am 31.12.2016 01:30
am 31.12.2016 01:41
am 31.12.2016 13:55
Quelle
§ 259 StGB
Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Bosch kann und wird diese Informationen nur mit entsprechendem Rechtsbescheid der von einem Richter erlassen werden muss herraus geben, denn auch Bosch muss sich an Gesetze wie das Datenschutzgesetz halten.
Auch ein Straftäter hat Rechte und in einem Fall von Hehlerei ist unsere Gesetzgebung zwar Eindeutig, aber leider ist unsere Rechtssprechung meist weniger konsequent. Viele Delikte werden nicht ernsthaft verfolgt weil der Wert zu gering ist um die Kosten des Verfahrens zu rechtfertigen.
Wenn Du nicht gerade einen internationalen Hehlerring aufdeckst wird als mit großer Wahrscheinlichkeit nicht viel passieren. Auch wenn das für alle wünschenswert wäre, die Realität ist leider eine andere.
Gruß
Sascha
am 01.01.2017 22:43