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Garantiekarte

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo zusammen,

ich habe einen Bosch GSR 18V Akkuschrauber gekauft 12.02.2013 die Garantiekarte ist damals vom Verkäufer ausgefüllt worden, leider habe ich diese nicht mit dem Kaufbeleg abgeheftet.
Ich habe diese leider nicht mehr vorliegen.
Jetzt ist mein Bohrfutter defekt ( es hält nicht mal mehr nen 5mm Bohrer in Metall ) und ich habe den Schrauber zur rep. eingeschickt. Da kommt dann wirklich die Rückmeldung das die Garantiekarte fehlt und das aus dem Grund keine Garantie gewährleistet wird....
Ihr von Bosch habt doch die registrierung des Schraubers... und wenn man einen " Profi Schrauber " kauft, für nicht wenig Geld sollte man doch ein wenig mehr Kundenservice verlangen können.
Der Schrauber ist keine 2 Jahre alt und ihr wollt die Garantiezusage wirklich an einem Papierfetzen festmachen? Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen da mir der Händler leider nicht mehr sagen kann als Garantie abgelehnt.
MFG

Andreas Rath
 
9 ANTWORTEN 9

Holger_Schrade
Spezialist
Hallo,

die 3 Jahres Garantie gilt nur wenn Du das Gerät innerhalb von 4Wochen nach dem Kauf im Internet registriert hast!
Solltest Du das nicht gemacht haben, gibt es 1 Jahr Garantie bei gewerblichen Einsatz und 2 Jahre bei privaten Einsatz.

Bosch kann nichts dafür dass Du deinen Beleg nicht abgeheftest hast!

Garantie ist immer noch ein freiwillig Leistung des Herstellers und hier gelten auch seine Spielregeln, sprich wenn Du dich deinen Schrauber nicht rechtzeitig registriert hast, hast Du eben leider pech gehabt.

Grüße
 

mibu3000
Spezialist 2
Hallo Andreas,

ähm, erst mal : Kaufbeleg = Rechnung / Kassenbon ?
-> Sollte als Nachweis für die 2 Jahres-Garantie/Gewährleistung ausreichen ! !

Garantiekarte - kenn ich jetzt gar nicht...

Was ich kenn, ist das Zertifikat für die 3 Jahres-Garantieverlängerung, welche aber bei Dir noch kein Thema wäre..

Grüße,
mibu3000

 

higw65
Power User 4
Äh...sicher das sich der Händler da nicht rausredet? Welche Garantiekarte eigentlich? Es gab eine Karte die ausgefüllt wird damit man das Gerät bei Bosch registrieren kann. Aber Garantiekarten habe ich bei Bosch nicht in Erinnerung. Das Registrieren wurde bis vor einiger Zeit von den Händlern gemacht. Aber wenn es eine Rechnung gibt dann ist diese Ausschlaggebend.

Hier nochmals die Garantiebedingungen. Wobei man bei einem Bohrfutter geteilter Meinung sein kann ob es auch ein natürliches Verschleißteil ist.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

mibu3000
Spezialist 2
@Holger
Ist da Bosch wirklich so "streng" was das 2.Jahr "Gewährleistung" anbelangt ?

OK - auf der anderen Seite aber auch wahnsinnig fair, was die 3-Jahres-Garantie(Option) anbelangt, welche der Händler besser angepriesen hätte, als eine "Garantiekarte" auszufüllen...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@ Holger

Da gebe ich dir Teilweise recht!
Garantie ist keine freiwillige Leistung. Die Garantieerweiterung auf 3 Jahre allerdings schon. ABER diese online registrierung innerhalb von 4 Wochen ist gemacht, da habe ich dann auch einen Ausdruck bekommen den ich im Garantiefall vorzeigen soll. Leider habe ich diesen Zettel nicht mehr.
Klar ist Bosch im Recht weil ich den Zettel nicht mehr habe, ABER ist das auch Kundenfreundlich? Man könnte doch anhand der Seriennummer und meiner Daten die Registrierung nachvollziehen und alle wäre geholfen. Hier hat man aber keine Lust dazu .... und das ist Service Gedankentechnisch nahe 0 ! Das erwarte ich von billiganbietern Aber nicht von BOSCH Professional  da überlegt man sich 2x ob man in Zukunft nicht den Service von DeWald, Hilti, Metabo oder Makita testet.

 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Dann ist die Maschine also zur 3 Jahre Garantie angemeldet? Und die 3 Jahre sind noch nicht abgelaufen?

Wenn ich mich richtig erinnere habe ich bei meinen Reklamationen immer nur die Rechnung aber nicht das Zertifikat mitgeschickt und es hat alles gut geklappt. Es war aber immer ca. 1 Jahr nach dem Kauf. Evtl. schauen Sie ab zwei Jahren genauer hin und das Zertifikat muss ausgedruckt beiliegen. 
Wenn dein Händler die Anmeldung gemacht hat, müsste er das Zertifikat eigentlich nochmal ausdrucken können. In meinem Account kann ich jedes meiner registrierten Geräte über die Seriennummer suchen und dann das zugehörige Zertifikat ausdrucken.

Gruß GAF

higw65
Power User 4
Auch der Händler kann das Zertifikat normalerweise nachverfolgen...wenn er denn will.
Garantie ist übrigens keine Pflicht, sondern eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers. Es besteht nur eine Gewährleistungspflicht. Das sind völlig verschiedene Dinge.

Aber Bosch verspricht in seinen Garantiebedingungen eine 2-Jahres-Garantie und diese sit bei dem Gerät, egal ob nun registriert oder nicht, noch nicht abgelaufen. Allerdigns gibt es die Einschränkung bei einem gewerblichen oder beruflichen Gebrauch auf ein Jahr. In dem Falle braucht man definitiv den Registrierungsbeleg. Dieser ist eben Pflicht. Das steht auch klar in den Bedingungen.
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber wenn Bosch bei jedem Gerät erst die Daten raussuchen müsste, dann würden die Reparaturen noch deutlich länger dauern. Muss man auch mal von dieser Seite sehen. Daher wurde ja auch die Registrierung geändert so dass jetzt jeder Kunde seine Geräte selbst registrieren kann.

Gleich mit anderen Herstellern ankommen ist übrigens auch nicht grad für eine Kundenfreundliche Lösung förderlich...und wer sagt denn dass es da besser läuft?

Ich würde an deiner Stelle mal eine Mail an die info@24proservice.de schicken ob das Gerät überhaupt registriert worden ist.

In dem alten System...also dem System wo nur die Händler registriert haben, kann seit dem 01.02.13 kein Gerät mehr registriert werden. Daher muss das Gerät im neuen System registriert sein. 

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

Holger_Schrade
Spezialist
Garantie ist immer eine freiwillig Leistung des Herstellers!
Nur die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, und diese gilt auch nur zwischen Händler und privaten Endverbraucher.
Zwischen Gewerbetreibenden kann diese auch ausgeschlossen werden.

Gewährleistung

Garantie

Ansonsten kann ich GAF-18 nur zustimmen, dein Händler sollte Problemlos das Zertifikat neu ausdrucken können.

Grüße

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Andreas,
auf Grund des Kaufdatums muss das Gerät online im Bosch System registriert worden sein. Entweder von dir oder von deinem Händler. In beiden Fällen kann die Person, die registriert hat, jederzeit auf die Datenbank der Garantiebelege zugreifen. Sollte das also dein Händler für dich gemacht haben, bitte ihn einfach den Beleg für dich nachzudrucken.

Im übrigen ist dein Gerät durch die Registrierung auch automatisch für den ProService angemeldet, das heißt auch Verschleißteile wie dein Bohrfutter fallen unter die Garantie.

Gruß
Stefan