Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Garantieverlängerung muss der Name vom Kaufbeleg übereinstimmen?

daniel1999
Neuling 2
Hallo,
 
Habe eine Frage zur Garantieverlängerung.
 
Muss der Name auf den die Geräte für die Garantieverlängerung registriert werden mit dem Namen vom Kaufbeleg übereinstimmen?
 
Habe nämlich einen Akkuschrauber geschenkt bekommen und würde diesen nun gerne über meinen Namen für die Garantieverlängerung registrieren. Die Rechnung läuft aber über einen anderen Namen wäre dies möglich?

Danke
3 ANTWORTEN 3

haifisch18
Power User 4
Hi Daniel,

solche Dinge findet man immer im "Kleingedruckten", in dem Fall die Garantiebedingungen. Diese findest du, wenn du oben mal den Serviceknopf bemühst, dann auf Garantie Information. Aber vorsicht, der Knopf beißt!
Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei gewerblichem oder beruflichem Gebrauch oder gleich- zusetzender Beanspruchung 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf durch den Erstendabnehmer. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.01.2017 gekauften, gewerblichen, blauen Elektrowerkzeuge und Messwerkzeuge (mit Ausnahme von Hochfrequenz-Werkzeugen, Industrie-Akku-Schraubern und Druckluft- werkzeugen) verlängert sich die Garantiezeit auf 36 Monate, wenn der Käufer diese Werkzeuge innerhalb von 4 Wochen nach Kaufdatum registriert. Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitge- lieferte Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen. Die Registrierung kann nur im Internet unter www.bosch-pt.com/warranty erfolgen. Als Bestätigung gilt der Registrierungsbeleg, der sofort ausgedruckt werden muss, sowie der Original-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht. Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einverstanden erklärt
  
Der Erstkäufer muss die Registrierung vornehmen. Er muss sich auch mit der Speicherung seiner Daten einverstanden erklären. Der Schenkende muss aber keine Angst haben, wenn er sich dabei nicht für den Newsletter registriert bekommt er danach keine Werbung oder so.

 

Maria, Maria, i like it laut!

daniel1999
Neuling 2
So habe mich nun auch noch mit Bosch in Verbindung gestzt. Laut Bosch müssen die Namen nämlich nicht übereinstimmen. Wollte euch das noch mitteilen.

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

eins meiner beiden "Montagsgeräte" ist auch so ein Fall, bei dem die Namen auf Rechnung und Registrierung nicht übereinstimmen. Bisher gab es beim Service keine Probleme deswegen - und ich hoffe auch, dass das so bleibt, da bald der nächste Versand nach Willershausen ansteht.

Gruß
kuraasu