am 23.09.2017 14:30
am 23.09.2017 15:11
am 23.09.2017 15:12
am 23.09.2017 15:21
am 23.09.2017 15:25
am 23.09.2017 15:28
am 23.09.2017 15:34
erstellt von meier1 am 23.09.2017, 15:21 Uhr
[...]
@sascha: Danke für den Hinweis der fehlenden Zulassung für den gewerblichen Bereich. Tatsächlich bewirbt Einhell nur den Heimwerker. Wie aber sieht so eine gewerbliche "Zulassung" denn aus? Wahrscheinlich müssen vom Hersteller relevante Normen und Standards garantiert werden.
am 23.09.2017 15:50
am 23.09.2017 15:54
am 23.09.2017 16:10
am 23.09.2017 16:20
am 23.09.2017 20:25
am 26.09.2017 08:47
am 26.09.2017 12:40
Ich erwische mich selbst auch gerne bei derlei Vergleichen. Dabei oft unberücksichtigt: welches Werkzeug (hier Bohrer) wurde benutzt?Neulich sagte mir ein Arbeitskollege er komme nicht mit seiner Bohrmaschine in die Wand, um sich Halterungun zuhause anzuschrauben..
am 26.09.2017 13:50
am 26.09.2017 13:58
am 27.09.2017 20:28
erstellt von metaldeep am 26.09.2017, 13:50 Uhr
Es war eine alte Grüne Bosch Schlagbohrmaschine(Typenschild war nicht mehr lesbar) und eine Noname Schlagbohrmaschine beide Bohrfutter wurden noch mit Bohrfutterschlüssel gespannt.. also wirklich alte geräte und die Bohrer waren auch .. naja... und er selbst muss ich zugeben ~ 1,60m... Naja.
Bei meinem umzug vor 10 Jahren hatte ich noch eine Alte gelbe Mannesmann Schlagbohrmaschine mit der ich kaum in den Beton kam..
Heutzutage schafft das ein Akku Schlagbohrschrauber ^^
am 28.09.2017 12:45
am 29.09.2017 21:27
erstellt von willyausdemnorden am 23.09.2017, 15:28 Uhr
auch im Gewerbe darfst du mit noch so billigem Chinawerkzeug arbeiten solange sie den E-Check haben, es gibt da keine "Zulassungen".
am 29.09.2017 21:47
am 29.09.2017 23:07
am 29.09.2017 23:16
am 29.09.2017 23:26
am 30.09.2017 06:50
am 30.09.2017 07:30
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Das Gerät ist bestimmt zum Hammerbohren in
Beton, Gestein und Ziegel unter Verwendung des
entsprechenden Bohrers. Außerdem ist das Gerät
geeignet zum Schrauben und Bohren in Holz und
Stahl.
Die Maschine darf nur nach ihrer Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber hinaus-
gehende Verwendung ist nicht bestimmungsge-
mäß. Für daraus hervorgerufene Schäden oder
Verletzungen aller Art haftet der Benutzer/Bedie-
ner und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte bestim-
mungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder industriellen Einsatz konstruiert
wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung,
wenn das Gerät in Gewerbe-, Handwerks- oder
Industriebetrieben sowie bei gleichzusetzenden
Tätigkeiten eingesetzt wird.
am 30.09.2017 07:46
am 30.09.2017 08:20
Mehr Pausen auf Baustelle! *g*Ich meine wir wissen ja was passiert wenn man diese Dinger mal arbeiten lässt..(:)
am 30.09.2017 08:25
Weiß nicht, aber wenn etwas passiert, was bspw auf Überlastung mit einem solchen Gerät schliessen lässt: gute Nacht, Marie.Das die Gewährleistung flöten geht heisst aber nicht zwangsläufig das diese Maschinen für den Bau verboten wären, ich kann mir nicht vorstellen das die BG diese kassieren dürfte.
am 30.09.2017 08:54
am 30.09.2017 10:57
am 30.09.2017 12:16