am 04.10.2018 15:42
am 04.10.2018 16:07
am 04.10.2018 16:31
am 04.10.2018 16:42
am 04.10.2018 17:10
am 04.10.2018 17:14
erstellt von higw65 am 04.10.2018, 16:07 UhrFalsch.
Die andere Sache ist die böööööse Schleichwerbung. Man möchte die ach so dumme Jugend ja vor Schleichwerbung schützen indem man jetzt bestimmt, dass eben Videos in denen Produkte gezeigt werden eben auch als Werbung gekennzeichnet werden.
Nein, daher ist das obere ja falsch.
Mal Butter bei die Fische. Für wie doof hält man die Leute eigentlich? Wenn irgendwo ein Produkt gezeigt wird...dann ist das immer eine Art der Werbung...oder müssen sich jetzt auch alle Käufer von Markenklamotten ein Schild umhängen auf dem steht..:"Achtung Werbung"?
Nein, du musst es nicht kennzeichnen. Ärger kann es höchstens von Abmahnanwälten geben, da kann man sich aber auch drauf einlassen und die Sache vor Gericht kommen lassen. Gerichtsverfahren sind aber nicht das Geschäftsinteresse von diesen Anwälten, die wollen bloß die "Strafzahlung" einkassieren die sie selbst festlegen und mit der Unterlassungserklärung kassieren.
Das geile an der Sache...selbst wenn Du ein Video ...oder ein Foto hochlädst...und dort ist ein Markenname zu lesen oder Du sprichst ihn aus...dann ist das Werbung und muss gekennzeichnet werden. Ansonsten kann es Ärger geben.
Das wäre tatsächlich Werbung.
Wo ich es ein klein wenig verstehe...das ist bei den Leuten, die das professionell für Geld machen. Also Geld und die Produkte bekommen und die dann lobpreisen als ob es das beste in der Welt ist.
am 04.10.2018 17:27
am 04.10.2018 18:08
am 04.10.2018 19:34
erstellt von haifisch18 am 04.10.2018, 17:14 UhrAch ja?erstellt von higw65 am 04.10.2018, 16:07 UhrFalsch.
Die andere Sache ist die böööööse Schleichwerbung. Man möchte die ach so dumme Jugend ja vor Schleichwerbung schützen indem man jetzt bestimmt, dass eben Videos in denen Produkte gezeigt werden eben auch als Werbung gekennzeichnet werden.
am 04.10.2018 20:30
am 04.10.2018 20:36
am 04.10.2018 20:38
erstellt von willyausdemnorden am 04.10.2018, 17:10 UhrIch kann nur etwas zu aktuellem Recht sagen und das stellt momentan das Urteil aus Berlin dar.
Moin
Jo..
Reicht es denn wenn unten im Video ein "enthält bezahlte Promotion" zu lesen ist?
Oder wie muss das formuliert werden?
Was ist mit alten Videos?
Gruss Willy
am 04.10.2018 20:50
am 05.10.2018 20:46