Hallo anub74,
das Thema Garantie ist sehr genau definiert::
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Bei Inanspruchnahme der 36-monatigen Garantiezeit aufgrund der oben genannten Registrierung ist zusätzlich der Registrierungsbeleg vorzulegen.
Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer..
Weiterführend lohnt ein Blick in unsere Garantiebedingungen und dort explizit den Absatz Nr. 5.
http://www.bosch-pt.com/mybosch/warrantyconditions/guarantee_DE_DE.pdfD.h. konsequent: wenn Du die Maschine öffnest verfällt die Garantie.
Wir empfehlen dir das Einsenden in unser Servicezentrum für eine Wartung und evtl. einer kleinen Reparatur. Hier für alle Fälle die Adresse:
Robert Bosch GmbH
Zur Luhne 2,
37589 Kalefeld
Telefon: 05553 2020
Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team