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Ideen zur Überarbeitung der Produktrange

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Bob,
Hallo Forum,
ich habe die Weihnachtstage mal genutzt, um mal nachzuschauen welche Geräte aus meinen Augen überarbeitet werden sollten. Viele Ideen auf der Liste sind nicht neu, sondern schon oft hier im Forum diskutiert worden. Die habe ich nur noch mal zu Vervollständigung aufgeführt.

1. Akkus 10,8V
Anforderungen:
- Akkus mit 3,0Ah für GSC, GOP, GSA, da diese Geräte einen erhöhten Energiebedarf aufweisen => Kunden sollen die Wahl haben, viele verlangen nach einen 3,0Ah Akku (siehe Bob-Community)
- Akkus mit 1,5Ah, sind in den USA schon verfügbar
Wettbewerb: 3,0Ah Akkus von Milwaukee

2. Akkus 14,4V/18V
Anforderungen:
- alle Geräte mir Compact Akkus 1,5Ah ausliefern, sind schon bei den Compact Bohrhämmern enthalten

3. Akku 36V
Anforderungen:
- Akku mit 4,5Ah weiterentwickeln, damit dieser auch in den blauen Elektrowerkzeugen zum Einsatz kommen kann.
- Compactakkus auf 1,5Ah steigern, analog zu den 14,4V/18V Akkus
Wettbewerb: 1,5Ah Akkus von Metabo

4. Bohrhämmer 36V
Anforderungen:
- Akku mit 4,5Ah
- höhere Leistung des Bohrhammers => Schlagenergie steigern
- aktive Vibrationsdämpfung, analog zum GBH 2-28
- aktive Vibrationsdämpfung durch einen Anti-Vibrationshandgriff ergänzen, analog zu den Winkelschleifern
- Lieferung in der L-Boxx
- Wechselfuttersystem bei einem Modell beibehalten
Wettbewerb: Makita BHR 261 mit 3,0J Schlagenergie

5. Rührwerke
Anforderungen:
- Nennaufnahmeleistung beider Geräte erhöhen, Skil Masters Geräte haben eine höhere Nennaufnahme
- andere Griffform, ähnlich Skil Masters Geräte 1630 und 1640
- Schnellwechselsystem, ähnlich Collomix-System
- Lieferung in der L-Boxx
Wettbewerb: Metabo RW 1100 (höhere Leistung)

6. Schwingschleifer GSS 230 AE und GSS 280 AE
Anforderungen:
- Nennaufnahmeleistung erhöhen
- Vibrationsdämpfung analog zum GEX 125-150 AVE einführen
- durchsichtige Staubbox
- runder Staubsaugeranschluss => ohne Adapter arbeiten
- Lieferung in der L-Boxx
- Gewicht reduzieren

7. Säbelsäge GSA 1100 E
Anforderungen:
- Sägeblattschnellwechselsystem auf das „Bosch-System“ umrüsten, wie es bei den alten Sägen auch verbaut war

8. Staubsauger GAS 25/GAS 50/ GAS 50 M
Anforderungen:
- Nennaufnahmeleistung erhöhen
- alle Geräte mit Blasfunktion ausstatten
- langes Netzkabel und langen Saugschlauch beibehalten
- automatische Filterreinigung integrieren
- Fernschaltautomatik beibehalten
- Räder stabiler gestalten
- Möglichkeit zur Befestigung einer L-Boxx an der Geräteoberseite
- L-Boxx 102 könnte als Aufbewahrungsort für Zubehör dienen
- Saugrohre aus Metall
- Bodendüse stabiler ausführen
Wettbewerb: Festool-Sauger (Verbindung mit dem Systainer)

Bin auf eure Meinungen gespannt!

Gruß
Stefan

15 ANTWORTEN 15

kärcherkrause
Aktives Mitglied
Da kann ich Stefan in fast allen Punkten zustimmen.

Zu dem Punkt der GSA 1100 kann ich nur die Frage ergänzen: Warum  wurde das 1200er Modell aus dem Programm genommen? Das war endlich mal eine Säge deren Getriebeabdichtung vernünftig funktioniert hat, und der Kurzhub hat zwar zu Umsatzeinbrüchen bei den Sägeblättern geführt, da diese damit deutlich länger halten, aber die Metaller-Kunden hatten damit endlich die (fast) ideale Säbelsäge. 

Und bei einem Akkupack mit mehr als 100Wh Leistung, und das wäre bei 36Volt schon bei 3,0 Ah (36Vx3,0Ah=108Wh - 36Vx4,5Ah=162Wh) überschritten, müsstest du erst die Deutsche Gefahrengutverordnung ändern, bevor dieser hier auf den Markt kommen darf. Meines Wissen nach müssen Fahrzeuge, die nur einen dieser Akkupacks an Bord haben, besonders Gekennzeichnet werden, und damit meine ich nicht die Kennzeichnung, die sowieso auf jedem Packstück, das Lithium-Ionen Akkus enthält, angebracht sein muss.
Diese besondere Kennzeichnung ist schon bei der Auslieferung durch den Paketdienst ein Problem, und für viele Endanwender schlicht nicht möglich.
Der Sinn dieser Verordnung sei mal dahingestellt, aber wirklich komplett Irrsinnig wird diese Verordnung dadurch das man hunderte Akkupacks mit Leistungen nur gering unter 100Wh ohne Kennzeichnungspflicht durch die Gegend fahren darf.

Bei den Saugern, sollte Bosch endlich mal Starmix den Rücken kehren und beim "richtigen" Hersteller Zukaufen, Festool machts ja mittlerweile auch. (hier würde ein ironischer Smiley stehen)
Besseres Saugerzubehör kann Bosch beim Wesselwerk bekommen, aber da kaufen die Ihr aktuelles Zubehör höchstwahrscheinlich eh schon ein, die benachbarten Firmen aus Winnenden und Nürtingen machen es zumindest.
Informationen, die man von 'Testseiten' im Internet hat sind wertlos. Über 90% der in deutsch verfassten 'Testseiten' sind nicht mehr als plumpe Werbung für Amazon. Die Ersteller der Seiten haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, wissen aber wie man mit einem Internetseiten-Baukasten umgeht und haben so eine 'Testseite' in 5 Minuten erstellt. Die Informationen auf diesen Seiten sind bestenfalls vom Hersteller geklaut, oder meisst einfach aus dem Finger gesaugt. Erfahrungsberichte sind meisst getürkt, Bilder auf denen mit dem 'getesteten' Werkzeug mal gearbeitet wird, findet man auf solchen Seiten nicht. Amazon selber unterstützt diesen Blödsinn auch noch mit einem sog. Afliliate-Programm und belohnt jede Weiterleitung von so einer 'Testseite' zu Amazon mit ein paar Cent, sofern man auch ja alle Produkte nur positiv beworben hat. Negative Darstellungen der 'getesteten' Sachen sind von Amazon verboten. Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit...

Hermen
Power User 4
@Kärcherkrause

Mit dem Transport von LI-Akkus meinst du das hier (wenn ich richtig liege):
www.bmz-gmbh.de/html/downloads/Batterie-Versand2009_02.pdf (UN-Vorschrift als internationale Grundlage = Grundlage für nationale Umsetzung)
www.reva-energy.de/cms/fileadmin/templates/pdf/zvei_transp_gefahrg.pdf ADR-Vorschrift als nationale Grundlage)

Zum nachlesen.

Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

kärcherkrause
Aktives Mitglied
@Hermen: Das ist dann wohl der entsprechende Verordnungstext dazu. Und da es eine UN Verordnung ist, gilt diese dann wohl auch weltweit, oder irre ich mich da?

Ach ja, noch irrsinniger wird die Verordnung dadurch, das Privatperosnen davon ausgenommen sind, also könnte des Handwerkes Frau "privat" die Akkus zur Baustelle liefern.

Informationen, die man von 'Testseiten' im Internet hat sind wertlos. Über 90% der in deutsch verfassten 'Testseiten' sind nicht mehr als plumpe Werbung für Amazon. Die Ersteller der Seiten haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, wissen aber wie man mit einem Internetseiten-Baukasten umgeht und haben so eine 'Testseite' in 5 Minuten erstellt. Die Informationen auf diesen Seiten sind bestenfalls vom Hersteller geklaut, oder meisst einfach aus dem Finger gesaugt. Erfahrungsberichte sind meisst getürkt, Bilder auf denen mit dem 'getesteten' Werkzeug mal gearbeitet wird, findet man auf solchen Seiten nicht. Amazon selber unterstützt diesen Blödsinn auch noch mit einem sog. Afliliate-Programm und belohnt jede Weiterleitung von so einer 'Testseite' zu Amazon mit ein paar Cent, sofern man auch ja alle Produkte nur positiv beworben hat. Negative Darstellungen der 'getesteten' Sachen sind von Amazon verboten. Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit...

Hermen
Power User 4
Stimmt schon (zumindest im Gültigkeitsbereich), die entsprechende europäische/nationale ADR/GGVS Vorschrift existiert ja, weil es eine vorherige UN-Vorschrift gibt.
Inwieweit sich welche Staaten an solche Abkommen nicht halten weis ich nicht.

Internationales Transportrecht: de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutrecht

Gültigkeit ADR(Europa): de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4isches_%C3%9Cbereinkommen_%C3%BCber_die_internationale_Bef%C3%B6rde...

Gefahrgutverordnung Deutschland: GGVS: de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgutverordnung

Allgemein: de.wikipedia.org/wiki/Gefahrgut

Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo zusammen,
die Diskussion um den Transport der Akkus gab es vor einiger Zeit schon einmal und zwar beim 36V 4,5Ah Akkus für die Gartengeräte. Das Problem ist aber mittlerweile gelöst, denn der "Gartenakku" kommt ja auch irgendwie zum Kunden. Hier der Link zur damaligen Diskussion:
www.bosch-pt.de/professional/community/board/2/topic/1636/2/36+V+Li-Ion+Akku+mit+4%2C5+Ah.html

Zum Thema Sauger: Der GAS 15 L stammt schon nicht mehr von Starmix.

Gruß
Stefan

Hermen
Power User 4
Da kann BOB/Bosch bestimmt Auskunft geben, würd mich auch interessieren. Bin ja auch nur interessierter Laie.
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Hermen,
wenn du in dem Thread eine Seite weiterblätterst, findest du ein Statement von Bob. Kurz und Knapp: Das Problem ist gelöst!

@Forum
Hat sonst noch jemand Ideen/Vorschläge zur Überarbeitung des Produktsortiments?

Gruß
Stefan

kärcherkrause
Aktives Mitglied
@ Stefan: Was ist denn dran an dem Gerücht, das dieser 4,5er Gartenakku einfach nur mit einem gekennzeichneten Paketdienstwagen zum Fachhandel oder direkt zum Kunden ausgeliefert wird, die Verordnung greift ja wie gesagt nicht bei den Privatleuten die den Rasenmäher nutzen. Diesen Grund bekam ich zumindest vom Bosch AD genannt, als ich das letzte Mal nachfragte warum es noch keine 3,0 Ah oder 4,5 Ah Akkus in 36 Volt bei Bosch-Blau gibt. Der gewerbliche Anwender hat nichts von der vom Experten Team angesprochenen Regelung.

P.S. Wenn ich zuweit OT bin, bitte nicht antworten, und die betreffende Passage in den entsprechenden Thread verschieben.
Informationen, die man von 'Testseiten' im Internet hat sind wertlos. Über 90% der in deutsch verfassten 'Testseiten' sind nicht mehr als plumpe Werbung für Amazon. Die Ersteller der Seiten haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, wissen aber wie man mit einem Internetseiten-Baukasten umgeht und haben so eine 'Testseite' in 5 Minuten erstellt. Die Informationen auf diesen Seiten sind bestenfalls vom Hersteller geklaut, oder meisst einfach aus dem Finger gesaugt. Erfahrungsberichte sind meisst getürkt, Bilder auf denen mit dem 'getesteten' Werkzeug mal gearbeitet wird, findet man auf solchen Seiten nicht. Amazon selber unterstützt diesen Blödsinn auch noch mit einem sog. Afliliate-Programm und belohnt jede Weiterleitung von so einer 'Testseite' zu Amazon mit ein paar Cent, sofern man auch ja alle Produkte nur positiv beworben hat. Negative Darstellungen der 'getesteten' Sachen sind von Amazon verboten. Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit...

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo kärcherkrause,
von diesem Gerücht höre ich ehrlich gesagt das erste Mal.

Gruß
Stefan

Hermen
Power User 4
@Stefan

Ganz so einfach seh ich das nicht
Bosch hat geschrieben:
Wir haben diese speziellen Transport-, Logistik-, und Kennzeichnungsvorschriften inzwischen soweit regeln können, dass der 4,5 Ah Akku auch in Deutschland erhältlich ist.

Eigentlich ist das Problem international. Daher frag ich mich gerade wieso jetzt nur Deutschland das Problem sein sollte.

Aber BOB kann bestimmt erklären wie diese internationale Vorschrift ausgehebelt wurde.

Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

kärcherkrause
Aktives Mitglied
Was mir grade noch einfällt, ist das Opel im Ampera eine Li-Ion Batterie mit 16000Wh verbaut. Nach der  Regelung dürfte der Ampera dann gewerblich nur mit entsprechender Kennzeichnung genutzt werden, da wird GM garantiert was gegen haben.
Informationen, die man von 'Testseiten' im Internet hat sind wertlos. Über 90% der in deutsch verfassten 'Testseiten' sind nicht mehr als plumpe Werbung für Amazon. Die Ersteller der Seiten haben von Tuten und Blasen keine Ahnung, wissen aber wie man mit einem Internetseiten-Baukasten umgeht und haben so eine 'Testseite' in 5 Minuten erstellt. Die Informationen auf diesen Seiten sind bestenfalls vom Hersteller geklaut, oder meisst einfach aus dem Finger gesaugt. Erfahrungsberichte sind meisst getürkt, Bilder auf denen mit dem 'getesteten' Werkzeug mal gearbeitet wird, findet man auf solchen Seiten nicht. Amazon selber unterstützt diesen Blödsinn auch noch mit einem sog. Afliliate-Programm und belohnt jede Weiterleitung von so einer 'Testseite' zu Amazon mit ein paar Cent, sofern man auch ja alle Produkte nur positiv beworben hat. Negative Darstellungen der 'getesteten' Sachen sind von Amazon verboten. Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit...

ybarian
Power User
Hallo @Kärcherkrause,

ohne da jetzt die genauen Hintergünde zu nennen fällt mir dazu folgendes Beeispiel ein:

Wenn du deinen Lieferwagen volltankst, dann fährst du so ca 100 Liter leicht entflammbare Flüssigkeit mit dir rum, die du nicht mal kennzeichnen musst. Versuch mal 100 Liter Sprit mit nem Paketdienst zu verschicken^^
Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^

Bosch_Experten
Bosch Experten Team
Hallo in die Leserrunde,

wir werden uns dem Thema annehmen und mit unseren Spezialisten besprechen was nun richtig ist und eine eindeutige Aussage hier im Forum veröffentlichen.
Dies kann aber fühestens in der 2. Kw. 2012 sein, wir bitten um etwas Geduld.

Schöne Grüße
Das Bosch Blau Experten-Team
Make hard work easier and healthier. Bosch Professional.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Servus Kärcherkrause,

eine coole Ausrede vom VB!

Carsten

Hermen
Power User 4
Also für Alle, die es genau wissen wollen, nochmal ein 25-seitiges Pdf Dokument, in dem alle relevanten Vorschriften zur Verpackung und für den Transport, sowie Lagerung für LEV´s-Li-Akkus aufgeführt sein dürften (Schulungsunterlage).
Es wird auch auf den Transport von Batteriepacks im und am Motor eingegangen.

Kurz zur Erklärung LEV = low emission vehicle

Bei Elektroautos im Straßenverkehr vermute ich ganz stark, das die Autos selber eine hinreichende "Verpackung" darstellen, da diese ja auch den NCAP-Chrashtest (und weitere Chrastests und Auflagen) erfüllen müssen.


Nichts ist beständiger wie die Veränderung!