Kleine Ergänzung von mir...
Eine Rutschkupplung ist nicht in erster Linie zum Schutz der Maschine vor zu hoher Belastung gedacht, sondern soll auch und gerade den Anwender schützen. Was Anderes ist mir nicht bekannt. Hier sollte sich auch das Experten-Team nochmals genau erkundigen.
Denn wenn es nur dem Schutz der Maschine dienen würde, dann häte es in der Vergangneheit nictht die großen Probleme mit der GSB 162 gegeben wo die Rutschkupptung eigentlich zu schnell auslöst und sich dadurch schneller abnutzt und nicht stärker eingestellt werden kann, weil es hier genaue Normen und Vorschriften gibt.
Will man aber Rutschkupplung und KickBack unterscheidne so kann man das schon rein aus der Umsetzung. Eine Rutschkupplung ist immer eine mechanische Vorrichtung und das KickBack-Control eine elektronische Abstellvorrichtung.
EIne Rutschkupplung dient dazu den Anwender und natürlich auch die Maschine vor zu hoher Drehmomentbelastung zu schützen, die auch langsam erfolgen kann. Also erst abschaltet,w enn die Belastung selbst zu hoch wird.
Das KickBack-Control ist eine Abschaltvorrichtung die die Maschine bei einem schlagartigen Stop der Maschine durch Blockade abschaltet.
Die Rutschkupplung ist übrigens eine vorgeschriebene Sicherheitseinrichtung, das KickBack-Control aber
nur ein Feature und keine SIcherheitseinrichtung. Es sei denn das hat sich mittlerweile geändert.
Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...