Moin,
ok, es geht also um den Handel mit Geräten, die hierfür importiert werden.
Was dafür zu tun ist, hängt davon ab, von wo importiert wird bzw. was "EU-Ausland" heißt: ein anderes Land der EU (oder im EWR), oder ein Land außerhalb der EU?
Wenn die Geräte innerhalb der EU gehandelt werden, dann gibt es normalerweise wenig Probleme, da wir ja einen gemeinsamen Wirtschaftsraum haben. D.h. da muss dann nichts durch den Zoll, und die Geräte mussten auch in dem EU-Land, aus dem sie kommen, schon mit der CE-Kennzeichnung mit allen dahinter liegenden Regelungen versehen sein. Im Detail muss ich mich hier allerdings dem oesi anschließen: das ist leider nur ein freundlicher Hinweis, und keine verbindliche, rechtssichere Auskunft.
Wenn die Geräte von außerhalb der EU importiert werden sollen, dann wird es auf jeden Fall schwieriger. Dann muss das ganze als Import beim Zoll angemeldet werden, und falls es sich um Geräte handelt, die nicht für den EU-Markt hergestellt wurden und die daher ggf. auch keine CE-Markierung tragen, dann muss der Importeur dafür sorgen, dass hier alle relevanten Regelungen eingehalten werden. Da geht es dann um deutlich mehr als nur um das ElektroG. Falls dies der Fall sein sollte, dann such' Dir bitte professionelle Hilfe bzw. Beratung hierzu. In Eigenregie bzw. als Neuling ist sowas kaum zu schaffen, es sei denn man liest gerne Gesetzestexte, kennt sich dazu noch aus, wo man in den Gesetzen was suchen muss und hat dann auch noch die Zeit, das zu tun.
Gruß
kuraasu