Hallo Andreas,
Deine Gedanken sind gar nicht mal so verkehrt, aber auch wenn Bosch diese Möglichkeit vorgesehen hätte, würdest Du hier an die Grenzen unserer aktuellen Rechtlage kommen.
Das was Du da anstrebst wäre Rechtswidrig. Hier kannst Du nur mit den Ermittlungbehörden zusammen arbeiten und diese könnten bei Bosch anfragen ob das Möglich ist und dann müsste immernoch eine richterliche Entscheidung diese Vorgehensweise absegnen.
Glaub mir, der Aufwand ist schon um eine Vielfaches teurer als ein 10er-Pack der GLM 50 C.
Gruß
Sascha
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