Spannendes Thema.
Die zusätzliche Garantie des Herstellers über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bzw der Umgang damit, sollte in den AGB von Bosch, in denen entweder die Abtretung von Garantien (nicht gemeint ist die gesetzliche Gewährleistung des Erstkäufers vs. Verkäufer) oder die Bindung einer Garantie an ein Gerät festgehalten sein - und die ich noch nie gelesen habe und deswegen nicht weiß, ob dem so ist. *g* Wenn es mal wieder regnet, muss ich mir das doch mal en détail durchlesen.
Einschränkungen durch Weitergabe kann ich nicht finden: https://webapp.bosch.de/warranty/locale.do?localeCode=de_DE
Vielleicht mag
BoB hier erläuternd eingreifen, ob es egal ist,
wer die Garantie einfordert, hauptsache das Gerät ist überhaupt registriert und es liegt ein Kaufbeleg mit den nötigen Details gemäß den Garantiebedingungen vor.
Richtig defizil und nicht abschliessend geklärt ist es im privaten Bereich. Ich verlinke mal zu einem Artikel (für dessen Korrektheit ich keine Garantie übernehme). Interessant ist der zweite Teil des Absatzes
"Rechte sind übertragbar".
Hier haben wir es aber überwiegend mit B2B zu tun. Da greifen dann die AGB bzw was die Vertragspartner vereinbart haben.