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Altgerät Entsorgung, Pflichten, Erlaubnisse

rolper
Neuling 2
Sehr geehrte Damen und Herren,


Ich habe mal von einem Elektro Gesetz gehört. Laut diesem Gesetz muss sich jeder Hersteller für Recycling von Altgeräten regestrieren und dann bekommt man eine Nummer.


Ich wollte mal wissen ob die Firma Bosch so was hat? und man keine Probleme   (sagen wir nach  10-15 Jahren)  mit der Entsorgung von den jetzt gekauften Geräten der Fa. Bosch bekommt?


Gibts da irgendwelche besondere Regelungen was die Entsorgung von Altgeräten betrifft?


für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

 
13 ANTWORTEN 13

higw65
Power User 4
Nein...da bekommt man keien Probleme. Es gibt (aktuell) mehrere Möglichkeiten diese zu Entsorgen. Entweder zum Wertstoffhof bringen oder aber zu Bosch ins Servicezentrum schicken. So zumindest mein letzer Wissenstand.

Da aber Bosch-Geräte auch nach 10-15 Jahren in der Regel nicht zum "alten Eisen" gehören...sollte man das Gerät lieber über die Kleinanzeigen anderen Leuten zur Verfügung stellen...die damit vielleicht noch was Anfagnen können. Es wird eh zuviel entsorgt.

Man darf nie vergessen:
Die Firma lebt zwar vom Verkauf neuer Geräte...aber die Marke lebt nur durch die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit ihrer Produkte.


Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

kurz gesagt: Du wirst da keine Probleme haben. Alte Elektrogeräte gehören in den Elektroschrott und nicht in den normalen Haus- oder Gewerbemüll. Ähnliches gilt für alte Akkus, nur mit dem Zusatz, dass da natürlich sehr auf mögliche Brandgefahren geachtet wird (Isolieren der Kontakte z.B. durch Abkleben gegen versehentliche Kurzschlüsse etc.).

Das Entsorgungssystem für Elektroschrott und Batterien ist so gestaltet, dass Du das jeweilige Teil beim ursprünglichen Hersteller abgeben kannst, aber genauso auch eine für Dich günstigere Entsorgungsstelle vor Ort nutzen darfst.

Das fragliche Gesetz ist die europäische Richtlinie 2012/19/EU, nach ihrem englischen Titel "Waste of Electrical and Electronic Equipment" auch abgekürzt WEEE genannt. Die von Dir angsprochene Registriernummer wird daher meistens auch als WEEE-Nummer bezeichnet. In Deutschland kümmert sich die Stiftung Elektro-Altgeräte Register, www.stiftung-ear.de , um diese Herstellerregistrierungen. Auf deren Webseite kannst Du das öffentliche Verzeichnis der registrierten Hersteller (oder der sogenannten Bevollmächtigten) durchsuchen und findest da z.B. auch die Registrierungen der Robert Bosch Power Tools GmbH für verschiedene Gerätetypen mit der Nummer 87857082.

In Deutschland gilt diese europäische Richtlinie zwar nicht direkt, aber sie ist durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, quasi 1:1 umgesetzt worden. Dass der jeweilige Hersteller sich dessen bewusst ist und die Regelungen einhält, zeigt er durch ein Symbol auf dem Gerät oder in der Bedienungsanleitung o.ä. an, das Du bestimmt schon oft gesehen hast (ist inzwischen schon einige Jahre so in Gebrauch): die sogenannte durchgestrichene Mülltonne auf Rollen.


Gruß
kuraasu

rolper
Neuling 2
vielen Dank für Ihre Bemühungen. Bei mir gehts vor allem darum, wenn man Bosch Geräte in Eu-Ausland kauft muss man hier auch Liezensgebühr für die Entsorgung zahlen? Oder ist diese Gebühr auch bei der Konstellation von Hersteller zu tragen.

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo rolper,

Boschgeräte können generell in Deutschland beim Wertstoffhof entsorgt oder an unsere Servicestelle in Willershausen gesendet werden ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, egal wo diese in Europa gekauft wurden.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team

rolper
Neuling 2
vielen Dank für die schnelle und positive Antwort, also ich brauche zusätzlich mich niergendwo anzumelden und kein WEEE-Nummer.

ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

Mit fruendlichen Grüßen
Roland Perich

kuraasu
Spezialist 2
Nein, die WEEE-Registrierung ist für die Endverbraucher (unabhängig davon ob privat oder gewerblich), also die eigentlichen Nutzer der Geräte, nicht wichtig. Oder anders gesagt: Du musst die Nummer von Bosch nicht wissen, um ein Bosch-Gerät zum Elektroschrott abzugeben.

Es soll ja möglichst viel Elektroschrott wieder eingesammelt und verwertet werden statt im Restmüll zu landen, daher ist die Abgabe von Elektrogeräten in den E-Schrott sehr einfach. Normalerweise hat jeder Ort hierfür eine Annahmestelle. Das sind meistens die schon genannten Wertstoffhöfe; in kleineren Orten kann man E-Schrott in vielen Fällen auch zu dem Sammelmobil bringen, das alle paar Monate auch Schadstoffabfälle abholt. In Zweifelsfällen fragt man beim örtlichen Entsorgungsunternehmen nach.

Die Rückgabe über den Handel ist auch in vielen Fällen möglich, kennt man von Batterien: wer Batterien verkauft muss auch alte Batterien wieder zurücknehmen. Da steht dann so eine grüne Papp- oder Plastikbox im Laden, in die man die Altbatterien reinschmeißen kann.

Zuletzt nehmen natürlich - wie von higw und Bob geschrieben - auch die Hersteller selbst Altgeräte an. Die Adresse des Bosch-Recyclingzentrums findet sich üblicherweise in der Bedienungsanleitung.


Anders sieht es nur dann aus, wenn Du selbst nicht der Endverbraucher bist, sondern aus dem Elektrogerät ein (neues) anderes Elektrogerät baust. Das wäre zum Beispiel hier der Fall: Du kaufst beispielsweise einen GGS Geradschleifer, baust ihn als Fräsmotor in ein von Dir konstruiertes Gestell ein und verkaufst das ganze dann komplett als fertige Tischfräse. Dann bist Du logischerweise der Hersteller dieser Tischfräse, und weil die Fräse ein Elektrogerät ist, müsstest Du selbst dann dafür sorgen, dass Du alle gesetzlichen Regelungen einhälst, die für so ein Gerät gelten. Dafür kannst Du dann auch stolz Deinen Firmen- oder Markennamen draufschreiben. (Ist übrigens ein Problem beim 3D-Druck: wenn man ein "Gerät" druckt, das nicht für den Eigenbedarf ist, dann ist man auf einmal "Hersteller" ...)

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Problematisch ist es ja nur bei den Geräten die etwas über dessen Rohstoffpreis im Disconter verkauft werden, weil diese Geräte landen schon im Müll nachdem sie nicht oder nur einmal benutzt wurden. da stehts aber schon auf der Packung drauf glaub ich (:)
Ich sehe es wie GW...Rohstoffe möglichst lange sinnvoll nutzen, schade das Bosch das alte Austauschsystem nicht mehr hat, das passte gut in die heutige Zeit.
Ansonsten nehmen die Recyclinghöfe Elektrogerät gerne und gratis an, zum einen sind die Metalle was wert und zum andern gibt der Kunstoff tüchtig Verbrennungstemperaturen bei deren Müllverbrennung.
Gruss Willy





 

rolper
Neuling 2
vielen Dank für zahlreiche Antworte. Meine Geräte stammen aus EU-Ausland (A-Ware, Neu), die ich hier weiter verkaufe. Daher meine Frage, gelte ich hier als Hersteller?  Und wenn ja, muss ich mich dann regestrieren, obwohl Bosch schreibt  ..... ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, egal wo diese in Europa gekauft wurden.  (s. Oben). Daher die Frage. Wenn ich als privat Gerät im Ausland kaufe, darf ich hier entsorgen, alles gut. Wenn ich gewerblich kaufe, und hier sagen wir mal so pro Monat 10 Geräte verkaufe, muss ich wirklich mir eine teure Liezens für Entsorgung holen? Ist alles etwas wiederspruchlich.

Gruß

der_oesi
Treuer Fan
Ich würde an deiner Stelle anwaltlich prüfen lassen, ob du nicht als Vertreiber, Fernabsatz-Vertreiber oder Importeur im Sinne des ElektroG giltst.
Und ob du als InVerkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten giltst.

Meiner Meinung nach kann das Forum hier nur Hinweise geben - aber rechtssichere Aussagen würde ich dem Fachmann überlassen.

Der_Ösi


 

kuraasu
Spezialist 2
Moin,

ok, es geht also um den Handel mit Geräten, die hierfür importiert werden.

Was dafür zu tun ist, hängt davon ab, von wo importiert wird bzw. was "EU-Ausland" heißt: ein anderes Land der EU (oder im EWR), oder ein Land außerhalb der EU?

Wenn die Geräte innerhalb der EU gehandelt werden, dann gibt es normalerweise wenig Probleme, da wir ja einen gemeinsamen Wirtschaftsraum haben. D.h. da muss dann nichts durch den Zoll, und die Geräte mussten auch in dem EU-Land, aus dem sie kommen, schon mit der CE-Kennzeichnung mit allen dahinter liegenden Regelungen versehen sein. Im Detail muss ich mich hier allerdings dem oesi anschließen: das ist leider nur ein freundlicher Hinweis, und keine verbindliche, rechtssichere Auskunft.

Wenn die Geräte von außerhalb der EU importiert werden sollen, dann wird es auf jeden Fall schwieriger. Dann muss das ganze als Import beim Zoll angemeldet werden, und falls es sich um Geräte handelt, die nicht für den EU-Markt hergestellt wurden und die daher ggf. auch keine CE-Markierung tragen, dann muss der Importeur dafür sorgen, dass hier alle relevanten Regelungen eingehalten werden. Da geht es dann um deutlich mehr als nur um das ElektroG. Falls dies der Fall sein sollte, dann such' Dir bitte professionelle Hilfe bzw. Beratung hierzu. In Eigenregie bzw. als Neuling ist sowas kaum zu schaffen, es sei denn man liest gerne Gesetzestexte, kennt sich dazu noch aus, wo man in den Gesetzen was suchen muss und hat dann auch noch die Zeit, das zu tun.

Gruß
kuraasu

rolper
Neuling 2




Die Geräte werden aus östlichem EU-Land stammen, mehrere Länder in osten kommen da in Frage. Keine Zoll, keine Grenzen.

Auszug von einer seriösen Qualle

Elektro- und Elektronikgeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft, wobei der Anbieter oder Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, wenn der Name oder die Marke des Herstellers gemäß § 3 Nr. 9 a) ElektroG auf dem Gerät erscheint (§ 3 Nr. 9 b) ElektroG)

;________

Bosch Mitarbeiter.
Hallo rolper,

Boschgeräte können generell in Deutschland beim Wertstoffhof entsorgt oder an unsere Servicestelle in Willershausen gesendet werden ohne dass zusätzliche Kosten anfallen, egal wo diese in Europa gekauft wurden.


________

Im Umkehrschluss heiss wenn man die Geräte im Ausland kauft, darf man hier in Deutschland entsorgen. Bosch zahlt anscheinend dafür. Wenn eine private Person 10 Geräte kauft, zahlt Bosch auch dafür oder? oder gibts Begrenzung, wie wird das alles überwacht?  wenn Händler 10-15 Geräte verkauft dann muss er die Lizens gebühr zusätzlich zahlen. Muss das wiklich doppelt bezahlt werden. Ich habe mich informiert, das wären knapp 500 Euro. Bei 10 verkauften Geräten pro Monat löhnt sich das doch nicht, Ebay gebühr, Mehrwertsteuer, Paypal Gebühr, Lagerkosten, Versicherungen, Kosten für die Liezens bei Verpackung, Steuerberatungskosten, Anwaktskosten, Kosten die entstehen Infolge von Retouren und und und. Bei den preisen für Elektrogeräte??? das ist doch nicht zumutbar oder?


Ich Gesetz steht zahlen!! Aber noch mal ich glaube nicht dasss so eine seriöse Frima wie Firma Bosch das nicht schon mal bezahlt hat.

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Grenzen und Zoll gibts auch innerhalb der Gemeinschaft.
Ich wäre da sehr vorsichtig aber erstlinig in Sachen Umsatzsteuer und in Folge der unterschiedlichen Steuersätze auf Begrenzung der Einfuhrmengen..all das ist ein Fall für Steuerexperten.

Gruss Willy

 

kuraasu
Spezialist 2
@rolper, sorry wenn ich es so direkt sage, aber ich glaube Du verstehst den Gesetzestext da nicht ganz richtig. Bitte suche Dir für Deine geplante Unternehmung jemanden, der Dich in diesen Dingen professionell beraten kann. Anwalt, Steuerberater, vielleicht weiß auch Deine IHK einen geeigneten Ansprechpartner.

Ich finde es gut, dass Du Dich um diese Fragen kümmerst, und liefere gerne ein paar grundlegende Infos zu dem Thema. Aber dieses Forum ist zur gegenseitigen Hilfe unter Werkzeuganwendern (berufsmäßig gleichermaßen wie privat) gedacht, und nicht als Wirtschaftsförderung von Bosch. Deshalb ist eine detaillierte Beratung, erst recht da es um rechtliche Dinge geht, hier leider nicht möglich.

Gruß & viel Erfolg
kuraasu