Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

SerienNr. auf Diebstahl oder Registration prüfen

nitec0re
Aktives Mitglied 2
Da ich immer wieder auf verschiedensten Auktionsplattformen meine Fühler nach neuen Maschinen austrecke, stosse ich immer wieder auf Angobte die die Maschinen oder Geräte als "Neu und ungberaucht" oder "Verpackung nur geöffnet zum testen" deklarierenn. Fragt man dann nach, ob es eine Kaufquittung gibt, wird dies sehr oft verneint, obwohl auf den Fotos die Seriennummer und das Produktionsjahr zu erkennen ist.

Gibt es denn eine Möglichkeit zum überprüfen, ob die Geräte evtl. schon bei Bosch registriert sind und/oder als gestohlen gemeldet sind?
3 ANTWORTEN 3

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Da ist keine Chance, obwohl dies datentechnisch möglich wäre, die Daten beim registrieren dienen nur der Garantie, das hat wohl auch juristische Gründe für Bosch.
Keine Rechnung, keine Quittung, es waren halt alles Weihnachtsgeschenke (:)
Du musst damit rechnen gestohlene Ware zu bekommen, Eigentum kannst du daran dann leider nicht erwerben.
Beim Gebrauchtkauf gehst du auf volles Risiko, von daher nie viel dafür zahlen.
Was ist sollte sich der Eigentümer, der die Rechnung hat, später bei dir melden und seine Maschine zurückverlangen?
Das kann passieren, das kann auch viel später passieren, die Welt ist mitunter doch klein.
Gruss Willy


 

sireagle
Power User 4
Hallo Kony,

wenn Du schon nach einer Rechnung oder Rechnungskopie fragst, die man Dir nicht überlassen kann wäre ich beim Kauf mehr als zurückhaltens, heißt ich würde nicht kaufen.

Denn auch Du als Käufer einer nicht legal beschafften Sache fällst unter das Folgende:

Quelle
§ 259 StGB
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Bosch kann und wird diese Informationen nur mit entsprechendem Rechtsbescheid der von einem Richter erlassen werden muss herraus geben, denn auch Bosch muss sich an Gesetze wie das Datenschutzgesetz halten.
Auch ein Straftäter hat Rechte und in einem Fall von Hehlerei ist unsere Gesetzgebung zwar Eindeutig, aber leider ist unsere Rechtssprechung meist weniger konsequent. Viele Delikte werden nicht ernsthaft verfolgt weil der Wert zu gering ist um die Kosten des Verfahrens zu rechtfertigen.

Wenn Du nicht gerade einen internationalen Hehlerring aufdeckst wird als mit großer Wahrscheinlichkeit nicht viel passieren. Auch wenn das für alle wünschenswert wäre, die Realität ist leider eine andere.

Gruß
Sascha

Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

schma
Aktives Mitglied 2
Hehlerei setzt Vorsatz voraus.
Zwar kann man an Gestohlenem nicht Eigentum erwerben, strafbar ist es für den Ankäufer aber nur mit der Bereicherungsabsicht. Bedeutet vereinfacht wenn man es wusste oder sich der Verdacht aufdrängt kann es Hehlerei sein.
Hängt also von den Umständen und der Geschichte die dem Angebot zu Grunde liegt ab.
Bei der Polizei gibt es eine Sachfandungsdatenbank. Oft ist die Seriennummer aber nicht zur Hand oder es wird sich nicht die Mühe gemacht danach zu suchen wenn die Liste für Polizei oder Versicherung erstellt werden muss...