Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ökodesign EU 2017 für Staubsauger, mit Bezug auf gewerbliche Sauger

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Da wir auch hier eine - zwar andere aber um so - munterere Diskussion bzgl Sauger haben, ist das Nachfolgende vielleicht auch interessant:
Energieeffiziente Staubsauger Bessere Leistung mit weniger Strom
Einiges davon war mMn schon lange überfällig. Was nützen 2000 Watt Leistungsangabe, wenn die überwiegend als Abwärme und Geheul, aber nicht als Saugleistung an der Düse zur Verfügung standen.
Auch der Geräuschpegel war bisher allzuoft eine Qual.
Hochinteressant finde ich die geforderte Mindest-Lebensdauer eines Staubsauger-Motors mit 500h.

Das alles betrifft ausdrücklich nicht die in der Industrie genutzten Geräte. Gibt noch mehr Ausnahmen, siehe Zitat aus der unten verlinkten EU-Verordnung:

a) Nasssauger, kombinierte Nass- und Trockensauger, akku
betriebene Staubsauger, Saugroboter, Industriestaubsauger
und Zentralstaubsauger;
b) Bohnermaschinen;
c) Staubsauger für den Außenbereich.


Die Anfoderung gibt es schon länger, einige Passagen kommen erst mit Datum heute zur Geltung.
Link zu Fragen und Antworten (EU)
Link zur Verordnung (EU)


Etwas drollig ist dieser Passus:

10. „Staubsauger für den gewerblichen Gebrauch“ bezeichnet einen Staubsauger für professionelle Reinigungszwecke,
der für die Nutzung durch Laien, Reinigungspersonal oder Gebäudereiniger in Büros, Geschäften, Krankenhäusern oder
Hotels bestimmt ist und vom Hersteller in der Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) als solcher bezeichnet wird;

Nur der angedachte Einsatz ort und eine Deklaration des Herstellers reichen aus und - schwups - trifft die Verordnung nicht mehr zu. Anscheinend spielt die Nutzung als solche gar keine Rolle.
Andererseits gelten für viele gewerbliche Tätigkeiten ganz andere Anforderungen und wenn man die Vielfalt an Haushaltssaugern gegen die eher überschaubare Menge gewerblicher Geräte stellt und das Preisgefüge vergleicht, dürfte sich hier kaum Hersteller für Haushaltssauger freiwillig diesem Diktat unterstellen, nur um der Verordnung zu entgehen.

Wie auch immer - sparsamer und leiser ist immer willkommen.
5 ANTWORTEN 5

Hermen
Power User 4
Unser "Haus"-Staubsauger von AEG (Vampyr irgendwas) ist schon über 25 Jahre im Einsatz und hat auch nur recht wenig Watt (glaub steht drauf 750Watt wie 900 Watt) oder so.
Saugen tut er wie der Teufel (hat damals glaub so 199 DM gekostet) und stellt so manchen 5-6 x so teuren Kobold in den Schatten was Saugleistung anbelangt.

also das ging auch schon früher.
Lediglich die Käufer springen immer auf das "gleich mehr Watt = mehr Saugleistung" Werbeversprechen an.

Ich denke bei effizentem Design kann man in diesem Bereich einfach mehr machen, leider werden aber die Kunden nicht so mitziehen.

Denn egal Watt, PS,...
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Holger_Schrade
Spezialist
Beim Thema Staubsauger und der EU kann man oft nur den Kopf schütteln.
Alleine die Energielabels sind schon eine "Sache" für sich, hier hat ja Dyson schon mit Bosch (BSH) für einiges aufsehen gesorgt.

Ich hab jetzt nur mal kurz ein paar Haushaltsstaubsauger angesehen, bei keinen gibt es angaben zum Volumenstrom / Unterdruck welche die Saugleistung deutlich besser abbilden würden wie die Leistungsaufnahme aus dem Netz.

Somit ist es schon richtig, das gewerbliche Geräte ausgenommen sind.

Grüße
 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Genau das ist es. Watt ist das einzige was dem Käufer als Vergleich zur Verfügung steht.
Und auch mit der Novellierung sind es nur Verbrauchsangaben als Vergleichswerte.

Real existierende Scenarien mit Vergleichsmessungen kommen dann wieder nur von Stiftung Warentest oder Ökotest oder obskuren Webseiten, die Verbraucherbewertungen von Verkaufsportalen als "Bestenliste" verkaufen wollen.
Würden realitätsnahe Dinge wie Staubaufnahme/-Abgabe im Verhältnis zur eingesetzten Leistung als Kriterium genommen, wären wir längst bei besserem Design und leiseren Saugern.

 

sireagle
Power User 4
Wenn ich mich nicht täusche geht es aber hier erstmal um neue Geräte, also neue Entwicklungen.

Wenn ein Hersteller jetzt ein Gerät so wie es Gestern war die kommenden 10 Jahre weiter baut und verkauft unterliegt er dem ganzen Regelwerk und den Vorschriften nicht.

Ich befürchte das hier einiges an den Regelungen vorbei geleitet werden wird, sowohl durch die Hersteller als auch durch den Endverbraucher selbst.

Der beschrittene Weg ist jedenfalls nicht falsch, aber er wird sicher mit ausnutzbaren Lücken gepflastert sein.

Gruß
Sascha
Es gibt nichts Gutes, ausser man tut es! Lasst es uns BLAU tun...;) Instagram: http://www.instagram.com/sascha_s_werkstatt/ -/- YouTube: http://www.youtube.com/user/SirEagle22

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied

erstellt von sireagle am 01.09.2017, 16:32 Uhr
Wenn ich mich nicht täusche geht es aber hier erstmal um neue Geräte, also neue Entwicklungen.


Gott sei dank nicht.
Altbestände dürfen weiter in den Handel. Aber danach muss jedes Gerät (nicht nur ein neues Modell), dass den Markt erreicht, die neuen Vorgaben erfüllen.
Ein altes Modell weiter produzieren und in den Handel bringen ist da nicht vorgesehen.

Übrigens ist die Staubaufnahme doch eingeflossen. Und zwar so komplex, dass es für Muddi un' Bappa nicht mehr nachvollziehbar ist.
Blatt 32, Punkt 4