Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

GRL 300 HVG / Laserklasse

planschkuh
Aktives Mitglied 3
Moin ihr Profis.

Da es auf einer Baustelle zu Diskussionen bezüglich des grünen Rotationslasers kam nun mal die Frage an die Profis.

Kennt sich jemand aus ?
Hat jemand eine Ahnung ?

Laut Bosch Webseite ist der grüne Roationslaser Klasse 3R
(schön das man die alte, inzwischen nicht mehr vorhandene Kategorie weiter behält )

Nun sagt die BGV B2 zu Klasse 3R folgendes:

(Zitat)
"Klasse 3R:
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von 302,5 nm bis 106 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 nm bis 700 nm und das Fünffache des Grenzwertes der Klasse 1 für andere Wellenlängen.
Anmerkung:
Lasereinrichtungen der Klasse 3R sind für das Auge potenziell gefährlich wie Lasereinrichtungen der Klasse 3B. Das Risiko eines Augenschadens wird dadurch verringert, dass der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) im sichtbaren Wellenlängenbereich auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 2, in den übrigen Wellenlängenbereichen auf das Fünffache des Grenzwertes der zugänglichen Strahlung (GZS) für Klasse 1 begrenzt ist. Für kontinuierlich strahlende Laser der Klasse 3R beträgt der Grenzwert der zugänglichen Strahlung (GZS) Pgrenz = 5 mW (bei C6 = 1) im Wellenlängenbereich 400 nm bis 700 nm."

Link zur BGV B2:
https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/BG-Vorschriften/bgvb...

Unklar bleibt jetzt aber weiterhin ob der Laser uneingeschränkt auf der Baustelle stehen und genutzt werden kann oder ob (Die Meinung einiger Spezis auf der Baustelle) Jeder welcher den Raum Betritt eine Laserschutzbrille tragen muss sowie auf die Laserstrahlung per Schildern etc. hingewiesen werden muss.

Mein normales Denken sagt mir...kannste kaufen, kein Warnhinweis auf der Produktseite...alles gut.
Aber ist dem wirklich so ?




 
3 ANTWORTEN 3

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Servus Planschkuh, 

anbei mal ein Auszug aus der BDA. 
Daraus sollte alles klar hervorgehen. 

Gruss Matthias 
13764742.jpeg
Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo Planschkuh,

der gewerbliche Betrieb eines Lasers der Klasse 3R beinhaltet über die allgemeinen Hinweise in der BA noch weitere Vorschriften. Man braucht z.B. einen Laserschutzbeauftragten, muss den Bereich kennzeichnen etc. Bei öffentlichem Einsatz muss die ganze Einrichtung i.d.R. auch von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

die Vorschriften einzuhalten ist richtig und sicher auch sinnvoll, denn Laser sind eben oft gefährlich für die Augen, da man ihre wahre Leuchtstärke nicht einschätzen kann.

Zur Einordnung, wie gefährlich ein Rotationslaser ist, trotzdem noch eine Anmerkung: die Laserklasse gilt für den stillstehenden Laserkopf, denn dann ist er am "gefährlichsten". Sobald der Kopf aber einigermaßen schnell rotiert, bekommt das Auge nicht mehr die volle Leistung ab, sondern nur noch einen Bruchteil davon. Dann ist auch ein großer Rotationslaser kaum gefährlicher als ein normaler kleiner Laserpointer, den sich jeder in die Tasche stecken darf. (Wohlgemerkt: direkt reingucken zum Austesten, wie hell das dann ist, sollte man dennoch weder in dem einen noch in dem anderen Fall!)

Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen sind wichtig für den Fall, dass der Kopfantrieb mal ausfällt, denn dann ist der Laser natürlich schlagartig wieder mit voller Leistung auf einen einzigen Punkt konzentriert.

Gruß
kuraasu