten Einschränkungen:
- Aluminiumstäube
- Papierstäube
- Rußstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
- Pulverlack Stäube
- Polyurethan Stäube
- Lackstäube (OHNE KREBSERREGENDE BESTANDTEILE)
Einschränkung für die genannten Stäube und Hinweis: KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN!
Für folgende Stäube gelten ergänzende Einschränkungen:
- GFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
- CFK-Stäube auf Epoxid Harz Basis
Hier gilt zusätzlich zu : KEIN EINSATZ VON ELEKTROWERKZEUGEN IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN, auch noch das die zusätzlichen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten und zu prüfen sind!
Ausgeschlossen und gesetzlich untersagt sind bei Saugern der Klasse M (GAS50M) folgende Stäube:
- Asbeststäube
- Alle Arten von Stäuben mit krebserregenden Wirkstoffen und Werkstoffen.
- Ruß (mit krebserregenden und erzeugenden Bestandteilen)
Also wie du erkennen kannst eine Menge Vorgaben gell.....
Saugst du zum Beisbiel einen Ofen aus so kannst du das solange nur Holz verbrannt wurde, ist Kunsstoff drin gewesen oder zB. Leimholz dann geht das schon wieder nicht weil Krebserregend durch den Rückstand der Folien, Kleber etc...
Ölbrenner gehen generel mal gar nicht da Ölkreidestaub wieder krebserregend ist....
Die Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern geben MAK Werte oder TRK Werte vor.
Hier mal eine kleine Hilfe:
Klasse L Sauger (Staubklasse L) Filterdurchlassgrad <5 m³/h = MAK > 1 mg/m³ Hier ist die Entsorgung der Stäube ohne Vorschrift. Das heißt du kannst auch ohne Beutel Saugen! Bei der Entsorgung ist nicht Die Müllart und deren Entlagerung gemeint sondern die Verbringung aus dem Gerät!
Klasse M Sauger (Staubklasse M) Filterdurchlassgrad <1 m³/h = MAK > 0,1 mg/m³ Hier ist die Verbringung aus dem Gerät als staubarm vermerkt also Filterbeutel/Sack usw. also nicht in den Behälter...
Klasse H Sauger (Staubklasse H) Filterdurchlassgrad < 0,005 m³/h = MAK-Werten von Krebs erregenden Stoffen (§ 35 Gefahrenstoffverordnung) und mit Krankheitserregern.
Diese Klasse enthält die Verwendungskategorie K1 und C
Genug geschrieben oder? Also erstens immer mit Beutel bei Russ etc. Immer mindestens einen Klasse M bei Asche und Russ OHNE Krebserregende Stoffe (GAS50M).
Bei Russ mit Krebserregenden Stoffen IMMER einen Klasse H Sauger (den es bei Bosch aus guten Grund nicht gibt [Haftung])
Hoffe ich konnte dir helfen. Was du machst ist dir überlassen ist schon klar aber pass brutal auf wenn deine Mitarbeiter damit werkeln oder Kunden dabei sind dann geht das in die grobe Fahrlässigkeit beim Kadi...
So ist Deutschland ein Privatman kann sich gerne seinen Öl-Öfen aussaugen mit der schwarzen Kärch.. Trommel und den gegebenenfalls krebserregenden Staub beim Entsorgen verteilen....
Gut das wir im Forum für Handwerk und Industrie sind und ein paar Fachleute dabei sind....
Sicherheit geht vor! (Habe ich schon erwähnt das Bosch auch Sicherheitsschuhe und Workwear hat....)
Gruß vom Fachhandel
Carsten Rödl
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