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Werbevideos

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Im Radio hörte ich die Tage was von "Youtube Stars" und "Schleichwerbung" und es solle unterbunden werden oder zumindest als Werbung gekennzeichnet und man wolle das mehr europäische Produkte beworben werden.
Paralell dazu gibts hier keine Boschvideos mehr zu sehen sondern nur direkt über Youtube.
Was ist da los?
Kann das einer aufdröseln?
Gruss Willy
13 ANTWORTEN 13

higw65
Power User 4
Das Eine hat mit dem Anderen wenig zu tun.

Du kannst als Kanalinhaber bestimmen ob die VIdoes direkt irgendwo eingebunden werden dürfen oder nicht. Das hat man bei Bsoch jetzt wohl unterbunden.

Die andere Sache ist die böööööse Schleichwerbung. Man möchte die ach so dumme Jugend ja vor Schleichwerbung schützen indem man jetzt bestimmt, dass eben Videos in denen Produkte gezeigt werden eben auch als Werbung gekennzeichnet werden.

Mal Butter bei die Fische. Für wie doof hält man die Leute eigentlich? Wenn irgendwo ein Produkt gezeigt wird...dann ist das immer eine Art der Werbung...oder müssen sich jetzt auch alle Käufer von Markenklamotten ein Schild umhängen auf dem steht..:"Achtung Werbung"?

Das geile an der Sache...selbst wenn Du ein Video ...oder ein Foto hochlädst...und dort ist ein Markenname zu lesen oder Du sprichst ihn aus...dann ist das Werbung und muss gekennzeichnet werden. Ansonsten kann es Ärger geben.

Wo ich es ein klein wenig verstehe...das ist bei den Leuten, die das professionell für Geld machen. Also Geld und die Produkte bekommen und die dann lobpreisen als ob es das beste in der Welt ist.

Das mit den "europäischen Produkten" hast Du vermutlich falsch verstande. Es geht da um einen gewissen Zwangsanteil an europäischen Produktionen in den Streamingdiensten wie Netflix etc.
Den gleichen Mist hatten sie ja vor ein paar Jahren mal angeregt als nur englische Musik im Radio lief...da wollte man die Sender dazu verdonnern einen Zwangsanteil an deutscher Musik zu spielen. Tja...und dann ging die Ära von Silbermond etc. los...und das Thema war vom Tisch.

Manche Regularien sind einfach nur Blödsinn...vermutlich fällt das den Leuten beim Kacken ein...wenn es mal wieder klemmt ^^

Gruß GW
 
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Wenn ich nun den Bau eines Kaninchenstalls bei Yotube dokumentiere und es ist ein Opel zusehen wo das Material ausgeladen wird und dann auf einer Altendorfsäge aufgetrennt und mit Metabo auf Länge gebracht, mit Bessey und Ponal zusammengepresst wird und dann mit Bosch verschraubt und mit Rupes überschliffen wird muss ich es als Werbung kennzeichnen..
Das wäre dann das Aus für die Bastelkanäle.
Im Grunde genommen müsste auch das Fernsehen wo im Film ein Mercedesstern zu sehen ist oder der Kommissar aus einem BMW steigt auch als Werbesendung deklariert werden.
Ich vermute aber das diese blöde Sache ernstgenommen wird und es dann Abmahnungen hageln könnte, zumindest bei den Kleinen die keinen eigenen Juristen vorhalten können,daher wollte ich das ja mal thematisieren..
Gruss Willy

 

Holger_Schrade
Spezialist
Willy, es könnte nicht nur Abmahnungen hageln, es habelte schon Abmahnungen, damit lässt sich ja bekanntlich eine Menge Kohle verdienen.
Vieles muss man nicht verstehen, das kann man einfach nur Kopfschüttelend akzetieren, allerdings wird es Zeit, dass das deutsche Abmahnwesen überarbeitet wird, und die erste Abmahnung für den "Abgemahnten" kostenfrei ist, dann hat die Geldmacherei der Anwälte die ausser Abmahnungen schreiben nichts können schnell ein Ende!


 

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Jo..
Reicht es denn wenn unten im Video ein "enthält bezahlte Promotion" zu lesen ist?
Oder wie muss das formuliert werden?
Was ist mit alten Videos?
Gruss Willy

haifisch18
Power User 4
erstellt von higw65 am 04.10.2018, 16:07 Uhr

Die andere Sache ist die böööööse Schleichwerbung. Man möchte die ach so dumme Jugend ja vor Schleichwerbung schützen indem man jetzt bestimmt, dass eben Videos in denen Produkte gezeigt werden eben auch als Werbung gekennzeichnet werden.
Falsch.

Mal Butter bei die Fische. Für wie doof hält man die Leute eigentlich? Wenn irgendwo ein Produkt gezeigt wird...dann ist das immer eine Art der Werbung...oder müssen sich jetzt auch alle Käufer von Markenklamotten ein Schild umhängen auf dem steht..:"Achtung Werbung"?
Nein, daher ist das obere ja falsch.

Das geile an der Sache...selbst wenn Du ein Video ...oder ein Foto hochlädst...und dort ist ein Markenname zu lesen oder Du sprichst ihn aus...dann ist das Werbung und muss gekennzeichnet werden. Ansonsten kann es Ärger geben.
Nein, du musst es nicht kennzeichnen. Ärger kann es höchstens von Abmahnanwälten geben, da kann man sich aber auch drauf einlassen und die Sache vor Gericht kommen lassen. Gerichtsverfahren sind aber nicht das Geschäftsinteresse von diesen Anwälten, die wollen bloß die "Strafzahlung" einkassieren die sie selbst festlegen und mit der Unterlassungserklärung kassieren.

Wo ich es ein klein wenig verstehe...das ist bei den Leuten, die das professionell für Geld machen. Also Geld und die Produkte bekommen und die dann lobpreisen als ob es das beste in der Welt ist.
Das wäre tatsächlich Werbung.

Ich verlinke HIER mal auf die Handreichung der Landesmedienanstalten zu genau diesem Thema. Diese sind die zuständigen Aufsichtsbehörden und haben die Lage leicht verständlich zusammengefasst. Was verschiendenste Youtuber erzählen, ist einfach Bockmist, mein Favorit ist Truppe der es immer noch nicht verstanden hat.


 
Maria, Maria, i like it laut!

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Habe mir den Text duchgelesen, demnach hab ich bisher alles richtig gemacht und es wird auch klar warum Bosch keine Vorgaben macht was die Testvideos angeht.
Gruss Willy

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo und Grüße in die Runde.
Bisher bin ich hier im Forum eher Mitleser, als Schreiber, aber vielleicht ändert sich dies.

Kurz zur Werbungsgeschichte. Mit der Handreichung der Landesmedienanstalten wäre ich im Moment vorsichtig. Das LG Berlin hat die Grenzen für Influencer wesentlich enger gefasst und das ist das momentane Problem. Gerade das in der Handreichung der Landesmedienanstalten genannte erste Beispiel wurde durch die damalige Antragstellerin angeführt und von dem LG Berlin abgelehnt.

Das LG äußerte sich diesbezüglich in der Urteilsbegründung wie folgt: "Soweit in dem aus der Anlage A 13 ersichtlichen Merkblatt der Medienanstalten, auf das sich die Antragsgegnerin beruft, die Auffassung vertreten wird, dass Nutzer von sozialen Medien ihre Posts nicht als Werbung kennzeichnen müssen, wenn sie das präsentierte Produkt von einem Unternehmen kostenlos und ohne Vorgaben erhalten haben, gilt dies nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht für Personen mit einer so großen Anzahl von Followern, wie die Antragsgegnerin sie hat, die noch dazu Verlinkungen in der hier erfolgten Art direkt auf eine Seite des Unternehmens vornehmen, wo der gesamte Shop oder zumindest eine große Anzahl von Waren der Unternehmen präsentiert werden."

Es spielen also viele Faktoren eine Rolle, ob man Werbung macht oder nicht. Problematisch ist vor allem der rechtlich undefinierte (schwammige) Begriff der "großen Anzahl von Followern". Denn fraglich ist, wo fängt die große Anzahl an?

Interessant ist vor allem auch, dass das Gericht sagt, dass es egal ist, ob man (finanzielle) Vorteile aus der "Beziehung" zu einem Unternehmen zieht. "Zwar lässt sich vorliegend nicht feststellen, dass die Antragsgegnerin als Gegenleistung für alle streitgegenständlichen Verlinkungen Entgelte oder konkrete Vorteile von den Unternehmen erhalten hat. Vielmehr hat sie bezüglich mehrerer Artikel, beispielsweise für die aus der Anlage A 4 ersichtlichen Produkte (blaues Sweatshirt, Brosche, Bauchtasche) durch Vorlage von Rechnungen glaubhaft gemacht, dass sie diese Produkte auf eigene Kosten erworben hat. Dies führt aber nicht dazu, im vorliegenden Fall eine geschäftliche Handlung der Antragsgegnerin zur Förderung fremden Wettbewerbs zu verneinen."

Ich würde jedem empfehlen, sich das Urteil mal durchzulesen und sich ein eigenes Bild zu machen; dauert ca. 15 Minuten.

Interessant wird es aus meiner Sicht ab Randziffer 29, da dort die Begründung beginnt.
https://openjur.de/u/2056862.html 

Soweit ich es im Blick habe, will die Antragsgegnerin in Revision gehen, so dass das KG Berlin dann hoffentlich etwas Klarheit bringt. Bis dahin, kann man sicher in die verschiedensten Richtungen argumentieren und wird dann ggfs. von der Justiz überrascht.

Also Urteil lesen und für sich bewerten "Bin ich gemeint? " und dann ein wenig hoffen, dass weder Abmahnung noch Verhandlung folgen.

Sorry für den langen ersten Text.

Grüße

higw65
Power User 4
 
erstellt von haifisch18 am 04.10.2018, 17:14 Uhr
erstellt von higw65 am 04.10.2018, 16:07 Uhr

Die andere Sache ist die böööööse Schleichwerbung. Man möchte die ach so dumme Jugend ja vor Schleichwerbung schützen indem man jetzt bestimmt, dass eben Videos in denen Produkte gezeigt werden eben auch als Werbung gekennzeichnet werden.
Falsch.
Ach ja?

Dann ist der Beitrag hier also auch falsch? ...nur einer von vielen.

Es geht nicht um die "Handreichung der Landesmedienanstalten" und das eine Gerichtsurteil, sondern um die neuen Beschlüsse des EU-Parlaments. Wobei das nur ein kleiner Teil ist.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

haifisch18
Power User 4
Gerald, lies doch deinen eigenen Text nochmal. Es sollen Videos mit Werbeabsicht als solche bezeichnet werden. Wird das nicht gemacht, ist das Schleichwerbung. Wenn du ein Bild von ner Arbeit in nem Schaltschrank/Netzwerkschrank postest und es ist eine GLI zu sehen, ist das noch keine Werbung.

Klar ist das Thema sehr vielschichtig, aber einfach zu behaupten es müsste alles worauf man ein Produkt (also alles außer Blümchenbilder) erkennt als Werbung zu kennzeichnen ist falsch.
Maria, Maria, i like it laut!

higw65
Power User 4
Evt. solltest Du meinen Text noch mal lesen...
...und nicht die Interpretation dessen.

Natürlich ist es übertrieben geschrieben, aber dadurch nicht grundsätzlich falsch, denn genau darum geht es: Die Nennung eines Firmennamens kann jetzt auch als Schleichwerbung angesehen werden. Bei Filmen und TV-Produktionen wird es das ja schon sehr lange Zeit.

Wir werden sehen was die Zukunft noch so mit sich bringt.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
 
erstellt von willyausdemnorden am 04.10.2018, 17:10 Uhr
Moin
Jo..
Reicht es denn wenn unten im Video ein "enthält bezahlte Promotion" zu lesen ist?
Oder wie muss das formuliert werden?
Was ist mit alten Videos?
Gruss Willy
Ich kann nur etwas zu aktuellem Recht sagen und das stellt momentan das Urteil aus Berlin dar.

Laut §6 Abs. 1 Nr. 1 TMG gilt folgendes: "Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein."
Laut LG Berlin reicht es, zumindest bei Instagram nicht aus, den Fakt, dass es sich um Werbung handelt,im Post zu verpacken:
"Es genügt nicht, wenn der durchschnittliche Leser erst nach einer analysierenden Lektüre des Posts dessen werbliche Wirkung erkennt (KG a.a.O.)."
Ich würde, wenn möglich, dies zumindest am Anfang vom Video kennzeichnen.

Zu der Frage, welche Videos betroffen sind: Alle. Es handelt sich ja leider nicht um eine neue Norm mit einem festgelegten Geltungsbeginn, sondern um eine Auslegung von geltendem Recht.

 

lars77
Aktives Mitglied 2
Gilt das mit der Kennzeichnungspflicht nur für die Testvideos mit „geschenkten“ / zur Verfügung gestellten Maschinen?
Oder ist ein von der (selbst gekauften) neuen Maschine begeistertes „Unboxing“ auch schon Schleichwerbung?
Lars

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi!

Ich denke man muss sehr genau lesen und verstehen worum es eigentlich geht und jeden aktuellen Fall erstmal einzeln/differenziert betrachten.

Im weiter vorne genannten Fall hat eine junge Dame (bei der man (nahezu) zweifelsfrei davon ausgehen kann das sie Ihren Blog und Instagram Kanal gewerblich betreibt) die "tagging Funktion" (NICHT #tags) verwendet um Interessenten bei Klick direkt auf die Webseite bzw. in den Webshop des Herstellers des jeweiligen Produkt zu führen.

Hier hat - in dieser Instanz - unter Abwägung der Gesamtumstände - das Gericht gesagt: das ist kennzeichnungspflichtige Werbung - unabhängig davon ob sie die Produkte jetzt selber gekauft hat oder nicht, und auch unabhängig davon ob es mit den Herstellern eine Vereinbarung gibt bzw. eine Bezahlung durch diese erfolgt ist.

Am 12.10. geht es übrigens für eine andere "Influencerin" in die nunmehr 3. Instanz, bei ähnlicher Faktenlage. 1. Instanz = keine Werbung, 2. Instanz = ist Werbung. ...

Und jetzt meine persönliche, NICHT anwaltliche, Meinung/Einschätzung dazu:

Wenn jemand gewerblich bloggt/ Instagram nutzt usw. dann steigert jeder Beitrag, der die Reichweite erhöt und mit dem sich diese Reichweite auch nachweisen/belegen lässt (durch klicks z.B.) den Marktwert der "Person" bzw. seiner/ihrer Beiträge.

Das tagging (NICHT #tags) findet hier meiner Meinung nach nicht, wie oft erzählt wird, zur Information oder damit Follower nicht nach den Produkten fragen müssen und evtl. keine Antwort bekommen ... (wie fürsorglich ...) sondern um den eigenen "Marktwert" und die Reichweite zu erhöhen - und daher bin ich der Meinung das solche Beiträge zu Recht gekennzeichnet gehören. Sie erfolgen gewerblich und mit eindeutiger Gewinnerzielungsabsicht - wenn nicht für/mit diesem Hersteller, dann halt für den nächsten bzw. schlicht mit Bezug auf den eigenen "Marktwert"

Ganz wichtig ist, zieht man die oben genannten Fälle als Beispiel heran, zum einen die Unterscheidung zwischen tagging und #tags und dass es sich klar um gewerbliche Accounts mit Gewinnerzielungsabsicht handelt - die z.B. weit über den reinen Geldwertenvorteil eines (einzelnen) zur Verfügung gestellten Produkts hinausgeht. Auch das sollte man im entsprechenden Kontext sehen.

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Reichweitenmessung findet übrigens auch durch couponing/Rabattcodes statt. Sprich wenn ihr beim Honig kaufen demnächst "Bienchen10" für 10% Rabatt eingebt, weil ihr Bienchen's Honig-Blog und Instagram-Account folgt. Dann dient das einzig und allein dem Honigverkäufer der feststellt wie schnell, wie viele Leute auf Bienchen's Honig-Posts mit einem Kauf/Klick reagieren.

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Interessant wird jetzt einzig und allein wie (und ob) sich das auch auf vorrangig private Blogs/IG/YT Accounts auswirkt. Und wie Gerichte zukünftig, in solchen Fällen, zwischen gewerblich und privat unterscheiden werden.

Da werden sich "irgendwann", analog wie es auch mit Bezug auf eBay geschehen ist, gewisse Grundannahmen/Grundsätze etablieren.

Das ändert aber nichts daran dass ich grundsätzlich und zu 100% zustimme das die "Abmahn-Industrie" vollständig abgeschafft gehört.

Konkrete Empfehlungen geben, bzw. meine eigene Vorgehensweise erläutern möchte ich - aus offensichtlichen Gründen - an dieser Stelle nicht.

Viele Grüße,
Oliver