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Was muss wann geprüft werden?

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Stellt euch vor ich kaufe eine neue Elektromaschine und eine Kabeltrommel dazu, was ist zu beachten bei Gewerbe, Angestellten, Privat?
Danke euch!
Gruss Willy
21 ANTWORTEN 21

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Willy,
für alle Gewerbetreibende gilt, dass alle Elektrogeräte einmal jährlich zur BGVA3 (Elektroprüfung) müssen. Die Überwachung erfolgt durch die BG und bei Nichtbeachtung kann die BG den Betrieb der nichtgeprüften Geräte untersagen.
Für Privatleute gibt es keine Prüfpflicht, zumindest ist mir nichts bekannt.

Gruß
Stefan

Michael_Scholz
Erfahrener 2
Auch meine Vorführmaschinen müssen jahrlich zur Prüfung. Natürlich nur die Netzgeräte/maschinen. Sogar das Fahrzeug mit der Netzspannung wird überprüft. Habe dort einen Wechselrichter mit 1,7 kw Ausgangsleistung.

 
Blaue Grüße

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Also vom Neukauf an binnen eines Jahres?
Denn sonst hätte der Händler bei seinem Gewerbekunden wie mich ja direkt den Aufkleber mitgeordert, wäre ja logisch.
Wie ist es bei Gewerbe selbständig ohne Angestellte und ohne BG, ich bin nicht bei der BG versichert...?
Wie ist es bei euch im Laden bei Vorführung oder auf Messe?
Stefan, ich kenne diese Aufkleber bisher nur wenn die Geräte das erstemal aus der Reparatur kommen.
Auch an Kabel, Trommeln, Lader usw..noch nie gesehen.
Jetzt den andern Fall:
Du kaufst dir einen Toaster und schaust in die BDA, da steht im Grunde genommen drin das erst der Elekriker kommen müsste um deinen Anschluss zu prüfen, mal grob gesagt.
Gruss Willy


 

hpz
Spezialist
Moin,
weitere Beträge hierzu, bei Thema:
Ich mag es wenn die beauftragten Profis auch mit Bosch Blau anrücken. 🙂
(weiter hinten lesen)

Auch müssen alle Elektrogeräte, einschliesslich Adaptern, Verlängerungen usw. entsprechend gekennzeichnet sein.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Aber es gar nicht soweit kommen lassen, einfach mal bei der BG oder Innung informieren.

 
Es muss nicht immer Blau sein.... 😉

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Willy,
wie hpz geschrieben hat, am besten bei der BG/Innung informieren.
Soweit mir aber bekannt ist, gilt das für alle gewerblichen Nutzer. Auch die Geräte die auf Messen gezeigt werden müssen geprüft werden, das wären ja zum Beispiel die Geräte von Michael.

Gruß
Stefan

Wastl
Treuer Fan
Schweres Thema. Da hat sich auch bei den Kabeltrommeln was geändert. Die aus Blech darf man jetzt wohl nicht mehr nutzen. War vor ein paar Jahren noch anders. Der 'Irrsinn' hat halt einen Namen... Da sagt einem jeder was anderes. Und die Vorschriften ändern sich schneller wie man lesen kann. Ich werde mich nochmal etwas schlauer machen. Das wird aber erst nächste Woche was. Meine höhere Instanz hat die Woche Urlaub. ;-)))
out of order

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Ich denke grad an den Würthmann der neue aber "ungeprüfte" Maschinen und Kabel zur Baustelle bringt....
Die beliefern nur Gewerbe und da war definitiv kein Aufkleber dran.
Gute Nacht
Willy

Wastl
Treuer Fan
Darum mußt du dich als Eigentümer kümmern! Nicht er als Lieferant. Das gilt auch für Neugeräte. Also alles mit Stecker dran 😉 (ich liebe Akkumaschinen!)
out of order

Wastl
Treuer Fan
Also die neuen Sachen mit Stecker müssen eigentlich erstmal zum Geräte TÜV. Klingt komisch ist aber so...
out of order

Hallenser2_0
Spezialist
Guten Abend Willy.

Auch wenn Du keine Angestellten hast, bist Du als Einzelunternehmer als "ruhendes Pflichtmitglied" mit der BG-Bau verbandelt. Wäre mir neu, wenn Du denen entschlüpft sein solltest. Das ist wie mit der IHK oder der Handwerkskammer...Irgend eine von diesen Truppen, greift Dir als Selbständigem immer in die Schatulle..... 
EHRE, DEUTSCHES VOLK UND HÜTE, TREULICH DEINEN HANDWERKSSTAND. ALS DAS DEUTSCHE HANDWERK BLÜHTE, BLÜHTE AUCH DAS DEUTSCHE LAND. HANS SACHS

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Das stimmt, die bekommen jedes Jahr ihre "Fehlanzeige".
Akkumaschinen?
Also ich für meinen Teil habe noch das arbeiten ganz ohne Stromanschluss gelernt, ein wenig Benzin, Öl und die Kette..Paket Nägel...
Gruss Willy

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ich weiß leider nicht wie die Gesetzeslage in D aussieht aber in Österreich ist auch "vorgeschrieben" das Handwerkzeug jährlich zu überprüfen!
Natürlich macht das jeder 😉

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Wastl,

"Da hat sich auch bei den Kabeltrommeln was geändert. Die aus Blech darf man jetzt wohl nicht mehr nutzen."

doch wenn die Blechkabeltrommeln gewisse Vorraussetzungen erfüllen u.a:

- mit einem verbesserten Schutz gegen gefährliche Berührungsspannungen an großflächig berührbaren  
  Konstruktionsteilen im Falle einer Beschädigung des Kabels durch eine zusätzliche Schutzisolierung der
  Kabeltrommel und der Seitenteile.

und Zulassung nach BGI 608

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Ich muss also meine neu gekauften Bosch Gewerbegeräte vor Inbetriebnahme zum Elektriker bringen.
Eigentlich gehört das in die BDA ganz vorn oben hinein, vor allem genau deswegen weil Bosch-Blau nun mal den Gewerbekunden bedient, Bosch Grün ist eine Tür nebenan, da entfällt die elektrische Sicherheitsprüfung, was sich der Gestzgeber auch immer dabei gedacht haben mag.
Nun stelle ich mir vor das Bosch eine Art Endabnahme, Qualitätsprüfung vor Herausgabe vornimmt, da wäre es doch ein Leichtes diesen Prüfnachweis beizulegen, die Plakette markiert dann der Fachhändler bei Kauf nach Monat/Jahr.
An die Fachhändler (mit Werkstatt anbei):
Wie macht ihr das wenn Firmen Maschinen kaufen?
Was kostet die Prüfung bei Neugerät?
Schönen Feierabend in die Runde!
Gruss Willy

 

hpz
Spezialist
Moin Willy

jetzt habe ich DICH aber in Stress versetzt ....
😉

LG
Es muss nicht immer Blau sein.... 😉

willyausdemnorden
Power User 4
Moin HPZ!
Nein, niemals...(:)...
Bin mal gespannt was Herr Bosch dazu sagt, also der aus dem Profibereich mit seinen Gewerbekunden(:)
Der Kollege bei den Grünen darf sich ja zurücklehnen, er hat ja "nur" Heimwerkerkunden, obwohl die Spannung 240V die gleiche ist.
Gruss Willy
 

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das mit dem Hinweis in der BDA ist so eine Sache.

Man vermeidet es in BDA's auf spezifische nationale Verordnungen einzugehen die nicht zwingend Notwendig sind.

Zum einen können die sich jederzeit ändern, was - wenn wir es schon so genau nehmen - zum einen zu einer fehlerhaften BDA führt und das wiederum zu einem Produktfehler. ( Fehlerhafte BDA = fehlerhaftes Produkt) (Wenn die BDA nicht angepasst wird für die noch nicht in Verkehr gebrachten Produkte, hier gibt es z.B. seitens des Herstellers auch gewisse Pflichten)

Zum anderen ist der Hinweis auf diese Prüfung für die Bestimmungsgemäße /sichere Verwendung des eigentlichen Produkts (auf das sich die BDA bezieht) nicht erforderlich.

Übrigens gehören die Bosch BDA (Gesamt) mit zu den besten am Markt - da wurden schon einige tekom Dokupreise gewonnen.

Viele Grüße,
Oliver

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Das Thma ist halt schwierig.

Große Firmen mit eigener Elektroabteilung können sowas teils selbst. Mein alter Arbeitgeber hatte das so. Neugerät, ab zu den Elektrischen und kam mit plakette zurück.

Heute muss ich nur bei unseren Auftragnehmern drauf achten,  dass die Geråte geprüft sind

Aber blaues landet eben häufig auch im Privatbereich und ich kenne auch Handwerker, die eben nur grün einsetzen, da sich die Mehrkosten bein bestimmten Geräten teils nicht lohnen, bzw. Sie dieser Meinung sind 🙂

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Ist das nicht EU-weit einheitlich geregelt ?
Nur bei uns in D und zb.der polnische Handwerker der einen Auftrag bekommen hat nicht?
Ich hab mal gesucht und gefunden:
UVV, BGV A3.
Da steht:
§ 5 Prüfungen (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen. (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. 
-
Zu (4):
Das finde ich dürfte in der BDA schon drinstehen oder als Beiblatt für den Gewerbekunden beigeheftet werden, wenn denn das Gerät für die Baustelle geeignet sein soll.
Könnte auch gut in der Beschreibung unter "Vorteile" stehen, ist ja ein Vorteil für den Kunden.
Das reicht der BG dann schon, oder?
Vielleicht relativiert sich das auch schon alles und reduziert sich dann auf "Prüfung nach Reparatur" bzw. Öffnen des Gerätes, das war ja schon immer so oder "Prüfung bei offensichtlichen Mängeln"
Einen festen Zeitraum von einem Jahr steht da nicht.
Gruss Willy

 

Wastl
Treuer Fan
Hallo! Das mit der Zeitspanne ist so eine sache. Die geht von 6 Monaten bis zu 4 Jahren. Dies kommt auf die Geräte an und wo sie eingesetzt werden. Wir reden hier ja von Ortsveränderlichen Geräten. Da gehören ja auch z.B. Computer dazu. Die brauchen nicht jedes Jahr geprüft werden.
out of order

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo in die Runde,
da es sich hier um ein sicherheitsrelevantes Thema handelt, möchte ich nochmal betonen, dass alle gewerblichen Nutzer sich am besten bei der zuständigen BG nach den geltenden Bestimmungen erkundigen sollten.

Gruß
Stefan