Moin,
bitte Vorsicht mit den Begriffen ... Gewährleistung ist etwas, vofür der Händler zuständig ist (und was man dementsprechend dort einfordern muss). Die (in .de) gesetzlich verpflichtenden 2 Jahre beinhalten eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d.h. danach muss man als Kunde nachweisen, dass der beanstandete Fehler schon bei Auslieferung des Geräts vorhanden war. Innerhalb des ersten halben Jahrs dagegen ist der Händler in der Pflicht, zu zeigen, dass er ordentliche Ware geliefert hat.
[PS: bei gewerblich gekaufter Ware kann auch der Fall "keine Gewährleistung" vorliegen; die Gewährleistungspflicht betrifft nur den Verkauf Händler an Privat, "B2C".]
Die Garantie dagegen ist eine Sache des Herstellers selbst, also hier von Bosch. Die Garantiebedingungen (sowohl mit als auch ohne Verlängerung bzw. Registrierung des Geräts) stehen hier auf der Homepage zum Nachlesen. Auch hier sind Anwendungsfehler und Verschleiß eigentlich ausgeschlossen, aber z.T. ist man da kulant. Das ist aber nichts, wodrauf man sich verlassen sollte. Erst beim (kostenpflichtigen) 36M VollService sind auch Verschleißteile mit abgedeckt, neben anderen Zusatzleistungen.
Was die GSA angeht: Gipsstaub kann fies sein, besonders wenn er direkt aufs Lager rieselt. Hubstange vorsichtig reinigen (nicht schmirgeln und möglichst nichts zusätzlich ins Lager drücken), mit Ballistol leicht ölen, ggf. auch mehrfach. Mit Glück wird die Hubstange so wieder gängig. Bei "erst wenige Monate alt" wäre ich mit öffnen und von innen reinigen bzw. selbst Teile tauschen erstmal vorsichtig und würde sie eher zum Service einschicken, wenn sich nix machen lässt.
Gruß
kuraasu