Gegen das zerplücken von Sets kann Bosch nichts machen. Sobald der Händler die Ware bei Bosch bezahlt hat, kann er damit alles machen was Gesetze zulassen, unter anderem das Verkaufen aller Bestandteile einzeln.
Du hast erstmal Rechtsanspruch auf alles, was der Händler im Lieferumfang angegeben hat. Bei Neuware und einer Maschine gehört da eigentlich immer auch eine Bedienungsanleitung dazu, das hat was mit der Maschinenrichtlinie und EU Recht zu tun. Ob es sich lohnt, den Streit für ne BDA die es als PDF gibt, auszutragen, bezweifle ich. Es gibt auch Gerichtsurteile, die sagen das das, was dir passiert ist, irreführend ist.
Wie gesagt: ich glaube nicht das sich da weiterer Streit lohnt. Fall bei Amazon aufmachen kann man noch versuchen, alles was teuren Schriftverkehr, Mahnungen, Lieferaufforderungen etc. betrifft kannst du dir sparen.
BDA runterladen, lesen, wegspeichern -> Gerät benutzen -> entspannt bleiben und fertig sein.
Maria, Maria, i like it laut!