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Bosch Fan, aber gerade voll abgewatscht

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo zusammen,

mal kurz den Text editiert und gelöscht.
Kommentar auf Seite 2
Gruß JJ

34 ANTWORTEN 34

Hermen
Power User 4
Hallo Kevin,

wenn der Bearbeiter aprubt aufgelegt hat ist das natürlich ungut.
Dann würde ich an deiner Stelle eine E-Mail zur Klärung schreiben.

Allerdings mit der Garantieverlängerung hatte er recht.
Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung, diese umfasst 2 Jahre (Beweislastumkehr nach 6 Mon.). Bosch und wohl die allermeisten anderen Werkzeughersteller machen daraus sowieso schon eine 2 Jahres Garantie (Privat) bzw 1 Jahres Garantie (Einschränkung bei Gewerblich).
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Sache des Herstellers, er bestimmt daher die Spielregeln.

Also ist eine erweiterte 3-Jahres Garantie ein entgegenkommen des Herstellers.
Die "Spielregeln" sind klar formuliert und auch sehr offensichlich dargestellt.
Irgendwo muss man eine Grenze ziehen.
Die meisten Hersteller haben auch die 4-Wochen-Frist in ihren Bedingungen.
Auch dauert die Registrierung für die 3-Jahres-Garantie dank Onlineverfahren max 2 Minuten, das sollte es einem schon wert sein. Selbst das beste Gerät kann defekt gehen.

Also ich finde dieses Verfahren als solches weder schlecht noch gut. Klar gibt es bessere, ich bin aber froh, das Bosch das überhaupt anbietet (müssen Sie ja nicht).

Daher würde ich mich mehr über mich selber ärgern und nicht über Bosch, wenn ich die Chance verpasst hab, die Bosch mir geboten hat.

Was bei dir noch möglich wäre, ist eventuell Kulanz.
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Mario_Seyffert
Neuling 2
Die Regelung bis wann man es anmelden muss ist klar definiert und wenn du es in der Zeit nicht anmeldest, haste eben Pech gehabt, so einfach ist das.
Und mal ehrlich, in der Zeit wo du dich jetzt hier aufgeregt hast, hätteste das Gerät schon registriert, das dauert paar Minuten, also das Argument mit der knappen Zeit ist irgendwie sinnfrei.

Da-Berti
Power User 2
Hallo Kevin,

wie alt ist eigentlich Dein GBR 18-2-LI? Ist es gemäß den AGB definitiv ein Garantiefall? Was ist an dem Schrauber defekt?

Generell ist aber zu sagen, dass das Forum hier nicht der richtige Platz ist, um sich Luft zu machen!
Zudem sind Garantiebestimmungen und Vereinbarungen ganz klar und deutlich veröffentlicht. Hier trifft Bosch keine Schuld! In diesem Fall aber für Dich sehr Schade!
Nichts desto weniger solltest Du Dich, wie Hermen schon vorgeschlagen hat, per E-Mail bei Bosch nochmal melden!
Nichts desto weniger, kannst Du Dir auch einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur in Willershausen machen lassen. Hier der Link: Reparaturservice

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

ybarian
Power User
Hallo @Kevin,

so Geschichten wie die deine hatten wir schon öfter, und da ist es schon interessant, wenn man ein paar mehr Details hätte:

Zum Beispiel würde mich mal interessieren, wie lange du den GSR 18-2-LI schon hast, und wie der unter welchen Umständen kaputt gegangen ist.

Meine Vorredner haben da schon Recht, Bosch hat klar definierte Spielregeln, die allerdings auch über Gebühr kundenfreundlich sind - Eine 3 Jahres Garantie anzubieten ist nichts Selbstverständliches.

Aber auch deiner Schilderung kann ich entnehmen, dass du dich in deinem Ärger ein kleines bisschen im Ton vergriffen hast, ein wie von dir geschildertes Verhalten des Servicemitarbeiters (Zitat: du hast dich nicht regestriert mit dem Gerät, du bist selber schuld, noch weitere Fragen? Bumm und aufgelegt) wird wohl so in der Art nicht abgelaufen sein, dafür haben wir alle zu oft mit der Servicehotline zu tun gehabt.

Darüberhinaus weiss ich aber auch, dass Bosch hinter den Kulissen wesentlich kulanter ist als man in der Öffentlichkeit so mitbekommt, daher möchte ich mir von dir eine konkretere Schilderung des Schadenfalles erbitten, da wir bei vergleichbaren Fällen in der Vergangenheit wiederholt erfahren mussten, dass ein falscher Umgang mit einem Werkzeug Ursache für einen Schaden war.

Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo @ ALL
Klar definierte Garantiebedingungen sind OK.
Aber kundenfreundliche 3 Jahre?
Akku's und Ladegeräte sind ausgenommen! Akku's sind klar (ist ja fast wie Lotto spielen 😉 )
Obwohl im Zeitalter vom viel beworbenen ECP und denn Preisen nicht ganz nachvollziehbar.
Aber warum um himmelswillen DAS Ladegrät?
Was soll da verschleißen, wo kann da eine "Fehlbedinung" erfolgen?

Gruß
Klaus

Hermen
Power User 4
@KlaBa

Akkus und Ladegeräte sind Verbrauchsmaterialien, daher gilt für diese erstmal grundsätzlich die Gewährleistung von 1/2 Jahr.

Das ist nicht nur bei Bosch so definiert!

Aber auch Akkus und Ladegeräte kann man bei Bosch (wenn von einem BAS Händler gekauft) für eine verlängerte Garantie (24 Mon.) anmelden (momentan befistet bis 31.12.12).

Das ganze läuft deswegen auch gesondert über den Pro-Service
Zu finden unter "Service" - "Zusätzliche Services" - "Pro-Service" direkt oben bei den Reitern.

Also bitte erstmal erkundigen!!
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Da-Berti
Power User 2
Hallo Klaus,

klar, darüber könnte man jetzt diskutieren!
Aber die Spielregeln hier macht der Werkzeughersteller. Die allgemeine Gewährleistung ist ja gültig (auch für Akkus und Ladegeräte). Bei der vom Hersteller zusätzlich eingeräumten Garantieerweiterung kann der Hersteller auch selber wählen welche Geräte er da mit reinnimmt. Bei Bosch sind halt nur die Geräte und nicht die Akkus und Ladegeräte inbegriffen! Ist nun mal so!

Übrigens, andere Werkzeughersteller machen das genauso, nicht nur Bosch!

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Hermen
Power User 4
Vielleicht wäre es gut, wenn man sich folgende Links durchlesen würde, bevor man über Bosch schimpft.
Da klären sich vielleicht viele Fragen schon im Vorfeld bzw man weiß wenigstens worüber man redet.



Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Da-Berti
Power User 2
Hallo Hermen,

guter Beitrag!
Diese Informationen sind ja auch direkt auf der Startseite zu finden! Jeder sollte die generell mal gelesen haben, bevor man hier seinen Unmut kund tut!

VG
Berthold
213978.jpg
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

meier15
Erfahrener 2
Servus Zusammen!

Vieleicht liegt es auch am Händler. Klar im Internet ist vieles billiger, aber mein Händler (CR) hat mir alles mit BAS usw. bei einer Tasse Kaffee erklärt und mich auch noch fast genervt, bis ich alles erledigt habe.

Entweder man spart ein paar Euro, muß dann noch Zeit investieren oder man zahlt ein paar Euro mehr und spart Zeit. Beides geht einfach nicht.

MfG
Marco

PS: Hast du mit Bosch oder deinem Händler telefoniert?
Mia san fucking mia!

Hermen
Power User 4
Diese Informationen sind ja auch direkt auf der Startseite zu finden!
 
Da habe ich sie ja auch her.
Zusätzlich .... egal wo man bei Bosch auf der Hompage ist, solange die Reiter oben sind, kann man auch von dort jederzeit die entsprechenden Seiten anwählen...........

Nur anscheinend tut das keiner bevor er schi.......

Das find ich schade. Hätte auch gerne einen persönlichen Wasserträger, der alles für mich glattbügelt was ich täglich vermurks.
Bosch glaub ich steht aber dafür nicht zur Verfügung.

Also mal an die eigene Nase fassen.

@Marco

ich stimm dir zu, ein guter Händler ist schon mal mind. die halbe Miete (CR sogar schon 80%), aber Bosch serviert hier Infos wirklich auf dem Präsentierteller.

Ich hab schon so viele Beiträge gelesen, die sich beklagt haben, das Bosch Garantie verweigert, weil man "selber" die Garantie nicht verlängert hat....was soll man dazu sagen!!!


Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@Marco
Der Weg zu "CR" ist etwas arg weit für ne Tasse Kaffee 😉
GoogleMaps meint so um und bei 830km.

@Hermen
Ich habe nicht auf BOSCH geschimpft! Ich hoffe das bleibt auch so, denn eigentlich will ich nie etwas mit der Garantieabteilung zu tun haben 😉

Meine erste BoschBlau hat bald Geburtstag und ist dann VOLLJÄHRIG

Werde aber nun doch mich mal an denn Service wenden müssen, da mein AL1130CV bei meinen Radio doch für arg viele Störungen sorgt.
btw. wie kommst Du auf ein 1/2 Garantie für Akku bzw. Ladegerät?
In der Herstellergarantie steht nur:
"Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitgelieferte
Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen."
ergo 2 Jahre Garantie
oder habe ich da etwas überlesen?
Gruß
Klaus

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
@all:

So, nachdem ich mich jetzt den ganzen Tag auf der Baustelle unter anderem auch über mich selber ärger mein abschließendes Kommentar:

Leider war ich zu blöd die Geräte zu registrieren, o.k., aber die Frage stellt sich mir immer noch warum binnen 4 Wochen nach dem Kauf.

Zum Thema Händler oder Internetkauf. Ich kaufe all mein Werkzeug nur beim ortsansässigen Händler, und jener versucht nun auf Kullanz den Schaden beheben zu lassen.

Zum Gerät weil jenes auch nachgefragt wurde: Bosch GSR 18-2-LI . Habe nur ganz normal 5x60er Spanplattenschrauben mit Fräskopf und Schneidgewinde in ein Konstruktionsvollholz (Zwischendecke) geschraubt. Dann stank es, dann qualmte es....

Zum Frust habe ich mir jetzt gleich nen neuen GSR 18-2-LI bestellt und noch gleich die "Familie" erweitert. Nen kleine Boschhammer lag so alleine da 😉

Nun dann hoffe ich das ich weiterhin mit Stolz auf Bosch schauen kann....
Danke für eure Konstuktive Kritik...

meier15
Erfahrener 2
Okay, 830km würde nicht mal ich für ne Tasse Kaffee fahren. 😉 CR hab ich jetzt nur mal als Beispiel genommen, so sollte es sein. Obwohl er auch Telefonseelsorge macht.
Beim BAS sind auch Akkus und die Ladegeräte dabei.

MfG
Marco

Mia san fucking mia!

ybarian
Power User
Hallo @Kevin,

als ausgewiesener Bosch blau Fan stehe ich trotzdem dem GSR 18-2-LI recht kritisch gegenüber:

Leistungsmässig dem GSR 10,8-2-LI nicht sonderlich überlegen und damit wirklich nur für leichtere Arbeiten geeignet (immerhin ist deiner ja im wahrsten Sinne des Wortes abgeraucht), dafür aber unverhältnismässig grösser, schwerer und teurer.

Ich halte nach wie vor den GSR 18 V-LI für ein Mörderteil und würde mal an deiner Stelle drüber nachdenken, auf dieses Geräüt zu updaten.

Ich hatte übrigens alle Geräte im direkten Vergleich, GSR 10,8-2-LI, GSB 18 V-LI und GSR 18-2-LI, und letzteren hab ich sofort wieder abgestossen, während ich von den ersten beiden nach wie vor ohne den Hauch eines Zweifels überzeugt bin^^


Die Farbe meiner Werkzeuge ist mir egal, solange sie blau sind^^

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Kevin,
wie die Kollegen hier schon geschrieben haben: Bei einer Garantieverlängerung bestimmt der Hersteller die Regeln. In diesem Fall halt die 4 Wochenfrist, aber das machen wirklich alle Hersteller so. Die 4 Wochen sind da sozusagen der Standard. Im Bezug auf einen neuen Schrauber würde ich dir auch zu einem Schrauber aus der dynamic serie, wie dem GSR 18 V-LI geraten. Dieser Schrauber hat einen größeren Moter und damit auch deutlich mehr Power. Dazu kommt noch ein 13mm Bohrfutter. Gerade bei Daueranwendungen ist diese Schrauberserie vorzuziehen.

@KlaBa
Dass dein Ladegerät neben einem Radio Störungen verursacht, ist nicht weiter verwunderlich. Das tut einfach jedes Ladegerät.

Gruß
Stefan

Da-Berti
Power User 2
Hallo Kevin,

bitte lass uns wissen wie die Sache für Dich aus gegangen ist!
Ich wünsche es Dir, dass es positiv läuft!

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Kevin
Der Ausgang interessiert mich auch.

@Stefan
Ich will hier nicht den Thread kapern, daher mach ich einen neuen auf!

Gruß
Klaus

Hermen
Power User 4
@KlaBa

Danke das du mich jetzt zu einem sehr langen Beitrag genötigt hast..........

@Hermen
Ich habe nicht auf BOSCH geschimpft!


Hab ich auch nicht behauptet, wie kommst du auf diese Annahme???




von KlaBa geschrieben:
btw. wie kommst Du auf ein 1/2 Garantie für Akku bzw. Ladegerät?
In der Herstellergarantie steht nur:
"Akku-Packs und Ladegeräte sowie mitgelieferte
Zubehöre sind von dieser Garantieverlängerung ausgeschlossen."
ergo 2 Jahre Garantie
oder habe ich da etwas überlesen?

 
Ja, hast du:

Akkus und Ladegeräte sind Verbrauchsmaterialien, daher gilt für diese erstmal grundsätzlich die Gewährleistung von 1/2 Jahr.
 
Klar hab ich das sehr vereinfacht geschrieben.
Aber du darfst Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln.

Gewährleistung = verpflichtend nach BGB
(Buch 2, Abschnitt 8, Titel1, Untertitel3, "Verbrauchsgüterkauf" §§ 474-479)

Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers / Händlers (diese kann er weitestgehend selber ausgestalten was Leistungen und Bedingungen anbelangt).

Ich habe von Gewährleistung, nicht von Garantie gesprochen. Das sind zwei Paar Stiefel.

Nun hat Bosch seine Akkus und Ladegeräte schon mal von der Garantie ausgeschlossen (wenn auch nicht explizit, so fallen diese unter Nr. 3):

Zitat aus den Bosch Garantie-Bedingungen:
3. Von der Garantie ausgenommen sind:
- Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
Mängel am Werkzeug, die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind.
......

Also bleibt nur noch die gesetzliche Gewährleistung,
denn Mängelhaftungsansprüche und gesetzliche Ansprüche kann man nicht ausschliessen oder einschränken (außer es gibt gesetzliche Möglichkeiten oder Schlupflöcher).


Das Thema Gewährleistung ist ein weites Thema, obwohl im BGB gar nicht mal so viel drinsteht
Natürlich findest du im BGB keine Erwähnung was "Verbrauchsmaterialien" als solches angeht.

Klar dürfte sein, das jeder Hersteller seine Verbrauchsmaterialien (z.B. Druckerpatrone) mit einer möglichst geringen "Gewährleistungsfrist" ausstattet.
Es dürfte auch klar sein, das ein verbrauchtes Gut nie Gegenstand einer Gewährleistungsfrist sein kann (z.B. Druckerpatrone ist leer), was den "Verbrauch" an sich angeht!!

Nun kannst du dich als Käufer bei den Akkus auf deine gesetzlich geregelte "Gewährleistungsfrist" berufen, die 2 Jahre beträgt.
Hier kommt aber der § 476 BGB "Beweislastumkehr" ins Spiel:

§ 476 Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


In diesem Zeitraum wird grundsätzlich unterstellt, das das Verbrauchsgut bereits ab Herstellung einen Sachmangel hatte.
Das Gegenteil müsste dir der Hersteller / Verkäufer beweisen (was so gut wie unmöglich ist).
Nach dem halben Jahr bist aber du als Käufer in der Pflicht eben diesen Beweis anzutreten (was ebenfalls fast unmöglich ist).

Daher gilt die Gewährleistung faktisch nur ein halbes Jahr, alles andere wird sich meist nicht lohnen, wenn sich Hersteller / Verkäufer querstellen.

Der Rest wird über Garantie abgewickelt.
Deine Aussage, das die Akkus grundsätzlich 2 Jahre Garantie haben ist also so nicht richtig (warum sollte Bosch dann den 24 Monate Pro-Service anbieten???)


Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Hermen

Um himmelswillen, ich will Dich doch nicht nötigen!
Aber ich finde "hier am Stammtisch" einfach die Diskussion sehr interresant!

Zurück zu Thema:
-Über Bosch schümpfen
Habe das "man" in Deinem Post (18.09 um 13:04) auch auf mich bezogen.
Meine Fehlinterpretation >> Entschuldige bitte

-Gewährleistung vs. Garantie
Du hast Dich auf die Gewährleistung bezogen und hast damit völlig Recht.
Habe nicht richtig gelesen >> Bitte nochmals um Entschuldigung
Die rechtliche Seite Gewährleistung / Garantie ist mir bekannt.

- zu den Garantiebedingungen
Hier komme ich (nach reichlich lesen und abwegen) zu dem Ergebnis:
3 Juristen und üblicherweise 5 Meinungen; hier bestimmt sogar 7
- Das ein Akku ein Verschleiß / Verbrauchsmittel ist, ist unstrittig
  Bauartbedingt 500 - 800 Ladezyklen (Stand der Technik)
und das erreicht jemand der den ganzen Tag schraubt in einem Jahr.
= gewerblich Nutzung > 1Jahr Garantie

- Abs. 2 schließt Akku und Ladegerät von der Garantieverlängerung aus.
Warum soll ich etwas ausschließen wenn es garnicht Bestandteil der Garantie ist!?

- Abs. 3
Schließt eigentlich alles aus. Den ich kenne keine BDA in der steht "Sie können min. 500x eine 5*60mm Schraube in astfreies Kiefernholz schrauben"
Denn JEDER gebrauch stellt eine Benutzung dar.
- Zubehör
Verwendet Ihr nur Bits/Bohrer/Sägeblätter von Bosch?

Dies ist nur eine Interpretation von mir!
Viel Interessanter ist wie die Garantie von Seiten des Herstellers gelebt wird "GELEBT"

Zum Pro-Service:
Die Herstellergarantie ist vom 01.09.2004
Gab es da den Service schon?
Berechtigte Frage zum Sinn dieses Service >> erschließt sich mir nicht.

Gruß
Klaus

Hermen
Power User 4
Der Pro-Service hat schon seinen Sinn, schliesslich verlängert er eben die Garantieleistung bei akkus und Ladegeräte auf 24 Mon.

Du kommst nicht umhin, egal wie lange wir um den heißen Brei reden.

-Akkus haben (auch nach Punkt 2 der Garantie-Bedingungen) keine 24 Mon. Garantie.....außer sie wurden mit dem Pro-Service auf eben 24 Mon. verlängert.

Der Punkt zwei schliesst meiner Meinung nach einfach aus, das die Leute der Meinung sind mit der 3-Jahres-Garantie auch die Gewährleistung/Garantie von Akkus und Ladegeräte automatisch mit zu verlängern.

Dem ist halt nicht so.


Übrigens, das mit dem "nötigen" und dem "vergackeiern" waren beide spassig gemeint, alles andere dagegen ist purer Ernst ;-))
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Hermen
Power User 4
Nochmal zu den Garantiebedingungen:

1. = Garantie nur bei Material- und Herstellungsfehler (klar definiert, also kein Verschleiss)

2. = Bedingungen der Garantie + Erweiterung auf drei Jahre (klar definiert keine Akkus/Ladegeräte)

3. = Ausnahmen von der Garantie (klar definiert, keine verschleiss-/ fehlbedienungsbedingten Schäden)

4. = Regeln für die Ausführung der Garantieleistung

5. = Regeln für die Geltungmachung von Garantieansprüchen

6. = Nochmaliger Ausschluss für "zwischendenzeilenlesern" 😉 von Folgeschäden bedingt durch einen Garantiefall (z.B. Leihgebühren für ein Ersatzwerkzeug)

7. = Hinweis, das durch eine Garantiereparatur keine Garantieverlängerung eintritt (aber auch da hat man auf Ersatzteile sowie die Ausführung der Reparatur eine Gewährleistung)


Also ich finde die Bosch Garantiebedingungen leicht zu lesen und eingängig!!!
Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo zusammen,
nur Kurz zur Info:
Den Bosch ProService gibt es seit September 2010.

Gruß
Stefan

Kony
Power User 3
Hallo Bob,

warum gibt es bei Bosch nur 1/2 Jahr Garantie auf Akku`s bei Makita 2 Jahre und Metabo sogar 3 Jahre, die Akku´s von Bosch sind wohl nicht schlechter oder? Da müsste Bosch mal was machen. Da der Akku wohl ein Verschleißteil ist ist das auch ein großes Kaufkriterium.


Gruß

Kony

Geht nicht, gibt es nicht!

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Kony,
bei Bosch gibt es auch 2 Jahre Garantie auf den Akku, sofern du das Gerät bei einem ProService-Händler (BAS) gekauft hast und das Gerät registriert worden ist.

Gruß
Stefan

Da-Berti
Power User 2
Hallo Kony,

schau Dir mal den Pro-Service für Akkus von Bosch an. 2 Jahre Garantie gibt es also auch von Bosch!
Bei den anderen Herstellern muss man sich übrigens, um die Garantie zu bekommen, auch anmelden!

Wurde in diesem Thread aber schon mehrmals darauf verwiesen, siehe z.B. den Beitrag über Deinem vom Stefan! 😉

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Kony
Power User 3
Hallo Berthold,

weiß ich, bei Bosch kann man sich aber nicht Online anmelden, ist daher zu kompliziert.
Man sollte es daher vereinfachen.
War gerade auf der Bosch Pro Service Seite und habe nachgeschaut.


Gruß

Kony
Geht nicht, gibt es nicht!

Da-Berti
Power User 2
Hallo Kony,

jetzt sind wir beisammen! Klar, es wäre immer kundenfreundlicher, wenn es weniger kompliziert ginge.
Das ist aber der falsche Thread für so einen Vorschlag. Stell doch Deinen Vorschlag in das Innovationsportal ein. Die Mädels und Jungs von Bosch lesen da immer aufmerksam mit!
Und wenn der Vorschlag gut ist, dann hast Du sogar die Chance den Innovations-Quartals-Preis zu gewinnen!
Also doppelt Positiv!

VG
Berthold
Bosch, professional tools for professional workers! Like us ;-)!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Moin @all
Irgendwie ist mein letztes Posting nicht angekommen 😞
Also noch einmal aus der Birne Drücken

@Hermen
bezüglich "nötig" bzw "vergackeiern"; hattest Du ja mit Smileys versehen!
Aber da ich hier der NEUE bin und den Humor der einzelen mit Streiter noch nicht einschätzen kann, bin ich lieber vorsichtiger. Denn jemanden auf den Schlips tretten wegen einer Nichtigkeit ist wirklich mein Ding und dient der Sache nicht.

Irgendwie scheint hier einhellige Meinug über die Auslegung zu bestehen!?

Bis zum Jahresanfang hätte ich das vermutlich auch so gesehen. Dann aber kam ich in den Genuss eines Seminares im Bereich Arbeitssicherheit. Der Hauptreferent war ein "Vereidigter Gerichtsgutachter".
Danach war uns allen klar, daß wir eigentlich nur "temporäre Freigänger" sind!

So nun mal die "JuristenBrille" aufgesetzt. Nach dem Motto "WO STEHT DAS" und "WAS IST DAS"

Der ProService ist NICHT Bestandteil der Garantiebedingungen!
Die Garantie gilt NUR für das WERKZEUG
- Was ist ein Werkzeug? Wo ist das definiert?
Bei der Definition des Begriffes (so banal das auch klingt) kriege ich schon einen Kneiffer!
Beispiel: GSR 10.8 ein Akkuschrauber (ich liebe ihn 🙂 )
Schrauber solo = Werkzeug => JA
Ist der OHNE weitere Teile Bestimmungsgemäß zu gebrauchen => NEIN (Der dreht nicht mal 😉 )
Der Akku ist ein "Elematares Bestandteil" dieses Werkzeuges (kommt ja auch im Namen vor)
Also stellen Schrauber UND Akku das Werkzeug dar!?
Wenn dem so ist HAT DER Akku 2 Jahre Garantie. Das schließt nicht aus, das der Akku ein Verschleißteil ist.
Oder ist der Akku ein Betriebsmittel, wie das Benzin im Auto bzw. Strom aus der Steckdose.
Kein Autobauer schreibt mir vor welche Marke ich tanken darf.
Bosch (und alle Anderen auch) schon. Sogar unter Androhung des Garantieverlustes.

zum Punkt 2: Beschreibt die Dauer
"Die Garantiezeit beträgt 24 Monate, bei ...." => für das Werkzeug
Punkt 2 Abs 2 Satz 1: Beschreibt "möglich Garantieverlängerung und Ausschluß von Werkzeug-Gruppen.
- Satz 2: Schließt "GENEREL" Akku und Ladegeräte von der Garantieverlängerung aus.
Nicht anderes steht dort. Und ich sehe dort auch keinen Interpretationsspielraum.

Punkt 3: Hier sind für unser Thema nur die ertsen 3 Abs. von belang.
Abs 1:"Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen,...."
Auch hier gibt es keine klaren Definition, und läßt so reichlich Interpretationsspielraum.
Beim Akku würde der natürliche Verschleiß ziehen können.
Lässt Du ihn einfach liege => Tiefenentladung
Lädst Du ihn 10x am Tag ist nach 50 - 80 Tagen auch Sense
Also Prinzip (Bauart) -bedingt.
Beim Schrauber:
Wenn nach der 500sten Schraube er den "geist" auf gibt, wäre das auch gebrauchsbedingt.
Beim Ladegerät:
Hier fällt mir nichts mit einen technischen oder physikalischen Hintergrund ein, der einen Ausschluß rechtfertigen würde.

Wenn Du Konstruktionsfehler nach weisen kannst zieht wieder die Gewährleistung, aber die ist ja nicht das Thema.

Abs 2: Fällt für mich in die Rubrik Vorsatz / Dummheit

Abs 3: Ist auch ein Thema für sich. Der Zusammenhang zwischen "nicht Bosch Teil" und defekt muss dann in jedem Einzelfall geklär / bewiesen werden.
Bei einem Bit dürfte das sehr schwer fallen.
Bei einem Akku und Ausfall wegen Getriebeschaden wird es schon kniffilig.
Bei Motor- oder Elektonikschaden und fremd Akku wirst Du nicht mal ein müdes Lacheln der Garantieabteilung entlocken können.

So nun "Feuer frei"

Schade, habe gerade keine Chips und Bier zur Hand :))

Gruß
Klaus

Hermen
Power User 4
Wie gesagt, deine Rechtsauslegung in allen ehren, aber es hilft nichts.

Garantie = freiwillige Leistung des Garantiegebers = der Garantiegeber bestimmt die Spielregeln

Da kannst du das rechtlich sehen wie du möchtest = Prozess notwendig!

Wenn du rechtlich dich absichern willst wirst du dich auf die Gewährleistung stürzen müssen.

Aber vielleicht äußert sich ja noch BOB bzw Carsten/Stefan/Berti/.....

Es gibt im Forum auch jemanden mit juristischer Vorbildung, vielleicht kann der noch was dazu beitragen.

Es bleibt auf jeden Fall, Akkus haben von Haus aus keine zwei Jahre Garantie


Für die Gewährleistung muss nicht zwingend ein Konstruktionsfehler vorliegen.

Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo Hermen

Nur, die Garantie wird Vertragsbestandteil! Zählt zu den Eigenschaften des Gerätes wenn der Hersteller diese gewährt. Kann er, muß aber nicht.
Und Spielregel, gerade in Deutschland, haben doch recht enge Grenzen.

Akkus haben keine Garantie, da durch Punkt 3 Abs 1 ausgeschlossen => Verschleißteil
Das Ladegerät aber schon. Zählt zu Bestandteilen (meiner Meinung nach) des "Werkzeug".
Schau mal in den Katalog, dort wird (außer bei der Solo Variante) nur mit Ladegerät angeboten.

Gruß
Klaus

PS: Gewährleistung und Konstruktionsfehler; Da beging sie mit bekannt werden des Fehlers "neu". Egal wie alt das Werkzeug.

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Ein guter Fachhändler sollte die Registrierung auch als kostenlosen Service anbieten, so daß der Kunde sich nicht mit der Anmeldung befassen muß. Das Zertifikat bekommt er dann per E-Mail zugesendet.

Von Bosch würde ich es begrüßen, wenn die Serien-Nr. und die Bosch-Nr. des Geräts auf einem Aufkleber auf dem Karton vermerkt wäre. Da diese Nummern sowieso auf einem Etikett stehen könnten diese eigentlich problemlos zweimal gedruckt werden.

Hermen
Power User 4
@KlaBa

Akkus haben keine Garantie, da durch Punkt 3 Abs 1 ausgeschlossen => Verschleißteil
 
Komisch (nicht im Sinne von Lustig!!)
Wie ich das die ganze Zeit gesagt habe, hats nicht gepasst????????????
Verstehe einer noch die Welt.


Ich zitier jetzt mich mal selber:
Akkus und Ladegeräte sind Verbrauchsmaterialien, daher gilt für diese erstmal grundsätzlich die Gewährleistung von 1/2 Jahr.
...
Nun hat Bosch seine Akkus und Ladegeräte schon mal von der Garantie ausgeschlossen (wenn auch nicht explizit, so fallen diese unter Nr. 3):
...
Also bleibt nur noch die gesetzliche Gewährleistung,
Den Rest muss dir BOB/Bosch beantworten.
Schreib doch einfach mal an Bosch. Sicherlich bekommst du eine ANtwort.

Ehrlich gesagt beschäftige ich mich mit sowas eigentlich nur wenn es nötig ist (bisher war das bei Bosch nicht im Entferntesten der Fall).






So...ich bin raus!!!!

Nichts ist beständiger wie die Veränderung!

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo zusammen,
der ProService sollte eigentlich von dem jeweiligen Händler durchgeführt werden. Sollte der Händler das nicht tun, hat er in meinen Augen den Status BAS nicht verdient. 
Es wäre sicherlich schön, das Registrierungsverfahren einfacher zu gestalten. Das Problem ist nur, dass nicht jeder Boschhändler auch BAS-Händler ist und den ProService anbieten darf. Hier gilt es eine Lösung zu finden.

Gruß
Stefan