Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mann deckt auf Flohmarkt zufällig Massen-Betrug mit geklautem Werkzeug auf

Kony
Power User 3
Wenn ich mir das Bild so betrachte, dann: Bosch Werkzeuge werden nicht geklaut und auf den Flohmarkt verkauft...

https://www.ruhr24.de/ruhrgebiet/flohmarkt-essen-ware-elektrogerate-geklaut-202721/


Gruß
Kony
Geht nicht, gibt es nicht!
21 ANTWORTEN 21

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Mit Bosch ist man einfach auf der sicheren Seite. 🙂 
oder waren die Bosch Sachen schon als erstes Verkauft worden? 😉 

Schöner Fund !

Gruss Matthias 
Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

Kony
Power User 3
 
erstellt von Matthias Rupp am 11.05.2019, 20:07 Uhr
Mit Bosch ist man einfach auf der sicheren Seite. 🙂 
oder waren die Bosch Sachen schon als erstes Verkauft worden? 😉 

Schöner Fund !

Gruss Matthias 

Willy????
Geht nicht, gibt es nicht!

manni1983
Aktives Mitglied
Moin. Ich glaube auf der rechten seite der vorletzte koffer ist aber eine gsa oder ? Aber stimmt schon mit bosch scheint man recht sicher zu sein 🙂 Gruß Markus

michi1965
Treuer Fan
Vergangenen Sonntag war hier auch wieder Trödelmarkt, aufgrund des Wetters war nahezu nichts los. So ein ominöser Werkzeughändler war jedenfalls auch vor Ort, der hatte sogar blaues in L-Boxxen dabei! Bis auf einen 18V-60 sah alles ziemlich abgerockt aus, war aber auch nichts dabei, was ich nicht selber schon habe.
GSR 18V-60 C, GSR 18V-2  LI, GBH 18V-EC sowie einen GWS 18V-125. Und jede Menge Werkzeuge anderer Hersteller. Hätte durchaus der gleiche sein können, der jetzt aufgefallen ist.
Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

Kony
Power User 3
Könnte sein...der Handwerkerkoffer?

Gruß
Kony
Geht nicht, gibt es nicht!

manni1983
Aktives Mitglied
Genau ich habe hier eine in dem koffer der sieht im deckel genau so aus , nun weiß ich aber nicht ob andere hersteller den gleichen benutzen oder sowas. Gruß Markus

willyausdemnorden
Power User 4
Moin Kony
Nein ich war nicht dort.
Solche, oder soo grosse interessante "Verkaufsstände" hab ich zuletzt mal beim Berliner Polenmarkt (um 1989 herum) gesehen, heute ist sowas eher selten und wenn dann sind das Gebrauchtwarenhändler die Ware zb. aus Inso abverkaufen oder halt Werkstattauflöser dann steht meist auch ein Auto da und es werden Verkaufsstische aufgestellt.
Diese Gebrauchtwarenhändler kennt man dann meist schon. Das was ist  schon nicht ganz so koscher weil sie im Gewerbe ohne Steuer,Rechnung, Quittung verkaufen, aber das am Rande.
Aber das worum es hier geht ist ja Diebstahl/Hehlerei, "Betrug" wie die Journalisten schreiben ist das nicht.
.
Ist schon auffällig das sooo viele Maschinen da waren und sie liegen einfach so auf dem Boden, kein Tisch da..
Wenn doch noch ein Auto fehlt ist äusserste Vorsicht geboten.
Es macht nicht den Anschein als hätte dieser "Verkäufer" einen gewissen Betrag zum Ankauf dieser Maschinen geleistet.
Dazu kommt noch das diese Verkäufer meist auch Preisprofis sind und die Ware halt nicht billig abgeben, denn sonst wären die zu dieser späten Tageszeit bereits komplett  wegverkauft und auf 37(rein fiktiv) andere "Händler" verstreut.
Das Risiko fährt immer mit, das hat man auch bei Kleinanzeigen wenn man zb. ein gebr. Bohrmaschine von privat kauft, die kann ebenso geklaut worden sein.
Schönen Sonntag euch!
Gruss Willy   (der heute mal ausschlafen musste )

viertelelf
Spezialist 2
Auf dem Flohmarkt sind die Geräte von Bosch als erste verkauft.
Welcher Heimwerker kennt denn Duss oder Mafell, selbst Makita ist viel unbekannter.

sireagle
Power User 4
Moin,

das Problem bei Flohmarktkäufen ist ja generel das man keinen Eigentumsnachweis bekommt vom Verkäufer.

Die evtl. Rechnung die man vom Verkäufer bekommt ist ja das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware und somit reden wir von Hehlerei.
Das ist auch kein Kavaliersdelikt und wenn das ganze noch gewerblichen Hintergrund hat wird richtig übel und dabei ist es egal ob man der Verkäufer oder Käufer ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__259.html

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 259 Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Ich denke hier sollte klar sein das man vor Gericht als Gewerbetreibender nicht mit 50,-€ davon kommen wird.

Allen einen schönen Muttertag
Sascha
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

Kony
Power User 3

Moin Kony 
Nein ich war nicht dort.

Ist mir schon klar, auf den Flohmärkten gibt es ja "mehrere Willy`s".

Ist schon auffällig das sooo viele Maschinen da waren und sie liegen einfach so auf dem Boden, kein Tisch da.. 


Ist wahrscheinlich halt ein Polizei Foto, zur Aufklärung/Beweissicherung zur Feststellung der/für Besitzer...

Gruß Kony
Geht nicht, gibt es nicht!

der_oesi
Treuer Fan
 
erstellt von sireagle am 12.05.2019, 12:30 Uhr
Moin,

Die evtl. Rechnung die man vom Verkäufer bekommt ist ja das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware und somit reden wir von Hehlerei.

Allen einen schönen Muttertag
Sascha

Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware?
D.h. jeder Verkauf bei Kleinanzeigen, wo der Verkäufer keine Rechnung mehr hat ist Hehlerware und der Verkäufer macht sich der Hehlerei schuldig. AHA!!

Jetzt ist der gute Sascha auch noch Anwalt und erklärt uns die rechtliche Situation beim B
Privatverkauf.

Vielleicht solltest du dir und auch den anderen Mitlesern hier im Forum den Gefallen tun und nicht Dinge als Fakten hinstellen, von denen du offensichtlich wenig Ahnung hast oder - vielleicht vorher - jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Wenn du dann selbst noch den entsprechende Gesetzestext einkopierst, wo die Definition von Hehlerei genau drin steht, dann merkt man, dass du zwar Copy und Paste beherrschst, aber für das Einkopierte keinerlei Verstehen vorhanden ist. 

Eigentlich traurig.

Der_Ösi
 

bayern_3
Erfahrener 2
Jetzt bleibt alle mal entspannt und atmet ruhig durch die Hose aus und fangt am Muttertag nicht an euch gegenseitig das deutsche Recht zu erklären.
Das verstehen nämlich selbst die Menschen oft nicht die diese Gesetze machen. 

 
Abteilung "T"Raumschiff 2023 / Bergkgeschrey on Tour!

sireagle
Power User 4
 
erstellt von der_oesi am 12.05.2019, 13:41 Uhr
 
erstellt von sireagle am 12.05.2019, 12:30 Uhr
Moin,

Die evtl. Rechnung die man vom Verkäufer bekommt ist ja das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware und somit reden wir von Hehlerei.

Allen einen schönen Muttertag
Sascha

Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware?
D.h. jeder Verkauf bei Kleinanzeigen, wo der Verkäufer keine Rechnung mehr hat ist Hehlerware und der Verkäufer macht sich der Hehlerei schuldig. AHA!!

Jetzt ist der gute Sascha auch noch Anwalt und erklärt uns die rechtliche Situation beim B
Privatverkauf.

Vielleicht solltest du dir und auch den anderen Mitlesern hier im Forum den Gefallen tun und nicht Dinge als Fakten hinstellen, von denen du offensichtlich wenig Ahnung hast oder - vielleicht vorher - jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Wenn du dann selbst noch den entsprechende Gesetzestext einkopierst, wo die Definition von Hehlerei genau drin steht, dann merkt man, dass du zwar Copy und Paste beherrschst, aber für das Einkopierte keinerlei Verstehen vorhanden ist. 

Eigentlich traurig.

Der_Ösi
 
Lieber Ösi,

solltest Du eine Jurastudium abgeschlossen habe, bin ich so wie sicher auch einige der Anwesenden sicher ganz dankbar wenn Du uns an Deinem reichhaltigen Wissen teilhaben lässt.

Ansonsten ist Dein Kommentar nichts anderes als heiße Luft um bei freundlichen, höflichen Worten zu belassen.

Ich habe im Zusammenhang mit dem Thema mal einen Teil der Rechtlage zitiert, nicht mehr nicht weniger.
Per Definition waren Floh-/Trödelmärkte für den Handel von Privat an Privat, was darauß geworden ist ist ein Geschäft und zwar ein zum Teil Gewerbliches.

Ich habe mit absicht keine Urteile gesucht und gepostet, denn Recht haben und Recht bekommen sind faktisch zweierlei Paar Schuhe.

Wenn Du ein persönliches Problem mit mir hast, dann wäre mein Rat ein anderer....
Lies einfach nicht was ich schreibe.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha
 
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

Kony
Power User 3
 
erstellt von sireagle am 12.05.2019, 15:32 Uhr
 
erstellt von der_oesi am 12.05.2019, 13:41 Uhr
 
erstellt von sireagle am 12.05.2019, 12:30 Uhr
Moin,

Die evtl. Rechnung die man vom Verkäufer bekommt ist ja das Papier nicht wert auf dem sie steht.
Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware und somit reden wir von Hehlerei.

Allen einen schönen Muttertag
Sascha

Rechtlich betrachtet ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware?
D.h. jeder Verkauf bei Kleinanzeigen, wo der Verkäufer keine Rechnung mehr hat ist Hehlerware und der Verkäufer macht sich der Hehlerei schuldig. AHA!!

Jetzt ist der gute Sascha auch noch Anwalt und erklärt uns die rechtliche Situation beim B
Privatverkauf.

Vielleicht solltest du dir und auch den anderen Mitlesern hier im Forum den Gefallen tun und nicht Dinge als Fakten hinstellen, von denen du offensichtlich wenig Ahnung hast oder - vielleicht vorher - jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Wenn du dann selbst noch den entsprechende Gesetzestext einkopierst, wo die Definition von Hehlerei genau drin steht, dann merkt man, dass du zwar Copy und Paste beherrschst, aber für das Einkopierte keinerlei Verstehen vorhanden ist. 

Eigentlich traurig.

Der_Ösi
 
Lieber Ösi,

solltest Du eine Jurastudium abgeschlossen habe, bin ich so wie sicher auch einige der Anwesenden sicher ganz dankbar wenn Du uns an Deinem reichhaltigen Wissen teilhaben lässt.

Ansonsten ist Dein Kommentar nichts anderes als heiße Luft um bei freundlichen, höflichen Worten zu belassen.

Ich habe im Zusammenhang mit dem Thema mal einen Teil der Rechtlage zitiert, nicht mehr nicht weniger.
Per Definition waren Floh-/Trödelmärkte für den Handel von Privat an Privat, was darauß geworden ist ist ein Geschäft und zwar ein zum Teil Gewerbliches.

Ich habe mit absicht keine Urteile gesucht und gepostet, denn Recht haben und Recht bekommen sind faktisch zweierlei Paar Schuhe.

Wenn Du ein persönliches Problem mit mir hast, dann wäre mein Rat ein anderer....
Lies einfach nicht was ich schreibe.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha
 

Sascha, Lass es einfach, oder mach einfach selber ein Thema auf. 
Ist hier oft das gleiche hier...es driftet einfach ab...deswegen schreibe ich immer weniger hier im Forum...

Ich zitiere mal bayern_3:

Jetzt bleibt alle mal entspannt und atmet ruhig durch die Hose aus und fangt am Muttertag nicht an euch gegenseitig das deutsche Recht zu erklären. 
Das verstehen nämlich selbst die Menschen oft nicht die diese Gesetze machen.  

Gruß
Kony

Geht nicht, gibt es nicht!

der_oesi
Treuer Fan
 
erstellt von sireagle am 12.05.2019, 15:32 Uhr
 
 
Lieber Ösi,

solltest Du eine Jurastudium abgeschlossen habe, bin ich so wie sicher auch einige der Anwesenden sicher ganz dankbar wenn Du uns an Deinem reichhaltigen Wissen teilhaben lässt.

Ansonsten ist Dein Kommentar nichts anderes als heiße Luft um bei freundlichen, höflichen Worten zu belassen.

Ich habe im Zusammenhang mit dem Thema mal einen Teil der Rechtlage zitiert, nicht mehr nicht weniger.
Per Definition waren Floh-/Trödelmärkte für den Handel von Privat an Privat, was darauß geworden ist ist ein Geschäft und zwar ein zum Teil Gewerbliches.

Ich habe mit absicht keine Urteile gesucht und gepostet, denn Recht haben und Recht bekommen sind faktisch zweierlei Paar Schuhe.

Wenn Du ein persönliches Problem mit mir hast, dann wäre mein Rat ein anderer....
Lies einfach nicht was ich schreibe.

Mit freundlichen Grüßen
Sascha
 

Du hast nicht "die Rechtslage" zitiert, sondern einen Paragraphen aus dem StGB. Rechtslage ist nicht dasselbe wie ein Paragraph aus einem Gesetzeswerk, sondern die im Kontext mit diesem Paragraphen ergangenen Kommentare, Urteile und Rechtsmeinungen.
Hiermit kann ich also das Kompliment mit "Heißer Luft" einfach zurückgeben.

Du hast deine persönliche Meinung  als Tatsache hingestellt.
Denn: "Rechtlich betrachtet  ist ein Gerät ohne Eigentumsnachweis Hehlerware" ist so weit an den Haaren herbeigezogen, dass man darüber nicht einfach hinwegsehen kann. Es gibt schlicht und einfach kein Musterurteil oder keinen mir bekannten Kommentar, der diese Aussage auch nur irgendwie untermauert, selbst wenn man den Kontext auf "Verkauf von Geräten" einschränkt. Ich lass mich natürlich gerne von dir eines Besseren belehren.

Und auch den Ratschlag hinsichtlich meines vermeintlichen persönlichen Problems mit deinen Beiträgen kann ich gerne zurückgeben: Wenn dich meine Kommentare irgendwie nerven oder du ihrer überdrüssig wirst – lies sie einfach nicht.
Aber ich scheine ja regelmäßig wunde Punkte zu treffen.
Und ich werde mir weiterhin erlauben, deine Kommentare zu kommentieren. Denn gewisse Beiträge deinerseits  möchte ich halt einfach nicht unkommentiert zu lassen (sei es weil sie zwenig fachlich fundiert sind, weil sie offensichtlich falsch sind oder weil ich einfach eine andere Meinung habe)

In diesem Sinne dir noch einen schönen Sonntag,

Der_Ösi
 
 
 

Kony
Power User 3
Auch dir, Der_Ösi, lass es einfach, sei entspannt...

Ich hoffe das auch du den Text von bayern_3 gelessen hast.


Gruß
Kony
Geht nicht, gibt es nicht!

der_oesi
Treuer Fan
 
erstellt von Kony am 12.05.2019, 16:24 Uhr
Auch dir, Der_Ösi, lass es einfach, sei entspannt...

Ich hoffe das auch du den Text von bayern_3 gelessen hast.


Gruß
Kony

Kony,

danke für den Hinweis - aber ich kann in der Aussage "durch die Hose ausatmen" keine für mich sinnvolle Vorgehensweise erkennt.
Ich bin total entspannt, um nicht zu sagen amüsiert.

Liebe Grüße

Der_Ösi

bayern_3
Erfahrener 2

erstellt von der_oesi am 12.05.2019, 18:03 Uhr
 
erstellt von Kony am 12.05.2019, 16:24 Uhr
Auch dir, Der_Ösi, lass es einfach, sei entspannt...

Ich hoffe das auch du den Text von bayern_3 gelessen hast.


Gruß
Kony

Kony,

danke für den Hinweis - aber ich kann in der Aussage "durch die Hose ausatmen" keine für mich sinnvolle Vorgehensweise erkennt.
Ich bin total entspannt, um nicht zu sagen amüsiert.

Liebe Grüße

Der_Ösi


Auf gut deutsch...drauf geschis..n
Abteilung "T"Raumschiff 2023 / Bergkgeschrey on Tour!

Kony
Power User 3

Auf gut deutsch...drauf geschis..n

Immer das "grobe Bayrische" du hättest es zum Muttertag etwas dezenter ausdrücken können: ist egal.


Gruß
Kony

Geht nicht, gibt es nicht!

bayern_3
Erfahrener 2
Und das als "Nicht"- Bayer 😉
Abteilung "T"Raumschiff 2023 / Bergkgeschrey on Tour!

ybarian
Power User
Es ist schon einige Jahre her, da hatte ich eine GBM 16-2 RE bei I-Bäh ersteigert, der 'Verkäufer' kam sogar auch aus Essen.
Blöd war nur, dass er die Maschine nicht hatte, genausowenig wie die anderen, die er da vertickt hatte.
Genaues weiss man zwar nicht, schätze aber dass er im Anschluss so ungefähr 1 Jährchen - sagen wirs mal so - deutlich eingeschränkt in seiner Bewegungsfreiheit war.
Ungefähr ein Jährchen später - ich durchsuchte mal wieder I-Bäh nach den obskuren Objekten meiner Begierde - da stolperte ich über eine GBM 16-2 RE, nein, nicht irgendeine, es war genau dasselbe Bild wie bei der damaligen, auch wieder von einem 'Verkäufer' aus Essen.
Menschenskind, hatte der Werkzeuge eingestellt, so um die 20, die alle eines gemeinsam hatten: Die Bilder stammten allesamt aus beendeten Auktion bei I-Bäh.

Was tun? I-Bäh informieren?

Bringt nix, die löschen dann die Auktionen und das Ganze ist dann nie passiert.

Weiter laufen lassen?

Auch nicht gut, so wie ich damals meine Kohle nie wiedergesehen habe würde es dann auch anderen ergehen.

Also habe ich das einzig richtige getan: Ich hab sie alle ersteigert. Ich hatte irrsinnige Höchstgebote eingegeben, damit kein anderer in die Falle tappt.

Und dann habe ich - nachdem ich den ganzen Vorgang sorgfältig dokumentiert habe, mit meinem zweiten I-Bäh-Account I-Bäh über den Betrug informiert.

Und siehe da, schon 2 Wochen später erhielt ich von I-Bäh auf meinen Erst-Account Warn-Emails, diese Auktionen bloss nicht zu bezahlen, da es sich dabei um einen Betrugsversuch handeln könne.

Übrigens: Nach dem ersten Betrugsfall bin ich natürlich nicht untätig geblieben, und siehe da, mich erreichte damals eine Email, in der mir jemand mitteilte, er hätte I-Bäh rechtzeitig über diesen möglichen Betrug informiert, er hätte allerdings keine Antwort erhalten und es wäre auch keine weitere Reaktion erfolgt. 
Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^