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garantie-verlängerung weiterhin gültig nach geräte-austausch

meisterbenno
Spezialist 2
hallo gemeinde,
mein gos 10,8 v wurde im rahmen der garantie sehr schnell und unkompliziert getauscht.
wie verhält es sich in diesem zusammenhang mit der garantieverlängerung für das ursprünglich erworbene gerät?
kann ich diese auf das neue gerät übertragen ?
hoffe auf gewohnt kompetente antworten ...

gruß
 
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !
7 ANTWORTEN 7

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo meisterbenno,
einen Verweis auf die Garantie für dein Neugerät findest du auf dem Original-Lieferschein von Bosch. Dort teilt Bosch dir das neue Garantiedatum mit.

Gruß
Stefan

meisterbenno
Spezialist 2
hallo stefan,
dank dir für deine schnelle und sorry für meine verspätet antwort ...
lt lieferschein habe ich auf das austausch gerät 2 jahre garantie, gerechnet vom kaufdatum des
ursprungsgerätes an ...
somit ist die 3-jahres-garantie also futsch .... 😕
finde ich etwas ,,,
hm ...
naja ...

gruß
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !

higw65
Power User 4
Naja...Willershausen (der Service) schaut nicht ob das Gerät registriert worden ist. Das ist in dem Fall ein Problem. Daher sollte das auch überarbeitet sein und der Hinweis mit draufgeschrieben werden dass die Garantie bei registrierten Geräten 3 Jahre ab Kaufdatum des Ursprungsgerätes gilt. Aber ich bin der Meinung dass es schon passt...also das Gerät trotzdem 3 Jahre hat.
Steht auf dem Lieferschein die Seriennummer?

Wäre ein Verbesserungsvorschlag.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo meisterbenno,
dann würde ich dir raten die neue GOS einfach zur 3 Jahres Garantie anzumelden. Als Kaufdatum nimmst du dann das Datum des Lieferscheins.
Im erneuten Servicefall wäre das dann so auch alles von Bosch nachzuvollziehen.

Gruß
Stefan
 

sinus50
Moderator
Moderator
Genau so habe ich es kürzlich mit einer defekten GKS 10,8, die ebenfalls problemlos getauscht wurde, gemacht.

Gruß
sinus50

Bosch_Experten
Bosch Experten Team
Hallo meisterbenno,

auf dem Lieferschein ist die Restgarantie des Geräts vermerkt, die dann auch für das Austauschgerät gilt ohne das  dieses neu registrieren werden muss. Bitte bewahre den Lieferschein auf und sende eine Kopie mit im Falle, dass das Austauschgerät im Rahmen der Restgarantie erneut eingesendet wird.

Sollte bei deinem Lieferschein die Restgarantie falsch ausgewiesen sein, bitte dies in der Reparaturzentrale reklamieren, damit man Dir eine berichtigte Restzeitgarantiebestätigung ausstellt.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team
Make hard work easier and healthier. Bosch Professional.

meisterbenno
Spezialist 2
@stefan,
dank dir für den tip, werde ich so machen.
sofern @bob nix anderes empfiehlt
( s. u. )

@bob,
die restgarantie endet nach der "normalen" garantiezeit von 2 jahren.
oder ist das verkehrt und meint ihr das damit, wenn ihr von einer evtl erforderlichen korrktur schreibt?
bin im moment etwas "dösig", habe momentan meine eigene "bosch-expirience", seit nunmehr 7 wochen durcharbeiten um das "neue/alte" haus aufzumöbeln ... 😉

gruß
Bosch . Denn für billiges Werkzeug bin ich zu arm ... !