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hoer
Erfahrener 2

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10 ANTWORTEN 10

hoer
Erfahrener 2

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sinus50
Moderator
Moderator
Immer mit der Ruhe, das wird schon wieder. -)

Hoffnungsvolle Grüße
sinus50

opamitkruecke
Aktives Mitglied
Mein letzter Stand war, dass es nicht registrierbar ist da Zubehör. Konnte meins auch nicht registrieren.

higw65
Power User 4
Die kleinen GAA waren meines Wissens nach nie zu registrieren. Ob das bei Stativen, Untergestellen oder einer Sackkarre überhaupt möglich ist oder gar Sinn ergibt...naja.

Denn das sind weder Elektro-, noch Druckluft- oder Messwerkzeuge. Es ist schlichtweg Zubehör und für Zubehör gibt es keine 3-Jahres-Garantie.

Da muss man auch keine Puls haben, sondern sich einfach nur mal die Garantiebedingungen durchlesen. Dazu kommen noch die "Merkwürdigkeiten". Also als nicht grad neues Forenmitgleid sollte es bekannt sein, dass die Katalognummer eben nicht der Gerätenummer entsprechen und man für Einzelgeräte aus zerlegten Sets immer die entsprechende Katalognummer raussuchen muss. Warum Bosch hier überhaupt noch auf die Katalognummern wert legt erschließt sich mir auch nach langer Zeit nicht, denn diese taucht auch in den seltensten Fällen in der Rechnung auf.

Gruß GW
ACHTUNG: Texte können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten! Zu Risiken und Nebenwirkungen konsultieren Sie ihren Psychiater.

viper22
Neuling 3
Hallo zusammen, Vielleicht vergleichbar zum GAA: Kann man das Bluetooth-Modul GCY 30-4 für die Garantieverlängerung registrieren? Wird es auch als Zubehör definiert? Ich habe es zumindest bisher noch nicht geschafft. Gruß Stephan

hoer
Erfahrener 2
 

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Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Hallo hoer,

der Akkuadapter GAA 12V ist ein Zubehörprodukt und kann nicht registriert werden.

Bei etwaigen Problemen damit darfst Du Dich gerne an unsere technische Kundenberatung
kundenberatung.ew@de.bosch.com
wenden und die Kollegen dort werden Dir gerne weiterhelfen.

Mit besten Grüßen
vom Bosch Blau Expertenteam

hoer
Erfahrener 2

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higw65
Power User 4
Ob ein Gerät nun registriert werden kann oder nicht...ist am Ende auch nicht entscheidend für die Tatsache ob dafür eine Garantieverlängerung vorgesehen ist oder nicht.

Also einen GAA kann man vielleicht registrieren...und das ist dann sicher auch noch ok...denn es ist ein Gerät...und kein Zubehör. Es kann wie ein Akkuschrauber, eine Akku-Säge oder andere Geräte zusammen mit einem Akku betrieben werden und ist damit einsetzbar. Es bedarf keinerlei Erweiterungen oder "Hauptgeräte" um die GAA bestimmungsgemäß einsetzen zu können.

Daher erfüllen die GAA auch aus Anwendersicht alle Punkte die es zu einem Gerät machen. Wer da anderer Meinung ist darf das sehr gerne plausibel begründen.

Anders bei den Modulen. Diese sind in meinen Augen wirklich Zubehör...da sie Geräte erweitern und damit neue Möglichkeiten eröffnen. Das gilt im Übrigen auch für Stative, Untergestelle und anderes Zubehör, so wie Parallelanschläge, Staubsäcke, Absaugadapter und Spannzangen etc.
Übrigens auch die Vorsätze der FC-Geräte sind in meinen Augen Geräteerweiterungen/-zubehör

So würde ich auch die klare Grenze zwischen Geräten und Zubehör ziehen was die Registrierung betrifft.
  • Kann ein Produkt mit einem Akku (und Verbrauchtsmaterial) oder direkt am Netz bestimmungsgemäß eingesetzt werden, dann ist es ein Gerät und sollte auch registriert werden können.
     
  • Kann ein Produkt nur in Verbindung mit einem anderen Produkt zusammen bestimmungsgemäß eingesetzt werden, dann ist es Zubehör und kann eben nicht registriert werden.
     
  • Ausnahme sind nur die Akkus und evt. noch der GDE 18V-16 (oder 26). Wenn jetzt gleich innerlich Jemand den Finger hebt und an Heizjacken denkt...diese können auch ohne GAA eingesetzt werden und hier ist der GAA kein Zubehör, sondern ein Produkt...vergleichbar  mit einer Säge und einem angeschlossenen Staubsauger. Beide Sachen sind auch unabhängig voneinander einsetzbar.

Ich hoffe ich habe es verständlich umschrieben. Wie das Bosch am Ende handhabt...kann ich natürlich nicht beeinflussen. Nur Vorschläge unterbreiten wie man es einfach und verständlich umsetzen könnte.

Gruß GW

 
ACHTUNG: Texte können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten! Zu Risiken und Nebenwirkungen konsultieren Sie ihren Psychiater.

viper22
Neuling 3
Herzlichen Dank für die ausführlichen Antworten. Da das Modul ja nicht wirklich teuer ist, kann man es verschmerzen, dass es nicht registriert werden kann. Etwas komisch wäre es schon, wenn erweiterte Garantie möglich wäre, wenn es im Set mit Elektrowerkzeug gekauft würde. Aber wäre die Registrierung dann anders als ohne Modul? Das Elektrogerät müsste ja dann eine andere Teilenummer haben. Dies würde aber bei z.B. einem Gdx 18V 200 immer noch keinen Sinn machen, da der Aufpreis mit Modul selbst bei Straßenpreis so hoch ist, dass man dafür fast drei GCY bekommen könnte. Und dies ist auch so bei den UVP's. Gdx mit GCY 80€ teurer als ohne. Dabei ist der UVP vom GCY nur 30€. Mit 2x Akku nur 20€ Unterschied, dass ist ja dann gut. Man sollte also mal die Preisgestaltung strukturieren, dann könnte man Connectivity vielleicht noch besser vermarkten. Ich wäre dafür, dass für das GCY eine Garantieverlängerung möglich sein sollte, da es eine Geräteerweiterung ist, HP: "Rüsten Sie Ihr Werkzeug ......auf" Es ist ja auch nicht bei Zubehör auf Hp, logisch das es auch kein Elektrowerkzeug ist, es ist eine eigene Kategorie. 🙂 Mach mal jemanden der ein Set gekauft hat klar, dass das Modul nicht inbegriffen ist. Ein Stativ, Gestell,... ist ein eigenes Produkt und ist i.A. nicht in einem Set des Elektrowerkzeuges enthalten, GCY schon. Naja. Ich glaube, dass wenn es einmal funktioniert, kaum Probleme verursacht. Wenn nicht, dann kauf ich halt ein Neues.