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Garantieverlängerung bei Lieferzeiten über 4 Wochen?

higw65
Power User 4
Ich frage jetzt öffentlich, weil es sicher Viele interessiert und ich hier seitens Bosch/Bob gerne eine verbindliche Aussage haben möchte, die dann auch mit dem Servicezentrum abgestimmt und dort auch dort dann auch Jedem Mitarbeiter bekannt ist.

Situatiom:
Ein Anwender kauft ein Gerät und bezahlt es. Online kann man die Sachen ja meistens nicht kaufen ohne sofort zu bezahlen. Das steht auch nciht in Frage und ist auch in Ornung. Er bezahlt also und bekommt auch die Rechnung für das Produkt.
In den meisten Fällen erfolgt die Lieferung innerhalb weniger Tage...aber aufgrund der aktuellen Situation oder weil die Geräte eben so gefragt sind...verzögert sich die Lieferung auf mehrere Wochen. Nehmen wir also an die Lieferung erfolgt 7 Wochen nach Kauf und Bezahlung.

Frage:
Da die 4-wöchige Registrierungszeit nun schon vorbei ist und man ja das Kaufdatum eintragen muss (andere Infos sind nicht zu finden), können solche Geräte ja nicht mehr zur Verlängerung angemeldet werden. Wie macht man das dann?
Kann man in dem Fall das Lieferdatum eintragen, welches sich ja in der Regel auf dem Lieferschein befindet und der Lieferschein auch der Bestellung zugeordnet werden kann? Wenn ja, dann muss die Info in die AGBs.

Informationen zu diesem nicht ungewöhnlichen und seltenem Zustand finden sich...zumindest habe ich sie nicht entdeckt...auch nicht in den ganezn Garantiebedungungen.

Und um es gleich vorwegzunehmen: Es geht in diesem Thema nicht darum welcher Händler das wie macht, warum Geärte so spät ausgeliefert werden und auch nicht darum wo man kauft.
Die Frage ergibt sich aus einem ganz normalen und täglich zigfach auftretendem Ablauf.

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...
23 ANTWORTEN 23

sinus50
Moderator
Moderator
Ein interessantes Thema, das sicherlich den einen oder anderen Käufer aktueller Geräte mit Lieferzeiten umtreibt.

Eine Klärung des Sachverhalts ist sicherlich wünschenswert, denn die Abfrage des Rechnungsdatums stammt sicherlich noch aus der Zeit, wo der Kunde nach Beratung beim Fachhändler das entsprechende Gerät vor Ort bezahlt und mitgenommen hat. -)

Ich selber nehme bei entsprechenden deutlichen Terminabweichungen das Datum vom Lieferschein, ggf. in Verbindung mit dem Ausdruck der Sendungsverfolgung und hatte damit, auch in einem Servicefall keine Probleme.

Auf weiter Infos und ggf. zukünftige Regelungen bin ich gespannt.

Gruß
sinus50

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Das Problem hatten wir auch schon aber es klappte noch so grad.
Es heisst ja Kaufdatum, aber ab wann ist es "gekauft", nur weil vorab gezahlt wurde doch nicht ,weil die Gegenleistung ja noch nicht erfolgte..
Eigentlich ist es erst gekauft wenn beide Seiten ihre Leistungen ausgetauscht haben, oder?
Juristen können das besser definieren..
Gruss Willy

viertelelf
Spezialist 2
Meine Praxiserfahrung bei einem Artikel, der 4 Wochen Lieferzeit hatte, der Händler hat mir nach der Bestellung die Bestellung an sich und den Zahlungseingang bestätigt, die Rechnung aber erst zusammen mit Versand des Artikels ausgestellt. Das Rechnungsdatum entsprach dem Lieferdatum. 

hansguenter
Treuer Fan
Servus,

GUTE FRAGE !

Bezahldatum muß nicht Rechnungsdatum und Rechnungsdatum nicht Kaufdatum sein.
Das Kaufdatum ist eigendlich der Tag an dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde.

Die Firmen müssen normalerweise die Erbringung der Leistung auf der Rechnung angeben (Finanzamt lässt grüßen).
Daher schreiben die Firmen erst die Rechnung am Tag der Auslieferung (Lieferdatum  entspricht Rechnungsdatum).
Ist die Rechnung ohne Datum der Leistungserbringung  (hier Lieferung) erstellt, ist diese nicht korrekt und es kann Ärger mit dem Finanzamt geben.

Gruß

Hans-Günter

haifisch18
Power User 4

Es geht in diesem Thema nicht darum welcher Händler das wie macht, warum Geärte so spät ausgeliefert werden und auch nicht darum wo man kauft.


Da möchte ich kurz einhaken: Bei mir tritt ein solches Problem eigentlich nur auf, wenn die Artikel nicht im Fachhandel bestellt wurden. Auch online schicken die meisten Werkzeughändler die Rechnung erst bei erfolgter Lieferung, Amazon (als großes Beispiel) aber im Regelfal beim bezahlen/bestellen.

Richtig wäre meiner Meinung nach, das Leistungsdatum als Rechnungsdatum im Garantiesystem einzutragen. Bei den Fachhändlerrechnungen ist dass ja gleich, bei unterschiedlichen Daten würde ich den Lieferschein mit aufbewahren um den Beginn der Garantie zu dokumentieren. Ich habe auch schon gute Erfahrung mit dem Anfordern einer im Datum korrigierten Rechnung gemacht.
Maria, Maria, i like it laut!

gregora_
Treuer Fan
MoinMoin,

also ein Volljurist bin ich nicht, doch während dem Abi und in der Meisterschule kam ja doch so manches an Rechtswissenschaften vor und eigentlich ist das Ganze meines Wissens nach auch eine ziemlich einfache Sache:
Gewährleistungen gelten ab Abnahme oder bei Verkauf ab Übergabe zwischen Verkäufer und Käufer. Sobald der Käufer die Vollmacht über das Gekaufte erlangt, gilt also die Gewährleistung.
Paketzusteller fungieren bei Versand repräsentativ für den Verkäufer, da sie ja in dessen Auftrag handeln. Erst bei Erhalt der Ware ist der Kaufvorgang abgeschlossen und ab dem Zeitpunkt gilt somit die Gewährleistung.

Auch diese Angaben natürlich ohne Gewähr und ich lasse mich sehr gerne besser belehren falls ich falsch liege, doch so ist der Rechtsstand meines Wissens nach. 
Und bei bestellten Waren gebe ich immer den Tag des Erhaltes an, da erst ab dem Zeitpunkt der Kauf wirklich abgeschlossen ist

mit freundlichen Grüßen und besten Gesundheitswünschen,
Gregor
Gott schuf die Erde. Wir den Rest. Das Handwerk.

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo zusammen

den Ausführungen und Hinweisen von gregora. ist nichts hinzuzufügen oder zu ergänzen. Perfekte Info aus der Praxis.

Schöne Grüße
Das Bosch Blau Experten-Team

higw65
Power User 4
Den Ausführungen mag zwar Nichts mehr hinzuzufügen sein, aber dann sollte das auch entsprechend in den AGBs so formuliert werden, denn es ist immer nur vom "Kaufbeleg" die Rede und ich habe diese Frage nicth ganz ohne Hintergrund gestellt....die dadurch auch nicht beantwortet worden ist.

Griuß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

gregora_
Treuer Fan
MoinMoin,

ich denke, ich habe die Frage beantwortet.
Du denkst sowas muss in den AGB geregelt oder explizit erwähnt sein, dem ist aber schlichtweg nicht so. Wofür haben wir denn das Bgb bzw. die VOB? In denen sind solcherlei allgemein gültige Rechtsgrundlagen genug eruiert und festgelegt worden. Die AGB halten nur fürs Geschäft spezifische Grundlagen fest.
Meine AGB sind ja zB ganz anders als Bob's. Aber für mich und Bob gilt das Bgb, bzw für mich manchmal die VOB.
Wenn du dir deiner Sache sicher bist, kannst du es mit einer Abmahnung versuchen.
Doch da zum Bosch Vermögen ganze Inseln gehören, denke ich ein paar ordentliche Anwälte sind auch mit drin finanziell. Die AGB von Bosch anzuprangern... Puh. Würde ich mich nicht trauen.

mit freundlichen Grüßen und besten Gesundheitswünschen,
Gregor
Gott schuf die Erde. Wir den Rest. Das Handwerk.

higw65
Power User 4
Lies meinen Eingangsbeitrag...und interpretier da nicht noch Irgendwas hinein.
Da wird Nichts "angeprangert":

Gruß GW
Ich bin nur auf der Durchreise...und die Forensoftware sorgt für eine baldige Weiterreise...

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Nun haben wirs doch, Gregoras Beitrag und den von Bob anklicken und auf drucken gehen (:)
Gruss Willy

Rolf_Krauß
Treuer Fan
Das hilft aber (vielleicht) nur denen die diese Diskussion jetzt aktuell selbst miterlebt haben. Wer soll diesen Beleg für die Vorgehensweise in einem solchen Fall in sagen wir mal einem halben Jahr noch finden mit der mehr als bescheiden funktionierenden Suchfunktion hier im Forum.
Und vielleicht schreibe ich deshalb weil ich die möglichen Diskussionen mit dem Service, der keine Ahnung von der hier getroffenen ”Abmachung" hat, vor Augen habe...
Diese Lösung müsste selbstverständlich als verbindliche Vorgehensweise dem Service als Anweisung an die Hand gegeben werden. 
Alles andere verläuft sonst umgehend im Sand...
Ernster Bruch des blauen Herzens und der damit verbundenen Überzeugung

willyausdemnorden
Power User 4
Moin
Deswegen ja auch ausdrucken, auf Papier bringen (:)
Gruss Willy

Pulsi
Aktives Mitglied 3
 
erstellt von gregora. am 09.09.2020, 21:58 Uhr
MoinMoin,

also ein Volljurist bin ich nicht, doch während dem Abi und in der Meisterschule kam ja doch so manches an Rechtswissenschaften vor und eigentlich ist das Ganze meines Wissens nach auch eine ziemlich einfache Sache:
Gewährleistungen gelten ab Abnahme oder bei Verkauf ab Übergabe zwischen Verkäufer und Käufer. Sobald der Käufer die Vollmacht über das Gekaufte erlangt, gilt also die Gewährleistung.
Paketzusteller fungieren bei Versand repräsentativ für den Verkäufer, da sie ja in dessen Auftrag handeln. Erst bei Erhalt der Ware ist der Kaufvorgang abgeschlossen und ab dem Zeitpunkt gilt somit die Gewährleistung.

Auch diese Angaben natürlich ohne Gewähr und ich lasse mich sehr gerne besser belehren falls ich falsch liege, doch so ist der Rechtsstand meines Wissens nach. 
Und bei bestellten Waren gebe ich immer den Tag des Erhaltes an, da erst ab dem Zeitpunkt der Kauf wirklich abgeschlossen ist

mit freundlichen Grüßen und besten Gesundheitswünschen,
Gregor

Hallo,

ich kann nicht ganz folgen... was hat das mit der Garantie sowie den Garantiebedingungen zu tun? Bitte nicht Gewährleistung und Garantie in einen Topf werfen.


zum Thema : ich hatte neulich irgendwo auf der Homepage gelesen, dass es nur noch 1 Jahr Garantie gibt (wenn man nicht auf 3 Jahre verlängert hat). Ist das neu, oder war das ein Fehler auf der Homepage?
Alle sagten „Das geht nicht.“ Dann kam einer, der wusste das nicht und hat`s einfach gemacht.

hansguenter
Treuer Fan
Sevus,

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (gesetzliche Gewährleistung), Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters oder Herstellers.
Gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.

Gruß

Hans-Günter

usti2000
Neuling 3
Ich hatte eine ähnliche Anfrage wo es um eine Registirierung +4 Wochen nach Erwerb ging.
Ich hatte zwar keine große Hoffnung, hab aber mal Bosch einfach ne freundliche Mail geschrieben und was soll ich sagen, ich habe schnell eine für mich sehr kulante und freundliche Antwort erhalten.
Ich kann diese Vorgehensweise einfach mal jedem empfehlen der im Zweifel bezüglich der 4-Wochen Frist ist.


 

gregora_
Treuer Fan
MoinMoin,

In diesem Fall kann man die schon in einen Topf werfen, da "Beginn der Gewährleistung" = "Beginn der Garantie".
Ich verstehe nicht, was da jetzt noch weiter ein Thema draus gemacht wird.


mit freundlichen Grüßen und besten Gesundheitswünschen,
Gregor
Gott schuf die Erde. Wir den Rest. Das Handwerk.

willyausdemnorden
Power User 4
 
erstellt von hansguenter am 10.09.2020, 20:22 Uhr
Sevus,

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (gesetzliche Gewährleistung), Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters oder Herstellers.
Gesetzliche Gewährleistung beträgt 24 Monate.

Gruß

Hans-Günter

Moin Hans-Günter
Das gilt aber nur für an Privat, bei Gewerbe an Gewerbe gilt das nicht.
Das ist auch der Grund warum es für einen Monatslohn keinen werkstattgeprüften Gebrauchtwagen vom Händler mehr gibt (:)
Gruss Willy

wombel74
Aktives Mitglied 2
@willy

Kannst du mich mal bitte anschreiben? Habe da eine Frage an dich. E-Mail ist im Profil. 

Danke
Olaf

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo zusammen,

normalerweise sollte das Rechnungsdatum auch das Lieferdatum abbilden. Ist dies, wie in den beschriebenen Fällen nicht der Fall, da die Lieferung mit mehr als 4 Wochen Verzögerung ankommt und auch keine neue Rechnung erstellt wird bitte das Rechnungsdatum auch so eintragen.
Die Garantie wird dann nicht automatisch verlängert, es gibt aber die Möglichkeit sich an unsere Mitarbeiter im Support zu wenden.
Sie können die Garantieverlängerung auch nach den 4 Wochen noch zu gewähren und tun dies in solch nachvollziehbaren Fällen auch.
Wichtig ist für die spätere Bearbeitung im Reparaturzentrum, dass das Datum auf der Rechnung und auf dem PRO360 Zertifikat das gleiche ist.

Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team

haifisch18
Power User 4
Damit verliert man aber Anspruchszeitraum? 
Maria, Maria, i like it laut!

Holger_Schrade
Spezialist
Das Stimmt...

Für diejenigen welche schon eine GBH 18V mit BiTurbo Antrieb gekauft haben besonders blöd, da die Rechnung ja bereits bezahlt und geschrieben ist, und der Bohrhammer noch auf sich warten lässt.

Letztlich hilft hier nur ein guter Händler, wo die Rechnung erst nach der Maschine kommt, aber klar der ist etwas teurer...

Grüße
 

Bosch_Experte_1
Treuer Fan
Hallo zusammen,

normalerweise sollte ein Händler das Rechnungsdatum an das Lieferdatum anpassen. Wenn er das nicht macht ist das ein Risiko das der Besteller eingeht wenn er bei einem Onlinehändler einkauft. Wir möchten dem zumindest soweit entgegenwirken, dass wir in solchen Fällen immer noch die Garantieverlängerungen über die 4 Wochen hinaus verlängern. Falls es mal dann doch zu einem Fall kommen sollte, dass sich die Lieferzeit und das Rechnungsdatum für die Erwirkung der Garantie überschneiden sollten sind wir natürlich auch entsprechend Kulant. Daher für solche Fällen, die ja hoffentlich nicht die Regel sind, immer Rechnung und Lieferschein als Nachweis für die unterschiedlichen Daten aufbewahren.
Mit den besten Grüßen
Das Bosch Blau Experten-Team