Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wartung Maschinen Garantie

anub74
Neuling
Schönen guten Abend,

ich habe zwei GSA 18V Maschinen.
Habe das gefühl das die "Hubstange" sehr trocken ist und würde gerne neu Fetten.
Ausserdem wird die Stange sehr schnell sehr heiß....
Dazu muß ich die Maschine allerdings öffnen.
Wie steht es mit der Garantie?
Verfällt diese oder ist eine Wartung möglich?
3 ANTWORTEN 3

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo anub74,

das Thema Garantie ist sehr genau definiert::
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Werkzeug mit dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten muss, bei dem Verkäufer oder bei einer der in der Bedienungsanleitung genannten Kundendienststellen vollständig vorzulegen oder einzusenden. Bei Inanspruchnahme der 36-monatigen Garantiezeit aufgrund der oben genannten Registrierung ist zusätzlich der Registrierungsbeleg vorzulegen. Teilweise oder komplett zerlegte Werkzeuge können nicht als Garantiefall vorgelegt oder eingesandt werden. Sendet der Käufer das Werkzeug an den Verkäufer oder an eine Kundendienststelle ein, liegen Transportkosten und das Transportrisiko beim Käufer..

Weiterführend lohnt ein Blick in unsere Garantiebedingungen und dort explizit den Absatz Nr. 5.
http://www.bosch-pt.com/mybosch/warrantyconditions/guarantee_DE_DE.pdf

D.h. konsequent: wenn Du die Maschine öffnest verfällt die Garantie.
Wir empfehlen dir das Einsenden in unser Servicezentrum für eine Wartung und evtl. einer kleinen Reparatur. Hier für alle Fälle die Adresse:
Robert Bosch GmbH
Zur Luhne 2,
37589 Kalefeld
Telefon: 05553 2020

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team

Holger_Ertel
Erfahrener 2

.

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

das mit den mehrfachen Dokumenten ist wohl der DSGVO einerseits (Datenschutz-Formulierung) und der Firmen-Ummodelung bei Bosch PT andererseits (Datum Januar 2017 und Adresse von Bosch) geschuldet. Ich würde mich nach der augenscheinlich aktuellsten Version richten. Der Garantieumfang an sich hat sich ja nicht geändert (auch wenn der Akku-Text es ein wenig so aussehen lässt), die Garantie wird nur seit der Änderung der Geschäftsform von einer anderen (juristischen) Person wahrgenommen. Das Einsenden ins Servicezentrum funktioniert so oder so "wie immer".

Gruß
kuraasu