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Dubioser Händler?

kraemerk
Aktives Mitglied 3
Ich habe beim großen Fluss einen GDX18V-EC Solo gekauft. Er wurde mit L-Box-Einlage aber ohne BDA und nicht im Original-Karton geliefert. Ich konnte das Gerät aber bei Bosch registrieren.
Dem Händler habe ich ein schlechte Bewertung verpasst, weil keine BDA beilag und nicht im Originalkarton geliefert wurde. Er regt sich nun tierisch auf und gibt zu, dass er ein Set zerlegt hat. Ob ich die BDA (gedruckt) noch bekomme, ist derzeit noch offen.

Habe ich einen Rechtsanspruch, die BDA (gedruckt) mitgeliefert zu bekommen?

Ist das Zerpflücken von Sets von Bosch erlaubt! Wenn nein, würde ich den Vorfall an BOB melden.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. - Kurt Tucholsky
9 ANTWORTEN 9

roschi
Neuling 3
Wow, deswegen machst Du so ein Fass auf? Alles relevante ist doch geliefert worden und Registrieren konntest du ihn auch. BDA gibts im Netz. Und ich nehme stark an das der Preis für den schrauber entsprechend war.

haifisch18
Power User 4
Gegen das zerplücken von Sets kann Bosch nichts machen. Sobald der Händler die Ware bei Bosch bezahlt hat, kann er damit alles machen was Gesetze zulassen, unter anderem das Verkaufen aller Bestandteile einzeln.

Du hast erstmal Rechtsanspruch auf alles, was der Händler im Lieferumfang angegeben hat. Bei Neuware und einer Maschine gehört da eigentlich immer auch eine Bedienungsanleitung dazu, das hat was mit der Maschinenrichtlinie und EU Recht zu tun. Ob es sich lohnt, den Streit für ne BDA die es als PDF gibt, auszutragen, bezweifle ich. Es gibt auch Gerichtsurteile, die sagen das das, was dir passiert ist, irreführend ist. 
Wie gesagt: ich glaube nicht das sich da weiterer Streit lohnt. Fall bei Amazon aufmachen kann man noch versuchen, alles was teuren Schriftverkehr, Mahnungen, Lieferaufforderungen etc. betrifft kannst du dir sparen.
BDA runterladen, lesen, wegspeichern -> Gerät benutzen -> entspannt bleiben und fertig sein.
Maria, Maria, i like it laut!

haifisch18
Power User 4
 
erstellt von roschi am 23.02.2019, 17:49 Uhr
Wow, deswegen machst Du so ein Fass auf? Alles relevante ist doch geliefert worden und Registrieren konntest du ihn auch. BDA gibts im Netz. Und ich nehme stark an das der Preis für den schrauber entsprechend war.

Der Preis ist da völlig irrelevant. Und die BDA ist relevant! Erstellt ein Hersteller/Inverkehrbringer (was bei Chinaschrott auch der Importeur sein kann) zum Beispiel keine oder eine unzureichende, darf er keine CE Erklärung für ein Gerät schreiben und es in der EU nicht verkaufen. 
Maria, Maria, i like it laut!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich hätte deswegen zwar keinen Beitrag erstellt, aber die Bewertung würde ich stehenlassen, wenn sie der Wahrheit entspricht und keine Beleidigung ist. Auch bei zerpflückten Sets ist selbstverständlich eine Anleitung für Geräte dabei (Maschine + Ladegerät mindestens).

Ich habe selbst (ungeplant) schon öfter Teile aus zerlegten Sets erhalten, speziell bei Akkus sind günstige Angebote eigentlich immer aus zerlegten Sets, gestört hat es mich nicht.

Absolut nervig finde ich allerdings das Geweine von Händlern, wenn sie für ihr Verhalten die Quittung bekommen. Das kenne ich von xxxxx auch schon, selbst bei "neutral" werden direkt Nachrichten geschrieben und gebettelt, man möge die doch löschen, weil man doch 100 Jahre an einem sauberen Profil gearbeitet hätte. Und der nächste kauft dann dort, weil er nur gute Bewertungen sieht, voller Vorfreude ein ... und macht dieselben schlechten Erfahrungen.

Jens21
Erfahrener
Ob du das recht auf eine "gedruckte" Anleitung hast kann ich dir nicht sagen, immer mehr Geräten (nicht Bosch Powertools) liegt ja oft auch nur eine Kurzanleitung dabei mit Link zum runterladen der Anleitung. Dies erfüllt bestimmt auch den Gesetzes Anspruch.

Wenn es beim Lieferumfang dabei stand muss er liefern.
Das ist leider bei Drittanbietern beim großen Fluss aber nicht immer so eindeutig geregelt.
Die können ja selbst keine Beschreibung erstellen und verwenden dann oft die original Beschreibung und wenn da natürlich ein andere Lieferumfang und Bilder dabei sind ist der Ärger vorprogramiert.

Gruß Jens
 

viertelelf
Spezialist 2
Wie hat er das Gerät angeboten?
Wenn es ersichtlich war, dass es sich nur um das Gerät handelt, dann sehe ich eine schlechte Bewertung als unangemessen. #die letzten Sets, die ich bekommen habe, waren praktisch immer spezielle Zusammenstellungen, da ich das Gerät mit L-Boxx möchte, aber keine Akkus oder Ladegeräte.
Die BDAs kommen bei mir als erstes aus der Boxx in eine Schublade, da ich in die nie wieder schaue. Wenn mich etwas interessiert, dann schaue ich in die Online-Anleitung, da ich in der Suchen kann.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hi!

Kurz und schmerzlos:

Nicht mitgelieferte, falsche oder aber auch inhaltlich falsche original Bedienungsanleitungen/Betriebsanleitungen stellen - im Geltungsbereich der Maschninenrichtlinie - einen Produktmangel dar.

Überdeutliches Beispiel: "(...) drücken Sie den roten Knopf." Da wo laut BDA der rote Knopf sein soll, ist aber am Gerät ein blauer Knopf = Produktmangel.

Ob man das durchexerziert/ durchexerzieren muss sei jedem selbst überlassen.

Viele Grüße,
Oliver

kraemerk
Aktives Mitglied 3
Danke für alle Antworten.
Natürlich sehe ich es so, wie Einige gesagt haben: Das Gerät ist original Bosch und jetzt registriert, die BDA (gedruckt) brauche ich nicht, also alles gut.
Aber der Verkäufer hat sich in unangemessen scharfer Form bei mir über meine schlechte Händlerbewertung beschwert, daher habe ich mich beim großen Fluß über ihn beschwert.
Der Verkäufer ist aus meiner Sicht mindestens unseriös, wenn Absicht vorliegt sogar ein Betrüger, da er durch die Produktbezeichnung "... Solo Ka" vorgetäuscht hat, es handle sich um einen Original-Karton mit Siegel von Bosch, aber keinen Originalkarton und keine BDA geliefert hat.
Für mich ist es damit erledigt.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. - Kurt Tucholsky

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Wenn es anhand der spärlichen Daten der ist, von dem ich glaube, dass er es ist, dann war die Bewertung verdient. Ich hätte dort gar nicht erst gekauft. Spätestens bei einer echten Reklamation mit Rücksendung hättest du nämlich das nächste Problem gehabt.