Moin ihr Profis.
Da es auf einer Baustelle zu Diskussionen bezüglich des grünen Rotationslasers kam nun mal die Frage an die Profis.
Kennt sich jemand aus ?
Hat jemand eine Ahnung ?
Laut Bosch Webseite ist der grüne Roationslaser Klasse 3R
(schön das man die alte, inzwischen nicht mehr vorhandene Kategorie weiter behält )
Nun sagt die BGV B2 zu Klasse 3R folgendes:
(Zitat)
"Klasse 3R:
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 106 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm und das Fünffache des Grenzwertes der Klasse 1 für andere Wellenlängen.
Anmerkung:Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potenziell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird dadurch verringert, dass der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im sichtbaren Wellenlängenbereich auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 2, in den übrigen Wellenlängenbereichen auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 1 begrenzt ist. Für kontinuierlich strahlende Laser der Klasse 3R beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) Pgrenz = 5 mW (bei C6 = 1) im Wellenlängenbereich 400 nm bis 700 nm."
Link zur BGV B2:
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Vorschriften/bgvb...Unklar bleibt jetzt aber weiterhin ob der Laser uneingeschränkt auf der Baustelle stehen und genutzt werden kann oder ob (Die Meinung einiger Spezis auf der Baustelle) Jeder welcher den Raum Betritt eine Laserschutzbrille tragen muss sowie auf die Laserstrahlung per Schildern etc. hingewiesen werden muss.
Mein normales Denken sagt mir...kannste kaufen, kein Warnhinweis auf der Produktseite...alles gut.
Aber ist dem wirklich so ?