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Unfaire Pro-Deals 2023

kraemerk
Aktives Mitglied 3
Ich habe eine GMA55 (1 600 A02 5GD) für rund 100€ netto gekauft, kann diese aber nicht für den Prodeal 2023 Zubehör registrieren.
In den FAQ ist die GMA55 nicht ausgeschlossen!
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. - Kurt Tucholsky
22 ANTWORTEN 22

Bonneville1995
Neuling 3
Ich zitiere mal aus dem Thema "PRO Deals zum Jahreswechsel "

 
erstellt von sinus50 am 04.01.2023, 15:37 Uhr
Guten Tag dtp,

zunächst einmal herzlich Willkommen hier im blauen Bosch Profi Forum.

Glückwunsch auch zum neuen Akkubohrhammer GBH 18V-24 C.

Zum Problem "ProDeal" habe ich inzwischen aus einem anderen Kanal erfahren, das bedauerlicherweise zum Jahreswechsel wohl noch nicht alle entsprechenden Produktnummern übertragen worden sind. 
Also etwas Geduld, das wird schon. 🙂
Aber den Support hast Du ja schon angeschrieben.

Warum die Einstellmöglichkeiten über das Connectivity-Modul so sind, wie sie sind, kann ich aktuell noch nicht sagen.

Bei recht neuen Geräten ist es oft hilfreich, vorab schon mal einen Blick in die entsprechende BDA zu werfen. Diese steht ja häufig schon recht früh zur Verfügung. 

Dennoch viel Freude mit dem neuen Akkubohrhammer.
Über weitere Eindrücke dazu würden wir uns freuen.

Gruß
sinus50

 

dtp
Neuling 3
Also, um über die PRO Deals Zubehör zu bekommen, musst du auch Zubehör gekauft haben. Ein Tool - und dazu dürfte hier wohl leider auch der GMA 55 zählen - ist dafür nicht qualifiziert.

 
16146043.jpg

sinus50
Moderator
Moderator
Hallo kraemerk,

welcome back. 🙂

@Bonneville1995 hat ja freundlicherweise schon aus dem anderen ProDeal-Thema entsprechend zitiert.
Daher könnte auch in deinem Fall die noch fehlende Produktnummer der Grund für die Registrierungsprobleme mit dem gekauften Magazinvorsatz sein.

Vor diesem Hintergrund solltest Du den Beitragstitel ggf. anpassen. 🙂

Im übrigen guten Erfolg mit der Neuanschaffung.

Gruß
sinus50

sinus50
Moderator
Moderator
@dtp, Danke für den Hinweis.
Das könnte ein weiterer Grund sein, da der Magazinvorsatz ja auch eher dem Gerät / Maschine zuzuordnen ist.

Gruß
sinus50

hoaschter
Neuling 2
Hallo, gibt es hier schon was neues? Mich würde nämlich interessieren, ob der GFA-12H für den Zubehör-Prodeal zugelassen ist.
Was genau zählt denn als zubehör im Sinne des Prodeals? Nur Bohrer, Sägeblätter etc.? Oder eben auch solches Gerätezubehör? Also z.B. ein Saugaufsatz für einen GBH, oder ein FC Hammeraufsatz oder sowas.

Viele Grüße

steinefreund
Aktives Mitglied
Hallo, ohne das Kleingedruckte der ProDeals gelesen zu haben: könnte die Kategorisierung der Webseite ggf. das naheliegendste sein, was Bosch als "Zubehör" sieht?
Bestimmt kommen auch noch Anfragen ob GTA´s, L-Boxxen, Caddy, Jacken usw. als "Zubehör" anzusehen sind....sind ja keine Maschinen...
Ich mag keine Menschen, Tiere und Pflanzen, ....................................Steine und blaues Werkzeug sind ok.

hoaschter
Neuling 2
Das dachte ich mir auch schon so. Im  FAQ zu dem Prodeal steht folgendes:

Akkupacks, Ladegeräte, Führungsschienen und Aufbewahrungskoffer sind keine Promotionsprodukte und von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen.

Akkus und Ladegeräte z.B. kannte ich aber bisher nur aus der Kategorie Werkzeuge, deshalb mein Verwirrung.
Habe jetzt aber gesehen, dass es das auch unter Zubehör gibt.
Also wahrscheinlich ist es tatsächlich so, dass nur die Produkte aus der Kategorie Zubehör gemeint sind.

dtp
Neuling 3
Nun ja, die Liste der berechtigten Artikel ist hier ja eindeutig aufgeführt. Alles, was da nicht drin steht, ist eben nicht als Zubehör im Sinne der PRO Deals zu sehen.

Olaf_Schultz
Spezialist
Moin,
wobei es schon seltsam ist... die Akkusets (steht dummerweise so auf der Rechnung drauf) werden nicht erkant, aber Lader und Akkus einzeln... nur gibt es dafür wiederum keine Einzelbeträger. Dann finde ich keine Nummern für die 3Ah-12V online... dort tauchen nur die 2, 4 und 6 Ah auf....
Mal schaun, ob die meine Liste mit dem PDF aus Thal... akzeptieren;-)
Achso, der GFA 12-H wurde nicht vom System akzeptiert... aber Kleinvieh macht auch Mist;-)
Olaf

Arazi2023
Neuling 3
Warum Führungsschienen jetzt ausgenommen sind, erschließt sich mir auch nicht. Wenn das kein spezielles Zubehör für Elektrowerkzeuge ist, dann weiß ich nicht. Gleiches gilt für Akkus. Schon seltsam, wobei die Prämien für jemanden, der kein X-Lock-Gerät hat, ohnehin relativ uninteressant sind. Schade.

ElektroBob
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von Arazi2023 am 13.01.2023, 09:30 Uhr
...wobei die Prämien für jemanden, der kein X-Lock-Gerät hat, ohnehin relativ uninteressant sind...
Warum? Die X-Lock Scheiben kann man auf jedem Handelsüblichen Winkelschleifer benutzen..

Arazi2023
Neuling 3
 
erstellt von ElektroBob am 13.01.2023, 15:19 Uhr
Warum? Die X-Lock Scheiben kann man auf jedem Handelsüblichen Winkelschleifer benutzen..

Ach so, das wusste ich bis jetzt noch gar nicht. Dann ist meine Aussage natürlich Blödsinn. Ich dachte immer, das wäre ein proprietäres System und habe mich deshalb nie damit beschäftigt. Danke für die Erläuterung!

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Hallo zusammen, 

die Aufteilung von Zubehör im Sinne von Verschleiss-Materialien und Maschinenbezogenem Zubehör gibt es nicht nur bei Bosch sondern auch bei vielen anderen Herstellern. 

Leider ist nicht immer gleich zu erkennen, welches "Zubehör" in welche Kategorie gehört. 

Schienen, Schienenzubehör, Lader, Akkus, Magazinvorsätze, Absaughauben,Flexi-Click Vorsätze, L-Boxxen gehören in die Kategorie "Maschinenbezogenes Zubehör" und sind nicht für den Zubehör-ProDeal berechtigt. 

Bohrer, Meißel, Sägeblätter, Schleifpapier, Fräser, Trennscheiben usw. sind hingegen Zubehör das als "Verschleissmaterial" gehandelt wird. Somit Prämienberechtigt beim ProDeal. 

Sobald ein Zubehör in der Hauptpreisliste/Gesamtkatalog der Maschinen zu finden ist, kann man davon ausgehen, das es nicht für den Zubehör-ProDeal berechtigt ist. 

https://www.bosch-professional.com/de/media/service_relaunch/downloads/kataloge/2022_07_update_t2/pr...

Gruss Matthias  
Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

mannimmond
Aktives Mitglied
Hallo Matthias, dann verstehe ich das also richtig, dass wenn ich beispielsweise Stichsägeblätter nach den Teilnahmebedingungen im Wert von XX,xx € zusammen auf einer Rechnung kaufe, entsprechend für den Zubehör-ProDeal anmelden kann?

Ich frage, weil ich auf irgendeinem Flyer zu den aktuellen ProDeals gelesen hatte "kaufe EIN Bosch Zubehör im Wert von [...]".
Mit einem Bohrer / Sägeblatt etc. wird es dann ja schwierig die Bedingung von >75€ + MwSt. bzw. >150€ + MwSt. zu erreichen.

Viele Grüße

Martin

Olaf_Schultz
Spezialist
Moin Martin,
zumindest das Portal meckert nicht bei
a) Eintragen mehrerer Teile
b) Eintragen von Akkulader GAL12V40
c) Eintragen von Stütztellern X-Lock
d) Eintragen von Akkus
Mal schaun, ob das mit der Rechnung durchgeht. Ansonsten habe ich inzwischen eine weitere Rechnung zum mit einer harten scharfen Sache aus St.Nikolaus;-)

Hallo,

hat das so geklappt? Laut FAQ sind ja Akkulader, Akkus usw. ausgenommen. Nur Zubehör (Verbrauchsmaterial) geht demnach.

"Kann ich jedes beliebige Zubehör kaufen, um Anspruch auf diesen PRO Deal zu erhalten?

Um Anspruch auf diesen PRO Deal zu erhalten, musst du Bosch Elektrowerkzeug-Zubehör (Verbrauchsmaterialien) im Mindestwert von 75 € (89,25 € mit MwSt.) für Prämien der Kategorie A und 150 € (178,50 € mit MwSt.) für Prämien der Kategorien A oder B erwerben. System-/Maschinenzubehör, wie Akkupacks, Ladegeräte, Führungsschienen, Aufbewahrungskoffer und Staubabsaugungen sind keine Promotionsprodukte und von der Teilnahme an der Aktion ausgeschlossen."

Grüße

Matthias_Rupp
Moderator
Moderator
Hallo Martin, 

ja das ist richtig. In der gedruckten Version steht EIN Zubehör. Gemeint ist aber Zubehör im Wert von mind. 75€  Mann kann also verschiedene Sachen im Gesamtwert kaufen auf einer Rechnung und teilnehmen. 

Auf der ProDeals Website steht das EIN nicht mehr dabei. Wurde im Nachhinein korrigiert. 

Gruss Matthias
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Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

mannimmond
Aktives Mitglied
Okay, ja diese Formulierung mit dem Wort "ein" hat mich etwas zweifeln lassen. Da ich mir die neue GST 18V-155 BC gekauft habe, würde ich einmal quer durchs Stichsägeblattsortiment einkaufen.

Es wäre nur etwas schwierig wenn wirklich jedes Sägeblatt-Set einzeln bei der Anmeldung des ProDeals eingetragen werden müsste, da man mit einem Set ja kaum an die Mindestsumme heran kommt.

Olaf_Schultz
Spezialist
Moin Mannimmond,
das mit "einmal quer durchs Stichsägensortiment" würde ich nicht zu ernst nehmen;-) Der Blick in einen Schubladenschrank kurz vor dem Matterhorn war frustrierend bei dem Gedanken, was zuhause lagert;-)
Das Eintragen in dem Tool geht recht einfach: Die Bosch-Nummer eintragen und den Nettopreis laut Rechnung.
Kleiner Tip: Mit den Hartmetallbestückten Expert-Blättern ist das weniger Arbeit;-)
Viele Grüße,
Olaf

hoaschter
Neuling 2

Hallo zusammen, habe noch eine Frage zum Zubehör-Prodeal.

Muss das gekaufte Zubehör auf einer Rechnung stehen? Oder kann es auch auf verschiedenen Rechnungen stehen bzw. auch von verschiedenen Händlern gekauft sein?

Hallo hoaschter, 

alle Antworten findest du hier: 

https://www.bosch-pt.com/ptlegalpages/de/ptde/de/prodeals/acc/terms/ 

Speziell die Antwort auf deine Frage unter 3. Punkt 5

Gruß, Matthias 

 

Um froh zu sein Bedarf es wenig - doch wer BOSCH hat ist ein König.

Genau die Antwort die ich gesucht habe 🙂 Danke dir.