übrigens entstammt der Link zu den Garantiebedingen in meinem Post aus der ersten Antwort des Servicecenters... (nur mal so)Jedoch die von Euch verlinkten Garantiebedingungen gelten für Geräte die ab dem 01.01.2017 gekauft sind, nicht davor... (Sorry...
@ stefan: Danke, aber in Nr. 5 steht auch nicht, dass das Gerät nicht geöffnet werden darf... Ebenfalls nur, dass es nicht zerlegt oder teilzerlegt eingeschickt werden kann. Also muss man es nur wieder richtig zumachen.@ haifisch; Ja, erkläre ich Dir...
Hallo Stefan, (bleiben wir beim Du)hilf mir auf die Sprünge:Ich kann den Teil in den Garantiebedingungen nicht finden...https://www.bosch-do-it.de/media/media/diy/pdf/de_de/Download.pdfEs sei denn, ich würde es vor Einsendung nicht oder falsch "zusch...
@gregoraDas ist doch absolut nicht hinnehmbar, ich meine wir reden doch Profiwerkzeug und nicht von "Hausgebrauchsspielzeug" unterhalb der 50€-Marke aus dem Discounter.@ BOB: Wenn Ihr nachhaltig glänzen wollt, setzt euch mit dem Kunden in Verbindung....
Hallo Herr Frisch,ich habe bezüglich des Geräteausfalls mit dem Servicecenter Kontakt aufgenommen. Ich warte derzeit auf die Zusage, die als defekt angenommenen Baugruppen zu prüfen. Die Komplettgeräte sende ich nicht ein.