Auch der Händler kann das Zertifikat normalerweise nachverfolgen...wenn er denn will.
Garantie ist übrigens keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Es besteht nur eine Gewährleistungspflicht. Das sind völlig verschiedene Dinge.
Aber Bosch verspricht in seinen Garantiebedingungen eine 2-Jahres-Garantie und diese sit bei dem Gerät, egal ob nun registriert oder nicht, noch nicht abgelaufen. Allerdigns gibt es die Einschränkung bei einem gewerblichen oder beruflichen Gebrauch auf ein Jahr. In dem Falle braucht man definitiv den Registrierungsbeleg. Dieser ist eben Pflicht. Das steht auch klar in den Bedingungen.
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber wenn Bosch bei jedem Gerät erst die Daten raussuchen müsste, dann würden die Reparaturen noch deutlich länger dauern. Muss man auch mal von dieser Seite sehen. Daher wurde ja auch die Registrierung geändert so dass jetzt jeder Kunde seine Geräte selbst registrieren kann.
Gleich mit anderen Herstellern ankommen ist übrigens auch nicht grad für eine Kundenfreundliche Lösung förderlich...und wer sagt denn dass es da besser läuft?
Ich würde an deiner Stelle mal eine Mail an die info@24proservice.de schicken ob das Gerät überhaupt registriert worden ist.
In dem alten System...also dem System wo nur die Händler registriert haben, kann seit dem 01.02.13 kein Gerät mehr registriert werden. Daher muss das Gerät im neuen System registriert sein.
Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...