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Garantie bei Neuwarenkauf aus zweiter Hand

xeenon
Neuling 2
Hallo, Ich habe die Gelegenheit ein blaues Bosch Gerät zu kaufen. Es wurden versehentlich zwei Geräte bestellt. Ich könnte das zweite Gerät zum Einkaufspreis haben. In den Garantie Bestimmungen heißt es, das die Garantiezeit ab dem Kaufdatum des Erstendverbrauchers läuft. Wie schaut es nun aus wenn ich den Bosch Service benötige? Bekomme ich die selbe Leistung obwohl mein Name nicht auf der Rechnung steht? Viele Grüße
3 ANTWORTEN 3

sinus50
Moderator
Moderator
Lass Dir die Rechnung und das -hoffentlich- bei der Anmeldung zur Garantieverlängerung / Proservice erstellte Garantiedokument aushändigen. Dann ist alles ok.

Gruß
sinus50

knauky
Aktives Mitglied 3
Wenn das Gerät erfolgreich regestriert wurde und das Schreiben und die Rechnung dabei sind ist das kein Problem.
Das Gerät hat ja die Garantie und damit die Laufzeit und nicht der sie angemeldet hat 🙂
 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Spannendes Thema.
Die zusätzliche Garantie des Herstellers über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bzw der Umgang damit, sollte in den AGB von Bosch, in denen entweder die Abtretung von Garantien (nicht gemeint ist die gesetzliche Gewährleistung des Erstkäufers vs. Verkäufer) oder die Bindung einer Garantie an ein Gerät festgehalten sein - und die ich noch nie gelesen habe und deswegen nicht weiß, ob dem so ist. *g* Wenn es mal wieder regnet, muss ich mir das doch mal en détail durchlesen.

Einschränkungen durch Weitergabe kann ich nicht finden: https://webapp.bosch.de/warranty/locale.do?localeCode=de_DE
Vielleicht mag BoB hier erläuternd eingreifen, ob es egal ist, wer die Garantie einfordert, hauptsache das Gerät ist überhaupt registriert und es liegt ein Kaufbeleg mit den nötigen Details gemäß den Garantiebedingungen vor.



Richtig defizil und nicht abschliessend geklärt ist es im privaten Bereich. Ich verlinke mal zu einem Artikel (für dessen Korrektheit ich keine Garantie übernehme). Interessant ist der zweite Teil des Absatzes "Rechte sind übertragbar".

Hier haben wir es aber überwiegend mit B2B zu tun. Da greifen dann die AGB bzw was die Vertragspartner vereinbart haben.