04.01.2024 14:58 - bearbeitet 04.01.2024 15:19
Hallo,
ich habe am 02.01.2024 eine GKS 18V-68 GC beim Bauhaus gekauft. Daheim wollte ich die Maschine registrieren und habe am Typenschild gesehen, dass sie 04/2021 produziert wurde. Nun bin ich am überlegen, ob ich die Maschine aufgrund der alten Software und ggf. Verbesserungen in den letzten Jahren unbenutzt zurückgeben soll und mir die gleiche mit neuerem Produktionsdatum hole.
Allerdings habe ich auch schon mal in einem anderen Beitrag gelesen, dass früher die Verarbeitung zumindest bei manchen Geräten zum Teil besser war.
Ich werde mir auch das Bluetooth-Modul besorgen. Kann man darüber die Firmware aktulisieren?
Wie ist Eure Meinung?
Vielen Dank und Grüße.
Jürgen
am 04.01.2024 19:54
Moin Jürgen, wenn Du die Maschine als Solo-Gerät (also ohne Akkus) gekauft hast, dann spricht doch nichts dagegen, sie zu behalten. Da altert nichts dran...
am 04.01.2024 22:22
Ist halt eine Handkreissäge, meine 68-GC ist von 2020.. Top Teil 😉