Ich fasse mal mit meinen Worten zusammen:
Du hast vor ca 2 Jahren die Maschine gekauft.
-> Mehr oder weniger als zwei Jahre? Wurde die Maschine für die 3 Jahresgarantie registriert
Du hast bei der ersten Inbetriebnahme den Motor weder in den Fräskorb noch in die Taucheinheit bekommen.
-> Dennoch hat der Motor "max 1,5h" Betriebszeit. Hast du den Freihand benutzt?
Jetzt stellt sich mir schon folgende Wahl:
a)
Dann lag die Maschine zwei Jahre im Regal ohne das du was unternommen hast. Jetzt hast du die weiten des Internets für dich entdeckt, dabei erstens dieses Forum gefunden und zweitens das Produktvideo. Auch im Fachhandel hast du dir die Maschine zwei Jahre später nochmal angesehen?
Glückwunsch übrigens zu dem Händler, hier in der Ecke führt die keiner.
Nach den zwei Jahren Untätigkeit hast du dann bei Bosch angerufen und gesagt, dass die Maschine verkratzt ist weil dort ein Grat in BEIDEN Aufnahmen ist und dich gewundert, dass man dir eine negative Auskunft gegeben hat?
b)
Du hast damals den Grat entdeckt nachdem du dir Video und eine andere Maschine angesehen hast. Satt die 14tägige Widerrufsfrist beim Händler wahrzunehmen oder diesen zur Nachbesserung aufzufordern, hast du die Maschine zwei Jahre ins Regal gelegt um dich dann jetzt sowohl telefonisch als auch im Forum zu beschweren.
Warum hast du nicht einfach nach dem entdecken des Grates gehandelt? Zum Beispiel den Grat, wenn er den am Teilschlitz ist, mit einer Feile einfach weggefeilt? Oder eben über den Händler eine Mangelbeseitigung gefordert?
Warum hast du den Grat jetzt nicht einfach weggefeilt und mit etwas Schleifvlies die Kratzer egalisisert?
Generell gilt:
Bei Maschinen ca. 2 Jahre alt ist das ca. überhaupt nicht hilfreich. Bilder der Maschine in der Übersicht, der Kratzer und der Grate im Detail und in der Übersicht würden uns eventuell einfach weiterbringen.
Mir persönlich sind keine solchen Mängel an den GKF 600 bekannt.
Maria, Maria, i like it laut!