Zur Stichsäge:
5 m Sturz ist ja schon mal eine Hausnummer ...
Wenn es nicht gerade ein Supersonderspezialmodell war, dass Du da geschenkt bekommen hast, dann sollte das noch zu bekommen sein. Bei einer großen Baumarktkette mit B vorne steht z.B. die GST 90 BE noch ganz normal auf der Webseite, und bei anderen Händlern findet man auch die GST 90 E noch ganz normal im Lieferprogramm. Ersatzteile wird es in jedem Fall noch geben.
Die von Deinem Händler vorgeschlagenen GST 150 oder 160 (gibt es jeweils als CE oder BCE) sind ohne Zweifel besser als die 90er. Die 150 ist etwas robuster aufgebaut (eher die Bau-Stichsäge), während die 160 mehr der "Feingeist" ist. Sprich: die 150 hat einer recht dicke und damit stabile Fußplatte, die vielleicht keine 5 m, aber doch mal einen kleinen Sturz ohne größere Blessuren wegstecken kann, während die 160 zwar auch robust ist, aber mit ihrer guten Blattführung eigentlich eher dort zu Hause ist, wo es auf besonders sauberes Sägen ankommt, z.B. im Möbelbau und ähnlichem. Beide (erst recht die 160er) haben aber auch ihren Preis, erst recht im Vergleich mit der 90er.
Was die Reparatur der 85er angeht zwei Dinge.
Erstens kannst Du natürlich vorher mal bei der Servicehotline anrufen und Dir ein paar Infos holen, wie es mit den voraussichtlich nötigen Ersatzteilen für die Säge aussieht. Wenn die Teile aller verfügbar sind, dann sollte die Reparatur auch kein Problem sein. Da die Garantiezeit aber wohl schon ein wenig abgelaufen ist (meint meine Glaskugel), wird das mit Sicherheit kostenpflichtig.
Zweitens die Sache mit den zerlegten Geräten. Das sorgt immer mal wieder für Nachfragen bei Servicefällen, ist aber das ganz normale Prozedere des Servicezentrums und steht auch so in den vertraglichen Bedingungen drin, die man mit dem Reparaturformular unterschreibt. In einem Nicht-Garantiefall läuft es im Service folgendermaßen ab: die Maschine wird (soweit wie nötig zur Diagnose) zerlegt. Dann kommt ein entsprechender Kostenvoranschlag für die Reparatur; man kann aber auch schon eine Freigabe über einen bestimmten Betrag erteilen, um die Abwicklung zu beschleunigen. Die Kollegen an der Ersatzteile- und Reparatur-Hotline geben darüber detailliert Auskunft, die sitzen vor Ort und wissen auch, was an den Service-Stationen so getan wird mit den Geräten.
Der Kostenvoranschlag kommt mit drei Auswahlmöglichkeiten: entweder 1. Annahme des KVA und Rücksendung des reparierten Geräts samt Rechnung, oder 2. Rücksendung des unreparierten, zerlegten (!) Geräts samt (kleiner) Rechnung für die Arbeit bis zum Erstellen des KVAs, oder drittens (kostenfreie) Entsorgung (!!) des Geräts durch das Servicezentrum. Grund für die Punkte 2 und 3 ist, dass das Servicezentrum ein unrepariertes, defektes Gerät nicht wieder zusammenschrauben und so zurücksenden darf, dass es wie ein gebrauchsfähiges Gerät aussieht. Daher: unrepariert und offen, oder Entsorgung, (oder bei Wahlmöglichkeit 1 natürlich repariert und geprüft mit neuer Garantie), anders geht es leider nicht.
Wenn sich jetzt im Laufe der Bearbeitung eines älteren Geräts herausstellt, dass ein nötiges Ersatzteil nicht mehr zu bekommen ist, dann fällt natürlich - auch wenn es schade ist um das Gerät - die Auswahl mit der erfolgreichen Reparatur weg, denn die ist dann schlicht nicht machbar.
Langer Rede kurzer Sinn: Dein Händler hat schon recht, dass es bei einer Reparatur im Servicezentrum dazu kommen kann, dass Du das Gerät nur zerlegt und dazu noch kostenpflichtig zurück bekommst. Das passiert aber nur, wenn es wirklich nicht mehr reparierbar ist (oder wenn es reparierbar ist und Du Dich trotzdem selbst für die Option "Rücksendung unrepariert" entscheidest). Wie es mit absehbar nötigen Ersatzteilen (Hubstange oder so, falls das schon von vornherein klar ist) aussieht, kannst Du bei der Servicehotline herausfinden.
In jedem Fall: viel Erfolg!
Gruß
kuraasu