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Boschhammer GBH 4-32 DFR Schlagwerk ohne Funktion

wohö94
Neuling
Hallo Zusammen!

Bei meinem Boschhammer GBH 4-32 DFR Professional (0 611 332 101) funktioniert das Schlagwerk nicht mehr ordnungsgemäß. Beim Bohren läuft der Schlag nur nach ca. fünf Minuten Warmlaufphase an. Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen dass dies höchstwahrscheinlich mit dem alten Fett / Öl im Schlagwerk zu tun. 
Deshalb habe ich die obere Abdeckung des Schlagwerks mal abmontiert. Zu sehen war das Getriebe sowie die Pleuelstange des Schlagkolbens. Im Getriebegehäuse war etwas Öl zu sehen. (Von der Konsisdenz und Farbe eher wie Altöl, aber noch relativ flüssig). 

Nun zu meiner Frage: 
Ist dieses Getriebeöl dafür verantwortlich dass der Schlag nicht mehr funktioniert, oder ist zwischen Kolben und Bohrfutter auch noch Fett welches gewechselt werden muss? 
Oder bin ich hier komplett am Holzweg?

Danke schonmal für eure Tips 😉
 
9 ANTWORTEN 9

Marc1
Treuer Fan
Schick ihn ein! Dauert nur ein paar Tage und
du weisst was ist.
Entweder du bezahlst oder lässt ihn entsorgen.
Gab hier mal einen,der kannte alles auswendig.
Aber auch da sind grenzen.Musst du wissen!
Wie alt ist das Gerät?
Wie ist der Zustand,optisch?
Das Altöl in deinem Gerät war vor langer Zeit mal Fett,
das "ausgeblutet" ist.Auf Deutsch:Öl und Eindicker haben
sich getrennt.

Gruß Marc

Marc1
Treuer Fan
Ach und nach erfolgter Reparatur hast du da natürlich Garantie drauf.
Glaub ein Jahr.Ohne Gewähr.

Viel Glück

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo wohö94,

wir vermuten, dass aufgrund deiner Beschreibung der Bohrhammer längere Zeit nicht im Einsatz war. Wenn eine Maschine länger nicht benutzt wird trennt sich das Fett im Getriebe in seine einzelnen Bestandteile, in den sog. „Eindicker“ und in Schmieröl, das nennt man dann "ausbluten".
Allerdings, das Schlagwerk kann nur funktionieren wenn intern ein Luftpolster aufgebaut wird. Dazu gibt es im Hammerrohr Öffnungen,
die bei deinem GBH 4-32 DFR durch das dicke Fett vermutlich zu sind.
Aus unserer Sicht muss das Schlagwerk komplett neu abgedichtet werden.
Dies geschieht am besten wie Marc Dir schon empfohlen hat, von unseren Spezialisten in unserem Servicezentrum.

Hier der Link zum Reparaturauftrag: https://www.bosch-professional.com/de/de/repair-form/professional/desktop/get/repairForm.htm

Und wir bestätigen ebenfalls: Nach der Reparatur hast du 1 Jahr Garantie

Mit den besten Grüße
Das Bosch Blau Experten-Team

viertelelf
Spezialist 2
 
erstellt von Bosch Experten-Team am 07.02.2021, 18:33 Uhr
Und wir bestätigen ebenfalls: Nach der Reparatur hast du 1 Jahr Garantie
Sicher? Ich meine, dass in den Servicebedingungen für eine Reparatur ziemlich genau aufgeführt ist, wie das mit den Ansprüchen auf Fehlerbeseitigung geregelt ist. Man hat ein Jahr Ansprich darauf, dass die Reparatur erfolgreich durchgeführt wurde. Fertig.

Hier ein paar Auszüge aus den Servicebedingungen, das gilt nur für B2B, beo Privatpersonen ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
§9.2 a) 
Die Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Servicearbeiten, die keinen Garantie- oder Gewährleistungsfall darstellen, verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme
....
§9.2 h) Wir übernehmen keine Garantien, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

Das bedeutet aber, eine zusätzliche einjährige Garantie ist explizit ausgeschlossen. Ansprich gibt es darauf, dass bei einer mangelhaften Servicearbeit diese nachgebessert wird; das ist schon gut, ich wünschte, das wäre bei jedem Handwerker so.

1/4 11

Marc1
Treuer Fan
Hallo viertelelf
Natürlich hat man auf die Reparatur ein Jahr Garantie.
Wenn natürlich ein Bauteil das mit der ursprünglichen
Reparatur nichts zu tun hatte kapput geht,dann nicht.

Davon mal abgesehen wird die Maschine komplett
durchgeschaut und wenn noch was anderes bald
zu Problemen führen könnte,wird das dem Kunden mitgeteilt.

Das heißt im normalfall kriegt man ein technisch einwandfreie
Maschine zurück.

Gruß Marc

viertelelf
Spezialist 2
Marc, bring die Begriffe nicht durcheinander. Wenn Bosch im Servicevertrag eine Garantie ausschließt, dann gibt es diese auch nicht, genaugenommen hätte es sie auch nicht gegeben, wenn eine explizite Zusicherung fehlt. Eine Garantie ist immer eine zusätzliche Leistung, die mindestens der gesetzlichen Gewährleistung entspricht oder darüber hinaus geht. 

Du hast einen Anspruch auf Nachbesserung bei mangelhafter Servicearbeit. Das bedeutet, wenn die Reparatur zu dem Thema, zu dem sie eingeschickt wurde, mangelhaft durchgeführt wurde, dann wird nachgebessert. Wenn am nächsten Tag ein anderes Bauteil aufgibt, dann ist das explizit nicht abgesichert, damit ist es keine Garantie. Im B2C gilt die gesetzliche Regelung, das bedeutet keine Garantie sondern die gesetzliche Regelung und das ist Gewährleistung. 
Dass bei einer Reparatur die Maschine durchgeschaut wird ändert überhaupt nichts an den Ansprüchen, da Bosch nicht zusichert, dass die Maschine wieder im Neuzustand ist und damit alle Fehler nachgebessert werden. 
1/4 11

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
(Übe und übe..)
Abschweif:
Ich durfte beim Service Willershausen schauen.
Es gab grossen Haufen defekter Maschinen oder turnusmässige Durchsichten, eine der Kunden (Handwerker, Firmen ..) liess beim Bosch reparieren.
Nichts sauber, dreckig, alle die Maschinen müssen da durch  (:)
.
Früher gabs Baufirmen aus unserer Region, liessen sich vom Boschservice, der Haufen mitgenommen und gerechnet.
Teils neue Geräte, teils reparierter, teils Kleinkram.
Wie ich hörte war Bosch damals immer DER Service.
Bosch  mit gutem Ruf.
.
Wie sich nun die genauen Vorschriften und Paragraphen, Verbrauchergesetze usw..weiss ich nicht.
Gruss Willy

viertelelf
Spezialist 2
Den guten Ruf würde ich überhaupt nicht in Frage stellen, ein Unternehmen, das den Fehler zuverlässig und schnell beseitigt ist Gold Wert. Das merke ich gerade an meiner Heizung, do kommt jetzt innerhalb von 2 Wochen zum sechsten Mal der Spezialist, aktuell läuft sie noch immer nicht, ich habe bereits eine satt vierstellige Rechnung dafür, dass sie jetzt schlechter funktioniert als vor den ersten Schraubversuchen.

Wenn alles gut läuft macht es auch überhaupt keinen Unterschied, wenn aber etwas aus dem Ruden läuft sollte man wissen, ob man Garantie, Gewährleistung, Nachbesserung oder Kulanz anfordert. Ob man einen Werk-, Dienst-, Servicevertrag abgeschlossen hat. Kein Anspruch und allzu forsches Auftreten geht praktisch immer daneben.
Bosch hat das gut im Griff, Servicemeister in den letzten Monaten war aber eine Firma, von der ich es nicht gadacht hätte, Lidl mit dem Rasenmäher meiner Mutter. Die waren derartig unkompliziert und schnell, da war ich absolut beeindruckt. Bei meiner letzten Erfahrung mit Bosch war die Werkstattleistung und Geschwindigkeit sehr gut, der Weg dorthin und die Beratung am Telefon aber so mies, dass ich mir ein alter Freund, der bei Bosch gearbeitet hat, ans Herz gelegt hat die Bosch Geschäftsleitung anzurufen.
1/4 11

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo wohö94

wir müssen die Information wegen der Garantie richtig stellen, nach der Reparatur hat man 1 Jahr Garantie auf die Reparatur und nicht auf die komplette Maschinen. Vielen Dank auch an viertelelf für die ausführlichen Hinweise.
Wir bitten diesen Fauxpax zu entschuldigen, ist leider durchgerutscht.

Entschuldigende Grüße
Das Bosch Blau Experten-Team