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Modifizierung von Bosch-Produkten

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3
Aufgrund einer Beobachtung stellt sich für mich die Frage nach der Zulässigkeit solchen Handelns. An einem Winkelaufsatz des Typs Bosch GFA 12-W Professional wird demonstriert, wie man andere Aufsätze aus dem Bosch-Produktspektrum durch Modifizierung zusammen mit Antriebseinheiten der Firma Makita betreiben kann.

Der User, der sein Vorhaben in den verschiedensten Foren vorstellt, ist mir persönlich nicht bekannt. Anbei stelle ich die folgenden Bildadressen zur Verfügung.

 
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19 ANTWORTEN 19

Stefan_Frisch
Power User 4
Hallo Huberto,
zum einen erlischt die Garantie, wenn Geräte oder Zubehöre umgebaut werden und nicht bestimmungsgemäß genutzt werden. Und außerdem darf hier um Forum nicht über solche Umbauten diskutiert werden, siehe dazu die folgenden Regeln:
http://www.bosch-professional.com/de/de/community/category/forumsregeln/13040859-t#main

Gruß
Stefan

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3
Hallo Stefan,
ich möchte weder über den Sinn noch über den Zweck eines solchen Umbaus an dieser Stelle und in diesem Forum diskutieren.
Mir geht es alleine um eine Klärung der rechtlichen Seite.
Meine persönliche Meinung ist die, dass umfangreiche und bebilderte Umbauanleitungen nicht zulässig sind, da nach meiner Meinung Markenrechte und Geschmacksmuster verletzt werden. Aber es könnte durchaus sein, dass ich mit meiner Meinung allein auf weiter Flur bin. An wen muss ich mich wenden um diese Frage zu klären?
Danke im voraus.

mack3457
Treuer Fan
Nur mal kurz: Rechtsforen gibt es an anderen Stellen, da ist Bosch Pro nicht die richtige Adresse.

Vom Grundsatz her sind Bilder und Texte aus anderen Quellen als eine Form von "Zitaten" in eigenen Werken erlaubt. Vorausgesetzt, sie bleiben Ergänzungen zur eigenen Arbeit und werden nicht als eigene Kreationen veröffentlicht. Und das dürfte hier der Fall sein.

(Zudem ändert sich unser Rechtssystem und unser Rechtsempfinden seit einigen Jahren oder Jahrzehnten spürbar, so dass die rein objektive Rechtslage nicht mehr als das wesentliche Kriterium gesehen werden sollte.)

Grüße
Thomas Mack

PS: Übrigens ist das Forum gerade wieder recht zäh...

haifisch18
Power User 4
Alleine schon die Verwendung des Bildes von Mr. Ditschy (ich meine der ist auch hier angemeldet) ist schon hart an der Grenze zum Urheberrechtsverstoß wenn Diving nicht gefragt hast. 

Umbauten en und die Diskusionen darüber sind hier zwar über die Forenregeln sehr stark eingeschränkt, aber rechtlich erstmal kein problem. 
Für sich zuhause darf man vieles erstmal machen, Regeln die auch dort einzuhalten sind betreffen Trinkwasser, Abwasser, Energieversorgung, Bau- und Emissionsrecht.
Der Umbau von Werkzeugmaschinen für den nichtgewerblichen Eigenbedarf ist aber egal. 
Auch dürfen diese Umbauten dokumentiert und diskutiert werden. 
Was geht nicht:
Das Inverkehrbringen des Produktes ohne CE Erklärung. Diese muss man dann, da man die Rolle als Hersteller durch den Umbau erfüllt (wesentliche technische Ämderung), selbst schreiben. An sich ist das auch kein Problem, wenn das Produkt den EU Richtlinien entspricht und die geforderte Dokumentation beiliegt. Erst wenn ein Anwender einen Unfall mit dem Gerät meldet und es ist nachvollziehbar, dass die CE Erklärung falsch war/die Dokumentation unzureichend ist, kommst der Hersteller in die Haftung. 
Die gewerbliche Nutzung ist auch ein Problem wenn  es keine passende CE Erklärung gibt. 

Als kleines Beispiel:
Wenn man eine alte Maschine, nehmen wir eine Tischkreissäge überarbeitet und baut statt einem alten 1kW Motor einen neuen 1,5kW Motor ein weil beim alten die Lager hin waren, ist das schon eine solche wesentliche technische Änderung. 
Maria, Maria, i like it laut!

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Was muss denn eine CE Erklärung haben?
Kaufe ich mir ein 50eur Schlauchboot ist eine dicke BDA in allen Sprachen bei , mit CE und allem.
Ein hiesiger Bootsbaumeister hingegen baut Ruder+Motorboote sowie Jollen aus Lärche in Kleinserie, alles ohne irgendeinen Zettel bei ausser der Rechnung natürlich, damit gehen die Leute auf See!!!!
Es gibt auch selbstgebaute Gartenmöbel. Palettenmöbel, Vogelkästen usw..die gewerblich verkauft werden.
So ganz krieg ich das mit der CE nicht zusammen.
Gruss Willy



 

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3
Eigentlich hätte ich erwartet, dass sich mal ein Experte in der konkreten Sachelage zum Markenrecht äußert.

Zur CE-Kennzeichnung: da gibt's für den EU-Bereich ziemlich genaue Regeln. Die sind auch sehr umfangreich. Setzt aber voraus, dass ein "in Verkehr bringen" stattfindet. Der hiesige Bootsbaumeister unterliegt auch der CE-Kennzeichnungspflicht, wenn er die Boote nicht für sich selbst baut.

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Es gibt noch viel mehr was ohne CE "in Verkehr" gebracht wird, Saunawagen, Schäferwagen, Badewagen, Spezialwerkzeuge für Reetdachdecker Fenster und Türen vom Tischler ..CE steht da nirgends drauf, aber sie werden von Hand nichtindustriell hergestellt.
Ein grösserer Betrieb der Yachten baut muss allerdings die Kennzeichnung haben und hat sie auch, aber der ist eher industriell tätig.
(Handwerk, Industrie...Gewerbeordnung Unterschiede ??   )
Gruss Willy


 

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3
Screenshot von einem Auftritt Mr.Ditschys. Und wie steht's mit dem Markenrecht? Darf man Reverse-Engineering eines Bosch-Markenproduktes öffentlich darstellen? Ich weiß es nicht! Die zu klären ist gerade mein Ansinnen.
erstellt von haifisch18 am 04.04.2018, 08:39 Uhr
Alleine schon die Verwendung des Bildes von Mr. Ditschy (ich meine der ist auch hier angemeldet) ist schon hart an der Grenze zum Urheberrechtsverstoß wenn Diving nicht gefragt hast. 
 

 

mack3457
Treuer Fan
Wiki schreibt zum Thema Reverse-Engineering u.a.:

Viele Firmen untersagen das Reverse Engineering ihrer Produkte durch entsprechende Lizenzbedingungen.

Das ist eher ein Thema im Softwarebereich, aber da andere Bereiche nicht explizit ausgeschlossen werden, sollte ein Reverse-Engineering auch in anderen Bereichen erst einmal erlaubt sein, falls nicht explizit ausgeschlossen. Oder anders gesagt: ich kann mit meinem Eigentum tun, was ich möchte. Und solange es keine Anleitungen zu strafbaren Handlungen sind, darf ich meine Handlungen auch öffentlich machen.

Also schau in die rechtlichen Aspekte der Bosch-Geräte hinein, dann solltest Du finden, ob Dir beim Kauf gesagt wurde, dass Du das Gerät nicht auseinandernehmen und untersuchen und umbauen darfst. Ansonsten - wenn es Dir erst nach dem Kauf klar werden würde - wäre eine Einschränkung eh nicht gültig.

Thomas

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3
Im Softwarebereich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die auch entsprechende Sanktionen nach sich ziehen können. Interessant ist, dass bisher noch niemand zum Markenrecht einen Kommentar abgegeben hat, das verblüfft mich. Aber ich warte mal ab. Dass ich in meinem stillen Kämmerlein mit einem gekauften Produkt so ziemlich alles machen darf, steht ohnehin außer Frage, sofern keine Aktionen ablaufen, die strafrechtliche Aspekte berühren. Allerdings die Kernfrage, ob man die Veränderung eines markenrechtlich geschützten Produktes, auf das der Hersteller ein Geschmacksmuster hält, öffentlich demonstrieren darf, an die Beantwortung hat sich noch niemand gewagt.
 
erstellt von mack3457 am 04.04.2018, 11:05 Uhr
Wiki schreibt zum Thema Reverse-Engineering u.a.:

Viele Firmen untersagen das Reverse Engineering ihrer Produkte durch entsprechende Lizenzbedingungen.

Das ist eher ein Thema im Softwarebereich, aber da andere Bereiche nicht explizit ausgeschlossen werden, sollte ein Reverse-Engineering auch in anderen Bereichen erst einmal erlaubt sein,...

 

mack3457
Treuer Fan
 
erstellt von h_u_b_e_r_t_o am 04.04.2018, 11:28 Uhr
Im Softwarebereich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die auch entsprechende Sanktionen nach sich ziehen können. Interessant ist, dass bisher noch niemand zum Markenrecht einen Kommentar abgegeben hat, das verblüfft mich. Aber ich warte mal ab. Dass ich in meinem stillen Kämmerlein mit einem gekauften Produkt so ziemlich alles machen darf, steht ohnehin außer Frage, sofern keine Aktionen ablaufen, die strafrechtliche Aspekte berühren. Allerdings die Kernfrage, ob man die Veränderung eines markenrechtlich geschützten Produktes, auf das der Hersteller ein Geschmacksmuster hält, öffentlich demonstrieren darf, an die Beantwortung hat sich noch niemand gewagt.
 

Dann wage ich es mal. Zitat ebenfalls aus Wiki:

Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.

Ich sehe in der Veröffentlichung von privaten Veränderungen keinen geschäftlichen Verkehr. Ebensowenig sehe ich, dass die Marke "Bosch" oder die Marke "Bosch GFA 12-W Professional" in irgendeiner Weise geschädigt worden wäre: wenn ich Dich richtig verstehe, war das klar als Umbau gekennzeichnet.

Grüße
Thomas Mack

mack3457
Treuer Fan
Ich vermute, dass Du mit dem Thema Markenrecht auf den Aspekt der "Namensanmaßung" anspielst, d.h., Bosch steht drauf, aber es ist nicht mehr wirklich Bosch.

Wiki:

Unter Namensanmaßung im Sinne von § 12 2. Fall BGB versteht man den Fall, in dem ein Unbefugter den Namen eines Berechtigten verwendet, infolge dessen eine Zuordnungsverwirrung eintritt, aufgrund derer schutzwürdige Interessen des berechtigten Namensträgers verletzt werden.

Eine "Zuordnungsverwirrung" wird in diesem Fall nicht auftreten, weil es sich klar um einen privaten Umbau handelt.

Grüße
Thomas

h_u_b_e_r_t_o
Neuling 3

erstellt von mack3457 am 04.04.2018, 11:52 Uhr
 
Das Markenrecht ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt. 

Ich sehe in der Veröffentlichung von privaten Veränderungen keinen geschäftlichen Verkehr. 


Dann schaue dir mal den Screenshot an, da geht es um die Marke FlexiClick von Bosch. Die Veröffentlichung ist nicht mehr privat, da sie in einem öffentlichen durch Werbung finanzierten Forum stattgefunden hat. Soweit meine Recherchen zu dem Thema gediehen sind, wird ein solcher Vorgang im weitesten Sinne schon als geschäftlicher Verkehr angesehen.

Für die Nennung von Wortmarken gibt es enge Grenzen, die Daten zu FlexiClick können hier abgerufen werden. Und zu dem, was mit der Wortmarke geschehen darf, finden sich klare Worte im MarkenG, §§14, §§15, §§23 etc. Aber das ist bisher nur meine Sicht der Dinge. Statt an Wikipedia halte ich mich lieber an den Wortlaut des Gesetzes bzw. an die laufende Rechtsprechung. Aber den Fall scheint es noch nicht zu geben.

mack3457
Treuer Fan
Auf dem Screenshot sehe ich, dass jemand Teile des Flexiclick-Systems abgelichtet hat und dazu offenbar zur Erläuterung drübergeschrieben hat, aus welchem System diese Teile stammen.

Wenn das Recht oder die Rechtsprechung meint, dass man Markennamen nicht in öffentlichen, werbefinanzierten Foren nennen darf, dann würden alle Autos auf mobile.de nicht als VW oder Opel o.ä. vorgestellt werden, sondern als Autos "eines Wolfsburger / Rüsselheimer / ... Herstellers" (aber auch das finde ich nicht in den verlinkten Gesetzestexten, die von WIki schon recht gut wiedergegeben waren).

Und wenn ich an meinen VW Touran ein Holzenkrad schrauben oder die hinteren Scheiben zuschweißen lassen würde, dürfte ich im werbefinanzierten öffentlichen Forum mobile.de den Wagen noch immer als VW Touran anbieten oder die Modifikationen in einem Forum unter dem Titel "Umbauten am VW Touran" öffentlich vorstellen.

Ich verstehe Deinen Ansatz nicht. Aber wie gesagt: warum fragst Du in einem Werkzeugforum nach der Anwendbarkeit von Markenrechten und evtl. sogar nach der Praxis der diesbezüglichen Rechtssprechung? Wer hat hier schon die entsprechenden Kenntnisse oder Interessen? Mein Interesse hier ist es eher, zu verstehen, was Dein Anliegen oder Deine Sichtweise ist. Aber auch damit komme ich nicht wirklich weiter...

Viele Grüße
Thomas Mack

plextor
Erfahrener
Hey Leute,

ich denke jetzt beruhigen wir uns erstmal und lassen die Kirche mal im Dorf stehen.
@ Huberto hast du zu viel Zeit oder steckst du gerade in deiner Examensprüfung zum Jura Studium?
    Warum möchtest du jetzt hier Leute an den Pranger bringen, die ein wenig experimentieren.!?
 
Viele aus dem Forum sind einer guten Idee gefolgt und haben Ihren GSR12V-20 auch zum flexiClick umgebaut, und der Ideengeber
ist meines Wissens nach auch nicht von Bosch verklagt oder gar verhaftet worden.........

lg

Plextor



 
Lieber ein Werkzeug ohne die passende Aufgabe, als eine Aufgabe ohne das passende Werkzeug

Gelöschter Benutzer
Ehemaliges Mitglied
Also, echt. Herr wirf Hirn vom Himmel, wenn ich das hier lese ...........

Da stellen jemand ne gut Anleitung online für was um zubauen und dann wird ewig rum Diskutiert !!!

EM..... Hier wurden doch auch für die GKS 10,8/12v mal Blätter von MAKITA empfohlen und auch getstet
und mit Video präsentiert .
DARF ich jetzt die Makita blätter beutzen auf meiner GKS oder werden ich dann von der Rechtsabteilung hören ???

Hier werden doch auch Führungsschienen von Festool mit der GKT benutzt . OMG darf ich das jetzt nicht mehr !!!???

Was ich mit meinem WErkzeug mache ist alleine meine Sache, ob ich es umbaue oder verbrenne oder an den Wehnachtsbaum hänge.............


 

meier15
Erfahrener 2
Ganz einfache Sache. User "M" geht User "H" in seinem Stammforum mächtig auf die Nerven. Da dort niemand User "RIH", äh, "H" zur Hilfe eilt bzw. andere nicht so genervt sind, sucht er nun Hilfe von anderer Seite. *

MfG

*Namen wurden verändert, Ähnlichkeiten zu leben Personen können sein.
Mia san fucking mia!

michi1965
Treuer Fan
Hier ist offensichtlich ein etwas zweifelhafter Gutmensch zugange.
wenn hier jemand das Recht dazu hätte, Vorstellungen über diverse Umbauten zu untersagen, dann ist das BOB im Auftrage der Robert Bosch Power Tools GmbH.
Gutes Werkzeug ist die halbe Arbeit!

haifisch18
Power User 4
Lass doch einfach dieses Unwort "Gutmensch", dass hier vollkommen falsch eingesetzt wird, weg.

Ich interpretiere es auch wie Meier15, konnte nur gestern aufgrund eines Einsatzes nicht mehr fertigschreiben:

Hier versucht man, jemanden "an den Karren zu pinkeln". Dazu soll eine Rechtsverdrehung konstruiert werden um Druck aufzubauen.
Da es aber in keinem Forum Rechtsberatung geben wird die den Namen verdient, wird sich auch hier keiner dazu äußern.
Außer, dass die Umbauten sicher nicht von Rechten im Bezug auf Design (Geschmacksmuster) gestoppt werden können. Lego kann ja auch nicht das bauen von nicht per Anleitung vorgestellten Modellen mit dem Geschmacksmusterschutz oder dem Markenrecht (geschützte Logos) unterbinden.

@Willy: Im Wikipedia Artikel findest du eine ganz gute Übersicht, was alles eine CE Kennzeichnung haben muss. Viele "Selbstbauer" die dann direkt verkaufen, begeben sich da auf dünnes Eis. Sportboote zählen da übrigens auch dazu, genauso wie Rinneisenfräsen. Auch der Aufsatz der für diese Fräsen auf die GWS geschraubt wird, ist eine wesentliche technische Änderung der GWS und muss vom Hersteller eine CE mitbekommen. Egal wie groß der Betrieb ist.
Jemand, der eine Keule (für was auch immer) aus Holz drechselt und die dann verkauft, brauchts keine 😄
Maria, Maria, i like it laut!