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Gewährleistung: Händler verweist auf Bosch Service

arti
Neuling 2
Hallo,

Aufgrund eines Defektes innerhalb der ersten 6 Monate, habe ich mich an den Händler mit der Bitte um Nachbesserung/Umtausch gewendet. Üblicherweise ist dieser ja innerhalb der Gewährleistungsfrist der Ansprechparter. Mit der Begründung es sei ein Bosch-Professional Gerät, verweist mich der Händer aber an den Bosch Service. Ist das bei Bosch-Professional Geräten tasächlich üblich?

Danke,
Arti
14 ANTWORTEN 14

cbr_driver
Aktives Mitglied 3
das ist nicht nur bei Bosch so, generell hat jeder Händler das Recht, ein gerät zu reparieren bevor er es zurück nehmen muss! Dass das viele anders machenliegt in der kulanz des jeweiligen Händlers. Es ist auch so, dass die Gewährleistung vom Hersteller und eine Garantie vom Händler getragen wird.

Hier ist auch da Thema beweispflich spannend, dass sich nach einem Jahr (im Privatkundenbereich) umkehrt.

Gruß
Dominic

plextor
Erfahrener
Hallo,

also ein guter Händler tauscht gleich aus wenn Lagerbestand da ist! .....oder kümmert sich wenigsten um die Reparatur bzw. dessen Abwicklung --> das macht aus meiner Sicht auch einen Bosch Premiumhändler aus!
Sonst kann ich gleich zum Onlinehändler mit oftmals besseren Preisen gehen.. zumindest fallen mir nicht mehr viele Argumente ein die dann für den Händler sprechen.....außer das Gerät mal vorab zu betätscheln....


lg
Plextor


 
Lieber ein Werkzeug ohne die passende Aufgabe, als eine Aufgabe ohne das passende Werkzeug

higw65
Power User 4
Das ist eine Bequemlichkeitsausrede...denn dein Vertragspartner ist der Händler und nicht Bosch. Der Hersteller ist Ansprechpartner iun Garantiefällen und bei der erweiterten Garantie ( z.B. Bosch 3 Jahre).

Viele Händler machen es sich aber einfach und schieben dann den Herstellern den schwarzen Peter zu, weil sie Servicekosten sparen wollen, denn das geht auch zu Lasten der Händler (Versand/Verpackung). Diese Kosten schmälern die teilweise eh schon sehr geringe Marge. Daher kann ich das auch ein wenig nachvollziehen.

Es kann durchaus sein, dass Bosch in dem Fall sagt: "Wenden Sie sich an den Händler". Wird auch bei Fehlteilen gemacht, wenn Geräte nicht komplett ankommen. Da muss sich dann der Händler als Vertragspartner und Verkäufer drum kümmern.

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

arti
Neuling 2
@highw65

deine Aussage passt auch mit meinem bisherigen Verständnis zusammen, wollte mich aber vergewissern ob es nicht bei den Professional Geräten doch eine Ausnahme gibt. Bisher hatte ich mit meinen Blauen noch nie ein Problem - den Bosch Service kenne ich nur aus der Werbung 😉

Danke,
Arti

danwal82
Neuling 3
Der Aussage, das ein Händler generell das Recht hat ein Gerät zu reparieren ist auch etwas das der Händler gerne so darstellt. Die gesetzliche Regelung ist da meiner Meinung nach doch relativ eindeutig.

"Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB)."

Also muss sich auf jeden Fall der Händler um eine Reparatur kümmern - ein guter Händler schickt ohne wenn und aber ein Austauschgerät!

kuraasu
Spezialist 2
Moin,
 
erstellt von cbr_driver am 15.07.2019, 12:19 Uhr
Es ist auch so, dass die Gewährleistung vom Hersteller und eine Garantie vom Händler getragen wird.

nicht ganz. Die Gewährleistung ist eine Leistung des Händlers (Verkäufers) gegenüber dem Käufer. Eine Garantie kann (freiwillig) sowohl vom Hersteller als auch von einem Händler angeboten werden.

Wichtig ist bei der Gewährleistung, wer der Kunde ist bzw. wofür das Gerät gekauft wurde. Die "Beweislastumkehr" (also dass bei weniger als 6 Monaten seit dem Kauf angenommen wird, dass das Gerät schon beim Kauf mangelhaft war und der Verkäufer in der Pflicht ist, ggf. das Gegenteil zu beweisen) nach § 477 BGB gilt nämlich nur für Verbraucher. Wurde das Gerät zum Zweck der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gekauft (§ 13 BGB), dann greift diese Regelung nicht. Die zweijährige Gewährleistung des Verkäufers besteht zwar trotzdem, aber der Käufer müsste halt beweisen, dass der Mangel schon beim Verkauf vorhanden war.

Kurz gesagt: Neugerät für private Zwecke gekauft vor weniger als 6 Monaten = an den Verkäufer wenden, sonst an den Hersteller (hier dann eben Bosch). Bei letzterem hilft, wie immer, die Registrierung / Garantieverlängerung.


Gruß
kuraasu

kuraasu
Spezialist 2
 
erstellt von danwal82 am 15.07.2019, 14:11 Uhr
"Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Das nennen die Juristen "Nacherfüllung". Ob die gekaufte Ware repariert oder getauscht werden soll, darf der Kunde entscheiden (§ 439 Absatz 1 BGB). Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB)."
Ich ergänze mal der Vollständigkeit halber: Zitat von https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gewaehrleistung-des-haendlers-5057
 

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Tach zusammen 

mal unabhängig von Gesetzestexten oder ähnlichem. 

Der Sachverhalt ist doch eigentlich ganz einfach. 

Wenn der Händler sich nicht um deinen Fall kümmern will oder kann ist es vielleicht eine Überlegung wert den Händler zu wechseln. 

Du brauchst den Händler ja auch nicht unbedingt. Kontaktiere doch einfach den Bosch Service und lass das defekte Gerät bei dir zu Hause abholen. In der Garantiezeit und im Garantiefall erfolgt das alles völlig kostenlos. 

Ob ein Händler Dir ein Gerät im Garantiefall sofort tauscht, obliegt allein dem Händler. Immerhin steht ja zu diesem Zeitpunkt die Frage im Raum ob es sich wirklich um einen Garantiefall handelt. Ist dem nämlich nicht so, bleibt der Händler auf deinem defekten, nicht reparierten Gerät sitzen und hat nichts außer Aufwand und Kosten. 

Gruss Matthias 
 
Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

danwal82
Neuling 3
Ich wollte erst nix mehr dazu schreiben, aber es juckt doch in den Fingern 🙂

Nun verwundert es nicht, dass die Frage nach der Gewährleistung gestellt wird, und der "Händler" mit Garantie um die Ecke kommt...
-sorry, ist nicht persönlich oder gar böse gemeint aber das ist eben genau die Aussage die die man genau so immer wieder im Handel zu hören bekommt.

Was der Händler letzten Endes mit dem mangelhaften Gerät macht wenn er mir ein Austauschgerät gibt ist doch mir als Kunde erstmal relativ egal. Ich habe einen Kaufvertrag über ein Gerät frei von Mängeln mit dem Verkäufer geschlossen. Wenn er mir ein mangelhaftes Gerät liefert darf ich wählen ob er es repariert oder ein neues Gerät verlangen - denn die Wahl ob Reparatur oder Austausch obliegt dem Kunden und nicht dem Händler.

Immer davon ausgegangen wir sprechen von einem Verbraucher als Kunde

danwal82
Neuling 3
Ich wollte erst nix mehr dazu schreiben, aber es juckt doch in den Fingern 🙂

Nun verwundert es nicht, dass die Frage nach der Gewährleistung gestellt wird, und der "Händler" mit Garantie um die Ecke kommt...
-sorry, ist nicht persönlich oder gar böse gemeint aber das ist eben genau die Aussage die die man genau so immer wieder im Handel zu hören bekommt.

Was der Händler letzten Endes mit dem mangelhaften Gerät macht wenn er mir ein Austauschgerät gibt ist doch mir als Kunde erstmal relativ egal. Ich habe einen Kaufvertrag über ein Gerät frei von Mängeln mit dem Verkäufer geschlossen. Wenn er mir ein mangelhaftes Gerät liefert darf ich wählen ob er es repariert oder ein neues Gerät verlangen - denn die Wahl ob Reparatur oder Austausch obliegt dem Kunden und nicht dem Händler.

Immer davon ausgegangen wir sprechen von einem Verbraucher als Kunde

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Das ist ja der Punkt. 
Der Händler hat kein mangelhaftes Gerät geliefert. 
Der Fehler trat nach 6 Monaten auf, so der eingangspost! 

 
Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

higw65
Power User 4
"mangelhaft" ist so ein böses Wort... 😉

Der Defekt trat aber innerhalb der ersten 6 Monate auf...siehe Eingangspost

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

Steffen_Witt
Spezialist
Ein Problem bei Elektrogeräten im Allgemeinen und bei Elektrowerkzeugen im Besonderen ist der Anteil "Elektro".
So ich nichts überlesen habe kennen wir weder die Art des Gerätes, noch den Defekt.

Theoretisches Beispiel Winkelschleifer:
Getriebeschaden innerhalb der angegebenen Zeit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Garantiefall.
Undichter E-Motor (der magische Rauch ist ausgelaufen) z.B. bei einem regelbaren Winkelschleifer ist ein ganz anderes Thema. Da wird jeder vernünftige Händler erst mal überprüfen wollen. Und wer kann hier in der Regel den Schaden beser beurteilen als der Werkskundendienst?

Für ein Gerät, das ohnehin auf die Reise zu Bosch gehen wird, ist der direkte Weg auch für den Kunden gesichert schneller und in diesem Fall von Vorteil.
Wie gesagt, nur ein Beispiel. aber die Realität ist halt nicht nur schwarz oder weiß.

arti
Neuling 2
Hallo Zusammen,

beim 2. Anruf beim Händler wurde eine Rücksendung akzeptiert, und sofort ein Rücksendeschein ausgestellt. Schon interessant wie unterschiedlich die Sachbearbeiter an die Sache rangehen. Bin gespannt wie das aussgeht.

Danke & Grüße,
Arti